Nettozinssätze

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe Problem bei der Ermittlung von Nettozinssatz bei Kap.Gesellschaften.
Ich verstehe nicht, wann welche Formel angewendet wird.
Formel I)
in/kap= (1-skt)/(1+sge) *(1+ß*sge)*ib Rechtstand 2007
in/kap= (1-skt) *(1+ß*sge)*ib Rechtstand 2008
Formel II)
in/kap=(1-skt)/(1+sge)*ib Rechtstand 2007
in/kap=(1-skt)*ib Rechtstand 2008

Wann muss ich die erste Formel anwenden und im welchen Fall die zweite.
 
Anna,

soweit Nettozinsfüsse berechnet werden sollen, wird im Sachverhalt drinstehen, ob Dauerschulden zu berücksichtigen sind. (ähnlich den Beispielen auf Seite 17, 18 des Kurs 611, KE 2) >>> bezogen auf das Skript vom WS 07/08

Keine Ahnung, ob die SKripte zu SS 08 umgearbeitet wurden...

Gruß
Thomas
 
Hallo!

Formel I)
in/kap= (1-skt) *(1+ß*sge)*ib Rechtstand 2008

Formel II)
in/kap=(1-skt)*ib Rechtstand 2008

Wann muss ich die erste Formel anwenden und im welchen Fall die zweite.
Vielen Dank

Hallo Anna,

woher hast du denn die Formeln nach dem Rechtsstand 2008? Stehen die in den Skripten vom SS 2008?

Bei Formel II wird keine Gewerbesteuer berücksichtigt. Dann dürfte die Formel nicht stimmen. Wenn eine Kapitalgesellschaft positive Finanzinvestitionen durchführt und einen Ertrag hat, wird dieser auch mit GewSt belastet, nur das diese nicht mehr abzugsfähig ist.

Die Formel II müsste dann doch lauten: in/kap = 1-(skt+me*h)*ib oder?

Gruß
Thomas
 
Thomas!
Ich habe einfach in d.Formeln den Nenner weggelassen(für 2008, da GewSt nicht mehr abzugsfähig ist). In den KE von ss08 ist immer nur noch die Rede von Rechtsstand 2007. Sie sind noch nicht überarbeitet worden. Deshalb irritiert mich das alles.
LG
 
Anna,

ganz so einfach geht das nicht. Das merkst du auch, wenn du die Probe mit dem "nicht mathematischen" Weg machst.

Nehmen wir mal an, alle KapGes in Deutschland hätten keine Dauerschulden und der Nettozins würde sich nach
in/kap = (1-skt)*ib berechnen, dann würde keine KapGes mehr Gewerbesteuer zahlen... 😱

Ich poste mal eine Beispielaufgabe aus dem Skript in einem Extra-Thread.

Gruß
Thomas
 
Nettozinssätze 2008

Hallo Thomas,

die Freibeträge, z. B. bei PersG, haben wir in unseren Formeln bisher nicht berücksichtigt. Es geht hier immer um Aufgaben mit zusätzlichen Maßnahmen, wobei explizit in der Aufgabenstellung angegeben sein muss, ob der Freibetrag bereits ausgeschöpft worden ist (Beta = 0) oder noch nicht (Beta ungleich Null). Danach richtet sich dann die weitere Kalkulation.
Gruß
Karl
 
Oben