Leasing vs. Kredit / Steuern

Dr Franke Ghostwriter
Ich zerbreche mir nun schon seit 2 stunden den kopf über folgendes.

Ich habe im Skript gelernt, dass man bei der berücksichtigung von steuern den gewinnbeitrag durch e(t) - Abschreibung ausrechnet und von diesem wert die steuern berechnet.

Nun ist mir aufgefallen, dass es in der Musterlösung der Klausur ss2007 ganz anders gemacht wurde. es wurden lediglich die abschreibungen und die zinsen addiert und dann als bemessungsgrundlage für die steuern verwendet.

Das verstehe ich nicht.... Vielleicht kann mir jemand helfen!!!!

Vielen dank

martin
 
Mhhh, für mich macht es nach der Musterlösung keinen Sinn! Im Skript werden die Abschreibungen von den Zahlungen subtrahiert und davon werden die Steuern berechnet!
In der Musterlösung werden die Abschreibugen und die Zinsen addiert und davon werden die Steuern berechnet... Verstehe ich nicht😕!! Die Zahlungen e(t) sind doch bei der Berechnung der Steuern auch relevant.
 
Jetzt bin ich komplett verwirrt😱

Okay...in der KE geht es im Investitionen...das heißt, ich habe eine Anfangsauszahlung (erfolgsneutral) und danach Einzahlungen...
Kann ich diese Einzahlungen als "umsätze" also Erträge verstehen?
Dann ist die KE klar.

In der Klausur geht es um Leasing/Kredit...hier werden Auszahlungen betrachtet, die nix mit Aufwand/Ertrag zu tun haben...also ist wäre die Berücksichtigung allein von Abschreibung/Steuern für die Bemessungsgrundlage richtig.

habe ich das jetzt richtig zusammengefasst?!

Oh man, weiss echt nicht, wie man bei dieser Stoffmasse noch den Überblick behalten soll...

LG Janchen
 
Also ich versuche es mal auf einem etwas anderen Weg.

Versteuert werden gundsätzlich nur Aufwendungen bzw. Ertäge. Ganz wichtig: Nicht zu verwechseln mit Auszahlungen oder Einzahlungen!!!
(Aufwendungen:Abschreibungen und Zinsaufwendungen/ Erträge:
Zinsertrag)

Im Regelfall ist es so, dass bei den Aufgaben die Abschreibungen, die komplette Anfangsauszahlung über die Jahre hinweg decken. Was ja rein betriebswirtschaftlich gesehen auch völlig korrekt ist. Denn erst die Abschreibungen stellen ja den Aufwand dar, der dann auch mit in die Bewertung für den Jahresabschluss geht.

Die Konsequenz daraus (, das die Summe der Abschreibungen den Anfangsauszahlungsbetrag ergeben) ist, das im Endeffekt bei so einer Investition nur noch die Zinsen übrig bleiben, die dann versteuert werden.

Bei der Aufgabe mit dem Kredit ist es etwas anders!
Denn hier wird zum einen nichts über die Anfangsauszahlung (also den Wert der Maschine) gesagt und zum anderen ist die Nutzungsdauer der Maschine nicht bekannt. Also können wir auch nichts über die Aufwendungen sagen, die mit der Maschine verbunden sind. Lediglich wird eine Info gegeben, dass in den ersten 4 Jahren Abschreibungen in einer bestimmten höhe getätigt wurden.

Daraus ergibt sich folgendes:
Die Y-AG muss zwar Annuitäten in höhe von 70 GE bezahlen, jedoch stellen von den 70 GE lediglich die Zinsen einen Aufwand dar. Die Tilgung ist KEIN Aufwand sondern nur eine Auszahlung (Was man auch gut bei den Cash-flow Aufgaben sehen kann! 😉 )
Das heisst, dass nur die Zinsen in der Zahlungsreihe vorkommen, ist völlig korrekt. Die Abschreibungen die in der Aufgabe ja vorgegeben wurden sind ein Teil des Aufwands für die Maschine. Deshalb müssen diese natürlich auch mit in die Zahlungsreihe.

Ich hoffe das war so verständlich! 😉

Gruß
Patrick
 
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