Naher Zukunftswert auch für Kapitalgesellschaften?

Dr Franke Ghostwriter
Ich werde aus dem Gesetz nicht 100% schlau.

Fällt nicht "Abschreibung auf nahen Zukunftswert" unter die Rubrik "vernünftige kaufm. Beurteilung", die bei Kapitalgesellschaften verboten ist? Ist für mich ein wenig widersprüchlich, dass dann doch auf für Kapitalgesellschaften das gehen soll.

Kann mich bitte jemand aufklären? 😕

Danke,
Hendrik
 
Nein, tun sie nicht. Wie man schon daran erkennen kann, dass sie in verschiedenen Abschnitten des §253 angesprochen werden. Die Einschränkungen des §279 beziehen sich nur auf §253(2) Satz3 und §253(4). Der nahe Zukunftswert wird aber in §253(3) angesprochen.
 
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