Modul 31021 Kurs 00091 - früher BWL II - Kurseinheit 3 - Abgabe

Dr Franke Ghostwriter
Modul 31021 (Kurs 00091) - früher BWL II - KE 3 - Abgabe

Hallo,

bald geht das neue Semester los und so langsam werden die Unterlagen verschickt.
Um ein wenig Übersicht zu bekommen, hier schon mal die Startpostings für die kommenden EAs mit Abgabetermin - zur besseren Planung und weniger Suchzeit.

Ich wünsche allen einen guten und erfolgreichen Start und viele anregende, faire und hilfreiche Diskussionen.

Duddits
 
Dr Franke Ghostwriter
@steco: ich hätte nicht gefragt, wenn ich mir nicht schon vorher den Kopf zergrübelt hätte.......Aber ich dachte, dafür wäre das Forum ja auch u.a. da, oder?

Das meinte ich nicht.
Es geht darum, dass viele Sachen hier schon geschrieben worden sind.
persönlich finde ich es nicht gut, mir die Rechenwege und Ergebnisse der anderen vorlegen zu lassen.
Mache mir meine eigenen Gedanken und vergleiche dann die Ergebnisse. Bei Abweichungen muss man nun noch mal drüber nachdenken.

Bei dieser Aufgabe habe ich eine Hilfestellung gegeben, aufgrund derer man auf zwei Weisen ziemlich schnell zum Ergebnis gekommen ist, ohne dass ich die komplette Aufgabe erklärt habe. Wenn es DANN immer no0ch nicht klick gemacht hat, kann man auch gerne das Ergebnis komplett erklären.
 
Zusammenfassung der bisher als richtig erachteten Lösungen:

Aufgabe 1

a)
1) 36
2) 19
3) 9,5

b)
1) nicht möglich
2) möglich

Aufgabe 2
a)
1) Vx = 3; Vy = 7
2) rex = 13 %; rey = 21%

b)
1) 5 %
2) 4,75 %

Aufgabe 3

a) 50 % Befriedigungsquote

b)
Bank A = 100 %
Bank B = 165.000 / 300.000 = 55 %
Kunz = 110.000 / 200.000 = 55 %
Hinz = 25.000 / 250.000 = 10 %

Aufgabe 4

a) Positiv

b)
a1 = Unterlassungsalternative
a2 = A
a3 = A + C
a4 = B
a5 = C

Aufgabe 5

a)
1) 245.865
2) 74838,83

b)
1) 246.578,07
2) 74.898,33
 
aufgabe 5 auch endlöich erledigt. Das war was

Hab folgende ergebnisse:
a) 245.871,88
74838,86

b)246.581,24
74.898,84

Die ergebnisse Decken sich ja fast mit euren. Rundungsungenauigkeit? HAb eigentlich mit den den RBF aus den Tabellen gerechnet. Das sagt der Lehrstuhl bei korrigieren zu den geringen abweichungen?
mfg
Erik

Ps: hab mich die ganze zeit vor Aufgabe 5 gewehrt. aber so im nachhinein gar nicht so schwer. was meint ihr?
 
Aufgabe 3 b

Guten morgen euch allen,

ich bin mit der Bearbeitung ziemlich spät dran, wenn ich sehe, wie hier schon diskutiert wird.

Bisher hab ich Aufgaben 3, 4 und 5 gemacht und muss anscheinend noch ein bissel nachbessern, denn bei Aufgabe 5 steig ich noch nicht richtig durch.

Aber meine Frage bezieht sich auf Aufgabe 3b. Die Ergebnisse hab ich genauso wie ihr, aber was schreibt ihr bei "Vergleichen sie diese Werte mit dem Ergebnis zu a)? Was wollen die da hören? Das sie unterschiedlich sind, weil ein nachrangiger Gläubiger dabei ist, oder was?

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße,
Arlett
 
Aufgabe 4

Und gleich noch eine Frage hinterher - wobei ich hoffe, dass ich niemandem auf den Nerv gehe.

Bei Aufgabe 4a verstehe ich die Antwort hier, dass sich die Projekte positiv beeinflussen, da bei e0 10 weniger eingezahlt werden und bei e2 + 5 sind. Aber was ist mit den Formeln in KE 3 Seite 11? Muss man die dafür ncht benutzen? Wenn ich es nämlich nach den Formeln mache, dann komme ich auf eine negative Beeinträchtigung - was ja nicht sein kann.

e0: -90 kleiner -200 (-100+-100)
e1: +70 kleiner +130 (70+60)
e2: +75 kleiner 130 (70+60)
-> wäre laut Skript eine negative Beeinträchtigung

Stehe ich denn heute morgen wirklich so extrem auf dem Schlauch?

Und zu Frage 4b) auch noch ne kleine Frage. Ich hab genau die selben Ergebnisse wie ihr, aber jetzt hab ich mir die Frage nochmal genau durchgelesen und befürchte, dass ich zuviel Logik an den Tag lege. Dort heißt es: "alle einander ausschließenden Handlungsmöglichkeiten". Die die wir haben, schließen sich doch nicht aus - im Gegenteil - es sind die Möglichkeiten, wie Handlungen kombiniert werden können. Ausschließen würden sich doch nur A+B und B+C.
Ich weiß, im Skript ist auch so eine Frage drin mit gleicher Wortwahl, deshalb werden unsere ERgebnisse auch passen, aber irgenwie bin ich total durcheinander.

Bitte erlöse mich doch jemand.

Lieben Dank,
Arlett
 
Gesamtbarwert zu 5b
50.000*RBF(6J,5%)+50.000*RBF(4J,7%)*AZF(6J,5%)
50.000*5,0757+50.000*3,3872*0,7462=253.785+126.376,43=380.161,43
Davon wieder den Barwert für die ersten vier Jahre abziehen (380.161,43-177.300=202.864,43) ergibt den auf heute abgezinsten Barwert der Restrentenansprüche. Aufgezinst auf den 01.01.2010 mit 1,05^4=1,2155 ist dann 246.578,07.

Hi,

ich hab ein kleines Verständnisproblem mit dem rot markierten. Wieso bzw. was multiplizierst du hier? Ich verstehe den RBF (6J. 5%) und auch den RBF (4J, 7%). Aber warum AZF (6J, 5%)? Ich vesteh das irgendwie nicht. Aufgabe 5a ging ohne Probleme zu lösen, aber hier hänge ich total.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

Lg, Arlett
 
euch allen. Ich habe mal eine allgemeine Frage zur Aufgabe 1. Wer sagt denn eigentlich, dass man nicht einfach die gesetzliche und somit die Kapitalrücklage auch über die gesetzlich vorgeschriebenen 10% erhöhen darf? Ich habe das niergends gefunden! Könnte ich nicht einfach meinen gesamten Jahresüberschuß in gesetzliche Rücklagen packen? Klar, ganz geschickt ist es nicht, da das Kapital dann gebunden ist, aber eine Obergrenze für gesetzliche Rücklagen gibt es doch nicht, oder? In jeder Aufgabe wird offensichtlich immer nur der Minimalstbetrag eingezahlt. Wenn jemand was weiß, wäre ich euch dankbar! Grüße Michi
 
Arlett,
1. Teil: 50.000 von 2006 bis 2011 = 253.785 per 2006
2. Teil: 50.000 von 2012 bis 2015 = 169.360 per 2012
Also jährlich 10 Zahlungen à 50.000
= 1 Zahlung in 2006 (253.785) plus 1 Zahlung in 2012 (169.360)
= 1 Zahlung in 2006 (380.161)

169.360 in 2012 entspricht dem gleichen Wert wie 126.376 in 2006. Zinssatz von 2006 bis 2011 = 5%, deshalb Abzinsungsfaktor 6J,5%.

Hilft das?

Gruß
Peter
 
Ich habe mal eine allgemeine Frage zur Aufgabe 1. Wer sagt denn eigentlich, dass man nicht einfach die gesetzliche und somit die Kapitalrücklage auch über die gesetzlich vorgeschriebenen 10% erhöhen darf?

steht im Aktiengesetz. Wortlaut ungefähr: Nicht höher als der zehnt des Stammkapitals. ICH meine es ist §150 Abs. 2
Habs leider auf der Arbeit. Kann es also nicht genau sagen
 
Aber meine Frage bezieht sich auf Aufgabe 3b. Die Ergebnisse hab ich genauso wie ihr, aber was schreibt ihr bei "Vergleichen sie diese Werte mit dem Ergebnis zu a)? Was wollen die da hören? Das sie unterschiedlich sind, weil ein nachrangiger Gläubiger dabei ist, oder was?

Ich glaub dazu habe ich noch gar nichts geschrieben.
Aber ich würd das gleiche wie du schreiben. Durch die Sicherheitsabtretungen verschiebt sich alles usw.
 
Und zu Frage 4b) auch noch ne kleine Frage. Ich hab genau die selben Ergebnisse wie ihr, aber jetzt hab ich mir die Frage nochmal genau durchgelesen und befürchte, dass ich zuviel Logik an den Tag lege. Dort heißt es: "alle einander ausschließenden Handlungsmöglichkeiten". Die die wir haben, schließen sich doch nicht aus - im Gegenteil - es sind die Möglichkeiten, wie Handlungen kombiniert werden können. Ausschließen würden sich doch nur A+B und B+C.
Ich weiß, im Skript ist auch so eine Frage drin mit gleicher Wortwahl, deshalb werden unsere ERgebnisse auch passen, aber irgenwie bin ich total durcheinander.

Das heißt einfach nur, dass entweder Alternative a1 nimmst ODER Alternative a2 usw.

a1 + a2 geht nicht
 
D

habs jetzt auch hier her geschafft, allerdings sehe ich die Lösung für Aufgabe 3 also komplette falsch an.

Aufgabe 3

a) 50 % Befriedigungsquote

b)
Bank A = 100 %
Bank B = 165.000 / 300.000 = 55 %
Kunz = 110.000 / 200.000 = 55 %
Hinz = 25.000 / 250.000 = 10 %

Es geht darum darum für alle(!) Gläubiger die Befriedigungsquote zu berechnen. Und diese liegt bei jedem Gläubiger anders, da jeder Gläubige runterschiedliche Forderungen stellt. 50% als Antwort kann da schon gar nicht stimmen.

Für Aufgabe 3a erfolgt die Verteilung "pro Kopf". Da bedeutet, vom vorhandenen Vermögen (abzüglich der Kosten für den Insolvenzverwalter) wird dies einfach auf alle Gläubiger verteilt.
Das wären dann 450.000 aufgeteilt auf 4 Gläubiger = 112.500, die jeder Gläubiger erhält.

Somit ergeben sich dann folgende Befriedigungsquoten
Bank A: 75 %
Bank B: 37,5%
Hinz: 45%
Kunz: 56,35%


Und für b muss man dass nochmals durchrechnen, jedoch die Absonderungsansprüche berücksichtigen. Ich erhalte dann folgende Quoten:

Bank A: 100%
Bank B: 55,56 %
Hinz: 6,67 %
Kunz: 58,34%

So, und jetzt auf in die Diskussion
 
Hallo Forum 😀

habs jetzt auch hier her geschafft, allerdings sehe ich die Lösung für Aufgabe 3 also komplette falsch an.

Hmmm... Da bist du wohl erst mal mit deiner Lösung alleine.

Für mich heißt der Gleichheitsgrundsatz, dass jeder seine Forderungen zu gleichen Teilen befriedigt bekommt. Also jeder bekommt 50% seiner Forderungen ausgezahlt. Alles andere würde nicht unter den Gleichbehandlungsgrundsatz passen. Also bleibe ich bei meinen Lösungen.
 
1. Teil: 50.000 von 2006 bis 2011 = 253.785 per 2006
2. Teil: 50.000 von 2012 bis 2015 = 169.360 per 2012
Also jährlich 10 Zahlungen à 50.000
= 1 Zahlung in 2006 (253.785) plus 1 Zahlung in 2012 (169.360)
= 1 Zahlung in 2006 (380.161)

169.360 in 2012 entspricht dem gleichen Wert wie 126.376 in 2006. Zinssatz von 2006 bis 2011 = 5%, deshalb Abzinsungsfaktor 6J,5%.

Hallo Peter,

ich hab gedacht, ich habs verstanden - aber jetzt beim schreiben steh ich schon wieder auf dem Schlauch.
Das was oben schwarz ist, hab ich vestanden ... wobei das ja auch easy ist. Das rote irgendwie nicht. Ich steig einfach nicht hinter das Abzinsen.

Ich hab es bis jetzt so verstanden:

RBF (6J, 5%) = 253.785 und RBF (4J, 7%) = 169.360
(2006-2011) (2012-2015)

Aber ist dann 169.360 nicht der Wert von 2015 und nicht 2012? Und wenn du abzinst, warum dann nur mit 5%? Wenn ich von 2015 oder (was ich noch nicht verstanden hab von 2012) abzinse, hab ich doch 4 bzw. 1 Jahr mit 7%?
Wieso muss ich überhaupt auf 2006 abzinsen? Die wollen doch wissen, was ihm ab 2010 geboten werden muss.

Tut mir echt leid, dass ich das nicht kapiere. Aber vielleicht kannst du´s mir nochmal anders erklären.

Lg, Arlett
 
Hmmm... Da bist du wohl erst mal mit deiner Lösung alleine.

Für mich heißt der Gleichheitsgrundsatz, dass jeder seine Forderungen zu gleichen Teilen befriedigt bekommt. Also jeder bekommt 50% seiner Forderungen ausgezahlt. Alles andere würde nicht unter den Gleichbehandlungsgrundsatz passen. Also bleibe ich bei meinen Lösungen.

Hallo steco,

angenommen dein Ansatz stimmt, dann müsste jeder Gläubiger ja 50% seiner Schulden bezahlt bekommen.

Das würde bedeuten, dass

Bank A Forderungen: 150.000
Bank A Tilgung: 75.000

Bank B Forderung: 300.000
Bank B Tilgung: 150.000

HINZ Forderung: 250.000
HINZ Tilgung: 125.000

KUNZ Forderung: 200.000
KUNZ Tilgung: 100.000

erhält. So, und wenn du jetzt die Summe der Tilgungen zusammenrechnest müssten wir da ja auf die 450.000 kommen.
Mal sehen:
75 +150 +125 +100 = 450.

Okay, das geht sich aus...

In dem Fall muss ich die Fragen stellen: wo steht die exakte Definition diese Grundsatzes?

Wie man sieht kann auf zwei Arten "gleichbehandelt" werden.

1. Jeder Gläubiger bekommt "gleichviel" seiner Forderungen in prozent beglichen (=50%)

2. Jeder Gläubiger bekommt "gleichviel" seiner Forderungen in Geldwert beglichen (= 112.500)

Wo kann ich diesen Gleichbehandlungsgrundsatz nachlesen?
 
anthrax,

In dem Fall muss ich die Fragen stellen: wo steht die exakte Definition diese Grundsatzes?

Wie man sieht kann auf zwei Arten "gleichbehandelt" werden.

1. Jeder Gläubiger bekommt "gleichviel" seiner Forderungen in prozent beglichen (=50%)

2. Jeder Gläubiger bekommt "gleichviel" seiner Forderungen in Geldwert beglichen (= 112.500)

Wo kann ich diesen Gleichbehandlungsgrundsatz nachlesen?

Danke.

Es ist bei "par conditio creditorum" immer von der (gleichmäßigen) Befriedigung der Gläubiger (§1, InsO) die Rede, also sollten alle die gleiche Befriedigungsquote haben.

Hier nochmal was zum Nachlesen:

https://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/view.htm?abiszid=154
 
Dirk

Hi anthrax,



Es ist bei "par conditio creditorum" immer von der (gleichmäßigen) Befriedigung der Gläubiger (§1, InsO) die Rede, also sollten alle die gleiche Befriedigungsquote haben.

Hier nochmal was zum Nachlesen:

https://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/view.htm?abiszid=154



ja, aber das lässt nach wie vor offen, was unter "gleichmäßig" verstanden wird.

Bezieht sich diese gleichmäßig auf den prozent Wert der Behandlung, eben dass alle 50% bekommen, oder auf den Betrag, dass dieser gleichmäßig sein muss?

Ich denke man kann auch von gleichmäßg sprechen, wenn jeder Gläubiger "gleichviel" vom Kuchen abbekommt, und wenn jeder 112.500 bekommt habe ich das Geld auch ordentlich verteilt, es hat jeder gleichviel bekommen.

Wie sich dass dann auf die jeweiligen Forderungen verhält ist dann eine andere Sache, oder sehe ich dass falsch?
 
Zur Aufgabe 5a1

Zusammenfassung der bisher als richtig erachteten
Aufgabe 5

a)
1) 245.865

Hierzu hätte ich eine Frage. Ich hab zwar den Lösungsweg gesehtn (Threa 5X irgendwas), aber mal folgende Überlegung:

In der Aufgabenstellung steht: "Hr. Müller gewinnt ein am Jahresende fällige Rentenzahlung in der Höhe von 50.000 €. Die Laufzeit dieser Rente beträgt 10 Jahre..."

Das bedeutet doch, dass Hr Müller über einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnende mit 31.12.06 jeweils 50.000 € erhält, oder?

Somit würde Hr. Müller doch nach zehne Jahren (ohne Zinsen) über ein Vermögen von mindestens 500.000 € verfügen.

Wenn er dann am 01.01.2010 (also nach 4 erhaltenen Rentenzahlungen von jeweils 50.000, macht ohne Zinsen 200.000) seine Ansprüche abtreten würde, wieso sollte er dass für "läppische" 245.865 € machen, wenn alleine die unverzinste Differenz 300.000 ergibt?

Kann mir das mal jemand klar machen?

EDIT: Kann es sein, dass die Rentenzahlung als "nichtverzinst" zu betrachten ist, also Hr. Müller das Geld nicht irgendwo anlegt und zu 6% verzinst? So hatte ich das nämlich zuerst verstanden,...weil das wär ja irgenwie nachvollziehbar, zumindest würde ich das so machen, wenn ich auf eine "Maximierung des Endvermögens" aus wäre.
 
anthrax,

Ich denke man kann auch von gleichmäßg sprechen, wenn jeder Gläubiger "gleichviel" vom Kuchen abbekommt, und wenn jeder 112.500 bekommt habe ich das Geld auch ordentlich verteilt, es hat jeder gleichviel bekommen.

Wie sich dass dann auf die jeweiligen Forderungen verhält ist dann eine andere Sache, oder sehe ich dass falsch?

Das wäre zwar gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt, aber nicht gleichmäßig alle Gläubiger befriedigt. Ich meine, dass § 1 InsO hier ziemlich "schwammig" formuliert ist, (Gemeintschaftliche Befriedigung der Gläubiger durch Verteilung des Vermögens des Schuldners), denke aber, es ist so gemeint, wie Steco schon schrieb. Vielleicht äußert sich ja Dr. Ewert morgen in der Newsgroup klärend hierzu ...
 
Arlett!

Ich hab es bis jetzt so verstanden:
RBF (6J, 5%) = 253.785 und RBF (4J, 7%) = 169.360
(2006-2011) (2012-2015)
RICHTIG VERSTANDEN


Abzinsen bedeutet einen Zahlungsstrom, der in der Zukunft fällig ist, unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Zinsverhältnisse auf einen vergleichbaren Wert i.d.R. per heute zu transformieren. Der RBF ist hierbei eine einfache Möglichkeit, den Wert gleichbleibender jährlicher Rentenzahlungen per heute auszudrücken. Beispiel für eine vierjährige Rentenzahlung à 50.000 (immer am Ende des Jahres) bei 7% = 50.000*3,3872 ist gleich 169.360 am Anfang des ersten Jahres.
Das bedeutet, 169.360 am 01.01.2012 ist bei einem Zinsniveau von 7% das gleiche wie 4 jährliche Rentenzahlungen à 50.000 beginnend am 31.12.2012 und endend am 31.12.2015.
An einer einjährigen Rentenzahlung ist es vielleicht noch plausibler.
Der Rentenbarwertfaktor einer Rentenzahlung bei 7 % = 0,9346
50.000*0,9346=46.730 <=> 46.730 am 01.01. eines Jahres zu 7% angelegt führen zu einem Endwert am 31.12. zu 50.000 inkl. Zinsen.

Ich hoffe, dass jetzt klarer ist, dass die 169.360 den Wert per 01.01.2012 ausdrücken.
Da der Zinssatz vom 01.01.2006 bis 01.01.2012 5% ist und ich den (Bar)Wert der 169.360 per 01.01.2006 suche, muss ich mit 5% abzinsen. Fragestellung ist also, welchen Wert muss ich sechs Jahre lang zu 5% anlegen, um am 01.01.2012 inkl. Zinseszins auf 169.360 zu kommen. Und das macht man mit dem Abzinsungsfaktor 6J, 5%.

Wieso muss ich überhaupt auf 2006 abzinsen? Die wollen doch wissen, was ihm ab 2010 geboten werden muss.

Da hast du recht, man hätte es auch einfacher lösen können. Aber diese Rechnung musste man spätestens bei dem 2. Teil der Aufgabe machen, da da der Gesamtbarwert benötigt wurde.

Zusammenfassung:
Abzinsung bedeutet zukünftige Zahlungen auf heute mit den entsprechenden Zinssätzen umzurechnen. Bei 5% Zinssatz sind heute 100 Euro genauso viel wert wie 105 Euro in einem Jahr oder 110,25 in zwei Jahren.

Der RBF beschreibt einen Faktor, mit dem man am Ende eines Jahres fällige Rentenzahlungen wertmäßig zu Beginn des ersten Jahres zusammenfasst.

LG PF
 
@anthrax
doch, die Rentenzahlung wird natürlich verzinst

du hast aber bei deinen Überlegungen nicht berücksichtigt, dass die Rentenzahlungen immer erst am Jahresende, die letzte also erst am 31.12.2015 gezahlt werden. Wenn ich nun die "läppischen" 245.865 für sechs Jahre zu 5% anlegen kann, dann kommen da am Ende inkl. Zins und Zinseszins sogar 328.323 heraus. Und das ist das gleiche wie 6*50.000, die ebenfalls immer zu 5% angelegt werden, aber natürlich mit entsprechend verkürzter Anlagedauer.

Gruß
PeterF
 
PeterF,

vielen lieben Dank für deine Mühen ... jetzt hats wirklich auch die letzte Dumme (also ich🙂) verstanden.

Jetzt ist es mir richtig klar und ich weiß, wo ich den Denkfehler hatte. Tut mir auch leid, dass ich so lang gebraucht hab um es zu kapieren😱, aber es bringt ja nix hier die Lösung abzuschreiben ohne zu verstehen was man macht.

Jetzt fehlt mir nur noch Aufgabe 1 und dann ist die EA fertig.

Vielen Dank nochmal,
Arlett
 
Hi holdrio,

ich habe bei der 1. Aufgabe Teil a dieselben Ergebnisse und bei b ist es nur beim 2. Fall möglich den Bilanzgewinn auf 9,5 Mio zu drücken. Lieg ich damit im Trend?

Gruß
fritzchen1

Hallo fritzchen,

ich denke schon oder besser ich hoffe!!!! 😉
da im §58 Aktg. nur die rede vom jü ist, habe ich den gewinnvortrag sozusagen am schluß daufgerechnet ....

aber wir werden es bald wissen ... der 17.05. naht ....

viele grüße
ela
 
Ich habe eben mal meine Lösungen hier im Thread mit den anderen vergleichen und möchte noch kurz zur Aufgabe 3b zurückkommen:

Ich denke, wir sind uns alle einig, daß nach den Absonderungen freie Aktiva von 50.000 € zurückblieben. Hier im Form wurden diese dann eigendlich bei allen geposteten Lösungen zur Befriedigung nachrangiger Gläubiger/Forderungen benutzt.
Dies verstehe ich nicht, denn nach §§53ff der Insolvenzordnung muß von der kritischen Masse die Kosten des Verfahrens getragen werden, die hier rein zufällig ebenfalls 50.000 € betragen, daher bleibt nichts mehr übrig, was verteilt werden kann. Das führt zu einer Befriedigung von 100,50,0,50 % (in der Reihenfolge der Aufgabe).
Die in der Aufgabe erwähnte Vernachlässigung bezieht sich doch nur auf Kosten der Gläubiger nach §170 InsO, aber die Kosten des Verfahrens müssen immer getragen werden (siehe die sehr gute Abbildung 8 in KE 1).

Sieht das jemand so wie ich oder denke ich jetzt ganz falsch ?

Jens
 
Jens,

Ich denke, wir sind uns alle einig, daß nach den Absonderungen freie Aktiva von 50.000 € zurückblieben. Hier im Form wurden diese dann eigendlich bei allen geposteten Lösungen zur Befriedigung nachrangiger Gläubiger/Forderungen benutzt.

Die freien Aktiva betragen 100.000:

Insolvenzmasse(500.000) - Bank A(150.000) - Bank B(150.000) - Kunz(100.000) = 100.000

IDies verstehe ich nicht, denn nach §§53ff der Insolvenzordnung muß von der kritischen Masse die Kosten des Verfahrens getragen werden, die hier rein zufällig ebenfalls 50.000 € betragen, daher bleibt nichts mehr übrig, was verteilt werden kann.

Und davon dann noch die 50.000 für die Insolvenzkosten abgezogen ergibt die 50.000 die wir verteilen. Wir hatten die Insolvenzkosten schon in der Rechnung 🙂 ...
 
Hm, das klingt logisch.

Beim Rechnen habe hier wohl glatt vergessen, die 50.000 € aus der Kasse mit einzurechnen, daher hatte ich die 50.000 "zu wenig" über ....

Jetzt paßt es auch wieder zu den anderen Lösungen im Forum.

Vielen Dank !

Jens
 
Einsendearbeit zu KE 3

Hallo alle miteinander,

habt ihr schon die erste EA zu Bwl2 zugeschickt bekommen? Ich habe alle KE bis Nr. 7 erhalten, aber noch keine EA. Wollte die erste heute machen, aber ich finde sie nicht. Wurde die vielleicht noch nicht zugeschickt?
Und wenn doch, wo bekomme ich sie denn dann nochmal her?

Liebe Grüße
Julie
 
die beiden Einsendearbeiten waren bei mir im selben Paket wie die 7 Kurseinheiten. Am besten rufst du morgen mal im Studiensekretariat an und fragst nach. Die erste Einsendearbeit muss ja auch am 17.5. schon eingereicht sein.

Gruss Snixx
 
Aufgabe 1b)

Hallo,

ich sitz jetzt grad über Aufgabe 1b) und weiß nicht, warum es nicht möglich sein soll, Fall 1 auf 9,5 Mio zu drücken.

Ich darf doch gem. § 58 II Seite 2,3,4 AktG Beiträge in der Höhe in andere Gewinnrücklagen einstellen, solange sie nicht die Hälfte des GK übersteigen.

Bei Fall 1 ist das GK 400 - Hälfte davon sind 200. Diese dürfen nicht überstiegen werden. Der Wert der anderen Gewinnrücklagen sind 50. Der JÜ ist 40. Damit könnte ich doch den gesamten JÜ einstellen, da ich damit nicht über die Hälfte des GK komme. Oder muss ich auch Kapitalrücklagen mitrechnen? Ich denke nicht, da im Gesetz nur von anderen Gewinnrücklagen gesprochen wird. Hab ich es mir hier zu einfach mit meiner Rechnung gemacht? Kann mir jemand mal kurz erklären, wie ihr darauf kommt, dass der Bilanzgewinn nicht auf 9,5 gedrückt werden kann?

Und wie formuliert ihr eine solche Satzung? Soll die dann genauso formuliert sein wie § 58II?

Vielen Dank schonmal,
Arlett
 
Arlett,

ich sitz jetzt grad über Aufgabe 1b) und weiß nicht, warum es nicht möglich sein soll, Fall 1 auf 9,5 Mio zu drücken.

Bei Fall 1 ist das GK 400 - Hälfte davon sind 200. Diese dürfen nicht überstiegen werden. Der Wert der anderen Gewinnrücklagen sind 50. Der JÜ ist 40. Damit könnte ich doch den gesamten JÜ einstellen, da ich damit nicht über die Hälfte des GK komme. Oder muss ich auch Kapitalrücklagen mitrechnen? Ich denke nicht, da im Gesetz nur von anderen Gewinnrücklagen gesprochen wird. Hab ich es mir hier zu einfach mit meiner Rechnung gemacht? Kann mir jemand mal kurz erklären, wie ihr darauf kommt, dass der Bilanzgewinn nicht auf 9,5 gedrückt werden kann?

Das ist alles richtig, theretisch kann die Geschäftsleitung mit geänderter Satzung den gesamten Jahreüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen einstellen aber was ist mit dem Gewinnvortrag von 16 Mio?

Und wie formuliert ihr eine solche Satzung? Soll die dann genauso formuliert sein wie § 58II?

Daran habe ich mich orientiert.
 
Ich muss nochmal auf die blöde gesetzliche Rücklage zurückkommen. §150 AktG behandelt nur das Einstellen in die gesetzliche Rücklage bis zur 10% Grenze, was passiert aber, wenn ich wie im Fall 1 schon über dieser Grenze bin ? Kann ich dann trotzdem noch weiterhin Einstellungen tätigen oder darf ich nicht mehr ?
 
fury2302 ,

So wie ich das Gesetz verstanden habe, muss, bis 10% des Stammkapitals erreicht sind, in die gesetzliche Rücklage gezahlt werden. Es steht nicht darin, dass ich auch noch mehr dort einstellen darf. Aber ob das jetzt besonders klug ist, da eine Auflösung der gesetzlichen Rücklage wesentlich strengeren Regeln unterworfen ist, als die Auflösung der anderen Gewinnrücklage, bleibt dahin gestellt ... Ich vermute deswegen mal, dass es aus diesem Grunde kaum ein Unternehmen machen würde ...😛
 
ich habe jetzt auch alle Aufgaben der EA bearbeitet und gerechnet und kann mich zum Großteil der Mehrheit auch anschließen.
Eine Frage habe ich noch zu 3b:
Meine Lösungen sind:

Bank A: (150 TEUR/150 TEUR) =100%
Bank B: (166,6 TEUR/300 TEUR)=55,56%
Zulieferer Hinz: (16,6 TEUR/250 TEUR)=6,67%
Zulieferer Kunz: (116,6TEUR/200 TEUR)=58,33%

Wer hat diese Ergebnisse noch? Ist das Konsens?

Bei der Frage 5 habe ich auch im Vergleich zu den schon geposteten Ergebnissen Rundungsdifferenzen! Weiß Jemand, wie das vom Lehrstuhl behandelt wird? Muss man die Werte aus den Tabellen nehmen?

Gruß Timo
 
@steco

Aufgabe 4

a) Beeinflussen sich positiv, da Auszahlung um 10 reduziert und Einzahlung um 5 erhöht wird gegenüber der Einzelbetrachtung

hey, ich mal wieder... 😉

ich habe als Begründung nur angegeben:
Positive Beeinflussung. Zahlungsreihe C2 weicht gegenüber der Zahlungsreihe C1 positiv ab.

Würde das so ausreichen, oder ist es wichtig noch die Ein- und Auszahlungen zu erwähnen?
Das ist ja selbsterklärend...
 
Aufgabe 4a

Hi Ela,

Würde das so ausreichen, oder ist es wichtig noch die Ein- und Auszahlungen zu erwähnen?
Das ist ja selbsterklärend...

Du kannst ja noch die Formel auf KE3, Seite 12 mit erwähnen:

[tex] e^{A,C}_{\tau} > e^{A}_{\tau} + e^{C}_{\tau} \; \text f\ddot ur alle \text \tau \in T^{*} = \{0,2\} [/tex]

Ich wollte mal ein wenig mit Tex üben, ist schon so lange her 🙄, aber trotzdem nicht verkehrt 😀 ... (und das "\forall" hab ich mit Absicht nicht genommen 😛)
 
@TIMO

Hallo Zusammen,

ich habe jetzt auch alle Aufgaben der EA bearbeitet und gerechnet und kann mich zum Großteil der Mehrheit auch anschließen.
Eine Frage habe ich noch zu 3b:
Meine Lösungen sind:

Bank A: (150 TEUR/150 TEUR) =100%
Bank B: (166,6 TEUR/300 TEUR)=55,56%
Zulieferer Hinz: (16,6 TEUR/250 TEUR)=6,67%
Zulieferer Kunz: (116,6TEUR/200 TEUR)=58,33%

Wer hat diese Ergebnisse noch? Ist das Konsens?

Bei der Frage 5 habe ich auch im Vergleich zu den schon geposteten Ergebnissen Rundungsdifferenzen! Weiß Jemand, wie das vom Lehrstuhl behandelt wird? Muss man die Werte aus den Tabellen nehmen?

Gruß Timo
#

Hallo Timo,

diese Werte hatte ich ursprünglich auch mal, ich bin dann drauf gekommen, dass die Verteilung nach dem Gelichbehandlunsgrundsatz darauf ausläuft, jedem Gläubiger prozentuell gleich viel seiner Schulden zu begleichen. Ich zitiere aus der Newsgroup der FUH:

Hallo Herr Huchler,
bei der Gleichverteilung ist zu beachten, dass es sich um eine auf die
"relative Gleichbehandlung" bezogene Vermögensverteilung handelt. Ein
Gläubiger A, der eine doppelt so hohe Forderung wie Gläubiger B hat, erhält
nominell doppelt so viel aus der Vermögensmasse. Relativ gesehen erhalten
beide Gläubiger den gleichen Rückfluss je GE Forderung.
Gruß
Jürgen Ewert
Das bedeutet, du darfst das restliche Vermögen der Gesellschaft, nachdem die bevorzugten Gläubiger "abgespeist" wurden, nicht einfach durch 4 dividieren, sondern muss dir den prozentuellen Schlüssel ausrechnen:

WEnn du alles richtig hast, müsste am Schluss noch ein Vermögen von 50.000 übrigbleiben (nach Abzug der Gebhühren). Und die dividierst du durch die Summe der noch offenen Forderungen

BANK A: 0
BANK B: 150.000
HINZ: 250.000
KUNZ: 100.000
= 500.000

==> 50.000 / 500.000 = 0,1 ==> 10% seiner Forderungen erhält jeder Gläubiger:

BANK B: 15.000
HINZ: 25.000
KUNZ: 10.000
SUMME: 50.000 (muss ja rauskommen, wir haben ja nur 50.000 zum verschenken).


Und wenn du nun die Befriedigungsquoten brechnest müsstest du auf folgendes Ergebnis kommen:

BANK A:
Forderungen: 150.000
Deckung: 150.000
Quote: 100%

BANK B:
Forderungen: 300.000
Deckung: 165.000
Quote: 55%

HINZ
Forderung: 250.000
Deckung: 25.000
Quote: 10%

KUNZ
Forderungen: 200.000
Deckung 110.000
Quote: 55%

Alles klaro?
 
Hi Arlett,



Schau dir noch mal KE 1 Seite 37 Punkt (2) an. Achtung! Der Gewinnvortrag fliesst nicht in die Bildung der gesetztlichen Rücklagen oder die Bildung der anderen Gewinnrücklagen ein! ... Jetzt klarer? ...🙂


Hallo Dirk,

danke für diese ERläuterung, mir war auch noch nicht klar, wieso dass für Fall 1 nicht gehen sollte...nachdem ich aber nun 10 Minuten auf den Text gestarrt hatte, war das verständlich 🙂

Jetzt kann ich meine EA auch abschließen und am Montag versandfertig machen...

Gruß
Florian
 
Dann hab ich das jetzt wohl auch richtig verstanden. Ich kann die 16 Mio nicht in Rücklagen einstellen, d.h. es ist mein Gewinn, denn ich nicht mehr verkürzen kann. Die 16 Mio stehen fest. Wenn ja, dann dank an Dirk und Susi.

Jetzt hab ich nur noch ne Frage wegen Aufgabe 4a.
Du kannst ja noch die Formel auf KE3, Seite 12 mit erwähnen:

[tex] e^{A,C}_{\tau} > e^{A}_{\tau} + e^{C}_{\tau} \; \text f\ddot ur alle \text \tau \in T^{*} = \{0,2\} [/tex]


Ich hatte das oben in einem Beitrag von mir auch schon mal gefragt.
Wenn ich diese Formel nehme, dann komme ich nicht auf Begünstigung, sondern auf Beeinträchtigung.

e0: -90 kleiner -200 (-100+-100)
e1: +70 kleiner +130 (70+60)
e2: +75 kleiner 130 (70+60)
-> wäre laut Skript eine negative Beeinträchtigung


Oder steh ich da auch auf der Leitung. Ohne Formal sehe ich es klar als Begünstigung.

Lg, Arlett
 
Arlett,

Jetzt hab ich nur noch ne Frage wegen Aufgabe 4a.

Ich hatte das oben in einem Beitrag von mir auch schon mal gefragt.
Wenn ich diese Formel nehme, dann komme ich nicht auf Begünstigung, sondern auf Beeinflussung.

Du musst natürlich schauen, was die Projekte A und C gemeinsam bei Beeinflussung ergeben, dass soll mit [tex]e_{\tau}^{A,C}[/tex] ausgedrückt werden.

Dröseln wir es mal gemeinsam auf:

[tex] \tau = 0 : \, e_{0}^{A,C} = -90(C_{unten}) + -100(A) = -190 > -100(C_{oben}) + -100 (A) = -200[/tex]

Übrigens wäre auch bei deiner Rechnung -90 größer als -200 😉

[tex] \tau = 2 : \, e_{2}^{A,C} = 75(C_{unten}) + 60(A) = 135 > 70(C_{oben}) + 60 (A) = 130[/tex]

Den Fall [tex]t = 1[/tex] (Achtung! Nicht [tex]\tau[/tex]! Damit sind nur die Zeiträume gemeint, bei denen es eine Beeinflussung gibt, also ist [tex]t = 1 \notin T^{*}[/tex]) brauchst du gar nicht zu betrachten.

Deutlicher?
 
EA1 BWL II SS2007

Hallo,

ich bin ein bisschen planlos und muss doch bald die Einsendearbeit EA 1 BWL II einschicken. Könnte mir bitte jemand seine Musterlösung zuschicken, ohne weiß ich gar nicht was die von mir wollen. Muss ich die nun per Post einseden? Welches Datum gilt, Eingangsdatum oder Poststempel?

Bitte helft mir! Vielen Dank.

Gruß
Seat-se-359
 
Hallo
da ich mich jetzt doch ein bissl beeilen muss - der 17.05. rückt näher ... könnt ihr mir bitte sagen, ab welcher Seitenzahl in welchen Skript es für die Aufgaben 3-5 interessant wird.
Wegen Arbeit bin ich noch nicht so zum Lernen gekommen und ERgebnisse abschreiben, bringt ja auch nicht viel - in zweierlei Hinsicht.

Also, vielen Dank schon mal
 
und um den Faden weiterzuspinnen:

Wenn Du Dir den Thread im Unterverzeichnis anschaust, kannst Du Dir die Sachen zusammenpinnen.

Nicht böse gemeint: Aber ausgerechnet BWLII ist mit so wenig Aufwand nicht zu schaffen. Es soll zwar Leute geben, denen der Stoff mit Durchlesen zugeflogen ist - die Durchfallquote bestätigt allerdings, dass in BWL II viel Arbeit notwendig ist.
 
Seat-se-359,

Ich zitiere mal kommentarlos Herrn Dr. Ewert aus der Newsgroup:

"(...)Die EA sind jedoch Prüfungsvorleistungen und Sie versichern als Bearbeiter durch Ihre Unterschrift, dass Sie die Arbeit eigenständig bearbeitet haben. Zudem sollen die EA der individuellen Selbstkontrolle dienen (vgl. dazu die Ausführungen im Begleitheft zu Kurs 00091).
Aus diesen Gründen halte ich es für wenig sinnvoll, komplette Lösungen für Aufgaben einzustellen. Damit verführt man nur diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer nicht selbständig die Aufgaben bearbeiten können, zum reinen Abschreiben und geht selber das Risiko ein, dass die eigene Lösung, die dann ja vielleicht von 10 oder mehr Kommilitonen und Kommilitoninnen "geklont" eingesendet wird, von den Korrektoren nicht mehr als eigenständige Lösung bewertet wird."

Achja: Du kannst die EA auch bei einem Studienzentrum deiner Wahl abgeben, deren Eingangsstempel gilt ebenfalls ...
 
@anthrax

Hi,

mir ist es im Laufe des Tages selbst aufgefallen, dass meine Lösung zu 3b nicht stimmen kann, da ich in 3a ja den richtigen Weg mit der relativen Gleichbehandlung gegangen bin. Danke für die Info...., habs entsprechend geändert.


Gruß Timo
 
Dirk,

vielen Dank nochmal. Da hab ich ja den totalen Bockmist gebaut. Aber so schnell übersieht man was. Mich hats nämlich die ganze Zeit schon gewundert, dass ich mit der Formel nicht hinkomme.
Jetzt kann ich die EA endlich heute fertig machen ... die letzten zwei Tage hatte ich einfach zu viel mit der Arbeit zu tun.

Ein schönes Wochenende euch allen.

Lg, Arlett
 
Arlett,

danke für deine Antwort. Jetzt kann ich das wenigstens dieses Wochenende noch fertigmachen.

Ich hoffe, wir schaffen es mal noch uns zu treffen... leider siehts arbeitstechnisch momentan arg aus.

Auf bald

Gruß
Gisa
 
das hoffe ich doch auch. Nur war ich auch arbeitstechnisch richtig vollgepackt letzte Woche und heut hab ich EA BWL und koll. ArbeitsR noch gemacht.

Aber der Ort ist klein und wir schaffen es bestimmt mal über den Weg zu laufen.

Lg und viel Glück bei der EA. Wenn was sein sollte, kannst du dich gern melden.

Lg und bis bald,
Arlett
 
Das zumailen einer EA wird keiner machen... Siehe das was Dirk dir geschrieben hat.
BWL 2 ist ein sehr lernintensives Fach und wenn du Fragen hast dann meld dich per PM ich versuch dir zu helfen wenn dir das Öffentliche zu "peinlich" ist
 
Liebes Forum,

folgendes Problem tut sich gerade bei mir auf: ich kann die EA 1 in meinen Unterlagen nicht finden und ergo auch nicht bearbeiten! Verdammt!

Kann mir jemand von euch aus der Patsche helfen und diese mir gescannt mailen? Wäre wahnsinnige klasse! frank-hohenstein-at-web.de

Danke euch vielmals,

Frank
 
EA Aufgabe 4 - ??

Hallo leute,
ich habe noch mal eine Frage zur Aufgabe 4 in der 1. ea
und zwar habe ich bei der 4a positive beinflussung.

allerdings war ich am samstag im studienzentrum,
da sind wir mal die Aufgabe durchgegangen und da hieß es, dass das ganze ein mischfall wäre. und zwar gilt die letzte zahlungsreihe für a & C zusammen. das heißt, positive beeinflussung und negative.

was meint ihr dazu?

ich bin jetzt etwas verunsichert.
 
Aufgabe 5a (1)

@Steco...@Tony1868

5a(1)
Gesucht ist der "Restbarwert" einer 10J-Rentenzahlung nach Ablauf von 4 Jahren.
RBF (10J,6%)- RBF (4J,10%)=7,3601-3,4651. Das mit der Rentenzahlung multipliziert ergibt einen Barwert per heute von 194.750. Dieser Wert muss nach aufgezinst werden (1,06^4=1,2625), um den Wert in 4 Jahren zu bekommen. => 245.871,88


Hallo,
folgendes verstehe ich bei deiner Berechnun nicht:
es heisst im Angabentext, dass der Zinssatz konstant 6% beträgt. Wie kommst du dann oben auf die 10% (rot markiert)?

O.k. hast dich offensichtlich verschrieben - nach dem die werte stimmen.
 
Ela,
ich habe noch mal eine Frage zur Aufgabe 4 in der 1. ea und zwar habe ich bei der 4a positive beinflussung. allerdings war ich am samstag im studienzentrum, da sind wir mal die Aufgabe durchgegangen und da hieß es, dass das ganze ein mischfall wäre. und zwar gilt die letzte zahlungsreihe für a & C zusammen. das heißt, positive beeinflussung und negative.

Ich glaube, ich bleibe bei meiner Interpretation 🙂. Schliesslich steht ein C vor der Zahlungsreihe und nicht ein A,C ... Sollte es doch anders gemeint sein, denke ich, dass auch diese Lösung durchgehen wird, denn dann wäre das ganze ziemlich missverständlich formuliert :hmmm:Ich bin am kommenden Samstag auch nochmal bei einer Mentorveranstaltung in Berlin. Sollte sich hier was anderes herausstellen, gebe ich mit Begründung Laut
 
Aufgabe 1a

Hallihallo,

ich bin zwar ganz neu hier habe aber zu 1a EA ein paar Fragen.
Es kursieren hier viele verschiedene Lösungen und nun bin ich ganz verwirrt😱 .
Also meine Lösungen lt.:
Fall 1 Bilanzgewinn 36
Fall 2 Bilanzgewinn 19

...bis hierhin war es ganz verständlich aber Fall 3 ???
da hab ich einen Bilanzgewinn von 10,5
Mein Rechenweg:

gesetzl. RL 1 mio
Bildung von Gewinnrücklagen lt. Ke 1 S.38 Punkt 4
JÜ./.gesetzl.RL./.Verlustvortrag
40./.1./.2o=19/2=9,5 Gewinnrücklagen

somit dacht ich errechnet sich Bilanzgewinn lt.KE 1 S.37 Abb.6

Jü./.Verlustvortrag./.Bildung von Gewinnrücklagen
40./.20./.9.5= 10.5 denn die gesetzl. RL ist ja bei den Gewinnrücklagen schon berücksichtigt bzw. auf der Abb.6 wird sie auch nicht extra abgezogen!???????????😕 versteh ich jetzt nicht

Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen???
 
julia85,

...bis hierhin war es ganz verständlich aber Fall 3 ???da hab ich einen Bilanzgewinn von 10,5
Mein Rechenweg:

gesetzl. RL 1 mio
Bildung von Gewinnrücklagen lt. Ke 1 S.38 Punkt 4
JÜ./.gesetzl.RL./.Verlustvortrag
40./.1./.2o=19/2=9,5 Gewinnrücklagen

somit dacht ich errechnet sich Bilanzgewinn lt.KE 1 S.37 Abb.6

Jü./.Verlustvortrag./.Bildung von Gewinnrücklagen
40./.20./.9.5= 10.5 denn die gesetzl. RL ist ja bei den Gewinnrücklagen schon berücksichtigt bzw. auf der Abb.6 wird sie auch nicht extra abgezogen!???????????😕 versteh ich jetzt nicht

Du hast recht, die gesetzlichen Rücklagen werden zwar bei der Bildung der Gewinnrücklagen berücksichtigt, aber woraus werden sie denn gebildet? Doch aus dem JÜ. Und demzufolge verringert sich dieser auch entsprechend um diese Summe. Siehe hierzu KE 1, Seite 27 und Seite 38 Punkt 4. Ich finde Abb.6 auch nicht sehr glücklich gewählt, so suggeriert sie hier z.B. dass der Gewinnvortrag "sofort", also vor der Bildung der Rücklagen, auf den Jahresüberschuss addiert werden soll, was aber nicht der Fall ist. Oder um es anders zu sagen: Diese Schemata, wie irgendwelche Beträge zu bilden sind, müssen nicht vollständig sein und geben nicht unbedingt eine feste Reihenfolge der Berechnung an
 
@Dörk

Ich glaube, ich bleibe bei meiner Interpretation 🙂. Schliesslich steht ein C vor der Zahlungsreihe und nicht ein A,C ... Sollte es doch anders gemeint sein, denke ich, dass auch diese Lösung durchgehen wird, denn dann wäre das ganze ziemlich missverständlich formuliert :hmmm:Ich bin am kommenden Samstag auch nochmal bei einer Mentorveranstaltung in Berlin. Sollte sich hier was anderes herausstellen, gebe ich mit Begründung Laut 😀[/quote]


Hallo, ich werde auch bei meiner ersten Lösung bleiben. Ich hatte es zwar auch gesagt, das ich da nicht der meinung bin, weil es für nicht genau ersichtlich ist, ausserdem steht ja auch unten noch zusätzlich

- Projekt C wird durch die gleichzeitige Durchführung von A ... beeinflusst

wie du schon gesagt hast, wenn das nicht der fall dein sollte, dann ist das sehr umständlich ausgedrückt worden. Ausserdem, die mentoren haben ja auch nicht immer recht
 
@ Gisa ; @ PeterF

@Steco...@Tony1868

5a(1)
Gesucht ist der "Restbarwert" einer 10J-Rentenzahlung nach Ablauf von 4 Jahren.
RBF (10J,6%)- RBF (4J,10%)=7,3601-3,4651. Das mit der Rentenzahlung multipliziert ergibt einen Barwert per heute von 194.750. Dieser Wert muss nach aufgezinst werden (1,06^4=1,2625), um den Wert in 4 Jahren zu bekommen. => 245.871,88

Hallo, Warum macht ihr das denn so kompliziert??
bei 5a1 reicht es doch völlig wenn ich von dem 01.01.2010 ausgehe, d.h.
es sind 6 Jahre noch offen:

RBF (6J;6%) 4,9173 * 50.000 = 241.865 Restrentenansprüche.

bis zum 31.12.2009 hat er doch schon alles bekommen, das brauche ich doch eigentlich gar nicht mehr brücksichtigen. da brauche ich nix mehr ab- oder aufzinsen...

bei 5a2 habe ich dann folgendes:

RBF (10J;6%) 7,3601 * 50.000 = 368.005
ANF (6J;6%) 0,2034 * 368.005 = 74.852 Rentenzahlung bei Laufzeit 6 Jahre.

 
Hi

Also ich hab das genauso, allerdings ... bin ich mir nicht sicher mit den Gesetzlichen Rücklagen...

4% des Gewinnvortrages bis 10% vom Stammkapital als gesetzliche Rücklage gebildet worden sind.

Allerdings besteht doch die Möglichkeit das er auch über 10% des StK als gesetzliche Rücklage bildet (passiert ja im Fall 1 durch das Agio auch), und im Getz steht muß mindestens 10% des StK betragen. Ich würde (und die Firma will es ja auch) einen sehr geringen Bilanzausweis haben. Somit würde ich trotz der Überschreitung der 10% die 4% in die gesetzliche Rücklage einzahlen, allerdings wäre das Geld ja dann leider für immer von der Ausschüttung gesperrt ....



Aufgabe 3)

Bruttovermögen : 500.000 € - 50.000 € InsOKosten = 450.000 €
Schulden gesamt: 900.000 €

a)

Bei gleichmäßiger Verteilung des Bruttovermögens auf alle Gläubiger wären das 50% der Schulden als Verteilungsschlüssel.

b)

Bruttovermögen: 500.000 €
- Aussonderungen
150.000 € Grundstücke
150.000 € Auto
100.000 € Forderungen
50.000 € Kosten des InsVerf

= 50.000 € Freie Aktiva

Berechnung der offenen Posten abzgl. Sicherungen

Bank A = keine offenen Posten
Bank B = 150.000 €
Kunz = 100.000 €
Hinz= 250.000 €

Offene Posten = 500.000 €

Berechnung des Verteilungssatzes:

offene Posten *100 / offene Posten gesamt

Bank A = 0%
Bank B = 150.000 *100/ 500.000 = 30 %
Kunz= 100.000 *100/ 500.000 = 20 %
Hinz= 250.000 *100/500.00 = 50 %

Verteilung der freien Aktiva:

Bank A = 0 €
Bank B= 30% von 50.000 € = 15.000 €
Kunz = 20% von 50.000 € = 10.000 €
Hinz= 50 % von 50.000 € = 25.000 €


Befriedigungen:

Bank A :
Soll: 150.000 €
Ist: 150.000 €
Befriedigung: 100%

Bank B:
Soll: 300.000€
Ist: 165.000 €
Befriedigung: 55 % ( 165*100/300)

Kunz:
Soll: 250.000 €
Ist: 110.000 €
Befriedigung: 44 % ( 110*100/250)

Hinz:
Soll: 200.000 €
Ist: 25.000 €
Befriedigung: 12,5% ( 25*100/200)


Hat das jemand genau so, oder vielleicht auch anders?


Hi ich bin erst neu hier und habe gerade mal geschaut was ihr so zu den Aufgaben zu ehemals BWL II habt um mal meine Ergebnisse abzugleichen. Mir fiel auf, dass Du einen Dreher drin hast Bei den Zulieferern Hinz und Kunz. Hinz hat noch offene Ansprüche über 250.000€ und Kunz über 200.000€. Das Ist stimmt zwar, aber die Bedriedigungsquote aufgrund des falschen Ausgangswertes dann nicht mehr. Ich habe es so:

Hinz:
Soll: 250.000€
Ist: 25.000€
Befriedigung: 10%

Kunz:
Soll: 200.000€
Ist: 110.000€
Befriedigung: 55%

Oder hab ich da jetzt was durcheinander gebracht?
 
Hi ich bin erst neu hier und habe gerade mal geschaut was ihr so zu den Aufgaben zu ehemals BWL II habt um mal meine Ergebnisse abzugleichen. Mir fiel auf, dass Du einen Dreher drin hast Bei den Zulieferern Hinz und Kunz. Hinz hat noch offene Ansprüche über 250.000€ und Kunz über 200.000€. Das Ist stimmt zwar, aber die Bedriedigungsquote aufgrund des falschen Ausgangswertes dann nicht mehr. Ich habe es so:

Hinz:
Soll: 250.000€
Ist: 25.000€
Befriedigung: 10%

Kunz:
Soll: 200.000€
Ist: 110.000€
Befriedigung: 55%

Oder hab ich da jetzt was durcheinander gebracht?

So ist es korrekt.............
 
Hallöchen Zusammen

Aufgabe 4
(* Die allerletzte Zahlreihe bedeutet Projekt A und C zusammen.)

a) Die Projekte A und C beeinflussen sich positiv.
1. Es wird weniger Auszahlung benötigt (-90 anstatt -100).
2. Bei e2 ist mehr Ertrag als bei A oder C alleine.
 
Simone,

noch eine Interpretation 😕

Aufgabe 4
(* Die allerletzte Zahlreihe bedeutet Projekt A und C zusammen.)

Das Projekt A und C zusammen durchgeführt werden, aber doch nicht, dass die Zahlenreihe für beide Projekte steht, die steht meines Erachtens nur für Projekt C ...

a) Die Projekte A und C beeinflussen sich positiv.
1. Es wird weniger Auszahlung benötigt (-90 anstatt -100).
2. Bei e2 ist mehr Ertrag als bei A oder C alleine.

Aber bei wechselseitigen Beeinflussungen muss ich doch immer die Summen der Projekte, welche sich beeinflussen, betrachten, eben einmal mit und einmal ohne die Beeinflussung. Siehe KE3, Seiten 11ff ...

Und dazu mein Posting #146 hier ...

Muss gestehen, so langsam werde ich hier verunsichert 😕😱
 
Das C* (Sternchen) ist nur C. Lies mal den Text unter dem Kästchen mit den Zahlenreihen. Dort steht es doch eindeutig. Oder lese ich das falsch 😕 ?

Und so wurde es uns bei der mentoriellen Betreuung beigebracht.

Wie gesagt, ich bin jetzt auch ein wenig verunsichert 😕. Was mich noch stutzig macht, ist, dass hier eben bei der zweiten Zahlenreihe nicht A,C steht, sondern eben nur C. Wäre aber nicht das erste Mal, dass ich mit der Mathematik der Wiwi nicht auf Anhieb klarkomme ... 😛.
Nun zum Text unter den Zahlenreihen: Wo steht da, dass diese Zahlenreihe für die beiden Projekte A und C gilt? Ich meine meine Interpretation ist genauso möglich: Die zweite Zahlenreihe gilt (für Projekt C) für den Fall, dass Projekt C zusammen mit Projekt A durchgeführt wird. Und nur so wäre es für mich logisch ...
 
wir sollten abwarten, welche Lösung jetzt richtig sein wird (Aufgabe 4). wenn es tatsächlich ein mischfall ist, dann haben wir halt wieder was dazu gelernt. für mich ist es auf jeden fall nicht genau erkenntlich, dass die letzte zahlungsreihe für A & C steht. abgesehen davon passen die werte der letzten zahlungsreihe auch eher zu Projekt c, als zu A & C zusammen.

vielleicht haben auch noch andere eine idee??
 
ich bin mir nún auch unsicher bei Aufgabe 5.
bei a) heist doch die Frage letztlich, wieviel Geld muss ich ihm 1.1.2010 geben, damit er es draussen auch für 6% anlegen kann, sodass er am Ende genausoviel rausbekommt...oder nicht?
wenn ich 50000 aufzinse für 10 Jahre... macht das ca. 659039,...Euro
nach 4 Jahre hat er bekommen aufgezinst ....218730,...Euro...
Differenz beträgt 440309,....abgezinst 6 Jahre 6% komme ich auf 310417...

warum geht das nicht auch auf diesem weg?

warum bildet ihr die differenz erst von RBF (10;6) und RBF (4;6) und zinst dann mit 4 Jahren auf??
muss ich wenn denn dann nicht RBF(6;6) abziehen?

ganz steige ich da dann wohl noch nicht durch.....
danke für eventuelle Hilfe
 
#

Hallo Timo,

diese Werte hatte ich ursprünglich auch mal, ich bin dann drauf gekommen, dass die Verteilung nach dem Gelichbehandlunsgrundsatz darauf ausläuft, jedem Gläubiger prozentuell gleich viel seiner Schulden zu begleichen. Ich zitiere aus der Newsgroup der FUH:

Das bedeutet, du darfst das restliche Vermögen der Gesellschaft, nachdem die bevorzugten Gläubiger "abgespeist" wurden, nicht einfach durch 4 dividieren, sondern muss dir den prozentuellen Schlüssel ausrechnen:

WEnn du alles richtig hast, müsste am Schluss noch ein Vermögen von 50.000 übrigbleiben (nach Abzug der Gebhühren). Und die dividierst du durch die Summe der noch offenen Forderungen

BANK A: 0
BANK B: 150.000
HINZ: 250.000
KUNZ: 100.000
= 500.000

==> 50.000 / 500.000 = 0,1 ==> 10% seiner Forderungen erhält jeder Gläubiger:

BANK B: 15.000
HINZ: 25.000
KUNZ: 10.000
SUMME: 50.000 (muss ja rauskommen, wir haben ja nur 50.000 zum verschenken).


Und wenn du nun die Befriedigungsquoten brechnest müsstest du auf folgendes Ergebnis kommen:

BANK A:
Forderungen: 150.000
Deckung: 150.000
Quote: 100%

BANK B:
Forderungen: 300.000
Deckung: 165.000
Quote: 55%

HINZ
Forderung: 250.000
Deckung: 25.000
Quote: 10%

KUNZ
Forderungen: 200.000
Deckung 110.000
Quote: 55%

Alles klaro?




Hallo,

Bank A hat nach Befriedigung durch die Sicherheit ein Plus von 50.000 €.
Was passiert mit diesen 50.000 😕 ?

Viele Grüße
Lucienne
 
Kann mir mal einer erklären wie man bei Aufgabe 2 die Eigenkapitalrenditen ausrechnet.Wie kommt man auf die 13 und 21 %???
Der Verschuldungsgrad ist kein Problem, aber hiermit steh ich auf dem Schlauch und nirgends steht mal ein Weg beschrieben.

Liebe Grüße
 
EA 4b

Steht nicht in der Aufgabenstellung, dass sich A & B ausschließen.😉 Daher geht die 1. und 3. Möglichkeit nicht.
Eigentlich nur
A
B
C
AC
und zu guter letzt Unterlassen

??? Aber laut Aufgabe wird doch nach den sich ausschließenden Handlungsalternativen gefragt, darunter verstehe ich gerade jene die nicht möglich sind. Oder wie ist hier "ausschließend" gemeint?
Und für mich sind die Kombinationen A&B , B&C sowie A&B&C nicht erlaubt. Natürlich sind Kombinationen "Unterlassung" , A , B , C , A&C möglich!
Gruß
Jürgen
 
??? Aber laut Aufgabe wird doch nach den sich ausschließenden Handlungsalternativen gefragt, darunter verstehe ich gerade jene die nicht möglich sind. Oder wie ist hier "ausschließend" gemeint?
Und für mich sind die Kombinationen A&B , B&C sowie A&B&C nicht erlaubt. Natürlich sind Kombinationen "Unterlassung" , A , B , C , A&C möglich!
Gruß
Jürgen


Hi Jürgen,

Ich finde die Formulierung der Aufgabenstellung auch sehr verwirrend!
Aber in KE 1 auf Seite 15 befindet sich in der Übungsaufgabe 3 unter a) genau die gleiche Aufgabenstellung und in der Lösung dazu auf Seite 67 sind dann aber alle möglichen Handlungsalternativen aufgeführt.
Vielleicht hilft das. Ich habe es als Muster für meine Lösung in der EA benutzt.

LG, Herbstmelodie
 
Habe endlich alle Aufgaben gelöst.
Bleibt nur noch ein Problem:
Kann mir jemand mit der Aufgabe 1 nochmal auf die Sprünge helfen. Wie komme ich in Fall 1 auf einen Bilanzgewinn von 36?
Ich komme immer wieder bei 28 an. (Jahresüberschuss + Gewinnvortrag)/2

Ich weiß Aufgabe 1 wurde schon eingehend erklärt, aber ich wäre trotzdem dankbar für eine kurze Erläuterung, da ich dazu nichts konkretes fand.
Sorry, steh auf dem Schlauch!

Danke schon mal!

LG, Herbstmelodie
 
zu EA 1a

Hallo an alle,

Habe endlich alle Aufgaben gelöst.
Bleibt nur noch ein Problem:
Kann mir jemand mit der Aufgabe 1 nochmal auf die Sprünge helfen. Wie komme ich in Fall 1 auf einen Bilanzgewinn von 36?
Ich komme immer wieder bei 28 an. (Jahresüberschuss + Gewinnvortrag)/2

Ich weiß Aufgabe 1 wurde schon eingehend erklärt, aber ich wäre trotzdem dankbar für eine kurze Erläuterung, da ich dazu nichts konkretes fand.
Sorry, steh auf dem Schlauch!

Danke schon mal!

LG, Herbstmelodie

Wie wäre es im Fall 1 mit:
Bilanzgewinn = JÜ -Gewinnrücklagen(=JÜ/2) + Gewinnvortrag = 40 -20 +16

Zur Berechnung der möglichen Gewinnrücklagen wird der Gewinnvortrag nicht mit einbezogen (, dafür falls vorhanden (also nicht bei Fall 1) der Verlustvortrag und die gesetzlichen Rücklagen).
Gruß
Jürgen
 
zu EA 4b

Hi Jürgen,

Ich finde die Formulierung der Aufgabenstellung auch sehr verwirrend!
Aber in KE 1 auf Seite 15 befindet sich in der Übungsaufgabe 3 unter a) genau die gleiche Aufgabenstellung und in der Lösung dazu auf Seite 67 sind dann aber alle möglichen Handlungsalternativen aufgeführt.
Vielleicht hilft das. Ich habe es als Muster für meine Lösung in der EA benutzt.

LG, Herbstmelodie

Habe die ÜA in Ke3 S.15 gefunden, demnach würde ich den Begriff "ausschließender" noch anders interpretieren:
Welche unterschiedlichen Bündel an Kombinationsprojekten sind theoretisch da, also alle mögliche und nicht möglichen.
Dann wird als Lösung die Angabe aller Handlungsmöglichkeiten erwartet !
Somit:
a1 = Unterlassungsalternative
a2 = A
a3 = A&B (auch wenn nicht möglich)
...

Gruß
Jürgen
 
kann mir bitte jemand erklären wie man den Rentenbarwert ausrechnet. Ich verstehe zwar die Ausführungen im Skript und ich weiß auch wie ich die Aufgabe zu lösen habe, aber ich komme mit der Formel nicht klar. Könnte mir jemand vielleicht den Rechenweg zeigen??? Ich bin mathematisch völlig unbegabt und bereits völlig verzweifelt.....
Vielen Dank im Voraus
 
Aufgabe 2

Hi,

wie machst Du das denn mit dem Verschuldungsgrad? Ich habe da schon so mein Problem damit. Kannst Du mir kurz auf die Sprünge helfen?

Danke

Hallo!
Kann mir mal einer erklären wie man bei Aufgabe 2 die Eigenkapitalrenditen ausrechnet.Wie kommt man auf die 13 und 21 %???
Der Verschuldungsgrad ist kein Problem, aber hiermit steh ich auf dem Schlauch und nirgends steht mal ein Weg beschrieben.

Liebe Grüße
 
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