LL.M. "Anwaltsrecht und Anwaltspraxis" (Weiterbildung) und LL.M.

Dr Franke Ghostwriter
obwohl ich jetzt bereits mehrmals die Infoseiten gelesen habe, erschließt sich mir nicht, weshalb der eine LL.M. unter Weiterbildung und der andere unter konsekutivem Studiengang läuft.

Beides kann ich nach dem LL.B. studieren, aber sind beide Studiengänge gleichwertig? Und läuft nur die Weiterbildung in Richtung Anwalt und der andere LL.M. Studiengang überhaupt nicht?

Ich wäre dankbar, wenn jemand Licht in dieses Dunkel bringen könnte.

Grenoble
 
Grenoble, aus meiner Sicht als LL.M. Student ist der konsekutive Studiengang in der Tat weniger praxisorientiert, sondern stärker akademisch geprägt, wenngleich natürlich auch Verfahrensrecht als Modul möglich ist, gibt es keinen besonderen Praktikerschwerpunkt. Dies wird beim Anwalts- LL.M. sicher anders sein.
 
Beim Anwalts-LL.M. wird einjährige Praxiserfahrung vorausgesetzt und dürfte eher für Absolventen interessant sein, die später tatsächlich als Anwälte arbeiten. Mit dem derzeitigen LL.B. der FernUni (noch) nicht möglich, da 1. und 2. Staatsexamen bislang zwingende Voraussetzung für eine Anwaltszulassung sind.
 
beiden,

vielen Dank für Eure Antwort.

Zwischenzeitlich hielt ich Rücksprache mit der Fernuni. Der Anwalts-LL.M. ist tatsächlich nur an die Leute mit 1. und 2. Staatsexamen gerichtet.

Vielleicht ist es von Interesse für Euch: Da ich schon älter bin (47) möchte ich nicht mehr an die Präsenzuni gehen, um über Jahre hinweg dort Jura zu studieren. Insofern kam ich auf die Idee LL.B. und LL.M. (vorausgesetzt die Noten lassen all das zu) an der Fernuni zu studieren und danach noch das eine oder andere Semester an der Präsenzuni anzuhängen. Verbindliche Zusagen, was anerkannt wird gibt es nicht, sondern ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Ich erkundigte mich in Heidelberg, Mainz und Marburg. Wann das Jurastudium gem. dem Bologna-Prozess umgestellt wird, kann bislang keiner sagen - auch nicht der Deutsche Anwaltsverein.Sicher ist nur, dass sich innerhalb der kommenden zwei Jahre nichts ändern wird.
 
Selbst wenn das Studium modularisiert wird, werden die Examina nicht wegfallen. Wenn du Anwalt werden willst, kannst du deinen Schwerpunkt auch beim Präsenzstudium auf das Selbststudium legen und keine Vorlesungen besuchen.
 
Das stimmt, selbst beim Präsenzstudium muss man - außer bei manchen Unis im Schwerpunkt - während der Vorlesungen nicht anwesend sein. Man kann schön zu Hause sitzen und lesend lernen. Die Übungen sind das Salz des Studiums. Das lohnt sich teilweise.

Der LLM. zum Anwaltsrecht ist aber recht teuer, finde ich. Zwar noch günstiger als das, was am Markt so angeboten wird aber er kostet mehr als der andere LLM der FU.
 
Ich denke, der Studiengang empfiehlt sich vor allem für Staatsexamler. Er bietet augenscheinlich den Vorteil gerade die Lücken zu schließen, die in der juristischen Standardausbildung regelmäßig zu kurz kommen. Z.B. wird der angehende Anwalt nach dem 2ten Staatsexamen vom Gebührenrecht, Verkehrsrecht oder privaten Baurecht wahrscheinlich kaum eine Ahnung haben. Insgesamt trotz der Kosten - obgleich noch nicht in astronomischer Höhe - ein entsprechend gutes Angebot für angehende Anwälte. Gerade in Verbindung mit der Fernuni bestimmt eine gute Sache.
 
Der LL.M. im Anwaltsrecht der FU Hagen besteht aus den 4 Modulen "Die Anwaltskanzlei", "Privatrecht", "Wirtschaftsrecht" und "Verfahrensrecht". Wenn man eine Kanzlei gründen will, dann könnte das Modul "Die Anwaltskanzlei" vielleicht ganz hilfreich sein, aber der Rest? Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht sind eigentlich keine Unbekannten für einen Assessor.
Die Grundfrage ist doch vielmehr, wozu man als Volljurist einen "LL.M." benötigt. Wegen der Fachkenntnisse eher selten, dafür gibt es spezielle LL.M.-Programme, bei denen man teilweise sogar noch die theoretischen Voraussetzungen für den Fachanwalt mit erschlägt. Ursprünglich war der LL.M. mal als Nachweis englischer Sprachkenntnisse und eines längeren Auslandsaufenthalts und den damit verbundenen Erfahrungen gedacht. In einem Aufbau-Fernstudium wird man dies kaum erreichen. In erster Linie dürfte es m.E. daher um den "Titel" gehen, den man sich auf die Visitenkarte, den Lebenslauf oder das Türschild drucken kann. Dann würde ich die relativ moderaten Kosten von knapp 3.000 Euro in Kauf nehmen und lediglich 4 Module und eine Masterarbeit erledigen. Das dürfte auch nebenbei (neben dem Ref. oder einer Berufstätigkeit) machbar sein...
 
[...] Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht sind eigentlich keine Unbekannten für einen Assessor [...]

Nach den Überschriften hast du recht, aber trotzdem sind bei genauem Hinsehen Kurse wie z.B. Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, IPR- und UN-Kaufrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Grundlagen des Anwaltsberufs, Steuerrecht nicht unbedingt Fachgebiete, mit denen der angehende Anwalt in seiner üblichen Ausbildung regelmäßig konfrontiert wird.

Jedenfalls dürfte es hilfreich sein, wenn man bspw. wenigstens die Grundzüge des Verkehrsrechts oder Sozialrechts kennt. Ahnungslosigkeit macht dann vor einem möglichen Mandanten auch keinen guten Eindruck.

Ansonsten aber hast du alles gesagt, was gesagt werden kann. Primär geht es letztlich wohl um den Titel des LL.M. an sich.
 
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