Nach Zwangsexmatrikulation an die Fernuni Hagen?

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe ein großes Problem...
Zur Zeit studiere ich BWL (Bachelor) an einer FH und hatte letzten Fr. meinen dritten Versuch in Statistik (Note noch nicht veröffentlicht).

Eine vorzeitige Exmatrikulation (vor Notenbekanntgabe) ist nicht möglich, da die Prüfung sonst mit 5,0 bewertet wird....

Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich im Falle einer Zwangsexmatrikulation an die Fernuni Hagen gehen kann....

Ich habe schon mehrfach in Foren gelesen, dass ein Wechsel von Uni an FH kein Problem ist...aber ist es auch so bei einem Wechsel von FH an Uni??

Die Prüfungsordnung der Fernuni Hagen macht mir irgendwie wenig Hoffnung 🙁

Vielen Dank für eure Mithilfe

LG Bolognesi
 
Hallo Leute....
Ich habe ein großes Problem...
Zur Zeit studiere ich BWL (Bachelor) an einer FH und hatte letzten Fr. meinen dritten Versuch in Statistik (Note noch nicht veröffentlicht).

Eine vorzeitige Exmatrikulation (vor Notenbekanntgabe) ist nicht möglich, da die Prüfung sonst mit 5,0 bewertet wird....

Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich im Falle einer Zwangsexmatrikulation an die Fernuni Hagen gehen kann....

Ich habe schon mehrfach in Foren gelesen, dass ein Wechsel von Uni an FH kein Problem ist...aber ist es auch so bei einem Wechsel von FH an Uni??

Die Prüfungsordnung der Fernuni Hagen macht mir irgendwie wenig Hoffnung 🙁

Vielen Dank für eure Mithilfe

LG Bolognesi
Also, soweit ich es weiß, kann man, wenn man eine Klausur endgültig nicht bestanden hat, leider nirgends mehr BWL, VWL, WiWi und Wirtschaftspädagogik studieren 🙁.
Ich hatte schon Probleme, noch eine Uni zu finden, als ich in Wirtschaftsingenieurwesen ein Fach endgültig nicht bestanden hatte.

Ich weiß jetzt zwar nicht genau, wie das ist, wenn man an einer FH durchfällt, aber eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es dann anders ist.

Kannst dich natürlich nochmal per Mail ans Prüfungsamt wenden. Die Antworten eigentlich auch recht schnell.

Ich drück einfach die Daumen, dass die Note für dich doch noch reicht.

Gruß
 
Der Wechsel von FH an eine Uni ist nicht so problemlos wie umgekehrt. Gerade aufgrund der unterschiedlichen Ansprüche bezüglich des Lerninhalts ist es bei Unis oft so, dass dir Module aus einem FH-Studium nicht anerkannt werden.
Zu deinem Problem: Ich bin der gleichen Meinung wie Vintersorg, mir ist das auch nur so bekannt. Allerdings steht diese Einschränkung nicht auf der FU-Website. Siehe: Einschreibung Bachelor Wirtschaftswissenschaft (BSc) FernUniversität

Ich würde, wie auch schon vorgeschlagen einfach eine Mail ans Prüfungsamt schicken und dort direkt nachfragen.

Gruß
 
[...]
Das Studium kann nicht mehr aufgenommen werden, wenn die Diplom-Vorprüfung (Zwischenprüfung) in einem wirtschaftswissenschaftlichen Diplomstudiengang (z. B. Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftspädagogik) an einer Universität oder Fachhochschule endgültig nicht bestanden ist oder durch Fristüberschreitung nicht mehr fortgesetzt werden kann.

Ebenfalls nicht mehr aufgenommen werden kann der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft, wenn die Bachelorprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang endgültig nicht bestanden ist.




Hab mich mal an das Prüfungsamt gewendet...und warte noch auf die Antwort....aber sieht wohl eher schlecht aus....


Was soll ich bloß dann tun....:confused
 
Aber man kann sich nur bestandene Module anerkennen lassen wenn man zur FU wechselt. Das würde ja heißen sonst: Fall halt wo 3x durch, macht nichts, wechsel zur FU und du hast nochmal 3 Versuche weil dir das Modul nicht angerechnet werden kann. Das ist, denke ich, nicht zulässig.

Bolognesi, ruf das Prüfungsamt an, die sind wirklich sehr nett und hilfsbereit 🙂.

Kannst du denn nicht an deiner FH die Note ausgleichen? Habt ihr keine Ausgleichsregelung so wie das bei uns ist?
 
Nein....leider geht das nicht.....Statistik ist bei uns im Modul mit Empirischer Wirtschafts- und Sozialforschung....Der Prof. ist bei beiden derselbe...

Er stellt für beide Fächer nur eine gemeinsame Klausur (70% Statistik, 30% Empirik) ....Die Statistik Fragen waren bei mir eigentlich ganz gut...aber der Empirik Kram war grottenschlecht.

Meint ihr, ich könnte das so angeben, dass Empirik der Grund für das Nichtbestehen war und nicht Statistik...Somit könnte ich doch dann im Falle einer Zwangsexmatrikulation BWL studieren, wo Empirik nicht vorkommt....also z.B. auch hier an der Fernuni Hagen...oder??
 
1)
Als Pragmatiker würde ich einfach zu dem entsprechenden Professor gehen, der Deine Klausur hat. Ich würde mit ihm offen sprechen, dass Du ein anderes Fach studieren möchtest, aber im Falle Deines Durchfallens Schwierigkeiten hättest einen Platz zu bekommen. Ihm wird wahrscheinlich die Aussage, dass das Studium dieser Richtung nichts für Dich sei, passend erscheinen - vielleicht findet er einen Weg?
Ich meine fragen kostet da nichts, zumal Menschen, denen man wirklich die eigenen Bedürfnisse mitteilt (nichts geflunkertes!) oftmals offen sind.

2) Bei der Aufnahme in die Fernuni wird gefragt, ob Du eine Prüfung entgültig nicht bestanden hättest. Wenn Du also nicht erst NACH dem Durchfallen Dich bewirbst...

Grüße und viel Spaß beim Nachdenken 😉

Armin
 
1)
...
2) Bei der Aufnahme in die Fernuni wird gefragt, ob Du eine Prüfung entgültig nicht bestanden hättest. Wenn Du also nicht erst NACH dem Durchfallen Dich bewirbst...

Grüße und viel Spaß beim Nachdenken 😉

Armin


Nicht ganz un-clever... 😉 Nur müsste das dann wohl schnell gehen, weil meiner Kenntnis nach am 15.02. die Einschreibefrist fürs nächste Semester endet.
 
aber die Immatrikulation an 2 Hochschulen muss von beiden Hochschulen genehmigt werden. Somit fällt die Variante "schnell in Hagen einschreiben" weg - ist m. E. sowieso eine unzulässige Umgehung.

Warte auf die Antwort des Prüfungsamtes - alles andere sind nur Spekulationen.
 
Ich dachte bisher bildung sei ländersache und man könnte beim entgültigen nicht-bestehen eines studiums in ein anderes bundesland wechseln und von vorne beginnen.

falsch?
 
ich dachte bisher bildung sei ländersache und man könnte beim entgültigen nicht-bestehen eines studiums in ein anderes bundesland wechseln und von vorne beginnen.

falsch?
Jap.

Als ich in Braunschweig das Studium (Wirtschtaftsingenieur) abbrechen musste, wollt ich halt irgendwo in den Raum Münster.
Aber da gabs auch erstmal diverse Aussagen der Unis, ob ich denn dort überhaupt noch studieren könnte. Das ging von "nein, dass können Sie auf keinen Fall mehr" und "ja, aber nur wenn Sie nicht in einem wirtschaftlichen Fach durchgefallen sind" über "ja, falls das Fach in dem Sie durchgefallen sind inhaltlich nicht gleich ist mit einem der Fächer, die Sie hier belegen müssen" zu "das ist garkein Problem". Letzteres war dann die Aussage der FernUni, weshalb ich erst recht nun hier studiere.
 
Jap.

Als ich in Braunschweig das Studium (Wirtschtaftsingenieur) abbrechen musste, wollt ich halt irgendwo in den Raum Münster.
Aber da gabs auch erstmal diverse Aussagen der Unis, ob ich denn dort überhaupt noch studieren könnte. Das ging von "nein, dass können Sie auf keinen Fall mehr" und "ja, aber nur wenn Sie nicht in einem wirtschaftlichen Fach durchgefallen sind" über "ja, falls das Fach in dem Sie durchgefallen sind inhaltlich nicht gleich ist mit einem der Fächer, die Sie hier belegen müssen" zu "das ist garkein Problem". Letzteres war dann die Aussage der FernUni, weshalb ich erst recht nun hier studiere.

also kann es durchaus möglich sein, den durchgefallenen studiengang bzw. einen ähnlichen an einer anderen universität erneut zu beginnen.
 
also kann es durchaus möglich sein, den durchgefallenen studiengang bzw. einen ähnlichen an einer anderen universität erneut zu beginnen.
Man sollte es wohl zumindest versuchen.
Wobei ich wohl schätze, wenn man in BWL, VWL, WiWi oder Wirtschaftspädagogik durchfällt, dass es dann wohl nicht mehr möglich ist. Denn die Fächer werden meines Wissens auch in vielen Prüfungsordnungen zusammengefasst.

Mich hatte es schon überrascht, dass ich bei Wirtschaftsingenieurwesen auch Probleme bekomme, weil ich bisher dachte, dass ist eher ein ingenieurswissenschaftliches Fach. Aber ich glaub, das dann Auslegungssache der Unis.

Aber ich würd immernoch bei den Prüfungsämtern nachfragen und nie von vornherein sagen, dass ich keine Chance mehr hab...ich hoffe aber, dass es nicht mehr soweit kommt. Einmal so ein Stress reicht mir
 
Moin,

habe gerade mit einer Frau vom Prüfungsamt telefoniert. Ich soll ihr die Modulübersicht meines Studium per Mail schicken....dann kann sie mir erst Auskunft geben, ob es sich um einen identischen Studiengang (wie den von der Fernuni Hagen) handelt.
Falls dies so sein sollte, ist ein Studium an der Fernuni dann nicht möglich 😱

Mal abwarten, was zurückkommt....
 
Habe gerade die Antwort vom Prüfungsamt erhalten.


[...]
Bei dem Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre Vertiefungsrichtung Gesundheits- und Sozialwirtschaft handelt es sich um einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang, für den lt. Prüfungsordnung des Bachelorstudiengs Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen folgendes gilt:


„ In den Bachelorstudiengang kann nicht mehr eingeschrieben werden, wer die Bachelorprüfung oder die Diplom-Vorprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden hat oder den Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.“

Wenn Sie also den Prüfungsanspruch in dem Studiengang an der FH verlören, könnten Sie an der FernUniversität in Hagen nur noch den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik aufnehmen.




Somit ist wohl leider das Thema gegessen :-( Gründes Licht habe ich bisher nur von der Euro-FH bekommen....und von der PFH Göttingen (Diplom).



Vielen Dank für eure Beteiligung.
 
Aber die Entscheidung der Fernuni ist total nachvollziehbar. sonst könnte ich ja schön, wenn ich es irgendwo nicht packe (3 Versuche gibt es immerhin) schön durchs Land ziehen und die Unis wechseln...:cool
 
bolognesi,

hast du denn mal überlegt, ob wirtschaftsinformatik nicht was für dich wäre? da würdest du ja vielleicht einiges angerechnet kriegen und könntest hinterher soviel ich weiß auch den wiwi-master dranhängen (falls die endgültig-nicht-bestanden-ausschlussregel dann nicht mehr gilt).

LG melodie
 
Nee, ich glaube Wirtschaftsinformatik ist nichts für mich....Hatte mich mal darüber informiert, aber kommt für mich eher nicht in Frage...

Ja, zum Glück gibts noch die privaten Einrichtungen....die für Geld sowas möglich machen 😀

Werde dann wohl im Falle einer Zwangsexmatrikulation an der PFH Göttingen weiterstudieren....per Fernstudium auf Diplom....

LG Bolognesi
 
Freu dich nicht zu früh ...
... ich wage zu bezweifeln, dass du das machen darfst.

Schließlich lässt dich die Fernuni dich auf Grund bestehender Gesetze nicht mehr zu.
 
Da die Universitäten teils sehr große Entscheidungsbefugnis und Autonomie
haben kannst Du meiner Meinung dann sicher sein.

Auch das Ausland (Niederlande) soll interessante Studienmöglichkeiten bieten..

Viel wichtiger finde ich, das ganze nun als Warnschuss zu sehen - zwei verdaddelte
Studien kommen dann nicht mehr gut im Lebenslauf!

Also dann, toi - toi!

Armin
 
@Bolognesi
Warum willst du eigentlich unbedingt BWL studieren?Hast du dich schon mal gefragt, ob du für diesen Studiengang vielleicht einfach nicht geeignet bist? Drei-maliges Durchfallen in Statistik will gelernt sein...
 
Weil ich das Studium fast bis zum Ende durchgezogen habe und ich nun ungern wegen so einem Drecksfach wie "Empirik" (Die Klausur besteht zu 50% Statistik, 50 % Empirische Wirtschafts- und Sozialforschung) aufhören möchte....Den Statistik Teil der Klausur hatte ich soweit eig. ganz gut....aber Empirik war übel....von daher denke ich nicht, dass BWL nicht geeignet für mich ist....

LG Bolognesi
 
Weil ich das Studium fast bis zum Ende durchgezogen habe und ich nun ungern wegen so einem Drecksfach wie "Empirik" (Die Klausur besteht zu 50% Statistik, 50 % Empirische Wirtschafts- und Sozialforschung) aufhören möchte....Den Statistik Teil der Klausur hatte ich soweit eig. ganz gut....aber Empirik war übel....von daher denke ich nicht, dass BWL nicht geeignet für mich ist....

LG Bolognesi

Das ist auch an der Uni so, dass Statistik BWLer aussiebt. Musst dich nun mal damit abfinden. Eventuell gehen ja noch andere artverwandte Studiengänge, z.B. Wirtschaftsingenieurwesen, wenn schon nicht Wirtschaftsinformatik.
Außerdem stell dir das Studium hier an der Fernuni nicht so leicht vor. Wenn du an der Fachhochschule schon gescheitert bist, würde ich nicht an eine Uni gehen. Das ist ja noch eine Stufe höher.
 
Haha!!! 😀

Eventuell gehen ja noch andere artverwandte Studiengänge, z.B. Wirtschaftsingenieurwesen

Soll Wirschaftsingenieruwesen einfacher sein, als BWL? In diesem Studiengang muß man in fast jedem Semester die eine oder andere technische Zeichnung anfertigen und obendrein - je nach Fach - häufig (Differential-) Gleichungen lösen. Hast Du schon mal ein Triebwerk für ein Flugzeug ausgelegt oder die Träger einer Brücke bemessen? Dagegen ist das immer gleiche Kochrezept, das z.B. versucht wird, den Studenten in Makro an die Hand zu geben, ein Witz.

Sorry, aber Du hast keine Ahnung. Nur weil "Wirtschaft-" vor dem "Ing" steht, ist das kein vereinfachtes BWL-Studium.

Wenn du an der Fachhochschule schon gescheitert bist, würde ich nicht an eine Uni gehen. Das ist ja noch eine Stufe höher.

Das kommt sehr auf die jeweiligen Hochschulen an, die man miteinander vergleicht. Mal wird einem an der FH etwas mehr oder weniger geschenkt, mal ist das Studium an der Uni das, was man einen schlechten Scherz nennt...

Sorry, aber Du hast auch hier keine Ahnung. Vielleicht wird sich Dein Weltbild aber noch ändern, wenn Du im Beruf stehst und Absolventen der einen oder anderen Institution kennenlernst.

Ich würde mir duchaus aber auch überlegen, ob ich ein Fach x-mal schreiben will. Noch dazu unter den erschwerten Bedingungen an einer Fernhochschule. Und ich bin mir nicht so sicher, aber ich denke, ein mehrfacher Hochschulwechsel kommt im Lebenslauf nicht so gut... Aber: Jeder muß seinen eingenen Weg gehen.
 
Haha!!! 😀
Soll Wirschaftsingenieruwesen einfacher sein, als BWL? In diesem Studiengang muß man in fast jedem Semester die eine oder andere technische Zeichnung anfertigen und obendrein - je nach Fach - häufig (Differential-) Gleichungen lösen. Hast Du schon mal ein Triebwerk für ein Flugzeug ausgelegt oder die Träger einer Brücke bemessen? Dagegen ist das immer gleiche Kochrezept, das z.B. versucht wird, den Studenten in Makro an die Hand zu geben, ein Witz.

Es ging doch überhaupt nicht darum, ob Wirtschaftsingenieurwesen oder BWL leichter oder schwerer ist, sondern die Frage war, was Bolognesi alternativ studieren könnte, falls er in BWL wegen endgültigem Nichtbestehen exmatrikuliert wird.

LG Melodie

PS: Auch wenn die Frage nicht mir galt: Ich habe noch nie ein Triebwerk für ein Flugzeug ausgelegt
 
Sorry, aber Du hast keine Ahnung. Nur weil "Wirtschaft-" vor dem "Ing" steht, ist das kein vereinfachtes BWL-Studium.
😕😕😕
Das hatte ich doch gar nicht geschrieben. Natürlich ist WiIng anspruchsvoller als BWL. Da gebe ich dir eindeutig recht. Bedeutet dass auch gleich zwangsläufig, wer an BWL gescheitert ist, kann nicht WiIng machen. Hatte nur gesagt, er soll artverwandte Studiengänge abklappern. Vielleicht hat er da eine Chance.

Und was die Fachhochschule angeht, da soll es wirklich einfacher sein. Sofern du eine kennst, die sehr anspruchsvoll ist, her mit dem Namen. Das was ich bisher darüber hörte, verstärkt eher meine These.
 
Und was die Fachhochschule angeht, da soll es wirklich einfacher sein. Sofern du eine kennst, die sehr anspruchsvoll ist, her mit dem Namen. Das was ich bisher darüber hörte, verstärkt eher meine These.

Manchmal scheitert ein Studium auch nicht an der fachlichen Kompetenz.... es soll Studenten geben die auch noch ein Leben neben der Lernerei haben..... Ich denke immer FH und Uni gibt sich nicht wirklich was - nur dass an der FH die Kurse weitestgehend vorgegeben sind - aber das betrifft meines Erachtens eher das organisatorische und nicht das Fachliche......

Ich selber bin am FH-Studium gescheitert und die Uni in Hagen finde ich prima....

Gruss

Ina
 
😕😕😕
Das hatte ich doch gar nicht geschrieben. Natürlich ist WiIng anspruchsvoller als BWL. Da gebe ich dir eindeutig recht. Bedeutet dass auch gleich zwangsläufig, wer an BWL gescheitert ist, kann nicht WiIng machen. Hatte nur gesagt, er soll artverwandte Studiengänge abklappern. Vielleicht hat er da eine Chance.

Ich bin über Deinen Beitrag so heftig gestolpert, nicht, weil das von Dir genannte Studium als anspruchsvoller gilt, sondern, weil es eine ganz andere Richtung ist. Ersetze doch in Deinem Studienplan die Hälfte aller Fächer durch etwas komplett anderes. Der arme Kerl müßte also in (geschätzt) der Hälfte aller Fächer komplett umsatteln... Und ich glaube, das gilt für alle "artverwandten" Studiengänge.
 
Ich bin über Deinen Beitrag so heftig gestolpert, nicht, weil das von Dir genannte Studium als anspruchsvoller gilt, sondern, weil es eine ganz andere Richtung ist. Ersetze doch in Deinem Studienplan die Hälfte aller Fächer durch etwas komplett anderes. Der arme Kerl müßte also in (geschätzt) der Hälfte aller Fächer komplett umsatteln... Und ich glaube, das gilt für alle "artverwandten" Studiengänge.

🙂

Was soll er sonst machen? Ein ganz anderes Studium. Total von Null.
Außerdem fand er ja BWL ganz toll bis auf Statistik. Somit wäre das nicht weit weg und er könnte in ähnlichen Bereichen dann später einsteigen.
 
@hugo123@Amber-Ann

Also die Aussage, dass ein Wing-Studium definitiv anspruchsvoller sein soll als BWL kann ich so nicht stehen lassen. Ich bin ja relativ tolerant, aber so einen Quark habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Ich studiere neben BWL noch Chemieingenieurwesen an einer FH und die Wings hier werden von allen nur müde belächelt, kein Wunder bei einem Diplomdurchschnitt von 1,7. Und wenn sie die Hochschule dann verlassen, können sie nicht mal die physikalische Formel für kinetische Energie aufsagen geschweige denn herleiten(Triebwerk auslegen?Aberwitzig!). Von Controlling haben sie keine Ahnung(Dupont-Schema?Nie gehört!), zu lustig, ein Wing wußte noch nicht mal was mit dem Break-even was anzufangen(auf ner Party getestet und köstlich amüsiert!), das waren übrigens alles Diplomer, keine Erstis wie manch einer jetzt unterstellen könnte(war eine Abschluß-Party). Und das schockierende war, dass sie ihre Inkompetenz auch noch selbst lustig fanden. Ich sag mal das mit dem Triebwerk auslegen für Wing-Absolventen ist Wunschdenken(wir reden doch über Wings oder?Nicht, dass du eventuell Luft-und Raumfahrt Ings meinst). Mit etwas Berufserfahrung, betriebsinternen Schulungen und autodidaktischem Talent kommen sie am Ende VIELLEICHT an die Maschienenbau.Ings ran, aber das Beispiel mit dem Triebwerk war ulkig 😉!
 
Ok, dann kommt es wohl auf die Hochschule an.
Bei uns in Berlin ist das jedenfalls so.

Außerdem mischt du jetzt Äpfel mit Birnen.
Redest von WiIngs an einer FH. Das ist was anderes als WiIngs an einer Uni.

Dass das Studium an Fachhochschulen anders als an Unis ist, dürfte klar sein.


@hugo123@Amber-Ann

Also die Aussage, dass ein Wing-Studium definitiv anspruchsvoller sein soll als BWL kann ich so nicht stehen lassen. Ich bin ja relativ tolerant, aber so einen Quark habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Ich studiere neben BWL noch Chemieingenieurwesen an einer FH und die Wings hier werden von allen nur müde belächelt, kein Wunder bei einem Diplomdurchschnitt von 1,7. Und wenn sie die Hochschule dann verlassen, können sie nicht mal die physikalische Formel für kinetische Energie aufsagen geschweige denn herleiten(Triebwerk auslegen?Aberwitzig!). Von Controlling haben sie keine Ahnung(Dupont-Schema?Nie gehört!), zu lustig, ein Wing wußte noch nicht mal was mit dem Break-even was anzufangen(auf ner Party getestet und köstlich amüsiert!), das waren übrigens alles Diplomer, keine Erstis wie manch einer jetzt unterstellen könnte(war eine Abschluß-Party). Und das schockierende war, dass sie ihre Inkompetenz auch noch selbst lustig fanden. Ich sag mal das mit dem Triebwerk auslegen für Wing-Absolventen ist Wunschdenken(wir reden doch über Wings oder?Nicht, dass du eventuell Luft-und Raumfahrt Ings meinst). Mit etwas Berufserfahrung, betriebsinternen Schulungen und autodidaktischem Talent kommen sie am Ende VIELLEICHT an die Maschienenbau.Ings ran, aber das Beispiel mit dem Triebwerk war ulkig 😉!
 
@Hundehuette
Da gebe ich dir Recht. Ich hatte ja in meinem Ing-Studiengang auch Statistik und es war sehr billig. Im Gegensatz dazu mußte ich für die FU richtig lernen, an der FH bin ich einfach nur zu den Vorlesungen hingegangen und anschließend die Klausur erfolgreich bestanden. Konzipiert für 2h, nach 40min abgegeben 😉, und ich studiere einen nturwissenschaftlich-technischen Studiengang, wo Statistik eine noch etwas größere Rolle spielen sollte als in der BWL.
 
Richtig,

bei den Bachelor-Studiengängen wurden die Prüfungsordnungen auch entsprechend angepasst, in den Diplomstudiengängen war es noch anders geregelt, siehe Diplomprüfungsordnung (Fassung 2004) dort hies es:

"... die Diplom-Vorprüfung oder die Diplomprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z.B. .....) an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes noch nicht endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch durch Fristablauf nicht verloren hat."

--> Als wissenschaftliche Hochschulen wurden bis dato nur Hochschulen mit Promotionsrecht bezeichnet, worunter die FH´s nicht fielen. Aber wie gesagt, bei den Bachelorstudiengängen ist dies nicht mehr möglich, das Hochschulrecht wurde einige Male auch in NRW angepasst, zuletzt so, dass zumindest nach aussen hin kein sooo grosser Unterschied mehr zwischen FH und Uni zu sehen sein soll.
 
Ich verstehe nicht warum du der FU überhaupt mitteilst dass du exmatrikuliert wurdest, bzw ein Fach endgültig nicht bestanden hast. Die FU kann doch nicht Einbick nehmen in andere universitäten, Datenschutz. Das kümmert doch niemanden, oder doch?

grüße
 
Wenn da wirklich jeder Bürger gezwungen wird die Sachen offenzulegen dann verstehe ich deine Meinung. Sonst aber nicht.

Und warum gibt es soviele Deutsche die ein Sparbuch im Ausland anlegen, warum werden die am Grenzübergang nicht kontrolliert? Richtlinien und Verodnungen der EU gelten auch in D. Aber das in Deutschland jeder möchtegern Beamte Einblick auf Sparbuch, Konten, Kreditkarten per Knopfdruck hat weiß ich auch. In anderen Länder wäre soetwas verpönt.
 
Wenn da wirklich jeder Bürger gezwungen wird die Sachen offenzulegen dann verstehe ich deine Meinung. Sonst aber nicht.

Und warum gibt es soviele Deutsche die ein Sparbuch im Ausland anlegen, warum werden die am Grenzübergang nicht kontrolliert?


Glaubst du, was du schreibst? Selten so einen *** gelesen!

Es ist nicht strafbar, als Deutscher Staatsbürger z. B. in "Tu felix Austria" ein Sparbuch anzulegen.

Warum sollte man sie dann kontrollieren?
 
Wenn da wirklich jeder Bürger gezwungen wird die Sachen offenzulegen dann verstehe ich deine Meinung. Sonst aber nicht.

Und warum gibt es soviele Deutsche die ein Sparbuch im Ausland anlegen, warum werden die am Grenzübergang nicht kontrolliert? Richtlinien und Verodnungen der EU gelten auch in D. Aber das in Deutschland jeder möchtegern Beamte Einblick auf Sparbuch, Konten, Kreditkarten per Knopfdruck hat weiß ich auch. In anderen Länder wäre soetwas verpönt.

Schön, dass du deine Beiträge im Minutentakt änderst.

Ich bin kein Freund des Beamtentums.

Aber in Deutschland hat nicht jeder "möchtegern Beamte Einblick auf Sparbuch, Konten, Kreditkarten per Knopfdruck"
 
Ja aber es ist nicht richtig gesetzestreu, weil du damit einen Vermögenstand wegschwindeln könntest. Du gehst dann zum Amt bittest um Harz 4, oder um Pflegegeld, und der Beamte weiß nichts von deinen 100.000,- Euro im Ausland weil die Rasterfahndung das Sparbuch nicht findet. Und wenn es mal eine Vermögenszuwachssteuer in D gibt, die kommt bestimmt, kommt man mit dem Auslandssparbuch super weg.
 
ja aber es ist nicht richtig gesetzestreu, weil du damit einen Vermögenstand wegschwindeln könntest. Du gehst dann zum Amt bittest um Harz 4, oder um Pflegegeld, und der Beamte weiß nichts von deinen 100.000,- Euro im Ausland weil die Rasterfahndung das Sparbuch nicht findet. Und wenn es mal eine Vermögenszuwachssteuer in D gibt, die kommt bestimmt, kommt man mit dem Auslandssparbuch super weg.

Faule Ausrede deiner eigenen Argumentationsfalle.
"nicht richtig gesetzestreu" - Was soll denn das sein?

Wenn das doch alles ach so illegal und "nicht richtig gesetzestreu" ist, warum eröffnen denn dann die österreichischen Kreditinstitute Konten von deutschen Staatsbürgern?

Übrigens: Es heißt "HARTZ 4"!
 
Willst Du damit zum Betrug aufrufen 😱

kein Betrug ohne Vermögensschaden (sorry, falscher Thread), also nichts strafrechtliches, aber Ordnungswidrigkeit? Es geht ja "nur" um eine mögliche Falschangabe im Einschreibeformular, entgeltliche Leistungen nur aufgrund des Studierendenstatus (z.B. Bafög) sollten dann aber vorsichtshalber nicht in Anspruch genommen werden, denn diese Inanspruchnahme könnte Betrug sein (dafür bräuchten wir jetzt ein höheres Semester).

Allerdings muss man immer damit rechnen, dass Leistungen oder am Ende gar der Abschluss aberkannt werden oder zumindest versucht wird, dieses zu erreichen (ich kenne die Rechtsprechung nicht). Es könnte aber sogar sein, dass die Uni gar nicht auf die Angaben vertrauen darf, aber auch hier: ich kenne die Rechtsprechung nicht (wenn es überhaupt eine dazu gibt. Für Steuererklärungen hat der BFH entschieden, dass das Finanzamt regelmäßig von deren Vollständigkeit und Richtigkeit ausgehen kann. Wie das wohl für Einschreibeformulare aussieht?).

Liebe Grüße
 
Ich wollte eigentlich auf etwas anderes hinaus, ich tu mir halt schwer das zu erklären. Also sind wir wieder Freunde🙂

Grüße
 
kein Betrug ohne Vermögensschaden (sorry, falscher Thread), also nichts strafrechtliches, aber Ordnungswidrigkeit? Es geht ja "nur" um eine mögliche Falschangabe im Einschreibeformular, entgeltliche Leistungen nur aufgrund des Studierendenstatus (z.B. Bafög) sollten dann aber vorsichtshalber nicht in Anspruch genommen werden,..

Genau so wollte ich es erklären 🙂 ohne den Deutsch-Österreich Hick Hack.
 
kein Betrug ohne Vermögensschaden (sorry, falscher Thread), also nichts strafrechtliches, aber Ordnungswidrigkeit? Es geht ja "nur" um eine mögliche Falschangabe im Einschreibeformular, entgeltliche Leistungen nur aufgrund des Studierendenstatus (z.B. Bafög) sollten dann aber vorsichtshalber nicht in Anspruch genommen werden, denn diese Inanspruchnahme könnte Betrug sein (dafür bräuchten wir jetzt ein höheres Semester).

Allerdings muss man immer damit rechnen, dass Leistungen oder am Ende gar der Abschluss aberkannt werden oder zumindest versucht wird, dieses zu erreichen (ich kenne die Rechtsprechung nicht). Es könnte aber sogar sein, dass die Uni gar nicht auf die Angaben vertrauen darf, aber auch hier: ich kenne die Rechtsprechung nicht (wenn es überhaupt eine dazu gibt. Für Steuererklärungen hat der BFH entschieden, dass das Finanzamt regelmäßig von deren Vollständigkeit und Richtigkeit ausgehen kann. Wie das wohl für Einschreibeformulare aussieht?).

Liebe Grüße
Chrissi
Das ist ganz einfach Betrug!
Wer an einer anderen Uni durch ein Studium durchgefallen ist, hat meist für eine ganze Fächergruppe den Prüfungsanspruch bundesweit (gesetzter Fall: Deutschland) verwirkt!
Es gilt hier bei der Einschreibung auch die eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Bei Staatsprüfungen sind bestandene oder auch endgültig nicht bestandene Prüfungen sicherlich zentral irgendwo aufgreifbar und spätestens bei irgendwelchen Prüfungsanmeldung abgleichbar. Wie das aber bei Dipl.- oder B.Sc. reps. M.Sc.-Studien, die ja Uni-Sache ist, gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Und wie nun so eine Straftat dann verfolgt wird, weiß ich nicht. Vielleicht möchte sich ja dazu ein Betroffener äußern? 😀



ich wollte eigentlich auf etwas anderes hinaus, ich tu mir halt schwer das zu erklären. Also sind wir wieder Freunde🙂

Grüße
Frag mal die anderen, ob die deine Freunde sein wollen. Ich habe leider keine Zeit.
Andernfalls besuch mal einen Stammtisch in deiner Gegend oder es gibt die Frühlings- bzw. Herbstfeste.


Ich muss jetzt weg.
 
Das ist ganz einfach Betrug!
Wer an einer anderen Uni durch ein Studium durchgefallen ist, hat meist für eine ganze Fächergruppe den Prüfungsanspruch bundesweit (gesetzter Fall: Deutschland) verwirkt!
Es gilt hier bei der Einschreibung auch die eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Nein, kein Betrug, wie schon erwähnt, Betrug setzt Vermögensschaden voraus, genauer, Betrug braucht
(1) Täuschung und
(2) Irrtum und
(3) Vermögensverfügung und
(4) Vermögensschaden

siehe § 263 StGB Betrug

Weder Vermögensverfügung noch Vermögensschaden liegen bei einer Falschangabe im Einschreibeformular vor.

Es gilt hier bei der Einschreibung auch die eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Wo steht, dass Du mit der Einschreibung eine eidesstattliche Erklärung abgibst ?

Liebe Grüße
 
Nein, kein Betrug, wie schon erwähnt, Betrug setzt Vermögensschaden voraus, genauer, Betrug braucht
(1) Täuschung und
(2) Irrtum und
(3) Vermögensverfügung und
(4) Vermögensschaden

siehe § 263 StGB Betrug

Weder Vermögensverfügung noch Vermögensschaden liegen bei einer Falschangabe im Einschreibeformular vor.

Liebe Grüße
Chrissi
Ja, meinetwegen ... dann ist es "nur" eine Straftat.
Man möge meinen juristisch unentwickelten Sprach- und Wissensschatz verzeihen. Ich mach ja auch alles nach bestem Wissen, auch wenn es nicht eidesstattlich sein muss ...


Ich bin weg!
 
Ja, meinetwegen ... dann ist es "nur" eine Straftat.

Nein, es ist keine Straftat, weil es sich nicht nur um keinen Betrug, sondern auch nicht um eine eidestattliche Versicherung handelt. Es ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit, so wie zu schnell fahren.

Und ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, ist nicht klar, aber damit wären wir bei meinem vorigen Beitrag

Liebe Grüße
 
Das reicht noch nicht für eine eidestattliche Versicherung (auch wenn da "wahrheitsgemäß" steht), d.h. das ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Stratat.

Liebe Grüße
Chrissi
Du hast was unterschrieben ... und was du unterschrieben hast, haste sicher vorher gelesen. 😉 Vielleicht schauste dir den Kram nochmal an.

Es kann aber natürlich sein, dass seit meiner Immatrikulation sich was geändert hat ... 🙄


So, ich bin jetzt wirklich weg!
 
Nein, es ist keine Straftat, weil es sich nicht nur um keinen Betrug, sondern auch nicht um eine eidestattliche Versicherung handelt. Es ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit, so wie zu schnell fahren.

Und ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, ist nicht klar, aber damit wären wir bei meinem vorigen Beitrag

Liebe Grüße
Chrissi
Schau dir einfach mal an, was du bei deiner Einschreibung unterschrieben hast!


Ich bin nun endgültig weg!
 
Die Welt ist komplizierter, nicht alles was Du mit der "Versicherung" unterschrieben hast, alle Angaben wharheitsgemäß gemacht zu haben, ist deshalb eine eidesstattliche Versicherung.

Mit der Steuererklärung gibt man z.B. auch keine eidestattliche Versicherung ab.

Liebe Grüße
 
Die Welt ist komplizierter, nicht alles was Du mit der "Versicherung" unterschrieben hast, alle Angaben wharheitsgemäß gemacht zu haben, ist deshalb eine eidesstattliche Versicherung.

Liebe Grüße
Chrissi
Ein drittes und letztes Mal, lieber Chrissi ... 😉

Schau dir einfach mal deinen Zulassung-/Einschreibeantrag an!

Meinetwegen können wir danach über eine eidesstattliche Erklärung reden, aber das ist ein anderes Thema.


Ich bin weg!
 
Ich finde bei mir keinen Hinweis darauf, und bei Dir steht das?

Liebe Grüße
Chrissi
Seite 2 des Zulassungs-/Einschreibeantrags.
Punkt 28., erster Absatz: Ich versichere an Eides statt, dass die in diesem Antrag zu meinen vorherigen Studienzeiten und Studienabschlüssen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und von mir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sind und dass alle vorgelegten amtlich belaubigten Kopien von Zeugnissen und Bescheinigungen den Originalen entsprechen. Mir ist bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich gemachte falsche Angaben oder vorgelegte Unterlagen u. a. zur Exmatrikulation führen können.

Wenn das nicht bei dir steht, dann hat sich in naher Vergangenheit etwas geändert!


Ich bin weg.
 
Ich finde bei mir keinen Hinweis darauf, und bei Dir steht das? Ich bin Akademiestudent, macht das vieleicht den Unterschied?

Liebe Grüße
Chrissi
Das macht sehr wohl einen Unterschied! Du wirst keinen Abschluss machen!
Wir reden aber hier auch nicht von einer Zulassung, sondern von einer Exmatrikulation bzw. von der endgültigen Verwirkung des Prüfungsansprüchs, was eine Einschreibung als ordentlich eingeschriebener Student bzw. zugelassener Studiengangszweithörer meint, die sehr wohl einen Abschluss erwerben können.

Trotzdem wirste den gleichen Wisch unterschrieben haben, wo dieser Sermon ebenfalls gestanden haben sollte, auch wenn der für dich keine Relevanz hat!
Es sei denn es gibt nun unterschiedliche Anträge für Akad.- und "echte" Studierende. 🙄


Ich bin weg.
 
Ich bin Akademiestudent, mein Antragsformular war ziemlich kurz, der Grund ist klar. Ich schreibe mich erst zum Winter als regulärer Student ein. Ok, also EV, d.h. Straftat, aber kein Betrug (keine Vermögensangelegenheit), einverstanden?

Liebe Grüße
 
Ich bin Akademiestudent, mein Antragsformular war ziemlich kurz, der Grund ist klar. Ich schreibe mich erst zum Winter als regulärer Student ein. Ok, also EV, d.h. Straftat, aber kein Betrug (keine Vermögensangelegenheit), einverstanden?

Liebe Grüße
Chrissi

ChrissiLLB, du bist jetzt nicht persönlich gemeint ...


Erleidet denn nicht der Arbeitgeber, der dich wegen deines Abschlusses einstellt, einen Vermögensschaden?
Denn er hätte dich ja ohne diesen Abschluss nicht eingestellt.

Und wie sieht es mit der Allgemeinheit aus? Diese subventioniert dein Studium, welches du eigentlich gar nicht hättest aufnehmen dürfen.
 
Ich bin Akademiestudent, mein Antragsformular war ziemlich kurz, der Grund ist klar. Ich schreibe mich erst zum Winter als regulärer Student ein. Ok, also EV, d.h. Straftat, aber kein Betrug (keine Vermögensangelegenheit), einverstanden?

Liebe Grüße
Chrissi
Auf Begriffen so rumzureiten ist nicht unbedingt nötig. 🙄
Es reicht in diesem Fall zu wissen, Wahrheit - gut, bewusste Falschaussage - böse. 😀 Die wenigstens hier sind in juristischen Begriffen bewandert.

Damit ist dieser Fall für mich abgeschlossen. 😉


Ich bin weg!
 
ChrissiLLB, du bist jetzt nicht persönlich gemeint ...


Erleidet denn nicht der Arbeitgeber, der dich wegen deines Abschlusses einstellt, einen Vermögensschaden?
Denn er hätte dich ja ohne diesen Abschluss nicht eingestellt.

Und wie sieht es mit der Allgemeinheit aus? Diese subventioniert dein Studium, welches du eigentlich gar nicht hättest aufnehmen dürfen.
Hütti! 😀
Aus! Sitz!

Das geht jetzt hier zu weit! Ein Kollege hier hat schon diesbezüglich was sehr richtiges gepostet gehabt:
Ihr kommt vom eigentlichen Thema ab.


Lass dieses Problem die "echten" Juristen machen, aber woanders ... 😉


Ich bin jetzt wirklich weg.
 
Auf Begriffen so rumzureiten ist nicht unbedingt nötig. 🙄
Es reicht in diesem Fall zu wissen, Wahrheit - gut, bewusste Falschaussage - böse.

Es geht dabei ja nicht nur um Begriffe, sondern um mal mehr und mal weniger gravierende Tatbestände und Rechtsfolgen. Aber wir haben das ja geklärt und können nun beruhigt weiter studieren (noch habe ich nichts unterschrieben, schluck!)

Die wenigstens hier sind in juristischen Begriffen bewandert.!

Das will ich für mich in den nächsten Jahren ändern.

Liebe Grüße
 
Hütti! 😀
Aus! Sitz!

...


Du bist nicht mein Herrchen/Frauchen bzw. meine Regierung 😛

Ich könnte ja mal meine Einschreibungsunterlagen rauskramen (wie 'nen alten Knochen 😀) und nachschauen, was wir da unterschrieben haben.

Eine Waschmaschine habe ich bisher nicht geliefert bekommen, es muss also etwas anderes gewesen sein.
 
Erleidet denn nicht der Arbeitgeber, der dich wegen deines Abschlusses einstellt, einen Vermögensschaden?
Denn er hätte dich ja ohne diesen Abschluss nicht eingestellt.

Und wie sieht es mit der Allgemeinheit aus? Diese subventioniert dein Studium, welches du eigentlich gar nicht hättest aufnehmen dürfen.

Oje, ich bin doch erst im ersten Semester. Mein Rechtsgefühl eines Jedermann sagt mir aber, dass der Vermögensschaden schon ein bischen direkter sein muss. Neben dem Vermögensschaden ist auch eine Vermögensverfügung des Täters notwendig, d.h. der Täter muss einen Vermögensvorteil erwerben, aber mein Rechtsgefühl sagt mir auch hier, dass dieser Vermögensvorteil schon unmittelbarer vorhanden sein muss und nicht durch ein möglicherweise höheren Einkommens aufgrund eines Arbeitgebers, der mich als Hochschulabsolvent einstellt, obwohl ... scheint mir alles viel zu indirekt und weit her geholt.

Liebe Grüße
 
Oje, ich bin doch erst im ersten Semester, mein Rechtsgefühl eines Jedermann sagt mir aber, dass der Vermögensschaden schon ein bischen direkter sein muss. Neben dem Verfügungsschaden ist auch eine Vermögensverfügung des Täters notwendig, d.h. der Täter muss einen Vermögensvorteil erwerben, aber mein Rechtsgefühl sagt mir auch hier, dass dieser Vermögensvorteil schon unmittelbarer vorhanden sein muss und nicht durch ein höheres Einkommen aufgrund eines Arbeitgebers, der mich als Hochschulabsolvent einstellt, obwohl ... scheint mir alles viel zu indirekt und weit her geholt.

Liebe Grüße
Chrissi

Also, Gefühle und Vermutungen zählen vor dem Richter nicht 😛
Wissen tust du es also nicht.

Und warum dann die ganze Diskussion?
 
Und warum dann die ganze Diskussion?

Naja, also die Ursprungsbehauptung, die Falschangabe im Formular sei Betrug, suggeriert eine Klarheit, die definitiv nicht vorhanden ist, weil Du im Moment der Falschangabe weder einen Vermögensvorteil erwirbst noch einen Vermögensschaden anrichtest, d.h. die Falschangabe keinen Betrug darstellt. Das wollte ich klarstellen. Umgangssprachlich ist der Begriff "Betrug" nicht so eng gefasst wie strafrechtlich, das führt zu Fehleinschätzungen in dem Moment, wo diese umgangssprachliche Bedeutung auch für eine rechtliche Bewertung verwendet wird. Mit 'Betrug' hatte ich tatsächlich einen meiner ersten Aha-Effekte im Studium, als ich erfahren habe, das Betrug im strafrechtlichen Sinne stets vermögensbezogen ist, ansonsten der Tatbestand keinesfalls Betrug darstellt.

Liebe Grüße
 
Also, Gefühle und Vermutungen zählen vor dem Richter nicht 😛

Rechtsgefühl (das man nicht auf "Gefühl" verkürzen kann) ist ein hohes Gut, dessen Bedeutung man nicht unterschätzen oder abschätzig behandeln oder das verloren gehen sollte, denn schliesslich basiert das ganze Recht (auch das kodifizierte, also die Gesetze) darauf. Da wo das Rechtsgefühl abhanden kommt, da können auch keine guten Gesetze entstehen oder Recht richtig angewendet werden. Du ahnst, das auch beim Richter selbst Rechtsgefühl ("...Gefühl...") vorhanden ist/sein sollte.

Liebe Grüße
 
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