Mit Master ins Referendariat?

Dr Franke Ghostwriter
Ich gehe mal stark davon aus, dass es hier ganz viele gibt, die in der gleichen Situation sind wie ich. Hab Jura studiert, Wahlfach sehr gut bestanden, Pflichtfach zweimal nicht bestanden und damit aus dem Rennen! Hab mich dann hier in den LLB eingeschrieben und will dann auf alle Fälle den Master machen. Komme dank vieler Anerkennungen auch gut voran!
ich wollte im Grunde eigentlich nie in einen klassischen juristischen Beruf, allerdings hab ich seit ich es im Grunde nicht mehr darf, schon ein Problem damit. Ich habe den Eindruck, dass ich dann nen Job machen muss, ohne zu wissen, ob ich nicht bei Möglichkeit doch vielleicht als Anwalt etc. arbeiten wollte.
Ich denke irgendwie, dass vielleicht auch mit einem LLB und LLM, so wie sie hier in Hagen angeboten werden, im Grunde auch für einen Vorbereitungsdienst qualifizieren müssten.
Ich habe in Saarbrücken studiert. Dort ist das Jura - Studium auch sehr verschult, sprich man muss nach jedem Semester zwischen 6 und 10 Abschlussklausuren schreiben, dazu auch noch die großen Scheine im Ziviltrecht, Ö - Recht und Strafrecht. Wenn ich mir dann die Pflichtmodule im Master und Bachelor hier ankucke, unterscheiden die sich im Grunde nur dahingehend, dass die hier noch diese Betriebswirtschaftlichen Scheine dazu kommen.
Will damit sagen, dass unser Studium ( also Master und Bachelor zusammen ) hier in Hagen einem klassischen Jurastudium eigentlich in nichts nachsteht!
Warum also kein Ref mit LLB und LLM?
Ich hab auch von den neuen Zusatzstudiengang gehört, der zum Staatsexamen führen soll! Würde mir und meinen Leidensgenossen nichts bringen, da wir ja eigentlich den Prüfungsanspruch verloren haben? Oder wäre das was anderes?

Vielleicht schreibt ihr mal eure Meinungen!

Viele Grüße
 
Der oeffentliche Dienst hat viele Vorteile. Ist aber leider auch recht starr. LL.B. und FH-Abschluss beginnen immer im gehobenen Dienst A9 in Studiengängen die gebraucht werden und von der Behoerde nicht selber ausgebildet werden (insbesondere technische Studiengänge) A10. (Ausnahme Lehramt)
Der hoehere Dienst beginnt bei A13 und erfordert einen Master.
Die grosse Frage, wie kommt man in den hoeheren Dienst? Ich kann dir nur sagen wie es bei der Polizei aussieht, aber die ist ja ein grosser Arbeitgeber.
Entweder du bist im gehobenen Dienst und arbeitest dich schnell und erfolgreich nach oben. Dann schickt dich dein Dienstherr, wenn du bestimmte Fåhrungsfunktionen hattest, irgendwann auf einen Masterlehrgang. Danach bist du im hoeheren Dienst. Während desn Masterstudiums läuft dein Gehalt weiter. Aber du kannst davon ausgehen, dass du nach dem Einstieg in den gehobenen Dienst auch 10 - 20 Jahre schuften kannst, bis dir diese Ehre zu Teil wird (nicht falsch verstehen, so rekrutiert der Dienstherr seinen h.D. fuer den einzelnen Beamten ist das aber weitehin die Ausnahme, die meisten gehen in der Laufbahn in Pension in der sie angefangen haben).
Beim "Direkteinstieg" muss die Behörde ja jemanden nehmen, der von der Arbeit an sich keine Ahnung hat. Man geht einfach davon aus, dass jemand der ein UNI Studium sehr erfolgreich gemeistert hat, sich auch in alles andere schnell einarbeiten kann. Es werden immer weniger Beamte im Direkteinstieg ausgewählt. Diejenigen die genommen werden sind aber immer Ueberflieger die, so sagt man, zu den besten 20% ihres Jahrgangs gehören måssen um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden. Besonders gerne werden Juristen genommen, aber es gibt genauso Soziologen, Maschinenbauer, Biologen... die fast nie entsprechend ihres Studienganges eingesetzt werden. Im h.D. geht es oft nur darum iregendein Universitätsdipom zu haben, aber ein sehr gutes.
Es gibt auch Altersbeschränkungen manchmal 35 oft 40 sehr selten 45.
Wenn man aber im gehobenen Dienst ist und eine entsprechende Qualifikation hat, kann man evtl. auch schneller den Aufstieg machen, wenn man Pech hat sein Leben lang unterbezahlt arbeiten 🙂 .
Leider gibt es nichts dazwischen. Ein Master im g.D. ist Perlen vor die Säue und man weiss nie ob man die Investition får ein so langes Studium wieder reinholt. Im hoeheren Dienst hat man aber selbst bei einem so schweren Studiengang wie Jura keine Chance wenn man "nur" Mittelmass ist.
Das erklärt auch warum der Master zwar den Zugang zum höheren Dienst rein rechtlich eröffnet, einem aber nicht weiterhilft. Die Polizeien (und sicherlcih auch die meisten anderen Behörden) ruecken nicht davon ab, was Juristen betrifft, nur die besten Volljuristen einzustellen. Und bisher haben sie die auch immer bekommen. Der Direkteinstieg in den h.D. ist halt die Königsdisziplin. In der Privatwirtschaft kann man mit einem guten Bachelor oder einem schlechten Master auch alle moeglichen Gehälter zwischen A9 und A13 aushandeln.

In der Verwaltung soll es besser aussehen. Da muss man aus dem g.D. nicht vom Dienstherrn auf die Akademie geschickt werden, sondern kann selbständig einen passenden Master machen und hat dann zwar immer noch keine Garantie aber gute Chancen irgendwann in den h.D. zu kommen.

Langfristig glaube ich zahlt sich ein Studium aber meistens aus. Je juenger man ist umso mehr. Denn mittlerweile wird fast ueberall nur noch sehr langsam befoerdert, man muss får seine Laufbahn quasi schon ueberqualifiziert sein, wenn man weiter kommen will.
 
In der Verwaltung soll es besser aussehen. Da muss man aus dem g.D. nicht vom Dienstherrn auf die Akademie geschickt werden, sondern kann selbständig einen passenden Master machen und hat dann zwar immer noch keine Garantie aber gute Chancen schnell in den h.D. zu kommen.

"gute Chanen schnell in den h.D. zu kommen" halte ich für sehr, sehr optimistisch formuliert.
Ich gehöre zwar nicht zu denen, die sagen, die Chancen wären extrem gering, aber so ist es zu positiv formuliert...

Im übrigen benötigt man (zumindest nicht in allen Bundesländern) zwangsläufig nen Master zum Aufstieg in den hD... auch eine bisher hohe Stelle im gD (A12, A13) + 2 sehr gute Beurteilungen erfüllen die Voraussetzung, was aber natürlich keien Garantie darstellt...

Aber ganz abgesehen davon:
Der Thread-Ersteller ging doch jetzt gar nicht in Richtung öffentlicher Dienst, sondern wollte wissen, ob er sich doch noch irgendwie für das Referendariat zum Anwalt qualifizieren kann...
Und meines Wissens ist diese Chance in diesem Fall leider vertan (zumindest in Deutschland und bis eventuell irgendwann doch der LLM anerkannt wird hierfür)...
 
Nach dem Bachelor kann man sich entscheiden. Entweder Master oder Weg zum Staatsexamen. Weg zum Staatsexamen soll mit nem NC versehen werden.
 
"
Neue Perspektiven für das
juristische Fernstudium
Im November sprach sich der Nordrhein-
Westfälische Justizminister während
der Absolventenfeier am Dies
Academicus der rechtswissenschaftlichen
Fakultät für ein Staatsexamen im
Fernstudium aus. Damit ist ein entsprechender
Aufbaustudiengang in
greifbare Nähe gerückt. Bachelorabsolventen
könnten sich dann nach dem
Abschluss entscheiden, ob sie ihr Studium
im Masterstudiengang wissenschaftlich
vertiefen oder sich stattdessen
auf das erste Staatsexamen
vorbereiten wollen. Wir werden uns
von studentischer Seite in den Unigremien
massiv dafür einsetzen, dass wir
auch die letzten bleibenden Hürden
überwinden, die dem Staatsexamen an
der FernUniversität entgegenstehen.

Thomas Walter
"
Aktuelles Sprachrohr
 
Ich gehe aber dann trotzdem davon aus, dass, wer beim Staatsexamen im klassischen Jura-Studium endgültig durchgefallen ist, sich nicht über den neuen Studiengang erneut zur Teilnahme qualifizieren kann...
 
Hoert sich alles gut an. Und erinnert mich an dieses 4-Stufen-Modell: 4-Jaehrigen LL.B. + (Staatsexamen + Referendariat) ODER + LL.M.
Die ganz grosse Frage ist jedoch: Bereitet ein auf Wirtschaftsrecht spezialisierter 3,5-Jaehriger LL.B optimal auf das Staatsexamen vor?
Oder wird es eine Art Aufbaustudium / Vorbereitungslehrgang geben? Wenn ja wie lang sollte das gehen?
Der NC wird dann ja noch wichtiger. Ist es ein Nachteil fuer den eigenen NC wenn man Teilzeit, und dafuer nur halb so schnell, studiert?
 
"
Neue Perspektiven für das
juristische Fernstudium
Im November sprach sich der Nordrhein-
Westfälische Justizminister während
der Absolventenfeier am Dies
Academicus der rechtswissenschaftlichen
Fakultät für ein Staatsexamen im
Fernstudium aus. Damit ist ein entsprechender
Aufbaustudiengang in
greifbare Nähe gerückt. Bachelorabsolventen
könnten sich dann nach dem
Abschluss entscheiden, ob sie ihr Studium
im Masterstudiengang wissenschaftlich
vertiefen oder sich stattdessen
auf das erste Staatsexamen
vorbereiten wollen. Wir werden uns
von studentischer Seite in den Unigremien
massiv dafür einsetzen, dass wir
auch die letzten bleibenden Hürden
überwinden, die dem Staatsexamen an
der FernUniversität entgegenstehen.

Thomas Walter
"
Aktuelles Sprachrohr

Danke!
Na hoffentlich dauert die Umsetzung nicht all zu lange!
 
Hoert sich alles gut an. Und erinnert mich an dieses 4-Stufen-Modell: 4-Jaehrigen LL.B. + (Staatsexamen + Referendariat) ODER + LL.M.
Die ganz grosse Frage ist jedoch: Bereitet ein auf Wirtschaftsrecht spezialisierter 3,5-Jaehriger LL.B optimal auf das Staatsexamen vor?
Oder wird es eine Art Aufbaustudium / Vorbereitungslehrgang geben? Wenn ja wie lang sollte das gehen?
Der NC wird dann ja noch wichtiger. Ist es ein Nachteil fuer den eigenen NC wenn man Teilzeit, und dafuer nur halb so schnell, studiert?

Lese es so, dass es einen Aufbaustudiengang zur Vorbereitung auf das Staatsexamen geben soll...

Was ich interessant fände:
Kann man u.U. auch direkt mit dem Aufbaustudium beginnen, wenn man ein entsprechendes, wenn auch anderes Studium als den LLB gemacht hat?
So kann man ja auch mit dem LLM ohne vorherigen LLB anfangen, wenn man ein (entsprechendes) anderes Studium vorher hatte...
Könnte z.B. ein Diplom-Verwaltungswirt (60% Rechtswissenschaften) auch ausreichen?
 
im Gespräch ist Aufbaustudiengang, der all diejenigen Inhalte aus dem Examenstoff ergänzt, die im Bachelorstudium nicht vermittelt werden konnten – also viel Straf- und Verwaltungsrecht sowie einige Bereiche aus dem Zivilrecht. Dass man in diesen Aufbaustudiengang mit einem anderen Abschluss einsteigen kann, ist nicht vorgesehen. Wer bereits das erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden hat, wird vom Aufbaustudiengang ausgeschlossen sein. Das ergibt sich aus §5d Abs. 5 DRiG. Der Fakultätsrat würde es aber wahrscheinlich auch dann in der Prüfungsordnung genauso festlegen, wenn es keine gesetzlichen Vorgaben gäbe.

Beste Grüße
Thomas
 
Thomas,

wie ist es gemeint, wenn man sich entscheiden muss zwischen LLM und Vorbereitungsstudium. Schließt der LLM die Möglichkeit der Staatsprüfung dann aus ? Wäre nämlich schade. Mich würden beide Abschlüsse (jedenfalls zuzeit) interessieren.
 
maffma,

Man müsste sich nicht zwischen Master und Examen entscheiden, kann also nicht nur ausschließlich den einen oder den anderen Weg beschreiten, sondern man hätte nach dem Bachelor einfach eine zusätzliche Möglichkeit, das Studium fortzuführen und könnte auch den jeweils anderen Studiengang hinten dranhängen, wenn man das möchte. Inwiefern man dann auch die Kursinhalte angerechnet bekommt, wird das Curriculum im Einzelnen zeigen, denn viele Inhalte die man im Examen braucht, werden auch in den Pflichtfächern des Masterstudiengangs vermittelt - Im Zweifel werden wir da im Fakultätsrat ein Auge drauf haben 😉

VG Thomas
 
Ich nehme an der neue Studiengang soll nur zum 1. Staatsexamen führen? Wie ist das dann weiter angedacht? Kann man dann sein Referendariat in der nähe seines Wohnortes machen oder muss man dann nach NRW. Welches Land ist dann fürs 2. Staatsexamen zuständig? Wo man wohnt oder NRW?
 
Ich nehme an der neue Studiengang soll nur zum 1. Staatsexamen führen? Wie ist das dann weiter angedacht? Kann man dann sein Referendariat in der nähe seines Wohnortes machen oder muss man dann nach NRW. Welches Land ist dann fürs 2. Staatsexamen zuständig? Wo man wohnt oder NRW?

Für das Referendariat ergeben sich keine Änderungen - man bewribt sich bei einem Oberlandesgericht in dessen Bezirk man das Referendariat absolvieren möchte vgl. etwa für NRW § 30 JAG NRW, in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Vorschriften.
 
Geplant ist ein Ergänzungsstudiengang für den Hagener LL.B.

Auch wenn der Ergaenzungsstudiengang noch nicht feststeht. Gibt es Geruechte bzw. Schaetzungen wir lange dieser dauern koennte?

Wird der Weg zum Staatsexamen ueber den Hagener LL.B im Vergleich zum klassischen Jurastudium um die Anzahl der wirtschaftlichen Module laenger dauern oder sind auch an klassichen Praesensuniversitaeten nicht pruefungsrelevante Nebenfaecher in aehnlichem Umfang vorgeschrieben?

Ein NC wuerde mir nichts sagen, da ich nicht weis, welche Noten hier ueblich sind. Wieviel Prozent der LL.B. Absolventen wuerden ungefaehr zum Staatsexamen zugelassen?

Welche Wahlpflichtmodule wuerden wohl am besten aufs Staatsexamen vorbereiten? Ich nehme an Vertiefung Strafrecht und als zweites rechtliches Modul Wirtschaftsverwaltungs und Umweltrecht oder besser Deutsches und Europaeisches Verfassungsrecht?

Irgendwo hier im Forum habe ich gelesen, dass eines der drei Module aus dem Wirtschaftsteil sein muss. Ist das richtig oder kann man auch drei rechtliche Wahlpflichtmodule belegen?
 
Die Überlegungen sind noch im Entwicklungsstadium. Ich gehe davon aus, dass der Aufbaustudiengang 2 bis 3 Semester dauern würde. Das würde dann zwar der Dauer der wirtschaftlichen Module entsprechen, entscheidend ist allerdings nur der Stoff, der den Bachelorabsolbenten für die Zulassung zum Staatsexamen fehlt.

Vertiefungen im Strafrecht sowie im Verwaltungs- und Verfassungsrecht sind sicher eine gute Wahl für die Vorbereitung auf das Staatsexamen. Benkt aber bitte, dass es noch nicht 100%ig sicher ist, ob es den neuen Studiengang auch wirklich geben wird.

Abgesehen davon helfen diese Wahlfächer natürlich auch, wenn man das Staatsexamen an einer Präsenzuni anpeilt. Hier gibt es nur nach wie vor Unsicherheiten beim Umfang der anerkannten Studienleistungen, auch wenn das in den letzten Jahren besser geworden ist und die Lissabonkonvention das Anerkennungsverfahren inzwischen wesentlich vereinfacht hat.

Viele Grüße
Thomas
 
Ich gehe davon aus, dass der Aufbaustudiengang 2 bis 3 Semester dauern würde.

Auf den Bachelor? Ich hielte schon drei Semester auf den Master drauf für sportlich.

Lieber erstmal etwas höher zielen. Dieser Aufbaustudiengang wird von den etablierten Juristen extrem feindselig aufgenommen werden. Wenn die Durchfallquote unserer Studenten dann merklich höher ist als die der Präsenzunis (und von den oberen Notenbereichen reden wir sinnigerweise gar nicht erst, die absoluten Topleute werden Jura ohnehin "normal" studieren), dann wird der Studiengang ratzfatz wieder weg sein. Die Schadenfreude und das Gelächter wird die FernUni nicht lange aushalten. Prophezeie ich einfach mal.
 
dann wird der Studiengang ratzfatz wieder weg sein. Die Schadenfreude und das Gelächter wird die FernUni nicht lange aushalten. Prophezeie ich einfach mal.

Die FernUni wird auch in den nächsten Jahrzehnten das machen, was sie seit über 30 Jahren macht, nämlich gute und zeitgemäße Studierangebote machen. Das ist meine Prognose. Außerdem ist die FernUni in Deutschland ein Uni-Platzhirsch, der nicht so schnell ausgelacht wird (zumindest nicht von jenen die wissen um was es geht).

Liebe Grüße
 
Auf den Bachelor? Ich hielte schon drei Semester auf den Master drauf für sportlich.

Lieber erstmal etwas höher zielen. Dieser Aufbaustudiengang wird von den etablierten Juristen extrem feindselig aufgenommen werden. Wenn die Durchfallquote unserer Studenten dann merklich höher ist als die der Präsenzunis (und von den oberen Notenbereichen reden wir sinnigerweise gar nicht erst, die absoluten Topleute werden Jura ohnehin "normal" studieren), dann wird der Studiengang ratzfatz wieder weg sein. Die Schadenfreude und das Gelächter wird die FernUni nicht lange aushalten. Prophezeie ich einfach mal.

Da bleibt mir nur zu sagen: Man sollte nicht von sich auf andere schließen. Liebe(r) ThetaEta, einem groben Überblick Deiner Postings hier im Studienservice entnehme ich einmal, dass Du Dich am Anfang des BoL-Studiums befindest. Wenn Du meinst, hier gibt's ein Kuschelstudium, dann wirst Du noch Dein blaues Wunder erleben. Ein Blick auf die Zahlen, wie viele Studenten jedes Semester das Studium beginnen, und wie wenige jedes Semester das Studium abschließen, sollte Dir hier ein erster Hinweis sein. Die Zahlen findest Du, wie auch die Durchfallquoten der einzelnen Module, in den Klausurstatistiken.

Am Ende des BoL angekommen kann ich für mich nur sagen, dass ich mit Volljuristen im wirtschaftsrechtlichen Bereich nachweislich locker mithalten kann.

Ganz im Gegensatz zu Deiner Aussage, würde ich sogar dazu tendieren, zu sagen, dass die FernUni mit diesem Aufbaustudiengang die Möglichkeit hätte, die im Vergleich zu Präsenzunis im Durchschnitt qualifizierteren Juristen auszubilden. Das ist einerseits einfach der BWL-Lastigkeit des BoL geschuldet. Das dort vermittelte Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge fehlt leider sehr vielen klassisch ausgebildeten Juristen. Andererseits beweist ein erfolgreich absolviertes Fernstudium ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Der für den erfolgreichen Abschluss des BoL der FernUni zu betreibende Rechercheaufwand ist enorm. Mit dem Lesen der Skripte ist es nicht getan. Vielmehr bedarf es des Hinzuziehens von Zweitliteratur, ergänzt - zumindest in späteren Semestern - um aktuelle Zeitschriftenliteratur.

Versteh mich bitte also nicht falsch, wenn ich Dir wegen Deines Kommentars folgende Frage stelle: Bist Du Dir wirklich sicher, dass Du für Dich die richtige Uni und den richtigen Studiengang gewählt hast?
Die Frage soll nicht heißen, dass ich am BoL selbst nichts zu kritisieren hätte. Aber unter (werdenden) Juristen sind an dieser Stelle dann Sachargumente gefragt, die eigene Thesen untermauern. Und nicht "Prophezeiungen".
 
Dieser Aufbaustudiengang wird von den etablierten Juristen extrem feindselig aufgenommen werden.

Warum? Wenn du Jura an einer Präsenzuni in NRW studierst, musst du für die Zulassung zum 1. StaatsEx genau den gleichen Stoff absolvieren - der erforderliche Stoffumfang ist gesetzlich einheitlich geregelt. Übrigens gibt es inzwischen einige Präsenzunis, die genau das gleiche Modell anbieten, d.h. erst den LL.B und dann die Möglichkeit, bis zum Staatsexamen weiter zu studieren (z.B. Uni Mannheim, Bucerius,..). Andere Unis bieten nur noch den LL.B an (z.B. Uni Rostock).
 
Da bleibt mir nur zu sagen: Man sollte nicht von sich auf andere schließen. Liebe(r) ThetaEta, einem groben Überblick Deiner Postings hier im Studienservice entnehme ich einmal, dass Du Dich am Anfang des BoL-Studiums befindest.

Ja. Und? Du kennst mich?

Wenn Du meinst, hier gibt's ein Kuschelstudium, dann wirst Du noch Dein blaues Wunder erleben.

Werde ich nicht, weil ich das Studium hier recht gut einschätzen kann, wie ich glaube.

Am Ende des BoL angekommen kann ich für mich nur sagen, dass ich mit Volljuristen im wirtschaftsrechtlichen Bereich nachweislich locker mithalten kann.

Blöd nur, daß das StEx nicht "Wirtschaftsrecht" abprüft, sondern zum Richteramt hinführen soll. Das ist dann doch ein wenig ein anderer Schwerpunkt.

Versteh mich bitte also nicht falsch, wenn ich Dir wegen Deines Kommentars folgende Frage stelle: Bist Du Dir wirklich sicher, dass Du für Dich die richtige Uni und den richtigen Studiengang gewählt hast?

Versteh mich bitte nicht falsch, wenn ich dich für anmaßend und unverschämt halte. Deine Ferndiagnosen kannst du an jemand anderem ausprobieren.

Aber halt dich halt für den größten Juristen des Landes. Ist mir doch egal.

Ich lasse mir meine Ansicht nicht von dir verbieten.
 
ThetaEta!

Ich möchte Dich noch einmal auf Dein Posting auf Seite 1 (Nr. 27) verweisen. Dort hast Du ja eine Menge, teils recht anmaßende Thesen aufgestellt. Insbesondere woher Du die Erkenntnis, wer an der FernUni studiert und wer nicht, gewonnen hast, erschließt sich mir nicht. Entweder hast Du einen tiefen Einblick in die Zulassungsanträge der Studenten der FernUni oder Du hast vom Einzelnen (also von Dir) ins Allgemeine (also auf alle) gefolgert.

Ich möchte Dir auch Deine Ansicht nicht verbieten, sondern möchte Dich lediglich bitten diese zu begründen. Was in dem hier diskutierten Studienfach übrigens zum guten Ton gehört. Dies gilt umso mehr, als Du, nach Deinen sonstigen Postings im Studienservice zu urteilen, in diesen Studiengang eingeschrieben bist.

So und nun wünsche ich Dir noch viel Spaß beim Selbststudium ...

Viele Grüße,

Garfield the cat
 
Liebster Garfield

Hallo ThetaEta!
So und nun wünsche ich Dir noch viel Spaß beim Selbststudium ...

Ich möchte dich an dein Posting erinnern.

Im Gegensatz zu mir, der sich zum Thema geäußert hat und der dort seine Meinung geäußert hat (deren "objektives Zutreffen" wir hier nicht klären werden), bist du nicht nur herablassend in die Diskussion eingestiegen, sondern hast wüste Ad-Hominem-Angriffe auf mich gefahren, ohne dich in irgendeiner Weise zum Thema zu äußern (wo sind denn deine werten Begründungen?).

So hast du insinuiert:

* ich erwarte ein Kuschelstudium (und damit, ich wolle offenbar "billig" an einen Abschluß kommen)
* ich werde im Studium bitter auf die Nase fallen, weil ich nicht wüßte, wie es läuft
* ich würde nur ein paar Skripte nebenher lesen und keinerlei ernsthaftes Studium betreiben
* ich sei wohl im falschen Studium
* ich sei für die FernUni sowieso ungeeignet
* ...

Besonders spannend fand ich auch, daß du offensichtlich Einsicht in meine Zeitschriftenabonnements hast.

Es tut mir ja leid, daß meine Ansicht dein Selbstwertgefühl angreift und es ist auch höchst schade, daß du den billigen rhetorischen Kunstgriff einsetzen mußt, das Thema still und leise auf "Wirtschaftsjurist" einzuengen (was mit dem StEx nicht allzuviel zu tun hat), nur weil du dich da den doofen StExis überlegen glaubst.

Es wäre dir natürlich ein leichtes gewesen, Deine Ansicht gegenüberzustellen und eventuelle gar (*gasp*) zu begründen. Leider warst du offenbar nur auf ein wenig schnelle Unterhaltung im Internet aus. Ist ja auch so einfach, jemanden persönlich abzuwerten, gell?

Mit der Dir gebührendenden Achtung
*plonk*
 

Ich äußere mich nicht völlig im luftleeren Raum, sondern betrachte einfach meine Erfahrungen. So ein paar Volljuristen habe ich schon im Bekanntenkreis.

Abgesehen davon, daß die mir zum weit überwiegenden Teil vom LL.B. abgeraten haben ("lies lieber privat ein Lehrbuch, wenn du es ernsthaft betreiben willst, mußt du eh in eine echte Vorlesung"), waren die Reaktionen, als ich von den Gerüchten erzählte (und damals ging ich noch davon aus, das basiere dann auf dem Master, plus wenige Semester), in wirklich allen Fällen schlicht und ergreifend:

* *kopfschüttel* Sollen sie es doch probieren...
* "Das müssen die "etablierten Juristen" gar nicht bekämpfen, die müssen nur die ersten Prüfungen abwarten"

und derartiges.

Ich bin wahrlich der erste, der sein Studium verteidigt, wenn mir jemand mit "Volkshochschule" kommt (übrigens war das die Aussage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters der FernUni, wie der Rest der Juristerei die FernUni sieht). Aber aus meinem Umfeld heraus bekomme ich doch ein bißchen was mit, wie das eigene Standing ist.

Und da hilft es dem Studiengang und seinen Studierenden nicht, wenn hier ein paar Großmäuler erklären, sie seien sowieso viel besser als Volljuristen. Das macht echt alle Mühen wieder kaputt, den Studiengang außerhalb des eigenen Studentenkreises offensiv zu vertreten.
 
Am Ende des BoL angekommen kann ich für mich nur sagen, dass ich mit Volljuristen im wirtschaftsrechtlichen Bereich nachweislich locker mithalten kann.

Was zu beweisen wäre. Fachidiotie verengt aber den Blick für das große Ganze.

Das dort vermittelte Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge fehlt leider sehr vielen klassisch ausgebildeten Juristen.

Nein! Einige Universitäten bieten mittlerweile vor dem ersten Examen BWL-Zusatzqualifikationen an und mittlerweile haben auch die "klassischen" Juristen teilweise erkannt, dass man über den Tellerrand blicken muss.


Andererseits beweist ein erfolgreich absolviertes Fernstudium ein hohes Maß an Selbstdisziplin.

Stimmt! Ich habe zwei Abschlüsse hier an der FU gemacht und es geht weiter 🙂!


Der für den erfolgreichen Abschluss des BoL der FernUni zu betreibende Rechercheaufwand ist enorm. Mit dem Lesen der Skripte ist es nicht getan. Vielmehr bedarf es des Hinzuziehens von Zweitliteratur, ergänzt - zumindest in späteren Semestern - um aktuelle Zeitschriftenliteratur.

Ach, das ist mir neu. Im Präsenzstudium diffundiert das Wissen durch die Bibliothekswand in den Kopf, oder was?
 
Ich habe die ewige Diskussion (nicht nur im Forum) zwischen BoL/MoL vs. Volljurist satt.

Es ist mir mittlerweile egal, ob jemand behauptet, das Studium an der FernUni sei eine Art Volkshochschulkurs oder ähnliches. Wenn ich solche Aussagen höre - leider immer noch oft von Volljuristen - so nehme ich diese Aussagen mit meinem Selbstoffenbarungsohr auf (https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstoffenbarungsebene). Darin erkenne ich nämlich, dass solche Leute Angst haben oder einfach nur arrogant sind. Ergo: Deren Meinungen interessieren mich nicht.

Pauschal lässt sich m.E. sowie so nicht feststellen, was besser ist. Entscheidend ist doch, wie der Arbeitsmarkt reagiert. Und hier sind nun mal "praktische" Dinge relevant:
Einerseits, dass man sich in seinem Arbeitsumfeld fachlich sehr gut auskennt (worauf i.d.R. eine Universität - unabhängig der Güte ihrer Ausbildung und des Abschlusses - nicht richtig vorbereitet) und eine gute Sozialkompetenz besitzt.

Es mag Juristen geben (und damit meine ich BoL/MoL als auch Volljurist), die fachlich ein absolutes Ass sind - in Sachen Sozialkompetenz absolute Versager (die auf Kunden/Mandanten alleine loszulassen, ist wirtschaftlicher Selbstmord). Es gibt aber auch die umgekehrten Fälle.
So einen Kollegen der Kategorie 1 hatte ich vor kurzem bei mir im Unternehmen - Probezeit leider nicht überstanden wegen mangelnder Sozialkompetenz (aber fachlich top).

Nichtsdestotrotz halte ich die Diskussion typisch "Studentisch". Während meines Informatikstudiums gab es dort die gleichen Diskussionen (Unsere "Uni" ist besser als die andere; die "frischeren" Studenten haben es leichter; der Bachelor of Science.. wtf?). Nach dem Abschluss und seit meine damaligen Bekannten und Kommilitonen im Beruf stehen, ist diese "Differenzierung" total Latte geworden. Ob meine jetzigen Kollegen und Kolleginnen
  • vorher sechs, sieben oder zehn Semester studiert haben,
  • einen Bachelor, Master, ein Diplom, eine Promotion oder sogar nur eine Ausbildung haben,
  • oder eine Note 1,3, 3,0 oder sogar nur eine 4,0 haben,
ist total Wurst. Nur auf die Leistung kommt es an, die alleine zählt - egal ob Berufseinsteiger oder mit fünf Jahren Berufserfahrung. Jeder muss im Rahmen seiner Möglichkeiten das Beste geben.

Es mag, wie überall, Leute geben, die nur auf den Abschluss schauen. Aber gute Personaler denken (egal, ob Unternehmen, Behörde oder Kanzlei) an den Mehrwert für den eigenen Arbeitgeber, und hier ist der Abschluss nun mal nur eines von vielen Kriterien.

By the way: Aus Sicht eines Unternehmens spielt es aus Vertretungsgesichtspunkten vor Gericht keine Rolle, ob ein Bewerber den BoL/MoL gemacht hat oder das 2. Staatsexmanen - denn ein Volljurist darf nicht für das eigene Unternehmen als Anwalt vor dem LG/OLG/OVG... auftreten bzw. tätig werden (d.h. das Unternehmen muss ohnehin einen externen Anwalt beauftragen).

- Tommy
 
Gut gebrüllt, Tommy!
Stimme überein - speziell darin, dass mir dieses ewige Rumgehacke auf einander mächtig auf den Zünder geht!

Wenn schon nicht einmal Studenten einer einzigen Disziplin die Finger von einander lassen können, wie soll dies dann fächerübergreifend oder gar in einem größeren Kontext funktionieren?

Meine Kritik gegenüber dem herkömmlichen Staatsexamen führe ich durchaus auch; mittlerweile habe ich aber meinen Frieden damit geschlossen und bin der Ansicht, dass BoL und MoL vernünftige Ansätze sind und eben auch ein guter Personaler den Mehrwert für das Unternehmen erkennen wird. Abgesehen davon wird der "klassische" Jurist sich kaum in den Mittelstand verirren, zumal er eher schwach auf der Brust ist, was wirtschaftliche Fragestellungen anbelangt. Dafür ist die Ausbildung aber eben auch nicht gedacht (gewesen).

Wir könnten hier eine ganze Weile weiter diskutieren - nur werde ich mich hier wieder ausklinken und schmunzelnd die weiteren Schlagabtausche verfolgen!

Viel Spaß und natürlich viel Erfolg - dem BoLer genau wie dem StEXler

Jan
 
Meine Kritik gegenüber dem herkömmlichen Staatsexamen führe ich durchaus auch; mittlerweile habe ich aber meinen Frieden damit geschlossen und bin der Ansicht, dass BoL und MoL vernünftige Ansätze sind und eben auch ein guter Personaler den Mehrwert für das Unternehmen erkennen wird. Abgesehen davon wird der "klassische" Jurist sich kaum in den Mittelstand verirren, zumal er eher schwach auf der Brust ist, was wirtschaftliche Fragestellungen anbelangt. Dafür ist die Ausbildung aber eben auch nicht gedacht (gewesen).

Du hast Dir offenbar einen Studiengang ausgesucht, ohne zu wissen, zu was er dich am Schluss befähigt - Bisschen peinlich, findest Du nicht?!
 
Eigentlich wollte ich mich aus dieser "Diskussion" heraushalten aber Eins wollte ich noch anmerken: Bekannter von mir ist RA, zwei Staatsexamen, arbeitet schon seit Jahren beim Anwalt ....verdient ca. 1100 Euro Netto für 60-80 Stunden in der Woche ...dann falllen mir auf Anhieb drei Juristen, RA, aus meiner Stadt ein, die Insolvent gegangen sind ...weiter fallen mir zwei ein, die zusätzlich noch Mandantengelder veruntreut haben, weil sie finanziell nicht mehr auf die Beine gekommen sind ...Resumee: die Energie, die in diese Diskussion gelegt wird - Pro Staatsexamen, bessere Juristen etc. bringt nur dem eigenen Ego was spiegelt aber nicht mehr die wirtschaftliche Realität eines RA wieder ...
 
Eigentlich wollte ich mich aus dieser "Diskussion" heraushalten aber Eins wollte ich noch anmerken: Bekannter von mir ist RA, zwei Staatsexamen, arbeitet schon seit Jahren beim Anwalt ....verdient ca. 1100 Euro Netto für 60-80 Stunden in der Woche ...dann falllen mir auf Anhieb drei Juristen, RA, aus meiner Stadt ein, die Insolvent gegangen sind ...weiter fallen mir zwei ein, die zusätzlich noch Mandantengelder veruntreut haben, weil sie finanziell nicht mehr auf die Beine gekommen sind ...Resumee: die Energie, die in diese Diskussion gelegt wird - Pro Staatsexamen, bessere Juristen etc. bringt nur dem eigenen Ego was spiegelt aber nicht mehr die wirtschaftliche Realität eines RA wieder ...

Und was ändert es an der Tatsache, dass Du nicht Anwalt werden kannst mit deinen Abschlüssen?

Deine Diskussions-Linie ist etwas "zurückgeblieben": "Kann nicht Anwalt werden (obwohl ich das hätte wissen können bzw. müssen) - Anwaltsein ist eh doof!"

Das ist ja wie im Kindergarten!
 
Deine Diskussions-Linie ist etwas "zurückgeblieben": "Kann nicht Anwalt werden (obwohl ich das hätte wissen können bzw. müssen) - Anwaltsein ist eh doof!"

Das ist ja wie im Kindergarten!

Erstens habe ich nicht geschrieben, dass ich kein Anwalt "werden" kann. Das hast Du reininterpretiert. Zweitens wollte ich Dir damit eigentlich nur verdeutlichen, dass Du mit Deiner sehr, na sagen wir es mal, emotional geführten Diskussion eigentlich nicht für den Job als Anwalt argumentierst sondern für Dein eigenes Ego. Aus wirtschaftlichen Gründen hat sich der Job eines Anwaltes in 90% aller Fälle "überholt" ....ich wäre vielleich auch gerne Archäologe geworden, hätte aber auch dort Geld mitbringen müssen ...jeder soll sich so entscheiden, wie er es mag. Für mich bietet der BOL mit der BWL Ausrichtung beruflich gesehen deutlich mehr ...aber wie geschrieben: jeder so, wie er mag.

Und da ich immer versuche "Energiefresser" auszuschalten, werde ich mich aus dieser Diskussion, wo es eigentlich mittelbar um die Frage geht: hey, ist mein Ego so stark, dass ich auch in einer Kneipe gut ein Bier trinken kann, ohne zu sagen: hey, ich bin Anwalt, wieder ausklinken.
Für mich ist wichtig, was für MICH "Unten" rauskommt und nicht das, was die Anderen über mich denken ...
 
Erstens habe ich nicht geschrieben, dass ich kein Anwalt "werden" kann. Das hast Du reininterpretiert. Zweitens wollte ich Dir damit eigentlich nur verdeutlichen, dass Du mit Deiner sehr, na sagen wir es mal, emotional geführten Diskussion eigentlich nicht für den Job als Anwalt argumentierst sondern für Dein eigenes Ego. Aus wirtschaftlichen Gründen hat sich der Job eines Anwaltes in 90% aller Fälle "überholt" ....ich wäre vielleich auch gerne Archäologe geworden, hätte aber auch dort Geld mitbringen müssen ...jeder soll sich so entscheiden, wie er es mag. Für mich bietet der BOL mit der BWL Ausrichtung beruflich gesehen deutlich mehr ...aber wie geschrieben: jeder so, wie er mag.

Dann entschuldige ich mich ... teilweise!

Natürlich gibt es zuviele Anwälte! Aber wenn jetzt plötzlich die Master, etc. auch noch vor Gericht auftreten dürften, etc., hätten wir plötzlich von allem zuviel!

Sehen wir es doch mal so: Der Juristen-Markt (unter allen Gesichtspunkten) ist total überfüllt und eine Besserung ist nicht abzusehen!

Leute mit Staatsexamen sollten es nicht wagen, sich ohne "Prädikat" überhaupt zu bewerben und für die anderen, wenn Daddy nicht gerade eine Kanzlei besitzt, wird es echt schwer!

Für Juristen (aller Art) gilt heutzutage eigentlich das Motto "Auf`s falsche Pferd gesetzt"!
 
Du hast Dir offenbar einen Studiengang ausgesucht, ohne zu wissen, zu was er dich am Schluss befähigt - Bisschen peinlich, findest Du nicht?!

Ich frage mich, ob du meinen Beitrag überhaupt richtig verstehen möchtest...

Lass mich nur bitte kurz erläutern, warum ich sehr wohl denke, dass ich weiss, wovon ich schreibe:
Ich habe Jura bis zum ersten Staatsexamen studiert (endgültig nicht bestanden),
dann an der FH BWL mit Abschluss Diplom studiert

und bin nunmehr seit 8 Jahren im Beruf.

Somit denke ich nicht, dass wir beide uns über falsche Vorstellungen meinerseits unterhalten müssen.
Ich weiss sehr wohl, was ich geleistet habe und aber auch, was ich im BoL noch leisten muss.

Grüße
Jan
 
Ich frage mich, ob du meinen Beitrag überhaupt richtig verstehen möchtest...

Lass mich nur bitte kurz erläutern, warum ich sehr wohl denke, dass ich weiss, wovon ich schreibe:
Ich habe Jura bis zum ersten Staatsexamen studiert (endgültig nicht bestanden),
dann an der FH BWL mit Abschluss Diplom studiert

und bin nunmehr seit 8 Jahren im Beruf.

Somit denke ich nicht, dass wir beide uns über falsche Vorstellungen meinerseits unterhalten müssen.
Ich weiss sehr wohl, was ich geleistet habe und aber auch, was ich im BoL noch leisten muss.

Grüße
Jan

Wenn es hier einen Beitrag mit der Überschrift "Mit Master ins Referendariat?" gibt, ist das an sich schon bedenklich - Aber Du hast das Thema nicht erstellt und wirst dahingehend auch nicht von mir kritisiert!

Natürlich hat der Bachelor-/Master-Studiengang in seiner derzeitigen Ausgestaltung einen Vorteil: Fokussierung auf einen Teilbereich des Zivilrechts (der im übrigen im Staatsexamen nicht abgefragt wird - Nimmt man mal Handels- und Gesellschaftsrecht raus), was den Stoff ziemlich eingrenzt!

Denn wenn wir mal ehrlich sind: Zivilrecht ist nicht sonderlich schwer, es ist nur eine Menge Stoff!

Wir können die bisherige Juristenausbildung auch durchaus kritisieren - Warum ich z.B. für`s Staatsexamen lernen musstr, wie man vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, ist schon etwas grenzwertig!

Derartiger Stoff gehört für mich in einen Schwerpunktbereich und nicht in ein einziges (und ich betone "ein") Semester gepackt, welches dann in einer der nervigsten Staatsexamens-Klausuren resultiert!

Trotzdem: Der "Teiljurist", der nur bestimmte Sachen kann, verstößt ganz klar gegen den Grundgedanken eines "Anwalts"!

Ein Student mit Bachelor- oder Master-Abschluss (in der derzeitigen Ausgestaltung) darf deswegen meines Erachtens niemals zum Anwaltsberuf zugelassen werden!

Und zu Dir: Du hast meines Erachtens alles richtig gemacht und die richtigen Schlüsse aus deinem "Scheitern" geschlossen - Dafür gebührt Dir eine Menge aufrichtiger Respekt!

Trotzdem, und ich kann mich da nur wiederholen, wäre es ein Schlag in das Gesicht der Jahrhunderte alten Tradition und Idee des Anwalts, Menschen zum Referendariat zuzulassen, die nicht bereit oder in der Lage waren, das volle Spektrum der rechtlichen Vertretung zu befriedigen!
 
@ Kaffeesüchtig
Du vermittelst ! hier extrem dem Eindruck von Existenzangst und Neid. Natürlich ist der Arbeitsmarkt mit RA übersäht, aber da ist es wie in vielen anderen Berufen auch. Gute Leistung, ein guter Ruf und Vitamin B helfen für ein erfolgreiches Arbeiten/ Geld verdienen weiter. So ist es auch in anderen Branchen. Ob das nun richtig ist, sei dahingestellt, jedoch Realität.
Dann bräuchten die gefühlten 500.000 BWL Neustudenten pro Semester auch nicht mehr zu studieren, wenn sie mit der pessimistischen Einstellung antreten würden.
Alte Traditionen sind manchmal sehr nett aber warum finden sich Unternehmen und sogar der öffentl Dienst immer wieder neu?
Damit sie im Wandel der Zeit bleiben und ich selber kann bestätigen, dass viele Umstellungen die ich selber Erfahren habe im Nachhinein gut waren. Der Mensch entwickelt sich doch auch immer weiter. Sonst würde heute noch die Kirche eine starke Macht haben und die Frau hinter dem Herd stehen.
Ich habe mit vielen Rechtsanwälten gesprochen, die meinten, dass nur wenige gutes Geld verdienen und viele sogar wirtschaftl. Kaputt gehen, u.a. weil sie oft von wirtschaftlichen Sachen, wie Kosten/ Nutzen keine Ahnung haben.
Ich finde eine Änderung in der Juristenausbildung wäre angebracht, auch wenn es dich ärgert.

Trotzdem: Der "Teiljurist", der nur bestimmte Sachen kann, verstößt ganz klar gegen den Grundgedanken eines "Anwalts"!
Man könnte auch sagen, der der alles macht macht nichts. Deshalb gibt es in den meisten Bereichen nun Mal Spezialisten, und die werden das was sie lange nicht mehr brauchen, machen sowieso vergessen.

Fazit: Ich denke deine Argumente gründen nur auf angst, Emotionen der Ungleichbehandlung und Enttäuschung
Manchmal muss man auch loslassen können um sich (noch mehr) zuverbessern.

P.S. Ich möchte kein Anwalt werden. Nicht weil ich etwas gegen den Beruf habe sondern weil ich nen Job habe.
 
Tja, und ich kann nach der Durchsicht des curriculums zum I. Staatsexamen im Vergleich zu den Studiengängen LL.B. und LL.M. in den zu absovierenden juristischen Fächern inhaltlich keinen großen Unterschied feststellen (bis auf den wirtschaftswissenschaftlichen Teil). Allerdings erscheint mir das auch irgendwie logisch, da man ja mit dem Master of Laws ein insgesamt 10-semestriges Studium hinter sich gebracht hat und das Studium zum I. Staatsexamen ja auch keine längere Regelstudienzeit hat. Mithin wird die FernUni uns auch nicht nur Kokolores beigebracht haben, was ich mittlerweile in der Praxis immer öfter bemerken kann.😉

Frohes Schaffen!
zephyr

P.S.: Hallo Kaffeesüchtig!
Mach´´mal erst Dein I. oder II. Staatsexamen und gehe eine Weile mit dieser Qualifikation in die Praxis und finde dort Deinen beruflichen Weg. Du meinst es zwar bestimmt gut, aber Du scheinst noch sehr jung und wild zu sein. Wenn Du dann etwas mehr Erfahrung hast, dann wirst Du Dich schmunzelnd über Deine jetzigen Beiträge zurücklehnen und feststellen, dass die Preußen gar nicht so schnell und vielleicht sogar in eine andere Richtung geschossen haben als du immer gedacht hattest.
 
@ CiaRe

Nein! Der Bachelor i n Manheim führt eben nicht direkt zum Staatesexamen, sondern ist integriert in einen Staatsexamensstudiengang.

Was die wirtschaftliche Seite anbelangt, kann ich mich nicht beklagten. Nach einem Jahr anwaltlicher Tätigkeit habe ich mich aufgrund meiner wirtschaftlichen Zusatzqualifikation am Markt etabliert und verdiene selten weniger als 2000 € netto im Monat, was ich als sehr viel empfinde im Vergleich zu dem, was ich als kfm. Angestellter früher verdient habe und die Tendenz ist steigend.

Da ich einen kaufmännischen Background habe, sind mir wirtschaftliche Betriebsführung und Marketing nicht fremd, Talente, die man als Rechtsanwalt benötigt - mehr denn je.

Man muss begreifen, dass man Unternehmer ist!

Zur Ausgangsfrage, ob der Master zum Referendariat berechtigt würde ich das als Volljurist voll unterstützen, da der Master an sich nach den Bolognakriterien mit dem Staatsexamen auf eine Stufe steht und m.E. der Prüfungsmodus 1. Staatsexamens nichts über das Wissen und die Fähgkeiten aussagt. Mein erstes Ex war mittelmäßig, weil ich mit dem Theoriekram nicht so zurecht gekommen bin.

Das Ergebnis des 2. Examen, was etwas praxisorientierter ist, hat mir ein Einstellungsgespräch bei der Justiz eingebracht. Ich wollte aber immer Anwalt werden und das setze ich erfolgreich um, lebe das den Menschen vor (Anwalt als angesehener Beruf, repspektabel und volksnah), was gut ankommt.

Die Quintessenz ist, dass jeder in sich hineinhorchen sollte, was er vom Berufsleben erwartet und sollte das dann konsequent umsetzen und eben dann die dafür erforderlichen Wege beschreiten.

Wenn es Anwalt werden soll, dann führ (momentan) noch kein Weg an den beiden Examina vorbei.

Will man Unternehmensjurist werden, kann der Weg über eine Kombi Jura/Bwl erfolgreich sein.

Ein frohes Osterfest wünschend
 
@ CiaRe

Nein! Der Bachelor i n Manheim führt eben nicht direkt zum Staatesexamen, sondern ist integriert in einen Staatsexamensstudiengang....

Doch!

Von "direkt" schrieb ich nämlich gar nichts!

Tatsache ist, dass dieser Studiengang für Bachelor einen Zugang zum Staatsexamen anbietet, und dass es damit irgendwann Anwälte mit Bachelorabschluss geben wird, die die Staatsexamina abgelegt haben.
 
Doch!

Von "direkt" schrieb ich nämlich gar nichts!

Tatsache ist, dass dieser Studiengang für Bachelor einen Zugang zum Staatsexamen anbietet, und dass es damit irgendwann Anwälte mit Bachelorabschluss geben wird, die die Staatsexamina abgelegt haben.

Es handelt sich in Mannheim um einen Bachelor-Studiengang an dessen Anschluss man ein Ergänzungsstudium zum Staatsexman anhängen kann. Die Besonderheit ist, dass die Klausuren im Zivilrecht aus dem Bachelor aufs Staatsexamen angerechnet werden, so dass man nur noch Ö-Recht und Strafrecht schreiben muss.

So habt ihr irgendwie beide Recht 🙂

Definitiv wird es in Zukunft Bachelor-Anwälte geben, auch an der Fernuni wird es einen entsprechenden Ergänzungsstudiengang geben. Wann es soweit sein wird bleibt abzuwarten.
 
Doch!

Von "direkt" schrieb ich nämlich gar nichts!

Tatsache ist, dass dieser Studiengang für Bachelor einen Zugang zum Staatsexamen anbietet, und dass es damit irgendwann Anwälte mit Bachelorabschluss geben wird, die die Staatsexamina abgelegt haben.

Es handelt sich in Mannheim um einen Bachelor-Studiengang an dessen Anschluss man ein Ergänzungsstudium zum Staatsexman anhängen kann. Die Besonderheit ist, dass die Klausuren im Zivilrecht aus dem Bachelor aufs Staatsexamen angerechnet werden, so dass man nur noch Ö-Recht und Strafrecht schreiben muss.

So habt ihr irgendwie beide Recht 🙂

Definitiv wird es in Zukunft Bachelor-Anwälte geben, auch an der Fernuni wird es einen entsprechenden Ergänzungsstudiengang geben. Wann es soweit sein wird bleibt abzuwarten.
 
Doch!

Von "direkt" schrieb ich nämlich gar nichts!

Tatsache ist, dass dieser Studiengang für Bachelor einen Zugang zum Staatsexamen anbietet, und dass es damit irgendwann Anwälte mit Bachelorabschluss geben wird, die die Staatsexamina abgelegt haben.

Also, ohne jegliche Häme: Man kann auch absichtlich falsch verstehen, was ich geschrieben habe!

Meine Ausgangs-Kritik war, dass ich bei einigen Leuten hier das Gefühl habe, dass sie nicht ganz kapiert haben, was sie eigentlich studieren bzw. studiert haben, und nun hoffen, bei einer eventuellen "Umstellung" i.S.v. Bologna eine Zulassung von der Anwaltskammer nachgeschmissen zu bekommen, ohne ein Staatsexamen (oder dann Ähnliches) absolviert zu haben!

Ich habe nie geschrieben, dass es keine Anwälte mit Bachelor- oder Master-Abschluss gibt bzw. geben wird!

Ich sagte lediglich, dass jemand, der unter den JETZIGEN Voraussetzung nur auf Bachelor oder Master studiert hat, nicht erwarten kann, ohne weitere Ausbildung zum Anwaltsberuf zugelassen werden zu können!
 
@ Kaffesüchtig
Das ist doch mal eine (sachliche) Darstellung deiner Meinung.
Die BoL bzw. MoL Studenten könnten aber hoffen, dass sie zukünftig vielleicht die Möglichkeit haben Rechtsanwalt pp. zu werden.
Ich denke realistisch gesehen bräuchten sie dazu kein weiteres (mat.) Studium.
Der Master könnte als Zulassung zum 1. Staatsexamen dienen und bei bestehen den weiteren Weg zum 2. Staatsexamen einräumen.
Soll bedeuten, die Prüfungen könnten bestehen bleiben aber die Qualifikation dorthin sollte auf verschiedene Möglichkeiten machbar sein.
 
Zur Ausgangsfrage, ob der Master zum Referendariat berechtigt würde ich das als Volljurist voll unterstützen, da der Master an sich nach den Bolognakriterien mit dem Staatsexamen auf eine Stufe steht und m.E. der Prüfungsmodus 1. Staatsexamens nichts über das Wissen und die Fähgkeiten aussagt. Mein erstes Ex war mittelmäßig, weil ich mit dem Theoriekram nicht so zurecht gekommen bin.

Also, sorry! Aber das ist doch auch schon wieder so ein Fall von... "Beschränktheit"!

Ja, das Ding heisst "Bachelor" oder "Master"!

Das Ziel des Bologna-Prozesses bezogen auf die Juristenausbildung war eine UMSTRUKTURIERUNG des Jura-Studiums i.S.v. Bacherlor- und Master-Studiengängen!

Es war niemals das Ziel, das "normale" Jurastudium durch die JETZIGEN Bachelor- und Masterstudiengänge zu ersetzen!

Oder um es einfach zu halten: Nur weil jemand Jesus heisst, bedeutet das nicht, dass er der Mann aus der Bibel ist!
 
@ Kaffesüchtig
Das ist doch mal eine (sachliche) Darstellung deiner Meinung.
Die BoL bzw. MoL Studenten könnten aber hoffen, dass sie zukünftig vielleicht die Möglichkeit haben Rechtsanwalt pp. zu werden.
Ich denke realistisch gesehen bräuchten sie dazu kein weiteres (mat.) Studium.
Der Master könnte als Zulassung zum 1. Staatsexamen dienen und bei bestehen den weiteren Weg zum 2. Staatsexamen einräumen.
Soll bedeuten, die Prüfungen könnten bestehen bleiben aber die Qualifikation dorthin sollte auf verschiedene Möglichkeiten machbar sein.

Praktisch betrachtet, stimme ich Dir da zu!

Es ist ja nicht so. dass ich was gegen Bachelor- oder Master-Studiengänge habe - Ihr verlasst die Universität zumindest mit etwas in der Tasche und nicht nur mit der flapsigen "Viel Glück beim Staatsexamen-Bemerkung"!

Und dass das Studium irgendwann umstrukturiert werden muss, ist ja wohl unbestritten!

Mich ärgert es halt nur (und das sollte es jede Art von Juristen), wenn Menschen sich für eine Sache einschreiben und dann fast schon beleidigt sind, wenn sie dann nur das bekommen, wofür sie "unterschrieben" haben!

Und da kann auch nicht die Ausrede "Bologna" gelten - Solange etwas nicht in trockenen Tüchern ist, sollte man niemals spekulieren, dass es tatsächlich so eintrifft. Und vorallem schon garnicht rückwirkend!

So oder so - Der deutsche Jura-Student (egal welcher Art) ist sowieso in den Hintern gekniffen!
 
@ Kaffesüchtig

Eine Umstrukturierung bedeutet gem Lexikon:
... ist eine Reform, bei der herrschende Strukturen hinterfragt und verändert werden, um sie zu optimieren.

In anderen Studiengängen wurden die Abschlüsse ersetzt.
Ich bleibe dabei, wie ich den Stoff lerne bzw. auf welchem Weg ist doch egal. Wenn ich dann mit meinem Wissen die Staatsprüfungen schaffe, dann ist das halt so. Wieso sollte ich denn aus irgendeiner Bürokratie beschnitten werden und nicht zur Prüfung dürfen.

Um es mit deinem Abschlussbeispiel zu versehen: Auch wenn ich Wasser in Wein verwandeln kann, ist es egal ob ich Jesus heiße oder aus der Bibel komme. Es kommt nur darauf an, dass ich es kann.
(Außer in der verkorksten Bürokratie, wo alle den Weg gehen sollen, denn man selber auch gegangen ist. Egal ober er gut oder schlecht war)
 
Mich ärgert es halt nur (und das sollte es jede Art von Juristen), wenn Menschen sich für eine Sache einschreiben und dann fast schon beleidigt sind, wenn sie dann nur das bekommen, wofür sie "unterschrieben" haben!

Ich glaube das zeigt ein wenig deine Grundeinstellung. Die sollst du haben. Denke aber du wirst es damit in vielen Lebenslagen zumindest schwerer haben. Versuch mal etwas offener dem Wandel in jeglicher Hinsicht zu sein. 😉 Nicht im Leben ist starr.
 
Vielleicht ist es für diejenigen die einzige Möglichkeit oder eine Hoffnung doch noch "Ihren" Beruf auszuüben, weil aus welchen Gründen auch immer, ein Präsenzstudium nicht möglich ist ... eine für mich durchaus berechtigte Hoffnung ... wohl verbunden mit der völlig unberechtigten Überheblichkeit die von Seiten der Anwaltschaft diesem Abschluss gegenüber an den Tag gelegt wird, die gerne vergessen, dass auch sie nur mit Wasser kochen (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen) ...
 
Also, sorry! Aber das ist doch auch schon wieder so ein Fall von... "Beschränktheit"!

Vielen Dank für die Blumen! Es wirkt meines Erachtens grenzdebil, wenn man die Meinung, die jemand vertritt als beschränkt bezeichnet.

Du verwechselst hier Äpfel mit Birnen, denn es geht nicht darum, wie das Kind heißt, sondern darum, ob man mit einem Master eben zum Referendariat zugelassen werden kann.

Glaube mir, ich habe mich in den letzten Jahren mit allen dikutierten Modellen beschäftigt, bei denen es eben auch um diese Frage geht.
 
Eine studienbegleitende Prüfung, die aus vielen einzelnen Prüfungen besteht, die man hintereinander ablegen kann und die hochschulintern gestellt wird, ist wirklich viel einfacher zu bestehen und weniger aussagekräftig als eine große Prüfung am Ende, die zentral gestellt wird und bei der man den gesamten Stoff draufhaben muss. Auf letztere muss man sich viel intensiver und langfristiger vorbereiten. Bei Modulprüfungen beschäftigt man sich nur kurz mit einem Stoffgebiet und hakt es dann ab. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Auch von einem Arbeitgeber (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer) habe ich mir sagen lassen, dass seiner Meinung nach das Niveau der Diplom-Kaufleute abgenommen hat, als man die große Abschlussprüfung abgeschafft hat und die studienbegleitenden Prüfungen eingeführt hat. Naja, ich denke, vielleicht ist "Niveau" das falsche Wort. Aber der Wissensstand hat sicherlich abgenommen. Denn es ist schon ein Unterschied, ob ich Umsatzsteuer noch ganz frisch aus der Abschlussprüfung weiß oder es vor 2 Jahren mal als Modulprüfung hatte.

Ich frage mich nur, warum man die Bachelor- und Master-Studiengänge in Rechtswissenschaft nicht von Anfang an so ausgestaltet hat, dass sie Zugang zu den Staatsexamina gewähren. Wenn ich die FernUni Hagen gewesen wäre, dann hätte ich als erstes einen Staatsexamen-Studiengang eingerichtet und daraus abgeleitet die Bachelor / Master-Studiengänge als Zusatzangebot oder als Zwischenabschlüsse.

Außerdem frage ich mich, warum so viele diese Studiengänge wählen, obwohl sie wissen dass sie nicht anerkannter sind als ein "Cafeteria-Studiengang". Nicht falsch verstehen, auch mit einem "Cafeteria-Studiengang" kann man erfolgreich sein, aber der offiziell "richtige" Abschluss ist eben das Staatsexamen.
 
Außerdem frage ich mich, warum so viele diese Studiengänge wählen, obwohl sie wissen dass sie nicht anerkannter sind als ein "Cafeteria-Studiengang". Nicht falsch verstehen, auch mit einem "Cafeteria-Studiengang" kann man erfolgreich sein, aber der offiziell "richtige" Abschluss ist eben das Staatsexamen.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole ... weil ihnen vielleicht Rechtswissenschaften liegt, jedoch ein Präsenzstudium aus persönlichen Gründen nicht in Frage kommt ... ?
 
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole ... weil ihnen vielleicht Rechtswissenschaften liegt, jedoch ein Präsenzstudium aus persönlichen Gründen nicht in Frage kommt ... ?

so zum beispiel bei mir. ich bin selbständig, habe ein haus und familie, daher kommt umziehen nicht in frage. die nächste uni, wo man jura studieren könnte, wäre heidelberg, das sind 80km entfernung. da wäre ich schonmal zwei stunden auf der autobahn, das haut nicht hin. ich muss ja nebenher auch noch arbeiten um meine familie zu versorgen, da kann ich nicht noch viel zeit mit fahrerei vertrödeln
 
Bei mir beginnt das Referendariat bald! Als Staatsexamler möchte ich nebenbei gerne noch den LL.M. machen! Ich habe also eine Meinung zum klassischen Staatsexamen und zum LL.B. bzw. LL.M..

Ich bin der Meinung, dass es möglich werden sollte, mit einem LL.B. und LL.M. ins Referendariat zugelassen zu werden. Das Erste Staatsexamen sollte darüber hinaus schlicht und einfach abgeschafft und durch LL.B. und LL.M. ersetzt werden. Wer z.B. behaupten würde, dass ein Staatsexamler sich besser im Prozessrecht auskenne als ein LL.M.ler, dann könnte ich mich nur kaputt lachen. Ich versuche nämlich mich gerade noch ZPO-technisch fit zu machen.

Eine entsprechende Umstellung hätte vor allem den Vorteil, dass man nach circa drei Jahren immerhin schon einen Abschluss in der Tasche haben könnte. Vielleicht gibt es dann auch den ein oder anderen, der gemerkt hat, dass Jura auf die Dauer doch nichts ist und sich eventuell nochmal beruflich umorientiert. All dies ist jedenfalls ungünstiger, wenn man - wie bisher - nach 2 Jahren nur eine Zwischenprüfung in der Tasche hat, mit der man sich bestenfalls das Butterbrot einpacken kann.

Aber machen wir uns nichts vor. In Deutschland wird sich am alten System nichts ändern. Zu viele, die sich auf ihr Staatsexamen etwas einbilden bzw. es nachfolgenden Studenten nicht gönnen, ohne die Examensvorbereitungszeit zum Wunschberuf zu gelangen, versperren den Weg zu einer umgestalteten Ausbildung.
 
Eine studienbegleitende Prüfung, die aus vielen einzelnen Prüfungen besteht, die man hintereinander ablegen kann und die hochschulintern gestellt wird, ist wirklich viel einfacher zu bestehen und weniger aussagekräftig als eine große Prüfung am Ende, die zentral gestellt wird und bei der man den gesamten Stoff draufhaben muss. Auf letztere muss man sich viel intensiver und langfristiger vorbereiten. Bei Modulprüfungen beschäftigt man sich nur kurz mit einem Stoffgebiet und hakt es dann ab. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Auch von einem Arbeitgeber (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer) habe ich mir sagen lassen, dass seiner Meinung nach das Niveau der Diplom-Kaufleute abgenommen hat, als man die große Abschlussprüfung abgeschafft hat und die studienbegleitenden Prüfungen eingeführt hat. Naja, ich denke, vielleicht ist "Niveau" das falsche Wort. Aber der Wissensstand hat sicherlich abgenommen. Denn es ist schon ein Unterschied, ob ich Umsatzsteuer noch ganz frisch aus der Abschlussprüfung weiß oder es vor 2 Jahren mal als Modulprüfung hatte.

Ich frage mich nur, warum man die Bachelor- und Master-Studiengänge in Rechtswissenschaft nicht von Anfang an so ausgestaltet hat, dass sie Zugang zu den Staatsexamina gewähren. Wenn ich die FernUni Hagen gewesen wäre, dann hätte ich als erstes einen Staatsexamen-Studiengang eingerichtet und daraus abgeleitet die Bachelor / Master-Studiengänge als Zusatzangebot oder als Zwischenabschlüsse.

Außerdem frage ich mich, warum so viele diese Studiengänge wählen, obwohl sie wissen dass sie nicht anerkannter sind als ein "Cafeteria-Studiengang". Nicht falsch verstehen, auch mit einem "Cafeteria-Studiengang" kann man erfolgreich sein, aber der offiziell "richtige" Abschluss ist eben das Staatsexamen.


Im Berufsleben wird man selten den ganzen Stoff einer Ausbildung benötigen. Es ist vielmehr die Herangehensweise die vermittelt werden soll. Die Ausbildung kann nur ein Baustein sein. Ein weiterer Baustein wird dann die Berufserfahrung sein.
Die Juristen die ich kenne, haben auch nicht die ganze Bandbreite drauf; aber wenn es darauf ankommt, sind sie in der Lage sich in die Materie einzuarbeiten.
 
Tja, kann arniebear79 nur zustimmen! Aber ob sich auf die Dauer diesbzgl. wirklich nichts ändert ist fraglich.
Wie heisst es so schön: Tempores mutantur oder so!😉

Frohes Schaffen!
zephyr
 
"Eine studienbegleitende Prüfung, die aus vielen einzelnen Prüfungen besteht, die man hintereinander ablegen kann und die hochschulintern gestellt wird, ist wirklich viel einfacher zu bestehen und weniger aussagekräftig als eine große Prüfung am Ende, die zentral gestellt wird und bei der man den gesamten Stoff draufhaben muss. Auf letztere muss man sich viel intensiver und langfristiger vorbereiten. Bei Modulprüfungen beschäftigt man sich nur kurz mit einem Stoffgebiet und hakt es dann ab. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen."

Ich weiß nicht, ob eine große Abschlussprüfung aussagekräftiger ist. Im Nachhinein (= nach geschriebenen Klausuren) musste ich folgendes feststellen: Die Klausurersteller haben im Strafrecht in meinem Falle einfach einen Fall aus der JuS kopiert, von einem Leipziger Professor aus seinem Kurs BGB II einen Zivilrechtsfall gestrickt und im ÖffRecht ein Urteil reingebaut. Sonderlich originell fand ich das jedenfalls gerade nicht.

Mein Bruder studiert gerade in den Niederlanden für ein Jahr und da laufen die Klausuren auch ll.b.-technisch studienbegleitend ab. Demnach müssten die Holländer auch nichts draufhaben.

Für mich ist dieses ganze Ausbildungsgelaber im Sinne von "Ausbildung unserer Kinder und Enkelkinder" sowieso ätzend. Es geht um "Auslese" und nicht um "Ausbildung"!
 
Für mich ist dieses ganze Ausbildungsgelaber im Sinne von "Ausbildung unserer Kinder und Enkelkinder" sowieso ätzend. Es geht um "Auslese" und nicht um "Ausbildung"!

Was meinst du genau?

Sollen die Hochschulen selektieren und nicht ausbilden? Ich finde das höchst problematisch, wenn ein und dieselbe Person mich gleichzeitig ausbilden und selektieren soll. Denn das widerspricht sich ja in der Zielsetzung. Ein guter Ausbilder muss alles in seiner Macht tun, dass ich eine Prüfung möglichst gut bestehe. Ein guter Prüfer muss alles in seiner Macht tun, damit er meine Schwächen aufdeckt. Deshalb finde ich am besten, wenn diese beiden Aufgaben getrennt werden. Z.B. private Einrichtungen bilden aus und der Staat übernimmt die Prüfung. Wenn beides in einer Hand ist, geht Imo entweder die Ausbildung oder die Selektion den Bach runter.
 
Ich meine
Was meinst du genau?

Sollen die Hochschulen selektieren und nicht ausbilden? Ich finde das höchst problematisch, wenn ein und dieselbe Person mich gleichzeitig ausbilden und selektieren soll. Denn das widerspricht sich ja in der Zielsetzung. Ein guter Ausbilder muss alles in seiner Macht tun, dass ich eine Prüfung möglichst gut bestehe. Ein guter Prüfer muss alles in seiner Macht tun, damit er meine Schwächen aufdeckt. Deshalb finde ich am besten, wenn diese beiden Aufgaben getrennt werden. Z.B. private Einrichtungen bilden aus und der Staat übernimmt die Prüfung. Wenn beides in einer Hand ist, geht Imo entweder die Ausbildung oder die Selektion den Bach runter.

Ich bin der Auffassung, dass viel zu sehr auf die Noten geschaut wird. Das meine ich mit "Auslese". Ich glaube, dass die Menschen in ihren geistigen Kapazitäten im Laufe der Zeit nicht unbedingt intelligenter geworden sind, aber trotzdem verschärft sich die "Auslese" und der Konkurrenzdruck steigt. Gerade im Bereich der Juristerei wird sehr auf die Note(n) geschielt (Stichwort: Prädikatexamen). Das empfinde ich als sehr problematisch.

Desweiteren möchte ich anmerken, dass in sämtlichen Prüfungsverfahren Professoren der Hochschulen beteiligt sind. Dass daneben natürlich auch Praktiker (= Richter oder Anwälte) die jeweiligen Leistungen mitkorrigieren ist natürlich positiv.

Dies allein könnte man aber im Rahmen der Bachelor- oder Masterarbeit ebenso mitintegrieren, also dass z.B. ein Praktiker auch die jeweilige Leistung mitbeurteilt.
 
1.) Wer z.B. behaupten würde, dass ein Staatsexamler sich besser im Prozessrecht auskenne als ein LL.M.ler, dann könnte ich mich nur kaputt lachen. Ich versuche nämlich mich gerade noch ZPO-technisch fit zu machen.

2.) Eine entsprechende Umstellung hätte vor allem den Vorteil, dass man nach circa drei Jahren immerhin schon einen Abschluss in der Tasche haben könnte. Vielleicht gibt es dann auch den ein oder anderen, der gemerkt hat, dass Jura auf die Dauer doch nichts ist und sich eventuell nochmal beruflich umorientiert. All dies ist jedenfalls ungünstiger, wenn man - wie bisher - nach 2 Jahren nur eine Zwischenprüfung in der Tasche hat, mit der man sich bestenfalls das Butterbrot einpacken kann.

Zu 1.) Ich kann nicht beurteilen, ob man mit LL.B. und LL.M. mehr Prozessrecht als mit dem 1. Staatsexamen drauf hat, aber zumindest nach dem 1. Staatsexamen weiß man von Prozessrecht eigentlich fast gar nichts. Prozessrecht in der Theorie lernen ist wie Kochen nach Kochbuch lernen, ohne tatsächlich am Herd zu stehen und selber zu kochen. Erst im Referendariat und dann in der späteren Praxis wird Prozessrecht plastisch und ist dann tatsächlich Handwerkszeug.

Zu 2.) Das ist ein guter Ansatz. In Großbritannien ist es z.B. auch so, dass man mit dem LL.B. oder auch B.A. einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erwirbt. Warum sollte das nicht in Deutschland möglich sein? Man müsste sich nicht einmal unbedingt vom Einheitsjuristen verabschieden, wenn man im Assessorexamen eine vernünftige Bandbreite abprüfen würde. Oder man verabschiedet sich vom Einheitsjuristen und spezialisiert das Referendariat. Aber es hat schon einiges für sich, wenn man in alle Bereiche reinschnuppert (Gericht, StA, Verwaltung, RA, Wahlstationen). Denn nicht selten können sich dadurch noch Perspektiven für eine spätere berufliche Tätigkeit ergeben, also was einem langfristig Spaß machen könnte.
 
Aber es darf doch gar nicht um eine Zulassung zum 1. Staatsexamen gehen. 😕
Man studiert doch nicht erfolgreich 5-6 Jahre (mid.10 Semester)Vollzeit Rechtswissenschaften,
bis hin zum Master of Laws oder 7 Semester bis hin zum Bachelor of Laws,
um dann zu einem nur (8 bis 9-Semestrigen) rechtswissenschaftlichen Studium zugelassen werden zu dürfen.😱
Das ist ja regelrecht diskriminierend (Art. 3 GG).😱

Zumal in ganz Europa bereits heute der LL.B. + LL.M. der Regelabschluss ist
und das dt. Staatsexamen im europäischen Ausland, z.B. in England, eher als minderwertig eingestuft wird 😉

Vielmehr müsste der LL.B. + LL.M. dem dt.1. Staatsexamen mindestens gleichgestellt werden.

Der LL.B. + LL.M. müsste dabei eigentlich allein schon aufgrund der längeren Regelstudienzeit und der internationalen Ausrichtung sogar höherwertiger sein, als ein dt. 1. Staatsexamen.😎

Es muss eher um eine vollständige Reform der Juristenausbildung gehen....
und damit um eine komplette Abschaffung des 1. Staatsexamens.
Dieses muss komplett durch Bachelor und Master of Laws ersetzt werden !!
Damit besteht auch die Chance endlich die universitäre Lehre zu verbessern (auch wenn man sich gegen mehr Arbeit an den Universitäten streubt/ein Grund weshalb man gegen die Reform ist 🙄).
Zudem könnte man endlich den privaten Repetitoren, die mit verängstigten Studenten/innen v.a. Geld verdienen wollen, den Hahn abdrehen.
Das wäre der vernünftigste Weg !!!😉

Da reden Sie in Deutschland alle von einem vereinten Europa,
einem vereinheitlichten europäischen Bildungsraum und einheitlichen Standards....besserer Juristenausbildung der Zukunft....

wenn es dann aber um die tatsächliche Umsetzung geht, dann streuben sich die deutschen Juristen natürlich mal wieder.
Das sagt ja schon einiges über ihre wahren Intentionen aus !!
(Angst vor zu viel Konkurrenz, Abschottung des Marktes, Angst vor "Mehrarbeit" an den Unis) 😉

Merkwürdig nur, dass man im europäischen Ausland bei der Umstellung weniger Probleme macht....
ob das wohl dann nur eine örtliche mentale Eigenart in Deutschland ist 🙄 ?
 
Ich denke der einzige Troll hier bist Du "JokO".....

Der "Vorredner" Master of Laws hat vollkommen recht.

Als Volljurist muss man hier aus Erfahrung bestätigen, dass die Juristenausbildung in Deutschland in der jetzigen Form reformbedürftig ist.

Im Ausland studiert man entweder LL.B. + LL.M. (nur 9 Semester) + 1 Jährige Anwaltsausbildung z.B. Schweiz
oder im Anschluss an den 4-Jährigen LL.B. ein 1-jähriges Anwaltsexamen z.B. USA.
Ähnliches gilt in anderen Ländern Europas.

Es gibt Bemühungen führender deutscher Juristen endlich auch hier eine Verbesserung der juristischen Ausbildung auf internationl vergleichbarem Niveau durchzusetzen.

Und die Qualität einer juristischen Prüfung ist letztlich immer an deren Inhalten zu messen.
Die Studienform spielt hierbei eher eine untergeordnete Rolle. Viele verkennen dies leider.

In der Realität hat die Fähigkeit ein Staatsexamen (deutscher Prägung) abzulegen
oft wenig damit zu tun, ob man später als Jurist gut bestehen kann....

https://www.stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/lehre/juristenausbildung/index.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke der einzige Troll hier bist Du "JokO".....

Der "Vorredner" Master of Laws hat vollkommen recht.

Anscheinend hast du den den Beitrag deines gelobten "Master of laws" nicht richtig gelsen/verstanden. Diesem geht es nämlich in einer vollkommen verqueren Darstellung darum, den BOL/MOL mit dem Staatsexamen gleichzustellen oder sogar hervorzuheben bzw. mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG zu argumentieren und genau DAS ist trollen.

über die Dinge die du schreibst herrscht doch gar kein Zweifel.

und im übrigen ist die unglückliche Namensähnlichkeit von euch beiden schon sehr frappierend... ggf. hättest du auch mit dem ursprünglichen Account darauf Antworten können ohne dich extra neu (gestern) dafür anzumelden.
 
Also JokO Du bist entweder wirklich total trollig oder Du hast Tomaten auf den Augen.

Wenn man im Ausland mit einem Master of Laws ins dortige Refrendariat gehen kann,
(teilweise sogar mit einem Bachelor of Laws),

dann ist die Konsequenz daraus, dass diese Abschlüsse dort überall auch dem 1. deutschen Staatsexamen gleichgestellt werden.

Beides sind vollwertige Universitätsabschlüsse in Rechtswissenschaften.

Im übrigen,...
ist es ja schön, wenn über die Dinge, die ich schreibe gar kein Zweifel herrscht.
 
Es herrscht Einigkeit darüber, dass es einer Reform bedarf und damit bezog ich mich im Grundsatz auf deine Äußerungen als "Master of law LLM" und nicht auf deinen anderen Account als "Master of Law". die Reform besteht aber nicht darin (und wird auch nie darin bestehen) aktuelle MoL/BoL Abschlüsse einfach mit dem 1.staatsexamen gleichzusetzen. da hilft auch der Vergleich mit dem Ausland nicht weiter, da dort ebenfalls mehrere Prüfungen und praktische Jahre voraussetzung zum Volljuristen sind. das wurde an andere stelle aber bereits schon erwähnt und belegt.
 
JokO Du bist schon irgendwie trollig 🙂)

Mein Vorredner und ich sind verschiedene Persönlichkeiten. Wenn Du also ein Problem mit ihm bzw. ihr hast, dann wende Dich an Ihn/Sie aber verschone mich mit Deinen merkwürdigen Phantsiereien.


Und im übrigen erscheint es mir so, als ob Dir irgendwie die Argumente ausgehen 😉

I. Was heisst hier "...die Reform besteht aber nicht darin (und wird auch nie darin bestehen) "
Wer bist Du? .... dass Du das sagen kannst?

Lass das mal lieber andere entscheiden. ... Gut Ding will Weile haben...
Die Zeit wird es schon richten.

II. Das Studium im Ausland besteht ja auch aus mehreren Prüfungen ganz genau, ... bestehend aus:
LL.B. + LL.M. + Anwaltsexamen (ca. 1 -2Jahre)

Fazit: Das deutsche 1. Staatsexamen ist, wenn man ohne Vorurteile denkt, gleichzusetzen zumindest mit
dem Master of Laws, da beide Abschlüsse jeweils einen universitären Abschluss des
rechtswissenschaftlichen Studiums darstellen und auch von der Studiendauer vergleichbar sind. Zudem
ermöglichen beide Abschlüsse jeweils alleine für sich genommen den Eintritt in den juristischen
Vorbereitungsdienst (wenn man den Vergleich mit dem Ausland nicht scheut). Dort wird der LLM
auch nicht anders angeboten wie in Hagen.
Es bestehen also formell und auch rechtlich im Grunde genommen keine Unterschiede.

III. Einigkeit besteht auch darin, dass die Qualität eines Jurastudiums nicht in seiner Form besteht, sondern
durch seine Inhalte bestimmt wird.
Oder willst Du etwa behaupten, dass ein US-Master oder ein holländischer bzw. englischer Master Universitätsabsolvent nicht das
gleiche Niveau eines deutschen 1.Staatsexamensabsolventen hat (nur wegen der anderen Prüfungsform)??
.... wäre schon sehr überheblich, gar arrogant, wenn Du Dich vermutlich selbst als was besseres einstufst...

IV. Und als letztes verstehe ich Deine ganze Aufregung nicht.
Es geht hier lediglich um das überflüssige 1. deutsche Staatsexamen.
Dieses könnte ohne weiteres durch ein gutes Bachelor+Master Programm ersetzt werden.

Dein geliebtes Staatsexamen bliebe ja erhalten.
Entweder wie es die Reformer des Stifterverbandes wollen als Eingangsprüfung nach dem Bachelor bzw. Master
(siehe dazu Link oben)
oder am Ende eines ca. 1- Jährigen Refrendariats ... so wie in der Schweiz.

Brauchst also keine Angst haben,
Möglichkeiten auszusieben,...
der eigentliche wahre Grund für das "hoch gelobte Staatsexamen"
....bliebe ja trotzdem erhalten....
in Form eines ebenfalls reformierten Anwaltsexamens z.B.

Ich verabschiede mich jetzt und wünsche Dir alles gute jokO.
 
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egal mit welchem Account du schreibst, am Ende schreibst du immer das selbe... fehlt noch mit Art. 3 GG zu argumentieren und du bist wieder auf dem "Master of law" Niveau.

den hagener MoL mit dem Staatsexamen gleichzusetzen ist keine Frage der Dauer oder Struktur oder des Willens, sondern eine Frage des Stoff Umfangs. Ich bin so frei und zitiere den User "Sorro"

leute, ich spreche hier aus erfahrung, weil ich es nur bis zum staatsexamen geschafft habe und dort gescheitert bin. das niveau der großen scheine im zivil, straf und öffentlichen recht ist viel höher als die bachelormodule. desweiteren sind dort auch hausarbeiten anzufertigen, die sehr tief in die jeweilige materie einsteigen. auch fehlen viele fächer im bachelor, die für das staatsexamen notwendig sind. pflichtpraktika müssen auch absolviert werden, was ich eher als unproblematisch sehe. aber inhaltlich hat man mit dem bachelor of laws und master of laws KEINE chance, dass staatsexamen zu bestehen!!!
deswegen ist ja jura auch ein eigener studiengang mit abschluss staatsexamen und nicht umsonst eines der schwierigsten studienfächer mit einer der schwierigsten abschlussprüfungen, die es an der uniwelt gibt.
l

Man geht selbst beim MoL nicht in die straf- und öffentlich-rechtliche Tiefe wie beim Staatsexamen. von daher verbietet sich eine Gleichsetzung gegenwärtig und für die Vergangenheit.
Gleichwohl wird in einer Reform eine Regelung für die Zukunft gefunden werden, die (leider) aktuellen MoL Studenten nichts nutzen wird, da sie auf keinen Fall um eine 1. juristische Prüfung herumkommen werden.

Es geht hier lediglich um das überflüssige 1. deutsche Staatsexamen.
Dieses könnte ohne weiteres durch ein gutes Bachelor+Master Programm ersetzt werden.

stimme ich vollkommen zu! aber das ist eine Frage der Zukunft, in denen neu geregelt werden muss wie und in welchem Umfang die Ausbildung jeweils absolviert wird.
Aktuelle deutsche MoL/BoL Abschlüsse werden davon, wegen der unterscheide zum Staatsexamen, nur nicht profitieren. und das liegt nicht an MIR, sondern nicht zuletzt an der Ausrichtung derBOL/MOL Abschlüsse, die auch gar keine volljuristischen Ambitionen haben (dürfen).
 
A.)
In manchen Teilbereichen geht der LL.B + LL.M sogar tiefer rein als im 1. Staatsexamen.
Dort werden Fächer wie Handels und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht, ZPO, STPO, Insolvenzrecht, Rhetorik, Mediation, BWL, VWL, Buchhaltung, Finanzierung, Investition, Finanzmathematik, Stastitik, Personalführung, Intern.Management etc. entweder gar nicht angeboten oder in den juristischen Bereichen nur am Rande behandelt, also als Randgebiete.
ZPO oder Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht etc. kommen oft gar nicht im Staatsexamen dran.
Viele Studenten setzen im 1. Staatsexamen in diesen Bereichen auf Lücke.
Im LL.B+LL.M. wird der Großteil dieser Teilgebiete pflichtmäßig abgeprüft.

Und ganz ehrlich.... auf BauRecht und Kommunalrecht kann in der Ausbildungspraxis gerne verzichtet werden 😉


B.)
Zu dem bisherigen juristischen Bildungssystem:

Für eine Anstellung im Öffentlichen Dienst sind grundsätzlich zwei Prädikatsexamen erforderlich, ebenso mind. 1 Prädikat (an manchen Unis auch 2 Prädikate) als Zulassung für eine Promotion (Doktor).

Rund 75 % eines Absolventenjahrgangs strebt den Anwaltsberuf an, allerdings oft eher deshalb, weil andere Berufszweige aufgrund nicht ausreichender Noten verschlossen bleiben.

Seit 1996 hat sich die Zahl der Anwälte bundesweit auf 155.679 (Stand: 2011) fast verdoppelt. Die Tendenz ist weiter steigend. Im Schnitt kommt in der Bundesrepublik auf 516 Einwohner bzw. potenzielle Mandanten ein Anwalt (Stand: 2011).

Im Schnitt verdienen in der Bundesrepublik Anwälte, die als freie Mitarbeiter in einer Kanzlei tätig sind, 20.400 Euro brutto im Jahr (Stand: 2010). Rund 4.800 Euro Jahresgewinn erzielt ein Anwalt, der sich nach dem Examen selbstständig macht, in den ersten drei bis fünf Berufsjahren (Stand: 2011).

C.)
Fazit:
Komisches Bildungssystem, diese 2 Staatsexamina. Qualität?
Die Zahl der Absolventen hat sich nahezu verdoppelt....

Weiter kommentieren muss man das nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
In manchen Teilbereichen geht der LL.B + LL.M sogar tiefer rein als im 1. Staatsexamen.
Dort werden Fächer wie Handels und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht, ZPO, STPO, Insolvenzrecht, Rhetorik, Mediation, BWL, VWL, Buchhaltung, Finanzierung, Investition, Finanzmathematik, Stastitik, Personalführung, Intern.Management etc. entweder gar nicht angeboten oder in den juristischen Bereichen nur am Rande behandelt, also als Randgebiete.
ZPO oder Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht etc. kommen oft gar nicht im Staatsexamen dran.

Der MoL/BoL geht doch nur in wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen wie denvon dir aufgezählten: BWL, VWL, Buchhaltung, Finanzierung, Investition, Finanzmathematik, Stastitik, Personalführung, Intern.Management etc tiefer. In allen anderen juristischen Bereichen gerade nicht.

Und das kannste du auch nicht als Nachteil ankreiden, da Rechtswissenschaften nunmal etwas anderes als Wirtschafaftswissenschaften sind. Ähnlich könnte man auch zwischen dem Studiengang BWL und VWL argumentieren, die sind beide jeweils eigenständig.
Wer Jura studiert will nicht Betriebswirt werden, wohingegen kein Betriebswirt Jura studieren will. Der BoL/MoL ist da lediglich eine Mischung, ohne jeweils praktisch an das eine oder andere heranzukommen.

Darüber hinaus zählen an fast allen Unis auch Handels und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, ZPO, STPO, Insolvenzrecht zum Pflichtstoff. Mediation und Rethorik müssen als "Soft-Skills" in die Zwischenprüfung eingebracht werden. IPR ist standartmäßig in den meisten Schwerpunktbereichen mitenthalten.
Da gibt es also keinerlei tiefergehende Kenntnis des MoL/BoL gegenüber dem Staatsexamen.

Diese "Randbereiche" wie du sie nennst kommen dann auch sehr wohl in voller Tiefe im Staatsexamen bzw. in den Schwerpunktbereichsprüfungen dran! Sowohl in Klausuren als auch in mündlichen Prüfungen. Letztere muss sich ein BoL/MoL meines wissens auch gar nicht stellen. Die Prüfungsfragen zur ZPO/StPO und auch dem Insolvenzrecht sind dabei obligatorisch.

Viele Studenten setzen im 1. Staatsexamen in diesen Bereichen auf Lücke.
Im LL.B+LL.M. wird der Großteil dieser Teilgebiete pflichtmäßig abgeprüft.

Damit unterschlägst du geschickt, dass Jurastudenten zum Staatsexamen ALLES auf einmal wissen müssen!!! Der BoL/MoL-Student muss es lediglich am semesterende wissen, bereitet sich partiell vor UND (!) bekommt regelmäßig Stoffeingrenzungen.

Und ganz ehrlich.... auf BauRecht und Kommunalrecht kann in der Ausbildungspraxis gerne verzichtet werden 😉

Der Vorschlag ist mir sogar sympathisch. Aber viele Juristen machen auf kommunaler Ebene, sei es als Bürgermeister, Behördenleiter etc. Karriere und da ist Kommunalrecht unverzichtbar. Vor allem für Anwälte im Verwaltungsrecht ist die Kenntnis lokaler kommunalrechtlicher Besonderheiten essentiell.


Zu dem bisherigen juristischen Bildungssystem:

Für eine Anstellung im Öffentlichen Dienst sind grundsätzlich zwei Prädikatsexamen erforderlich, ebenso mind. 1 Prädikat (an manchen Unis auch 2 Prädikate) als Zulassung für eine Promotion (Doktor).

Rund 75 % eines Absolventenjahrgangs strebt den Anwaltsberuf an, allerdings oft eher deshalb, weil andere Berufszweige aufgrund nicht ausreichender Noten verschlossen bleiben.

Seit 1996 hat sich die Zahl der Anwälte bundesweit auf 155.679 (Stand: 2011) fast verdoppelt. Die Tendenz ist weiter steigend. Im Schnitt kommt in der Bundesrepublik auf 516 Einwohner bzw. potenzielle Mandanten ein Anwalt (Stand: 2011).

Im Schnitt verdienen in der Bundesrepublik Anwälte, die als freie Mitarbeiter in einer Kanzlei tätig sind, 20.400 Euro brutto im Jahr (Stand: 2010). Rund 4.800 Euro Jahresgewinn erzielt ein Anwalt, der sich nach dem Examen selbstständig macht, in den ersten drei bis fünf Berufsjahren (Stand: 2011).

C.)
Fazit:
Komisches Bildungssystem, diese 2 Staatsexamina. Qualität?
Die Zahl der Absolventen hat sich nahezu verdoppelt....

Weiter kommentieren muss man das nicht.

Da geh ich, wie gesagt mit. Allerdings konterkarrieren diese Ausführungen gleichsam die MoL/BoL Abschlüsse. Denn diese Leute braucht man dann demzufolge noch weniger, als die ohnehin schon in Masse vorhanden Volljuristen.

Und bevor nun wieder jemand sagt, dass doch gerade die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung den ENTSCHEIDENDEN unterscheid macht. Entscheidend ist der Unterschied nicht, denn es gibt genügend BWL-/VWL-/Wirtschaftsinformatik- und Wirtschaftswissenshaftsstudenten. Hinzu kommen noch die zahlreichen Nebenfachstudenten, die bspw. WIWI mit 60 LP einbringen.
Ich werte das keinesfalls ab!!! Aber wo soll da der Vorteil sein, wenn man diese Abschlüsse aktuell (!) nicht nur als Zusatzqualifikation ansieht.
 
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also irgendwie hast Du von der Praxis nicht sehr viel Ahnung.
Alle Deine Ausführungen lassen sich erneut leicht widerlegen.


Woher kommen deine "Vorurteile" und Deine "Abwertung"
gegenüber LLB / LLM Abschlüssen ?? ...
 
Zuletzt bearbeitet:
🙂

Im Schnitt verdienen in der Bundesrepublik Anwälte, die als freie Mitarbeiter in einer Kanzlei tätig sind, 20.400 Euro brutto im Jahr (Stand: 2010). Rund 4.800 Euro Jahresgewinn erzielt ein Anwalt, der sich nach dem Examen selbstständig macht, in den ersten drei bis fünf Berufsjahren (Stand: 2011).

Kann ich nicht bestätigen. Ich habe mich auf Sozial- Versicherungs- und Medizinrecht spezialisiert und mir rennen die Leute die Bude ein. 16 K Gewinn im ersten Jahr (8 Monate), 30 K im zweiten Jahr und laut Buchhaltung jetzt 40 k im dritten Jahr. Investitionen fallen ab nächstes Jahr überwiegend weg, so dass die Kostenquote sinkt. In den Kosten ist dann auch noch ein PKW der gehobenen Mittelklasse drin.

Nächstes Jahr werde ich dann auf jedenfall einen, vielleicht auch einen zweiten Fachanwaltstitel führen können und die Vorbereitung auf das Notarexamen steht an.

Ich habe im zweiten Examen die Note für eine Einstellung als Richter erzielt, wollte aber immer selbständiger Anwalt sein. Geld ist dann relativ.

Das Referendariat ist schon eine sinnvolle Angelegenheit.

Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen,dass viele Volljuristen unabhängig von der Note, Vollpfosten sind und man nicht mehr Juristen auf den Markt lassen sollte, die nicht diese harte und entbehrungsreiche Ausbildung durchlaufen haben.

Überdies sind die Staatsexamina im Ausland nicht als minderwertgig angesehen, sondern werden eher im Gegenteil bewundert.

Nach meiner Auffassung könnte man aber auf LL.B., LL.M. umstellen mit anschließendem Referendariat mit berufsqulifizierendem Examen für die Reglementierten Berufe.

Notar kann man mittlerweile auch nur noch mittels eines Staatsexamens werden.
 
Im Schnitt verdienen in der Bundesrepublik Anwälte, die als freie Mitarbeiter in einer Kanzlei tätig sind, 20.400 Euro brutto im Jahr (Stand: 2010). Rund 4.800 Euro Jahresgewinn erzielt ein Anwalt, der sich nach dem Examen selbstständig macht, in den ersten drei bis fünf Berufsjahren (Stand: 2011).
Kann ich nicht bestätigen.

Musst Du auch nicht, deswegen nennt man es Schnitt. 🙂 Es gibt Leute, die verdienen (deutlich) mehr (z.B. du), und es gibt Menschen, die verdienen (deutlich) weniger.
 
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