Neuberechnung der degr. Afa nach außerplanmäßiger Abschreibung?

Dr Franke Ghostwriter
stelle mir gerade die Frage, ob der degressive Afa-Satz neu berechnet werden muß, wenn eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt - wie z.B. in Klausur 09/2006 Nr.5e: da wird eine außerplanmäßige Abschreibung von 54 T vorgenommen werden, so daß der Buchwert 270 T beträgt.

Die lineare Afa muss jetzt neu berechnet werden (270/18 bei 18 Jahren Restlaufzeit). Was ist mit dem degressiven Afa-Satz, erhöht der sich von 10% auf 11,1%? Falls ja, wäre der Restwert 240, ansonsten 243.

Kann da jemand was fundiertes zu sagen?

Gruß
Karsten
 
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