Lösungsvorschlag - Thema: Kaufvertrag

Dr Franke Ghostwriter
würde mich über Eure Meinung bzgl. des unten beschreibenen Falls freuen:

Unterschriebener Kaufvertrag zwischen Geschäft XY (V) und einer Privatperson (K).
Kaufpreis: 1.200€
Teilvorkasse: 200€ - Zahlung innerhalb von 10 Tagen, Rest bei Abholung
Liefertermin: 10 Wochen

a) Der Kaufvertrag ist erst nach Erhalt der Vorkasse (K an V) für beide Parteien bindend.
b) K verpflichtet sich durch seine Unterschrift zur Zahlung der Vorkasse.
c) K hat es sich nach einer Woche anders überlegt und seinen KV weggeschmissen,
ohne die Anzahlung geleistet zu haben.
c) Ein Kaufvertrag mit Anzahlung ist einer Ratenzahlung gleich zu setzen - daher gilt
die gestzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Mich irritiert ein wenig das Zahlungsziel in Bezug auf die Vorkasse.
Ohne dieses Detail wäre der unterschriebene KV durch beide Parteien zu erfüllen.
Die Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt nicht für Kaufverträge, welche in Geschäften abgeschlossen werden.

Danke Euch
 
Ich würde sagen nur B. "Die Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt nicht für Kaufverträge, welche in Geschäften abgeschlossen werden." - wo steht, dass der Vertag im Geschäft abgeschlossen wurde? Ein Vertrag mit Anzahlung ist doch kein Dauerschuldverhältnis, oder?
 
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