Kurswiederholung 7 Semester

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Heijkjavik

Dr Franke Ghostwriter
Kurswiederholung (7 Semester)

Hallo an Alle,
ich habe folgendes Problem und bin da gerade etwas unsicher:

"Kurse können 7 Semester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden", wie habe ich das genau zu verstehen?

1. Ist das so richtig, dass ich quasi 7x ein WHK setzen oder nur 6x weil die erste gebührenpflichtige Belegung mitgerechnet wird?

2. Hat es irgendeine Relevanz, ob der Kurs in den vergangen 7 Semestern ständig wiederholt wurde?
Das Modul welches ich wiederholen möchte habe ich im SS 06 das erste mal belegt 😱 (ok, jetzt wird es peinlich, Augen zu und durch) habe aber in den dazwischenliegenden Semester den Kurs nicht immer als Wiederholer belegt sondern auch mal gar nicht. (Klausur habe ich darin auch keine geschrieben und aktuelle Kursunterlagen für das kommende Semester liegen mir vor)

3. Würde mir das Online-Rückmelde-Belegungssystem 🙄 anzeigen, wenn die Belegung als Wiederholer nun wieder gebührenpflichtig ist?

Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen!

P.S.: Habe ähnliche Beiträge schon im Forum gefunden aber nicht in diesem Umfang wie ich das wissen möchte, deshalb schon mal sry
 
Da ich es fürs WS aktuell erlebt habe 🙂

2. nein, da kann auch eine Lücke drin sein
Wie kommst Du an aktuelle Kursunterlagen, als Wiederholer hast Du die doch nicht 😕
und wenn der Kurs seit Erstbelegung überarbeitet wurde, kannst Du nicht das WHK setzen.


3. Ja, zeigt es an, obwohl die Meldung nicht im ersten Moment klar ist, was gemeint ist. Du kannst dann entscheiden, ob Du es wirklich willst.

1. bin ich nicht sicher, der Wortlaut spricht für 7x wiederholen
Da Du aber noch nicht so weit bist, ist es wohl nicht ganz wichtig im Moment oder ? Sonst müßte ich nachzählen und Unterlagen suchen.
 
So, aus eigener Erfahrung ... 😉

Hallo an Alle,
ich habe folgendes Problem und bin da gerade etwas unsicher:

"Kurse können 7 Semester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden", wie habe ich das genau zu verstehen?

1. Ist das so richtig, dass ich quasi 7x ein WHK setzen oder nur 6x weil die erste gebührenpflichtige Belegung mitgerechnet wird?
In den 7 nachfolgenden Semestern kann ein WHK gesetzt werden. Alles danach ist verjährt.



2. Hat es irgendeine Relevanz, ob der Kurs in den vergangen 7 Semestern ständig wiederholt wurde?
Das Modul welches ich wiederholen möchte habe ich im SS 06 das erste mal belegt 😱 (ok, jetzt wird es peinlich, Augen zu und durch) habe aber in den dazwischenliegenden Semester den Kurs nicht immer als Wiederholer belegt sondern auch mal gar nicht. (Klausur habe ich darin auch keine geschrieben und aktuelle Kursunterlagen für das kommende Semester liegen mir vor)
Das spielt keine Rolle, ob du das WHK gesetzt hattest.



3. Würde mir das Online-Rückmelde-Belegungssystem 🙄 anzeigen, wenn die Belegung als Wiederholer nun wieder gebührenpflichtig ist?
Du kannst den Kurs online einfach nicht mehr mit WHK belegen ... 😉



Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen!

P.S.: Habe ähnliche Beiträge schon im Forum gefunden aber nicht in diesem Umfang wie ich das wissen möchte, deshalb schon mal sry
Ja.



Ich muss nun weg.
 
Super, vielen Dank euch beiden 🙂
@Eliza: Aktuelle Unterlagen liegen mir vor da der Kurs seit Erstbelegung nicht überarbeitet wurde

Also ich fasse das noch mal zusammen:

Nach gebührenpflichtiger Erstbelegung kann ich (wenn sich das Kursmaterial nicht geändert hat) ganze 7x die Kurse mit WHK kennzeichnen. Hab dann quasi 8 Semester Zeit für einen nicht überarbeiteten Kurs und muss letztlich dafür nur 1x Gebühren bezahlen (also 1x gebührenpflichtig + 7x WHK = 8 Semester).

In den folgenden Semester brauche ich dann den Kurs bis auf das "Klausursemester" nicht ständig belegen, muss aber innerhalb der 4-Jahres-Frist den Kurs zum Abschluss bringen.

Sollte ich diese Zeit überschritten haben, dann würde ich bei der Online-Belegung darauf hingewiesen und muss erneut Gebühren zahlen.

So richtig?

Immer diese Langzeitstudenten 😱
 
Super, vielen Dank euch beiden 🙂
@Eliza: Aktuelle Unterlagen liegen mir vor da der Kurs seit Erstbelegung nicht überarbeitet wurde

Also ich fasse das noch mal zusammen:

Nach gebührenpflichtiger Erstbelegung kann ich (wenn sich das Kursmaterial nicht geändert hat) ganze 7x die Kurse mit WHK kennzeichnen. Hab dann quasi 8 Semester Zeit für einen nicht überarbeiteten Kurs und muss letztlich dafür nur 1x Gebühren bezahlen (also 1x gebührenpflichtig + 7x WHK = 8 Semester).

In den folgenden Semester brauche ich dann den Kurs bis auf das "Klausursemester" nicht ständig belegen, muss aber innerhalb der 4-Jahres-Frist den Kurs zum Abschluss bringen.

Sollte ich diese Zeit überschritten haben, dann würde ich bei der Online-Belegung darauf hingewiesen und muss erneut Gebühren zahlen.

So richtig?

Immer diese Langzeitstudenten 😱
Selbst für das "Klausursemester" brauchste keine Belegung. Maßgeblich sind das erfüllte Quorum an bestandenen EAs (Klausurzulassung) und die Anmeldung zur Klausur.

Wobei ich hier auf noch hinzufügen darf, dass seinerzeit BWL 3 andere Kursnummern hatte, aber im Zuge der Modularisierung neue Modul- und Kursnummern erhalten hat. Trotzdem war es nach einer E-Mail an die Belegungsstelle kein Problem diesen Kurs mit WHK zu belegen.
Weiterhin wurde ja ein Teil der AVWL (der Endres-Teil) im Diplomstudiengang neu gestaltet, diese Kurse konnte ich per E-Mail trotzdem als Wiederholer belegen. Wahrscheinlich weil der ganze Kurs AVWL an sich, bezüglich des Quorums an zu bestehenden EAs und Klausurform und -struktur, gleich geblieben ist. Dieser Fall wird aber so es wohl mit anderen Kursen nicht geben.



Ich bin weg.
 
auch wenn Du schon belegt hattest und die erforderliche Klausurzulassung hast, kann es sinnvoll sein, das Wiederholerkennzeichen zu setzen - selbst wenn du nur die Klausur schreiben willst. In einigen Fächern hast Du nämlich auf moodle nur Zugriff, wenn du den entsprechenden Kurs in dem Semester auch belegt hast.
Gruß, Iris Elisabeth
 
ich hab auch ne Frage zu dem Thema. Und zwar schaff ich es denke ich nicht fuer den einen Kurs zu lernen und wuerde mich glaube ich auch wieder von der Klausur abmelden. Was muss ich dann genau tun, damit ich naechstes Sem schreiben darf?
Wo muss ich mich dann als Wiederholer eintragen, weil die Kurse fuers naechste Sem hab ich ja eigentlich schon gewaehlt.
LG JDY
 
Hallo,
ich hab auch ne Frage zu dem Thema. Und zwar schaff ich es denke ich nicht fuer den einen Kurs zu lernen und wuerde mich glaube ich auch wieder von der Klausur abmelden. Was muss ich dann genau tun, damit ich naechstes Sem schreiben darf?
einfach im nächsten Semester wieder zur Klausur anmelden[/COLOR]

Wo muss ich mich dann als Wiederholer eintragen, weil die Kurse fuers naechste Sem hab ich ja eigentlich schon gewaehlt.
LG JDY
Das mit der Wiederholung ist ein Beitrag vor Deinem schon beschrieben.
ist ein KANN, kein MUSS:
Kriegst halt die EAs zum Üben
 
Huhu danke fuer die Antwort.
Ja, ich fragte nur, weil ich ja die Kurse fuers naechste sem schon gewaehlt habe und ja jetzt 5 Euro zahlen muesste, wenn ich den einen noch als WDH Kurs nehmen will. Aber wenn das egal ist, dann lass ichs einfach und meld mich dann einfach an.
 
Noch mehr von meiner Sorte... schön 🙂
Ich habe mich eben auch von meiner Klausur abgemeldet, da mein Umzug bevorsteht und ich zeitlich nicht mehr schaffe - leider.

Da ich für das nächste Semester natürlich auch schon meine Belegung gewählt habe - und das sogar 3 Module, werde ich also auch nächstes Semester nicht nachschreiben können und somit die Klausur ist im nächsten Sommersemester nachholen. DANN werde ich allerdings einen "Wiederholkurs" melden, damit ich z.B. auch die EAs zum Üben bekomme.

Danke, der Thread hier hat mir sehr geholfen.
 
Eine Anmerkung zu dem Thema:

Ich bin Kurswiederholerin eines überarbeiteten Kurses und konnte trotzdem das Whk-Zeichen setzen...

Den überarbeiteten Kurs habe ich mir als PDF-Datei besorgen können...wäre aber auch über Moodle abrufbar...
 
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