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Dr Franke Ghostwriter
ich bin im Littkemann über ein Problem, zumindest für mich, gestolpert.😕

Der Fall lautet:
Für angemietet Büros werden 6.000 € Miete an den Vermieter überwiesen.

Gebucht wird das ganze ohne USt.
In meinem jugendlichen Leichtsinn gehe ich davon aus, dass ich bei Miete keine USt. berücksichtigen muss, oder?????

Wenn das aber so ist, woher weiß ich denn was USt. befreit ist. Muß ich etwa den ganzen §4 des Umsatzsteuergesetzes lesen, bevor ich in der letzten Zeile meinen Tatbestand finde, oder gibt es noch andere Möglichkeiten zu erkennen, wann USt. und wann nicht. Zumal es ja gerade bei Miete auch noch ein Wahlrecht gibt. (Wenn ich das ganze richtig verstanden habe.)
Oder sehe ich hier ein Problem wo eigentlich keines ist?

Michael
 
Hallo,

ich bin im Littkemann über ein Problem, zumindest für mich, gestolpert.😕

Der Fall lautet:
Für angemietet Büros werden 6.000 € Miete an den Vermieter überwiesen.

Gebucht wird das ganze ohne USt.
In meinem jugendlichen Leichtsinn gehe ich davon aus, dass ich bei Miete keine USt. berücksichtigen muss, oder?????

Wenn das aber so ist, woher weiß ich denn was USt. befreit ist. Muß ich etwa den ganzen §4 des Umsatzsteuergesetzes lesen, bevor ich in der letzten Zeile meinen Tatbestand finde, oder gibt es noch andere Möglichkeiten zu erkennen, wann USt. und wann nicht. Zumal es ja gerade bei Miete auch noch ein Wahlrecht gibt. (Wenn ich das ganze richtig verstanden habe.)
Oder sehe ich hier ein Problem wo eigentlich keines ist?

Michael

Moin Michael,
Littkeman geht wohl davon aus, dass keine Umst. anfällt und dass man (also wir Prüflinge) das bei der Klausur so wissen. In der Tat gibt es bei der Miete gewisse Wahlrechte bei der Umst. , aber das spielt hier keine Rolle.
Vergleichbar wird wohl erwartet, dass man z.B. weiß, dass Printerzeugnisse in der Regel den reduzierten Satz von 7% haben.
Ich versuche in der Klausur immer mit Umst. zu buchen, es sei denn es gibt nur einen Buchungssatz vorgeben oder es steht explizit in der Aufgabe, dass man die Umst. nicht berücksichtigen soll. Für gewisse allgemeine Fälle wie Miete, Arztrechnungen, Versicherungen merke ich mir, dass da keine Umst. anfällt. Ist zwar auch nicht alles wasserdicht, aber viele Punkte würde es bei solchen Aufgaben ja auch nicht kosten, wenn man was falsch hat.
Bis dann
Hamburgues
 
Das steht aber auch alles in der KE Steuerlehre und im Umsatzsteuergesetz (das man ja auch mitnehmen darf) § 4 USTG!

Grundsätzlich ist Miete demnach frei, es kann aber auf die Steuerbefreiung verzichtet werden (dann kann auch wieder Vorsteuer abgezogen werden). Aber in der Klausur wird es wohl immer ohne USt gebucht!
 
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