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Natürlich kannst Du eine Habilitationsschrift in einer Seminararbeit oder sonstiger wissenschaftlicher Arbeit verwenden - das hängt gewiss nicht vom LS/Betreuer ab. Dissertationen werden doch auch verwendet. Und eine Veröffentlichungspflicht besteht auch für beide.
Habilitationen haben keine Veröffentlichungspflicht wie Dissertationen. Aber scheinbar ist Bernhard irgendwie an eine ran gekommen (weil sie vlt. doch veröffentlicht wurde?)...wie auch immer: wissenschaftlichen Ansprüchen genügt sie auf alle Fälle.
Ob sie gern gesehen ist, da muss ich sunshine Recht geben, ist Geschmackssache! 😀 Und da sind die Geschmäcker verschieden.
danke für eure ausführlichen Antworten. Ich habe diese Habilitation unter den Google Books gefunden.
Werde jetzt diese eine drin lassen, aber mich hüten weitere in der Literatur zu verwenden.
Du musst Dich nicht hüten. Wenn es sinnvoll für das Thema ist, die Habs zu verwenden, dann frag doch einfach kurz bei Deinem Betreuer an. Die meisten sind da recht unkompliziert.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."