Kurseinheit 4 Kapitel 2.7.3 - Verständnisproblem

Dr Franke Ghostwriter
KE 4 Kapitel 2.7.3 - Verständnisproblem

Hallo zusammen!

In Kapitel 2.7.3 der KE 4 gibt es bei Beispiel 2 eine Stelle, die mir schleierhaft ist. Dazu steht auf der nächsten Seite ziemlich weit oben: "Das schwebende Geschäft hat zahlenmäßig noch keinen Niederschlag gefunden...". Warum hat es das nicht? Die Ware wurde schon geliefert, folglich liegt ein buchungsrelevantes Verfügungsgeschäft vor. In diesem Fall verbuche ich als Verkäufer doch eine Forderung, oder nicht? Ich bin verwirrt...

Wäre nett, wenn jemand helfen könnte.
 
in dem Beispiel geht es weniger um die Begründung der Forderung an sich - die mag ja auch schon gebucht sein ... nun hast du die Forderung in Höhe von bspw. 100.000 Euro - allerdings als umgerechneten Betrag aus einer Rechnung, die du in Fremdwährung (war ja ein Exportgeschäft) ausgestellt hast !!! - in deinem Buchwerk stehen und befürchtest nun, dass der Wechselkurs Euro/Fremdwährung sinkt, bspw. um 4% ... dass heisst, wenn du die Kohle (Fremdwährung) von deinem Kunden dann überwiesen bekommst, ist das Geld in Euros umgetauscht halt 4% weniger wert; diesen Sachverhalt befürchtest du jetzt schon (er ist aber noch nicht eingetreten, daher "schwebend"), ergo sollst du dafür aber eine Rückstellung buchen ...

Hmm, hab´ ich ich da verständlich ausgedrückt ?
 
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