Nachbarn! Eine rechtliche Frage

Dr Franke Ghostwriter
Nachbarn! Eine rechtliche Frage!

Ich hätte da mal eine Frage an die angehenden Juristen, die sich hier im Forum tummeln.
Es geht um einen Zaun. Das Grundstück der Familie H (das sind wir 🙂 )grenzt an das Grundstück der Familie S.😡 (Leider, leider ....)
Die Familie S hat auf dieser Grenze einen Zaun errichtet, der aber auf dem Grundstück der Familie H steht. Der Zaun wurde gebaut, bevor Familie H das Haus ersteigert hat und die Familie S sagt, es sei ihrer.
Meine Frage: Wem gehört dieser Zaun wirklich?
Hat einer von euch eine Idee ?
 
So "ganz" laienhaft ausgedrückt:
Dinge, die auf dem Grundstück der H's sind, gehören den H's.

und wenn es mit dem Grundstück verbundene Dinge sind schon gleich gar.
Und wenn die H's beim Kauf nicht wußten daß der Zaun von S ist, auch.
 
Schwieriges Thema, dazu 921 BGB:

"Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum ..... eine Mauer, Hecke, Planke oder andere Einrichtungen" (also zum Beispiel einen Zaun!) ".... voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich" (!) "berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einen der Nachbarn allein gehört." (und hier ist schon die erste Schwierigkeit, welche äußeren Merkmale liegen genau vor?)

und weiter im 922 Satz 2
"Die Unterhaltungskosten sind" (Sofern es sich um gemeinschaftliche Grenzeinrichtungen im Sinne von §921 handelt) "von den Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen."

Alles in allem, wird ohne Ortstermin wohl aus der Ferne keine genaue Beurteilung möglich ein, auch hier gilt: wende dich an den Anwalt deines Vertrauens oder - sofern möglich- gehe mit Herrn Nachbarn S einen trinken, lade die Ehefrau Y zum Kaffee ein und versuche die Sache gütlich zu klären. Manchmal geht das auch bei verhärteten Fronten und vor allem dokumentiere deine Schlichtungsversuche für den Fall der Fälle.

ähm achso, ich bin kein BoLer sondern nur ein WiWiler, also Antwort bitte mit Vorsicht handhaben).
Thomas
 
Will mich ja nicht mit einem Tutor für Rechtswissenschaften streiten ^^ (obwohl das macht eigentlich Spass hrhrhr) aber in 926 gehts um Zubehör, Def. Zubehör in 97 : "Zubehör sind bewegliche Sachen". (zu denen ein fester Zaun meiner Meinung nicht gehört.

Wenn, greift hier höchstens der 94: Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks ".....mit dem Grund und Boden fest verbundene Sachen" und die könnten dann nach 93 "nicht Gegenstand besonderer Rechte sein".
Soweit gebe ich dir Recht.

Tatsächlich ist hier aber die Frage zu klären: ist der Zaun nun "aus den äußeren Umständen" als Grenzanlage im Sinne 921 zu erkennen, wurde er vielleicht nur (versehentlich) 20 cm ins Grundstück gerückt, stehen nur die Riegel über, oder stehen die Pfosten auf dem Grundstück von H und die Latten befinden sich wieder auf Grenze etc. ppa. Daran müsste man nun festlegen, ob es eine gemeinsame Grenzanlage oder ein wesentlicher Bestandteil des gekauften Grundstückes (und damit Eigentum des Käufers) ist. Das kann man aber nur vor Ort entscheiden. Oder wir bekommen noch ein paar mehr Informationen.

Weil einerseits steht da: "auf Grenze" aber andererseits auch wieder "auf unsrem Grundstück".

(Ach ich mag das deutsche BGB, man kann alles so schön anders auslegen.^^)

Thomas
 
Daß ich Tutor bin, heißt nicht, daß ich besonders fit bin.
Schreibe in 1 1/2 Wochen die Rechtklausur, da wird man sehen 😱

Interessant ist in Google Nachbarschaftsrecht und Zaun einzugeben, ergibt ungezählte Verweise. Zu bachten ist dabei auch, daß es wohl in den Bundesländern unterschiedlich ist.

Aber wesentlich erscheint mir schon, wo genau der zaun steht.
Kannst Du mal ein Foto reinstellen
 
Hehe, ich glaube, wenn wir so weiter diskutieren, wagt sich Silvia nie wieder, eine Frage zu stellen. Aber sei froh, dass du Recht erst jetzt schreiben musst und damit sicherlich die Kreuzchenvariante hast und nicht mehr das Gutachten.

Aber ansonsten hast du auch mit den Bundesländern recht. Es könnte wohl selbst auch "lokale" (städtische, polizeiliche) Auflagen/Anordnungen geben, wie, wo und wann welcher Zaun zu errichten ist (bei uns ist sogar vorgeschrieben, wo die Hausnummern am Haus anzubringen sind).

Dann könnten die Nachbarn auch noch Haustiere haben und damit zur Errichtung einer sicheren Abgrenzung verpflichtet sein. Und wenn das ganze in einer Kleingartenanlage ist, dann verweise ich auf die Deutsche Kleingartenordnung (oder so ähnlich), die das alles wohl noch extremer regelt.

Ach wie gesagt, ich mag das Deutsche Rechstsystem. *BGB wieder wegpackt ^^).
Viel Glück bei der Rechtklausur.
 
Ich bin wahrscheinlich aber bald Zaunexperte:
Wir planen auch gerade einen Zaun, das generelle Fundament ist schon da. Jetzt kriegen wir aber nach zig Jahren einen neuen Nachbarn, der eine Pferdeklinik auf dem Grundstück baut. Jetzt brauchen wir wohl einen anderen zaun als ursprünglich geplant bzw. eigentlich braucht ER ja einen pferdesicheren, aber zwei Zäune ... ?
Na wir werden uns mal unterhalten müssen.

Danke für die guten WÜnsche.
 
Thomas W. schrieb:
Aber sei froh, dass du Recht erst jetzt schreiben musst und damit sicherlich die Kreuzchenvariante hast und nicht mehr das Gutachten.

😕 Ich war froh, daß ich noch das Gutachten schreiben mußte und keine Kreuzchen machen mußte - war mir sympathischer :genau:
 
Zumal das mit den "Kreuzchen" eine zusätzliche technische Anforderung ist, ein unsichtbares Rechteck mit Bleistift auszumalen 😱
Allein dafür setze ich mal mindestens 10 Minuten an, die mir von der Zeit fehlen.
 
Eliza schrieb:
Ich bin wahrscheinlich aber bald Zaunexperte:
Wir planen auch gerade einen Zaun, das generelle Fundament ist schon da. Jetzt kriegen wir aber nach zig Jahren einen neuen Nachbarn, der eine Pferdeklinik auf dem Grundstück baut. Jetzt brauchen wir wohl einen anderen zaun als ursprünglich geplant bzw. eigentlich braucht ER ja einen pferdesicheren, aber zwei Zäune ... ?
Na wir werden uns mal unterhalten müssen.

Danke für die guten WÜnsche.

Wusstest Du eigentlich, dass man, wenn man Hengste halten will, einen Zaun in 1,80 m Höhe braucht...Zumindest hier in NRW....
 
elli76 schrieb:
Wusstest Du eigentlich, dass man, wenn man Hengste halten will, einen Zaun in 1,80 m Höhe braucht...Zumindest hier in NRW....
Wußte ich noch nicht 😱 ich sehe schon, ich werde mich einarbeiten müssen nach den Klausuren. Bzw. mein Mann wird sich drum kümmern und wie gesagt, WIR halten eigentlich keine Pferde, aber werden wohl betroffen sein.
Aber wir hatten mal einen Minizirkus (eine Familie) auf dem Nachbargrundstück. Und da hatten wir dann plötzlich Pferd, Kamel, Ziege etc im Garten :eek
 
Maschendrahtzaun in the Mooooooorning,
Maschendrahtzaun late at night,
Maschendrahtzaun in the evening
Maschendrahtzaun makes me feel all right.........😀

Mit der Frage bist du eigentlich bei einem handfesten Juristen am besten untergebracht.
Aber ich gebe dir einen Tip:
Wenn du keinen ewigen Streit vom Zaune brechen möchtest (und das meine ich ernsthaft so!!), dann sollte man den Zaun so lassen und auf die drei Quadratmeter Eigentum verzichten.......
 
Ich glaube auch, dass es oberste Priorität haben sollte, ein friedliches Miteinander zu haben....
Das ist nämlich unbezahlbar....
Lass Dich nicht schrecken, diese Zaunhöhe beinhaltet keinen massiven Holzzaun sondern nur mehrere Litzen....
AUßerdem kann es sein, dass sone Klinik andere Regelungen hat, denn selbst wenn da mal Hengste sind, werden die ja tendenziell eher krank und weniger auf Freiersfüßen unterwegs sein...

Ganz ehrlich? Ich gebe gerry völlig recht....ich müsste mich schon arg gestört fühlen, z.B. durch Dauerlärm nachts, oder Ratten, die vom Nachbargrundstück kommen, wegen Müll oder so.....bevor ich einen Streit provoziere....
Lieber gemeinsam ne Lösung finden.....
 
Eliza, hallo Thomas,
erst mal danke für eure Antworten. Also wir wohnen in Niedersachsen,
ich weiß zwar nicht genau wer eigentlich zur Errichtung eines Zauns verpflichtet ist, aber der Zaun steht definitiv auf unserem Grundstück.
Wie können die Nachbarn dann behaupten, es sei ihrer?
Wenn das mit dem Hochladen des Bildes geklappt hat, könnt ihr am rechten Rand einen Maschendrahtzaun sehen, um den geht es.
Unser Grundstück ist das, wo die Parkplätze angrenzen.
Am liebsten würde ich den Zaun abreißen und einen richtig hohen Zaun hinbauen.
Im übrigen schreibe ich auch Recht I am 28.3.
Selbst wenn ich bestehe, werden wir uns natürlich trotzdem an einen ordentlichen Anwalt wenden. Sicher ist sicher.

Viel Glück für eure Prüfungen!
 

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elli76 schrieb:
Lass Dich nicht schrecken, diese Zaunhöhe beinhaltet keinen massiven Holzzaun sondern nur mehrere Litzen....
AUßerdem kann es sein, dass sone Klinik andere Regelungen hat, denn selbst wenn da mal Hengste sind, werden die ja tendenziell eher krank und weniger auf Freiersfüßen unterwegs sein...
Aber wenn einer Panik vor der OP kriegt :eek
 
Elli, hallo gerry,
ihr habt natürlich recht. Aber wir haben ja keinen Streit angefangen.
Und selbst der friedlichste Nachbar kann sich nicht alles gefallen lassen ...
 
Eliza schrieb:
Aber wenn einer Panik vor der OP kriegt 😱
Vor der OP gehen die nicht auf die Weide....So ein Aufenthalt in einer Pferdeklinik kostet ein Sch....geld.... Die kommen am abend vorher erst...

AUßerdem müssen die ja nicht selbst den Zettel mit den Risiken unterschreiben...so wie wir😱😱:eek
 
Silvia 42 schrieb:
Hallo Elli, hallo gerry,
ihr habt natürlich recht. Aber wir haben ja keinen Streit angefangen.
Und selbst der friedlichste Nachbar kann sich nicht alles gefallen lassen ...

stört Dich denn der Zaun?

Angst haben, dass Dein Grundstück kleiner wird, brauchst Du nicht...Im Zweifel kann man immer noch nen Vermesser antreten lassen...
 
Nein, der Zaun stört nicht, er ist zu klein; ein grooooßer Zaun soll dahin!
Dafür muss der alte natürlich weg, aber ich kann ihn nicht einreißen, solange ich nicht weiß, wem er gehört.
 
Dann mach doch den neuen Zaun ganau hinter (bzw. von Dir aus vor den alten) 😀 dann ist er noch da und Du siehst ihn nicht.
 
Hm schonmal über eine dahinterliegende Sichtschutzwand nachgedacht? Oder über eine freiwachsende/geschnittene Hecke. Das ist besonders reizvoll im Herbst, wenn das Laub rieselt. Aber pass auf wegen § 910 (Überhang) und § 911 (Überfall) Gemeint ist dabei das (hin)überfallen von Früchten aufs Nachbargrundstück, nicht der Banküberfall.

Ach ja bei mir hat die Gemeinde beim asphaltieren des Fußweges auch vergessen, dass ich eigentlich einen Vorgarten habe. Jetzt läuft der Fußweg quasi genau an der Vorderseite meines Hauses lang. Aber dafür ist nun der Anteil der Abwasser- Trinkwasser- und Gasleitungen, die auf meinem Grundstück liegen, quasi gleich Null. *freu* Jetzt gehen die immer auf öffentlichen Grund kaputt und nicht mehr auf meinem.
 
Kirschlorbeer...die Lösung...
Läßt sich als Hecke schneiden, oder bleibt einfach wie Sträucher....
Blickdicht immergrün....das ganze Jahr kein Ärger...
und sieht nicht aus wie ein Friedhofsstrauch...
Wird bis zu 5m hoch...kannst ihn aber auch auf 1,50 halten...völlig unproblematisch....
 
Die beste Idee ist die mit dem Zaun neben dem Zaun.
Und eine Hecke ist ja schon neben dem Zaun;
man sieht sie nur nicht, weil sie hinter dem Mini-Carport erst anfängt.
Mein Verdacht ist, dass diese Nachbarn den Zaun gesetzt haben, um zu wissen, wann die Hecke geschnitten werden muss. Sobald also ein Zentimeter Hecke über den Zaun ragt, legen sie uns die Heckenschere auf die Terrasse.
Ganz so schlimm wie es klingt ist es nicht, aber fast.
Diese Nachbarn sind nicht nur bei uns als Paragraphenreiterin unten durch.
Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende mit
viel Erfolg beim
k030.gif
.
 
Habt ihr euren Nachbarn eigentlich schon gesagt, was ihr da für Pläne habt? Ein großer Zaun, den ihr dort hinbaut, das dürfte doch kein Problem sein, er erfüllt schließlich den selben Zweck wie der jetzige. Und für den alten Zaun kann doch kein Mensch eine Ablöse verlangen, also dürfte an und für sich kein Problem bestehen.
Um was geht es denn dann im Kern?
Wer möchte was?

Übrigens: Die Logik, etwas stünde auf meinem Eigentum, also ist es meins, ist juristisch gesehen nicht zwingend, denn so einfach ist es nicht. Da gibt es unterschiedliche Facetten, wie z.B. der § 950 BGB (solltest du für die Klausur kennen), Gewohnheitsrecht oder Haftungsfragen.
Wenn es keine Einigung mit den Nachbarn geben sollte hilft auf alle Fälle ein Anwalt weiter (allerdings nur weiter, denn ob es wirklich hilft, das stellt sich dann noch heraus........).
Zudem: Das Argument "das ist mein Grundstück" fürht bei Nachbarn in der Regel nur zu Reaktanzverhalten. Und die Nachbarn mögen ansonsten noch so begriffstutzig sein, solche "Demütigungen" merken sie sich im allgemeinen lange......
 
gerry schrieb:
Habt ihr euren Nachbarn eigentlich schon gesagt, was ihr da für Pläne habt? Ein großer Zaun, den ihr dort hinbaut, das dürfte doch kein Problem sein, er erfüllt schließlich den selben Zweck wie der jetzige. Und für den alten Zaun kann doch kein Mensch eine Ablöse verlangen, also dürfte an und für sich kein Problem bestehen.
Um was geht es denn dann im Kern?
Wer möchte was?

Nach dem ganzen Theater, das wir mit diesen Nachbarn hatten
(diese haben die Mitarbeiter von der Stadt zu Ortsterminen genötigt, um uns Streß zu machen, ohne dass wir den Grund dafür wussten; jetzt wissen wir aber:
ein PKW- Anhänger darf nicht länger als zwei Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz stehen und an einer Grenze zwischen zwei Grundstücken darf nur eine Bebauung stehen).
Jetzt haben wir ihnen zu verdanken, dass wir eine Gartenhütte abreissen müssen und weil der kleine Zaun nicht die ganze Grenze abdeckt, wollen wir einen hohen Zaun bauen, damit es keine Berührungspunkte mehr gibt.
Aus den Augen, aus dem Sinn.
Ich denke wir werden tatsächlich den Zaun stehen lassen und den anderen daneben bauen, bis 1,8 m Höhe ist das erlaubt und dann sollen sie mit ihrem Zaun glücklich werden. Um Ablöse für den Zaun ging es uns gar nicht, nur um rechtliche Absicherung, kein fremdes Eigentum zu beschädigen.
 
Fortsetzung ....

Nur mal so aus Neugier:
Gibt es eine Legaldefinition für einen Carport?
Ist ein Unterstand oder eine Gartenhütte, wo ein Motorrad drin steht, ein Carport?
Fragen über Fragen!

Viele Grüße
Silvia
 
Gebe,
wir waren sogar bei einem echten Anwalt, die Zaunfrage ist geklärt.
Nur die Frage mit dem Carport ist noch offen.

Viele Grüße
Silvia
 
Und wie wurde die Zaunfrage genau geklärt?
Und was genau ist beim Carport noch fraglich?

Nach der Geschichte bin ich neugierig geworden. Unser Nachbar ist mittlerweile ruhig geworden, aber als ich Kind war, war der die Hölle. Leher halt. 😀 😀

Gruss
Holger
 
Und wie wurde die Zaunfrage genau geklärt?
Und was genau ist beim Carport noch fraglich?

Nach der Geschichte bin ich neugierig geworden. Unser Nachbar ist mittlerweile ruhig geworden, aber als ich Kind war, war der die Hölle. Leher halt. 😀 😀

Gruss
Holger


Hallo Holger,
der Streit ging los, weil unser PKW-Anhänger auf dem öffentlichen Parkplatz stand. Da darf er nicht länger als zwei Wochen am Stück stehen,
das sagt eine Verordnung der Stadt. (Irre, oder?)
Die Nachbarn haben jedenfalls dafür gesorgt, dass wir einen entsprechenden Schrieb von der Stadt bekamen.
Also haben wir ihn auf unser eigenes Grundstück geparkt, das geht aber nicht ohne Hütte drumherum. Eben diese Hütte ist den Nachbarn ein Dorn im Auge, deshalb haben sie schon wieder die Mitarbeiter der Stadt mobilisiert. Jetzt sollen wir die Hütte abreissen, weil wir auch unser Motorrad da unterstellen. Das macht die Hütte nämlich zum Carport, und eine Garage haben wir ja schon. Es ist nämlich nur eine Garage, bzw, Carport pro Grundstück erlaubt.
Aber da haben sie keine Chance, wir haben von der Stadt schriftlich "Grünes Licht" für unsere Hütte. Und auch das mit dem Motorrad dürfte kein Problem sein.
Der Zaun ist übrigens unser, alles was fest mit dem Grundstück verbunden ist, haben wir laut BGB mitersteigert, egal, was die Nachbarn sagen.
Diese Nachbarn leider auch. Pech.

Viele Grüße
Silvia
 
😱 Oh mein Gott haben eure Nachbarn nix besseres zu tun? Das hört sich an wie'n Horrorfilm, wie haltet ihr das denn aus?


Das ist nicht so schwer, wir lassen uns von der Stadt alles vorher schriftlich genehmigen und dann können die sich aufregen, wie sie wollen.
Wir sind aber auch wirklich fies und gemein, wir wollen nämlich nicht, dass sie ihre Müllsäcke an unseren Zaun anlehnen.
Das schreit geradezu nach Rache!
 
Ich habe ebenfalls mal eine Frage und wäre Dankbar🙂 wenn ich eine Antwort bekommen könnte.
Familie A hat sich vor etwa 11 Jahren eine Erdgeschosswohnung mit Umzäunten Garten gekauft. Der Zaun grenzte die Straße vom Grundstück ab sowie das Grundstück anliegend an der Hauswand. Zu diesem Zeitpunkt ist Familie A davon ausgegangen das dieses Umzäunte Grundstück komplett zur Wohnung gehört. Familie A baute darauf hin einen Carport der seit etwa 10 Jahren auf dem Grundstück steht. Nach 10 Jahren ist jedoch durch Wohnungseigentümer B herausgekommen dass das Grundstück auf dem der Carport steht zum Gemeinschaftsgrundstück gehört. Also ein teil des zuvor Umzäunten Grundstückes ist teil des Gemeinschaftsgrundstücks jedoch im Bauplan nicht ersichtlich. Wie sieht nun hierbei die Rechtslage aus?
 
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