Nennwert

Dr Franke Ghostwriter
habe eben mit BWL II angefangen und verstehe da etwas gerade nicht. Ich versuche mal mein Problem zu formulieren und hoffe auf Eure Rückmeldung (Skript KE 1 Seite 16ff)

Da steht, dass bei einer GmbH das Stammkapital mindestens 25.000 betragen muss und das die gezeichnete Einlage nicht niedriger sein darf als der Nennwert. Soweit klar. Das Agio muss ich aber nicht sofort erbringen als Gesellschafter.
Ich würde das jetzt so verstehen:
Bis zu den 25.000 Summe müsste ich die Einlage komplett und sofort machen, wenn ich eine höhere Einlage als diese vereinbart habe, darf dieser Differenzbetrag auch später gezahlt werden.
Stimmt das so???🙁😕.


Danke,

Iris Elisabeth.
 
Also ich verstehe das so, dass bei Bareinlagen das Agio (der Teil vom "Kaufpreis" des GmbH-Anteils, der den Nennwert übersteigt) sofort gezahlt werden muss (steht so im Script KE 1 Seite 17 "Bei Bareinlagen muss demgegenüber nur das Agio sofort in voller Höhe erbracht werden") und vom Nennwert nur 25% eingezahlt werden müssen und der Rest später eingezahlt wird. Die Sacheinlagen müssen immer in voller Höhe gebracht werden.

Beispiel: Einmann GmbH- 25.000€ gezeichnetes Kapital wird verkauft- Es werden 30.000€ als Preis für diese Anteile ausgemacht

5.000€ Agio => sofort
25.000€ Nennwert => 12.500€ Sofort (§7 (2) GmbHG),12.500€ ausstehende Einlage später

Aber bin mir auch nicht sicher... und kann sein, dass ich das falsch verstanden habe...
 
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