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Leistungsnachweis und Relevanz der EA

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ich habe intensiv hier im Forum gelesen, in der virtuellen Universität unter Zusatzinformationen das Informationsheft gelesen (wohlgemerkt das von 2014) und mir ist immer noch nicht klar, ob ich nun die EAs bearbeiten muss wenn ich Wirtschaftsinformatik studiere oder nicht.

In der PDF wird - so wie ich das verstehe - zwischen Leistungsnachweis und mündlicher Prüfung unterschieden. So wie ich das vestehe, müssen die EAs nur bei einem benötigten Leistungsnachweis bearbeitet werden, bei einer mündlichen Prüfung, so wie sie beim Master für Wirtschaftsinformatik vorgesehen ist, jedoch nicht.

Kann das jmd. bestätigen?

Viele Grüße

Lukas
 
Danke für die kurze und knappe Antwort 😉
Ich habe meine Unterlagen leider noch nicht erhalten, hätte aber wahrscheinlich dieselbe Frage gestellt
 
Dr Franke Ghostwriter
Bei Informatiker/-innen die keinen Leistungsnachweis benötigen, sondern auf die mündliche Prüfung aus sind, ist die Bearbeitung der EA freiwillig. Wenn man Sie jedoch macht, hält man sich die Option offen, ob man einen Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung machen will 😉 . Zum anderen bekommt man durch die EAs ein kleines Gefühl für die Fragen...
 
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