Neuregelung der Zugangsprüfung und Einschreibung ohne Abitur

Dr Franke Ghostwriter
Einschreibung jetzt auch ohne Zugangsprüfung möglich

Vielleicht hat ja noch nicht jeder mitbekommen, dass die Zugangsmöglichkeiten zum Studium für beruflich Qualifizierte auch in NRW erheblich erleichtert worden sind und das natürlich auch für die FernUni gilt. Da die das aber bisher nicht sonderlich bekannt gemacht hat, wollte ich das hier mal posten:

Meister, Techniker und ähnlich Qualifizierte können sich ab WS 2010 ohne Zugangsprüfung in jeden Studiengang direkt einschreiben und auch beruflich Qualifizierte mit Berufserfahrung brauchen für berufsnahe Studiengänge keine Zugangsprüfung mehr!

Nachzulesen auch auf den FernUni-Seiten:

Berufliche Qualifikationen - direkte Aufnahme der Bachelorstudieng

Außerdem ist die Zugangsprüfung an der FernUni generell geteilt worden in eine Zugangsprüfung per schriftlicher Prüfung vor Studienbeginn und eine per "Probestudium" (also die altbekannte Regelung über die bestandenen Module):

Berufliche Qualifikationen - Probestudium oder Zugangspr

Vielleicht spart es ja dem einen oder anderen einen Haufen Geld
 
Hm.....3 Jahre nachträgliche Berufstätigkeit wird immer noch gefordert *seufz*, und ob man mit Wirtschaftsassistentin Schwerpunkt Fremdsprachen u. Korrespondenz (2-jährige Berufsfachschule plus ein wenig Praktikum) direkt einsteigen kann?? In Bildungswissenschaft? Glaub ich irgendwie nicht, oder *seufz*. Immerhin hatte ich EDV, sogar mit einer 1, aber hm, das klappt sicher nicht. Wäre zu schön.
Wenn ich jetzt aber schon wieder das Studiensekretariat anmaile (habe erst neulich, weil ich gefragt habe, ob Nachhilfegeben anerkannt wird auf die Berufstätigkeit (per Honorarvertrag)..)sind die sicherlich total genervt?
Gina
 
yhtaikaa ,

fühle dich ganz herzlich gedrückt für diese Mitteilung. Habe gerade Rücksprache mit der Studienberatung gehalten und mich von der Zugangsprüfung aufgrund meiner berufliche Qualifikation wieder abgemeldet. Werde jetzt ab dem kommenden Wintersemester ein "ordentlicher Student" sein. Herzlichen Dank dafür, nimmt eine Menge Druck bei mir weg.

LG Tina
 
Hihi Tina, bin auch dabei es zu klären, ich muss denen leider mein Zeugnis schicken...bzw. einscannen, weiß noch nicht wie, warte auf Antwort. Aber es gab immerhin nun auch kein nein.
Ich hatte das mit der Prüfung VOR Studiumsbeginn gelesen. ..und ich glaube, für Biwi gilt das nicht mit der Berufsfachschule, aber dieser Beitrag hier hat mir nun doch nochmal Mut gegeben dass ich doch nochmal nachhake...kann ja sein, dass ich doch unter die Neuregelung falle.
Tina, aber kannst du nciht schon jetzt ordentliche Studentin sein? Du würdest dann nämlich wohl Geld zurückbekommen, die Betreuungsgebühr. Oder musst du auch erst noch eine Prüfung ablegen? Ich muss ja nach 1b eine mündl. Prüfung machen, damit ich weiterkomme, als Akademiestudierende..aber man braucht eben 3 Jahre Berufstätigkeit ,die ich noch nicht hab...wäre cool wenn ich im Winter doch schon zur mündl. Prüfung könnte..bin grad echt total aufgeregt und gespannt!
Gina
 
Gina,

ich wollte mich auch direkt umschreiben lassen, aber scheinbar gilt das Gesetz erst zum kommenden Wintersemester. Ich habe eine Ausbildung zur Staatlich geprüften Betwriebswirin, damit ist das Ganze wohl kein Problem. Ich studiere im 2.Semester Psychologie, da gibt es keine mündliche Prüfung sondern eine Zugangsprüfung oder alternativ die Vorraussetzung, die Klausuren von 2 Semestern in einem Semester zu schreiben und beide auch zu bestehen.

LG Tina
 
Tina,
*seufz* mein Zeugnis langt nicht. Aber warum, haben sie mir leider nicht geschrieben. Also muss ich irgendwie das 1 Jahr warten..*seufz* wäre auch zu schön gewesen *seufz*. Dann hast du aber ein Abi, oder? Oder Fachabi? Wenn du Betriebswirtin bist? Ich habe eine 2-jährige Berufsfachschule besucht, und habe einen staatl. geprüften Abschluss, aber anscheinend langt es nicht.Würde gerne wissen warum, denn eigentlich las es sich auf der Seite vom Ministerium als ob sie ginge...*seufz*Naja.
Gina
 
Wie sinnvoll. Als Meister kann man sich direkt einschreiben, mit Fachhochschulreife garnicht mehr, nicht einmal per Zugangsprüfung
 
Scheinbar ist sie für die neue Verordnung nichts mehr wert - man geht mit Fachhochschulreife an Unis genau den selben Gang wie jemand, er "nur" eine Ausbildung abgeschlossen hat. Während der Schreinermeister, der von Integralen und Extremalproblemen vermutlich nie was gehört hat, sich in Physik an der Uni einschreiben darf. :rolleyes
 
aber wenn ich sie hätte, könnte ich doch weiterhin mit der mündl. Prüfung (in Biwi) nach den ersten beiden Modulen weitermachen?? Ich bin ja am überlegen ob ich ab Nov. vorsichtshalber auch noch das Fachabi nachhole, falls es mit dem 1 Jahr arbeiten nichts wird.
Aber es stimmt, es ärgert mich irgendwie auch, dass ein Meister sich einfach so als richtiger Student einschreiben darf, und z.Bsp. meine schul. Ausbildung doch nicht gilt (obwohl solche Schulen da auf der Liste stehen - daher will ich ja auch noch das Kultusministerium anmailen und direkt nachhaken).
Gina
 
Hm? Ihr wollt mir nun aber nicht sagen, dass ich nach Abschluss meiner Ausbildung mit Fachhochschulreife nicht mehr in Hagen studieren kann?
Wenn das so wäre - was soll der Schwachsinn?
 
Weiß jemand schon, welche die beruflichen Qualifikationen sind? Ich zähle nämlich zum zweiten Teil, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und bin schon über 3 Jahre im Beruf. Wäre toll, wenn die Informationen vor Mitte Mai zur Verfügung ständen, ob meine Ausbildung dazu zählt oder nicht. Oder kann ich schon jetzt die Fernuni mal anschreiben oder verweisen diese auf die Info?

"Ob es sich in Ihrem Fall um eine fachlich entsprechende Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit handelt, können Sie in dem Verzeichnis „berufliche Qualifikationen, die fachlich dem angestrebten Studium entsprechen“ überprüfen. (Das Verzeichnis steht ca. ab Mitte Mai zur Verfügung.)"

Kann man dann Studiengebühren für das Akademiestudium zurückfordern oder gilt dass dann erst ab nächstem Semester?

Gruß Melanie
 
klar kannst du hinmailen und fragen - habe ich ja am Freitag auch.
ABer: wenn du 3 Jahre nach deiner Ausbildung gearbeitet hast, ist doch eh alles ok....bzw. es kommt auf dein Studienfach an!
Gina
 
Während der Schreinermeister, der von Integralen und Extremalproblemen vermutlich nie was gehört hat, sich in Physik an der Uni einschreiben darf. 🙄

Na und, den Abschluss kriegt er ja trotzdem nicht geschenkt. Es könnte auch ein Industriemeister Elektrotechnik sein, dann wäre das wohl nicht wesentlich unrealistischer als ein Abiturient mit LK Deutsch und Sport, der sich ja schließlich auch für Physik einschreiben darf. Dass man im Gegenzug allerdings mit Fachhochschulreife nicht mehr an eine Uni darf, ist schon bizarr.

Hm? Ihr wollt mir nun aber nicht sagen, dass ich nach Abschluss meiner Ausbildung mit Fachhochschulreife nicht mehr in Hagen studieren kann?

Doch, so ist es wohl tatsächlich. Mit Ausbildung und 3 Jahren Berufstätigkeit darfst du allerdings wieder. Wenn du jetzt schon eingeschrieben bist, darfst du auch noch:

Fachhochschulreife - Zugangspr
 
yhtaikaa,
eigentlich hast du Recht mit dem was du schreibst. Und ein Meister ist ja außerdem höher als der normale Abschluss (Geselle?) und die müssen außerdem durchaus viel berechnen...Naja aber trotzdem ist das ein wenig komisch geworden das alles.
Aber wie auch immer, ich hake direkt beim Ministerium nach wegen meiner Fachschule, und außerdem danke für den Link von gestern: bin ja bereits eingeschrieben seit letztem WS, wenn ich also ab NOv. Telekolleg machen würde, wäre ich im Sommer 2012 fertig, und sollte ich bestanden haben kann ich mich doch noch, falls ich meine 3 Jahre Berufstätigkeit bis dahin nicht gepackt habe (aber bis 2012 sollte es ja wohl gehen??*gesundwerdenknie!*), anmelden..weil die Grenze WS 12/13 ist. Ein Glück...
Gina
 
Hm, das schockt mich nun ein wenig.
Ich gönne es jedem, der Lust hat aufs Studieren, ihm aber der entsprechende Schulabschluss dazu fehlt, es probieren zu dürfen, sofern er sich beruflich für qualifiziert hält/gehalten wird.
Aber warum muss man die Regelung mit der Fachhochschulreife nun abschaffen? Ich weiss, dass das Abi noch einen Zacken höher anzusehen ist, als die FHR, aber es ist immerhin auch ein Hochschulzugangsabschluss.
Wenn man sich als Akademiestudent beweist, warum soll man dann nicht auch als FHR Besitzer hier studieren dürfen?

Ich wollte an sich gleich mit dem Studieren anfangen, nach der Ausbildung und Praxiserfahrung im Ausland sammeln, aber nein, da ich nur Fachhochschulreife habe, kann ich das nicht, sondern muss an ein eine Präsenz FH, was ich gar nicht will, oder 500€/Monat löhnen und dann bei einer privaten FH studieren und hier in Deutschland arbeiten, oder der super Gau, ich arbeite 3 Jahre und fange dann hier das studieren an... Nur.. wie alt soll ich denn sein, bis ich fertig bin, mit dem Studium, Ende 20?

Mein Gott.. das regt mich wirklich auf, wenn da in gewisser Weise ein Traum platzt vom Studieren in Italien, Frankreich und sonst wo es mir gefällt.
Ist doch wirklich das Letzte... in stickigen Hörsälen zu sitzen und absolut unflexibel für min. 3 Jahre an einen Ort gebunden zu sein, anstatt Erfahrungen fürs Leben zu sammeln.

["Wir schaffen neue Aufstiegschancen und steigern die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Soziale Mobilität ist eine der Schlüsselfragen in einer modernen Gesellschaft."]

hahaha.... :lol:


So, habe mich ausgekotzt und hoffe einfach mal, dass die Regelung so nicht in Kraft treten wird.
Ansonsten... studiere ich halt einfach nicht und mach trotzdem meine Reise.
 
Ansonsten... studiere ich halt einfach nicht und mach trotzdem meine Reise.

Warum, du kannst doch auch Berufserfahrung im Ausland sammeln und nebenher schon als Akademiestudent studieren und wenn du genug Berufserfahrung hast, lässt du dich umschreiben. Ist doch völlig egal, wo du die Berufserfahrung hernimmst.
 
Dass man im Gegenzug allerdings mit Fachhochschulreife nicht mehr an eine Uni darf, ist schon bizarr.

Genau darum ging es mir - ich will niemandem auf den Schlips treten, aber einem Fachhochschulreife-Besitzer traue ich nunmal eher ein Studium zu, als einem Meister. Die Meister die ich kenne, sind schon überfordert, wen sie das Wort "Funktion" hören.:rolleyes
 
Warum, du kannst doch auch Berufserfahrung im Ausland sammeln und nebenher schon als Akademiestudent studieren und wenn du genug Berufserfahrung hast, lässt du dich umschreiben. Ist doch völlig egal, wo du die Berufserfahrung hernimmst.

Akademiestudium recht und gut, aber da kann ich max. 5 Module machen und umschreiben werde ich mich wohl erst mit 3 Jahren Berufserfahrung können.
Zumal ich nicht sicher sagen kann, was ich jeweils arbeiten werde.
Sicherlich nicht als kaufmännischer Angestellter irgendwo. Nach Ausbildung zum Industriekaufmann will/wolllte ich WiWi studieren.

Ich möchte Land und Leute kennen lernen, also eher sowas in Richtung Sozialarbeit, kellnern oder weiss der Kuckuck was (im Notfall mit den Kindern den lieben langen Tag Fußball spielen oder bei den Hausaufgaben helfen), hauptsache intensiver Sprachgebrauch und abends zur 'Entspannung' die Unterlagen der Fernuni durchackern.
Fianziell ist es auch kein Problem, wenn ich nicht in jedem Land (speziell außerhalb der EU) arbeiten würde, da ich mir ein Polster von gut 20k € anarbeiten/ansparen werde.
Geht mir mehr ums 'erleben' der 3-4 Jahre, als Berufserfahrung zu sammlen.

Aber mal schauen was sich noch entwickelt...
 
Hallo,
klar kannst du hinmailen und fragen - habe ich ja am Freitag auch.
ABer: wenn du 3 Jahre nach deiner Ausbildung gearbeitet hast, ist doch eh alles ok....bzw. es kommt auf dein Studienfach an!
Gina

Mit Ausbildung und 3 Jahren kriegt man aber den Einstieg nur über das Akademiestudium.. nur so konnte ich mich einschreiben. Und dann muss ich 5 Module in 3 Jahren schaffen.

Habe die gestern mal angeschrieben, mal sehen, was zurückkommt.
 
Bei Biwi ists anders, da kann ich leider nur 2 Module mit Klausur machen, danach müsste ich meine mündl Prüfung machen, die aber nur geht wenn cih eben meine 3 Jahre voll habe...Ohne mündl. Prüfung kann ich zwar Material bestellen aber keine Klausur mehr mitschreiben.
Gina
 
Jetzt mal "blöd" gefragt in bezug auf die, die eine fhr haben..

angenommen, jmd hat fhr, ausbildung und berufserfahrung.. ob nun erst zwei oder drei jahre, sei dahingestellt.
wer oder was zwingt euch denn, das zeugnis der fhr einzureichen ?

ich habe mit 24 erst eine normale berufsausbildung angefangen.. nur mittlere reife.. drei jahre gelernt, und arbeite jetzt seit zehn jahren in meiner firma.. selbst wenn ich eine fhr hätte.. danach wurde und wird für die zulassungprüfung nicht gefragt. das einzig einzureichende ist der nachweis über die anerkannte berufsausbildung und die berufstätigkeit.. beides eingereicht, und zugelassen für die neue schriftliche zp..
wenn die bestanden ist und man dann ab dem ws als regulärer student eingeschrieben ist, kommt keiner mehr daher und verlangt schulabschlusszeugnisse

war so mein gedankengang, der in einem anderen fred aber so ähnlich schonmal angesprochen wurde..
 
Ich habe mich nicht für die Zugangsprüfung entschieden, sondern für das Akademiestudium, da ich nicht wußte, ob ich die Zugangsprüfung schaffe.
 
Nun, ob ich die zp schaffe, ... frag mich in drei monaten nochmal..

wenn sie an den musterklausuren (kuwi) orientiert ist, dann ist es kein hexenwerk, da habe ich wesentlich mehr respekt vor der mündlichen.. zumal G1 bei mir nun schon ein jahr her ist

da man die zp aber beliebig wiederholen darf (wie mir bestätigt wurde von der feu), will ichs einfach probieren. da ja nichts zu verlieren ist
(von der zeit mal abgesehen).. es kostet mich ausser den nerven während den klausuren und der anfahrt nach hagen, nichts.. insofern bin ich da relativ relaxt
 
ich bin verwirrt.

Ich warte noch auf eine Ausstehende Klausurnote. Ich sollte jedoch bestanden haben, habe dann 5 abgeschlossene Module im Akademiestudium. Ich möchte mich dann als ordentlicher Student einschreiben (Zulassungsprüfung)

Ich habe jedoch erst knapp 2 Jahre Berufserfahrung + Fachhochschulreife...

Das hätte vor der Umstellung ja gereicht...

Kann ich mich noch nach der alten Regelung als ordentlicher Student einschreiben? Ich hoffe doch ...


EDIT: Habe eben bei der FernUni angerufen. Ich (und andere, die es betrifft) genießen Vertrauensschutz. Die ganzen Regelungen gelten nur für Leute, die sich künftig einschreiben.
 
Steht doch dort, dass es bis WS12/13 wie bisher geht, für alle die bis einschl. SS10 als Akademiestudent eingeschrieben waren.
 
Jetzt sind ja teilweise die akzeptierten Berufsausbildungen und beruflichlichen Richtungen bekannt - weiß jemand, wie genau man sich jetzt umschreibt?
 
Habe grade eine E-Mail an das Studiensekretariat geschickt. Mein Beruf ist auch dabei
 
Leider stehen für Biwi noch keine Berufe...bei den anderen wäre ich dabei.Haha. Ich bin noch dabei, direkt beim Kultusministerium zu fragen, ob meine Fachschule langt oder nicht. Die Uni meinte nein, aber da ich weiß, dass die manchmal komisch antworten, falls man eine zu ungenaue Frage gestellt hat, will ich das nun selbst herauskriegen. Wurmt mich so sehr, dass ich a) Probleme hab wegen nur 2 Jahre Berufserfahrung, b) ein Meister oder einer, der sich fortgebildet hat, einschreiben kann und diverse Wirtschaftsfachschulen gelten...ich will auch eine Chance..ok das ist ja eigentlich eh schon eine riesenchance, dass man ohne Abi studieren könnte. Aber bin ungeduldig...vor allem nach meiner genialen 1,3! Mag nicht pausieren müssen im Winter (naja, vielleicht falle ich durch 1b, dann würde wieder alles passen).

Michael, einfach dich fürs nächste Semester richtig einschreiben, bzw. es beantragen, dass du richtig eingeschrieben wirst!
Gina
 
Ich muss nochmal fragen, weil es mir einfach keine Ruhe lässt...

Was ist der Grund dafür, dass es nicht mehr möglich sein wird, nur mit der Fachhochschulreife ein Akademiestudium aufzunehmen?
 
Du kannst ja ein Akademiestudium aufnehmen, was du leider nicht mehr kannst, ist ohne Berufserfahrung per Zugangsprüfung in den Bachelorstudiengang wechseln. Der Grund dafür liegt kurz gesagt in der im März erlassenen Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

https://www.fernuni-hagen.de/imperi...lzugangsverordnung_8-maerz-2010_miwft_nrw.pdf

durch die alle anderen Regelungen außer Kraft treten. Der Weg für Leute mit Fachhochschulreife geht wohl nur noch über Bachelor an der Fachhochschule und dann auf die Uni.
 
Du kannst ja ein Akademiestudium aufnehmen, was du leider nicht mehr kannst, ist ohne Berufserfahrung per Zugangsprüfung in den Bachelorstudiengang wechseln. Der Grund dafür liegt kurz gesagt in der im März erlassenen Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

https://www.fernuni-hagen.de/imperi...lzugangsverordnung_8-maerz-2010_miwft_nrw.pdf

Danke yhtaikaa!

Folgendes Szenario:

Ich beende meine Ausbildung, habe die Fachhochschulreife und beginne dann mit einem Akademiestudium.
Ich begebe mich dann auf Reisen und sehe zu, dass ich kaufmännische Tätigkeiten mache.
Ob das dann als Industriekaufmann sein wird, wage ich sehr zu bezweifeln, zumal mir das hier "Nach § 3 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung ist eine direkte Einschreibung in den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft mit folgenden beruflichen Qualifikationen sowie
einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf
möglich" Kopfzerbrechen bereitet.

Wenn ich meinem Ausbildungsberuf nahestehende Tätigkeiten ausübe, gilt das also nicht?!

Ob ich nun beim Obsthändler 'verwaltende Tätigkeiten' ausübe oder in einem Industriebtrieb Personalabrechnungen mache gibt sich ja eigentlich nicht viel in meinen Augen. 'Kaufmännisch' ist beides und darauf sollte es ja ankommen.

Eine andere Möglichkeit wäre, ich mache mich selbständig mit einem Englisch/Computer Nachhilfekurs und biete das im jeweiligen Land an. Die Planung usw. wäre ja auch wieder etwas, was meinem Beruf nahesteht. Würde dies auch gelten? (Voraussetzungen der Selbständigkeit mal außen vor gelassen)

Muss man Nachweise bei der Uni einreichen, in denen man dokumentiert, was man genau wie lange und zu welcher Zeit gemacht hat? Wenn ja, wie haben diese auszusehen? Bescheinigung über Beschäftigungsdauer & Art vom AG anfordern?
Arbeitszeugnis in Spanisch oder Italienisch wäre sicher klasse 🙂
Sonst wäre es ja witzlos, wie sollen sie nachprüfen ob ich wirklich 3 Jahre kaufmännisch aktiv war (und auch noch als Industriekaufmann und nicht als Bürokaufmann bspw.) oder mich als Handwerker durchgeschlagen habe?

Ein anderer Punkt:

Wie viele Module darf ich als Akademiestudierender denn absolvieren?
In den 3 Jahren habe ich schon vor, so weit wie möglich mit dem Studium zu kommen, zu mal ich jetzt schon alte Skripte durcharbeite, in der Hoffnung, mir später leichter zu tun.
Könnte ich theoretisch alle A & B-Module absolvieren und mich dann für die Seminar und Bachelorarbeit als 'ordentlicher' Student einschreiben, bei dem dann alle bisher absolvierten Leistungen angerechnet werden?


Vielen Dank für eure Antworten.
 
Das ist die Antwort vom Studiensekretariat bzgl. der Rückmeldung, bzw. Änderung von Akademiestudenten auf einen "normalen" Studenten:
"den Satuswechsel von der Akademiestudierenden zur ordentlich Studierenden
(in Verbindung mit der Einschreibung in einen Studiengang) müssten Sie im
Zuge des Rückmeldeverfahrens zum Wintersemester 2010/11 in der Zeit vom
01.06.2010 - 15.07.2010 beantragen. Das entsprechende Rückmeldeformular
hierzu werden Sie ab Anfang Juni im Internet finden unter dem direkten Link:

www.fernuni-hagen.de/rm


Mit freundlichen Grüßen "

 
Ich beende meine Ausbildung, habe die Fachhochschulreife und beginne dann mit einem Akademiestudium.
Ich begebe mich dann auf Reisen und sehe zu, dass ich kaufmännische Tätigkeiten mache.
Ob das dann als Industriekaufmann sein wird, wage ich sehr zu bezweifeln, zumal mir das hier "Nach § 3 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung ist eine direkte Einschreibung in den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft mit folgenden beruflichen Qualifikationen sowie
einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf
möglich" Kopfzerbrechen bereitet.

Wenn ich meinem Ausbildungsberuf nahestehende Tätigkeiten ausübe, gilt das also nicht?!
Man muss ja zwei Sachen unterscheiden:
1. man schreibt sich aufgrund seiner Qualifikation (z.B. Meister) oder der dreijährigen Erfahrung im Ausbildungsberuf direkt in den Bachelor ein. Das würde bei diesem Beispiel nach drei Jahren kaufmännischer Tätigkeit möglich sein.

2. man macht die Zugangsprüfung, weil man nach seiner Ausbildung mindestens 3 Jahre in irgendeinem Beruf gearbeitet hat (oder Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt). Zugangsprüfung entweder direkt per Klausur oder per Probestudium.

Muss man Nachweise bei der Uni einreichen, in denen man dokumentiert, was man genau wie lange und zu welcher Zeit gemacht hat? Wenn ja, wie haben diese auszusehen? Bescheinigung über Beschäftigungsdauer & Art vom AG anfordern?
Arbeitszeugnis in Spanisch oder Italienisch wäre sicher klasse 🙂

Davon würde ich mal ausgehen, sonst wäre die Regelung ja Unsinn. Ist jetzt auch nicht ungewöhnlich, ich habe auch mal für ein Pflichtpraktikum eine spanische Bescheinigung abgegeben, muss man eben im Notfall auf seine Kosten übersetzen lassen.

Wie viele Module darf ich als Akademiestudierender denn absolvieren?
Könnte ich theoretisch alle A & B-Module absolvieren und mich dann für die Seminar und Bachelorarbeit als 'ordentlicher' Student einschreiben, bei dem dann alle bisher absolvierten Leistungen angerechnet werden?

Du kannst erstmal alle Module absolvieren, die du willst. Im Probestudium werden die vielleicht auch vorgeschrieben, keine Ahnung. Wie das dann mit der Anrechnung für die Zugangsprüfung genau funktioniert (ob alle gehen oder nur eine bestimmte Anzahl), würde ich mal bei der Studienberatung nachfragen.
 
Was ist dann bei folgender Konstellation?

Ausbildung - nicht abgeschlossen, aber 8 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf
Anschließend Telekolleg und dieses gut bestanden --> Fachhochschulreife erworben ... kann ich jetzt überhaupt noch studieren?
 
Auch ich habe mich an die Uni gewendet und man konnte mir keine Auskunft geben.

Habe eine Fachschulabschluss, Ausbildung der Ausbilder, Rettungssanitäter und Fachabschluss Med. Rehabilitation. Ob es nun auch ohne Mündliche geht konnte man mir nicht sagen.
 
Ok vielen Dank nochmal yhtaikaa.

Ich habe eben eine Email an die Fernuni verschickt und bin mal gespannt, was die meinen.
 
Ausbildung - nicht abgeschlossen, aber 8 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf
Anschließend Telekolleg und dieses gut bestanden --> Fachhochschulreife erworben ... kann ich jetzt überhaupt noch studieren?

An einer Fachhochschule auf jeden Fall. An der FernUni - wenn ich die Infos richtig interpretiere - wohl nicht, außer du bist schon eingeschrieben, dann fällst du in die Übergangsregelung. Lies am besten selbst:

Fachhochschulreife - Zugangsprüfung - Studium - FernUniversit
 
Hier nochmal ein paar Infos der Studienberatung zum Abschluss.

1. Man kann alle A-Module im Akademiestudium absolvieren, die dann auch angerechnet werden. B-Module somit nicht!
2. Arbeitserfahrung muss durch Arbeitsbescheinigungen, bei Selbstständigkeit müssen die Steuerbescheide und die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
3. Gesammelte Arbeitserfahrung nach der Ausbildung im Ausland wird anerkannt.

Hört sich an sich gar nicht mal schlecht an 🙂.

Bezieht sich auf den WiWi Studiengang.
 
2. Arbeitserfahrung muss durch Arbeitsbescheinigungen, bei Selbstständigkeit müssen die Steuerbescheide und die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Was ist mit Arbeitsbescheinigungen denn nun eigentlich gemeint? Die ganzen Lohnzettel der letzten Jahre (wäre ja ein ganzer Haufen)? Oder ein Arbeitszeugnis?
Vielleicht langt da ja auch der letzte Lohnzettel, da steht ja glaub drauf, wie lange man schon im Unternehmen tätig ist... :hmmm
 
Hm, für Biwi gilt so etwas aber nicht, bzw. nicht ganz. Hier kann man im Akademiestudium zwar alles machen, aber eben ohne Klausur...man kann nur 1a und 1b per Klausur machen, die dann später anerkannt werden kann. Das ist ja leider das doofe...Wäre prima, wenn man auch 1c schreiben könnte oder so.
Gina
 
Was ist mit Arbeitsbescheinigungen denn nun eigentlich gemeint? Die ganzen Lohnzettel der letzten Jahre (wäre ja ein ganzer Haufen)? Oder ein Arbeitszeugnis?
Vielleicht langt da ja auch der letzte Lohnzettel, da steht ja glaub drauf, wie lange man schon im Unternehmen tätig ist... :hmmm:

also, ich hab den nachweis schon einreichen müssen, auf anfrage im sekretariat sagte man mir, im zweifel reichten auch die bescheinigungen der BfA bzw. sonstiger Rentenversicherungsträger.. (nicht jeder arbeitgeber weiss ja vom studium, war bei mir jedoch kein problem, ich habe mir eine entsprechende bescheinigung vom arbeitgeber ausstellen lassen, die anerkannt wurde)
 
Muss man generell jetzt vor der Einschreibung im Wintersemester die Unterlagen einreichen? Oder werden die automatisch angefordert? Oder muss man die selbstständig zusenden?

Gruß Melanie
 
Die musst du nur einsenden, wenn du den Statuswechsel von Akademie- zu Bachelorstudium beantragst. Den Antrag musst du dann schon von alleine stellen
 
Habe gerade meine Zeugnisse an die Uni geschickt, bin gespannt auf die Antwort. In der Liste für die BiWi steht nur ein Beruf der die Berechtigung hat sich ohne Hochschulberechtigung einschreiben zu können (Fachangestellter/In für Arbeitsförderung), sonst kein Beruf!! Damit habe ich nicht gerechnet, so wie es aussieht habe ich wohl keine Chance. Fachschulabschluss, Ausbilder usw, ob das reicht?
 
Schreib doch mal direkt das Ministerium an, habe ich jetzt auch gemacht! Mir geht es um die generelle Berechtigung studieren zu dürfen, manche Fachschulen ermöglichen dies ja...ich will wissen was mit meiner ist. Die Uni meinte zwar 'nein', aber da die mir schon mal eine falsche Antwort gegeben haben...bin ich da vorsichtig, und sichere mich komplett ab.
Ausbilder ist doch immerhin so etwas wie eine Fortbildung, oder? Wenn Meister studieren dürfen, dann du ja vielleicht auch...
Naja, und wenn nicht, dann musst du halt doch die mündl. Prüfung machen wenn du 3 Jahre gearbeitet hast, 1a schriftl. hast du ja jetzt auch schon, oder?
 
Das Kultuminiserium sagt Fachschule wird anerkannt, es hängt aber von der Uni ab. Krankheitsbedingt habe ich 1A erst im September. In meinem Beruf arbeite ich schon 26 Jahre und als Ausbilder in der Anästhesie 13 Jahre, also abwarten was die Uni sagt.
 
Und jetzt noch einmal für Blondinen 😉-> Ich habe eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (anerkannter Ausbildungsberuf für WiWi + WiInfo) und habe seit Sept. 2009 auch die drei Jahre Berufserfahrung in der Tasche.Nach der neuen Regelung kann ich mich nun also zum WS 2010/11 als ganz normaler Bachelor-Student z.b. für WiInfo einschreiben, obwohl ich bis dahin nur 2 der 5 Pflichtmodule mitgeschrieben bzw. bestanden habe!?
 
Also wenn ich das richtig verstehe, funktoniert das Probestudium bzw. die Zulassung so: man hat eine Berufsausbildung hinter sich, danach mind zwei Jahre gearbeitet - egal als was. Und damit kann man sich zum Probestudium anmelden, dort muss mal als Teilzeitstudent in max. 8 Semestern mind. 80 dieser Punkte erreichen. Sprich in acht Semstern acht Module bearbeiten und die Klausuren erfolgreich bestehen. Oder verstehe ich etwas falsch?
 
leider nein, man muss 3!! Jahre gearbeitet haben, die Ausbildung darf aber auch nur 2 Jahre betragen haben (gibts ja, an Berufsfachschulen).
Das mit den 80 Creditpoints stimmt auch, aber über den Rest weiß ich nicht Bescheid, da es bei uns in Biwi etwas anders ist als in Wiwi und Co..
Grüße..
 
Und weswegen sollte man dann ein Probestudium anfangen und nicht direkt ein richtiges Studium (nach 3 jähriger Berufserfahrung)?
 
Mit entsprechender Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf kann man sich ab dem WS 2010/2011 direkt als Bachelor einschreiben.

Dank dieser Regel kann ich nächstes Semester auch schon vom Akademiestatus zum Bachelor wechseln.
 
aber nicht überall! In Biwi z.Bsp. nicht, außer man ist Fachkraft für Arbeitsförderung oder wie das heißt.
 
Mit entsprechender Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf kann man sich ab dem WS 2010/2011 direkt als Bachelor einschreiben.

Dank dieser Regel kann ich nächstes Semester auch schon vom Akademiestatus zum Bachelor wechseln.

Ist das tatsächlich so?
Ich habe die Fachhochschulreife, 3 Jahre Berufsausbildung, 3 Jahre Berufserfahrung und bin derzeit als Akademiestudierende an der FernUni. Kann ich mit der Berufserfahrung tatsächlich meinen Status im nächsten Semester ändern? Also von Akademiestudierende auf ordentliche Studierende?
 
Oder du nimmst den schnellen Weg und schreibst die Zugangsprüfung (2 Klausuren), damit kannst du dich danach sofort richtig einschreiben.

Ja, das ginge auch. Allerdings Frage ich mich, welchen Vorteil diese Art von Zugangsprüfung haben soll? Wenn man das Probestudium aufnimmt, innerhalb von max. 8 Semstern diese 80 Punkte sammelt und man danach nahtlos weitermachen kann und die Vorleistungen aus dem Probestudium angerechnet werden: man muss diese Module, welche man im Probestudium macht, eh belegen - egal welche Art von Aufnahme absolviert. Momentan sehe ich den Vorteil dieser beiden Klausuren nicht.
 
Ist das tatsächlich so?
Ich habe die Fachhochschulreife, 3 Jahre Berufsausbildung, 3 Jahre Berufserfahrung und bin derzeit als Akademiestudierende an der FernUni. Kann ich mit der Berufserfahrung tatsächlich meinen Status im nächsten Semester ändern? Also von Akademiestudierende auf ordentliche Studierende?

Nur wenn Dein Beruf in der Liste steht, :guckstduhBerufliche Qualifikationen - direkte Aufnahme der Bachelorstudiengänge - Zugangsprüfung - Studium - FernUniversit
 
Hmm, ja, das ist ja der Witz an der Sache!
Ich habe Fachinformatikerin gelernt, allerdings FA Systemintegration, aufgelistet ist nur Anwendungsentwicklung. Wobei ich nicht verstehen kann, warum da ein Unterschied gemacht wird, der Großteil der Ausbildung ist identisch und an und für sich hat der Beruf ja auch mit dem Studiengang zu tun.

Wo könnte ich mich denn hinwenden, um das genauer abzuklären?
 
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