Manipulation von Auktionen

Dr Franke Ghostwriter
ich steh irgendwie gerade auf dem Schlauch, aber ich hätte zu den Manipulationsarten eine Frage.

Dass Bieterkartelle für alle 4 Auktionsformen relevant sind ist mir klar

Aber warum können denn nicht Phantomgebote bei der verdeckten Erstpreisauktion angewendet werden?

Danke und Grüße
Mathias
 
Phantomgebote sind ja so definiert, dass ein Anbieter in seiner Auktion verdeckt als Nachfrager auftritt und versucht durch eigene Gebote den Auktionspreis zu erhöhen.

Verdeckte Auktionen sind dadurch gekennzeichnet, dass nur der Auktionator von den Geboten der Nachfrager Kenntnis erhält.

Ein Phantomgebot des Anbieters auf Basis von Vermutungen der abgegeben Gebote würde ihm keinen Nutzen bringen. Das Gut gewinnt der Nachfrager mit dem höchsten Gebot zum selbigen Preis (Erstpreisauktion). Der Anbieter kann sich also nicht besser stellen, das Gut wird immer zum höchsten Preis verkauft. Er würde lediglich die Auktion selbst gewinnen, wenn sein Phantomgebot das höchste Gebot ist. Ein vorausgegangener Informationshandel vom Auktionator an den Anbieter würde da auch nicht weiter helfen.

Ein Informationshandel vom Auktionator an den Nachfrager macht dagegen Sinn, um das 2. höchste Gebot herauszufinden und so ein Gebot mit einer e-Einheit höher aus v2 abzugeben. Das zu zahlende Preis für den Nachfrager wird somit verringert. Der Manipulationsgewinn beim Nachfrager liegt somit bei: v1 - v2. Dies könnte man auch als eine Art "Phantomgebot" vom Nachfrager sehen, jedoch ist ein Phantomgebot wie oben beschrieben immer von der Anbieterseite definiert.

Vielleicht helfen dir meine Gedanken, habe mich da gerade selbst mit beschäftigt
 
Hi Mathias,

hier ein Auszug aus meiner Zusammenfassung zum Thema "verdeckte Erstpreisauktion".

Da es nur ein Gebot gibt, die anderen Bieter die Gebote der anderen nicht kennen (verdeckt) und jeder Biter damit rechnen muss den Preis seines Gebots zu zahlen (Erstpreis) funktionieren Phantomgebote nicht.


Verdeckte Erstpreisauktionen

Ähnlich wie Vickrey-Auktion. Höchstbietender Nachfrager zahlt jedoch den Preis in höhe seines Gebots.

Einteilung:
1. Auktionsstart: Auktionsgut wird von Auktionator festgelegt. Anbieter kann Mindestgebot angeben.
2. Bietphase: Verdeckte Auktion. Nachfrager geben einmalig Gebote (mindestens so hoch wie das Mindestgebot) ab.
3. Auktionsende: Alle Nachfrager haben ihr Gebot abgegeben
4. Transaktionsbildung: Erstpreisauktion. Höchstbietender zahlt Preis in Höhe seines Gebots.
 
Ich glaube diese Übersicht ist falsch. Da steht ja auch ,dass die englische Auktion für alle Manipulationsversuche anfällig ist, in der Tabelle erkenne ich das jedoch nicht.

Zu deiner Frage: Der Sinn von Phantomgeboten besteht ja m.E. darin, das Gebot zu erhöhen. Das ist also in erster Linie ein Manipulationsversuch des Anbieters. Bei verdeckten Auktionen, ist ja erstmal niemanden das Gebot des Anderen bekannt. Der Bieter läuft daher gefahr, selbst als Gewinner hervorzugehen. Hier würde also nur ein Phantomgebot in Höhe seines Reservationspreis Sinn machen.

Bei verdeckten Erstpreisauktionen ist es ja so, dass der Bieter mit dem höchsten Gebot, auch dieses als Preis zahlen muss. Selbst mit Informationshandel (also der Bieter weiß, was geboten wird) macht hier ein Phantomgebot keinen Sinn. Er könnte zwar seinen Reservationspreis bieten, aber den Preis ansonsten künstlich ehöhen kann er nicht.

Es ist jedoch so, dass eine Vickrey-Auktion mit Informationshandel und Phantomgeboten als Manipulationsversuchen quasi automatisch zu einer Erstpreis-Auktion wird.

So, ich hoffe das war richtig und nachvollziehbar
 
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