Nichtbestehen einer Prüfung

Dr Franke Ghostwriter
zur Handhabung von Prüfungswiederholungen.
Leider habe ich im WS11/12 eine Prüfung nicht bestanden und muss diese wiederholen.
Muss ich das direkt im nachfolgenden Semester machen oder ginge das auch 2 Semester später (vorausgesetzt das Material ändert sich nicht)?
Muss ich dann bei einer Wiederholung auch die EA`s wieder bearbeiten und einschicken?

Ich habe auch etwas von einem Freiversuch gelesen. Wäre nett wenn mir jemand erklären könnte was es damit auf sich hat 🙂

Vielen Dank schon einmal im Vorraus,

Sabrina
 
Du kannst die Prüfung 2x wiederholen.
Die bestandene EA gilt für immer und muss nicht erneut bestanden werden. Zu Übungszwecken empfiehlt es sich, diese nochmals zu lösen.
Du musst die Prüfung nicht gleich im nächsten Semester wiederholen. Wann du sie nochmal machst, ist dir überlassen.
Der Freiversuch gilt für die Diplomer.

Im Zweifel auch nochmal in die Prüfungsordnung schauen.
 
"Freiversuche" im Master beziehen sich darauf, dass man, um die 6 Wahlpflichtmodule zu absolvieren, insgesamt KLausuren in 8 Module schreiben darf. Die 6 besten Leistungen gehen dann in die Zeugnisgesamtnote ein. Auch bei Freiversuchen muss die Belegungspflicht von jeweils mindestens einem betriebswirtschaftlichen und einem volkswirtschaftlichen Modul beachtete werden. Sieher hierzu auch § 19 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften.
 
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Ich studiere WIWI Mater. Muss noch eine klausur schreieben, also insgesamt habe ich 7 schon bestanden. Wenn ich bei der letzten KLausur nach 2 Wiederholungen nicht bestehe, wars das für mich mit dem Abschluss? oder darf ich abgesehen davon dass ich da eine 5 bekomme noch insgesamt in 2 Fächern mein Glück probieren, da man sagt man darf insgesamt 10 Fächerklausuren schreiben und ich bin jetzt bei der achten Klausur. HILFE
 
Wenn du im 8. Modul auch beide Wiederholungen nicht bestehst, kannst du dein Glück noch in 2 weiteren Modulen versuchen.
 
Klingt jetzt etwas doof und "herablassend", ist aber nicht so gemeint:
Das steht, meine ich, in nahezu jeder Unterlage der FernUni. Studiengangs- nd Kursangebot, Prüfungsordnung, usw.
 
In §19 (2) der Prüfüngsordnung (aktuelle Fassung) steht, dass zum Bestehen der sechs Wahlpflichtfächer Klausuren in maximal acht Modulen geschrieben werden dürfen.

Wenn Du den Studiengang vor dem Wintersemester 2010/11 aufgenommen haben sind es entsprechend acht Wahlpflichtfächer, wobei in zehn Modulen Klausuren geschrieben werden können. Siehe hier
Studierende, die den Studiengang bereits vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben, müssen acht Wahlpflichtmodule wählen und abschließen. Sie können dabei auch auf maximal zwei Pflichtmodule und auf maximal zwei Bachelormodule unter Beachtung der genannten Restriktionen zurückgreifen. Von den acht Wahlpflichtmodulen muss jeweils mindestens eines aus der Modulgruppe I (betriebswirtschaftliche Module) und aus der Modulgruppe II (volkswirtschaftliche und quantitative Module) gewählt werden. Um acht Wahlpflichtmodule erfolgreich abzuschließen, können Klausuren in insgesamt höchstens zehn Wahlpflichtmodulen absolviert werden. In die Gesamtbewertung gehen auch dann immer acht Wahlpflichtmodule ein, in der Regel die mit der besten Benotung. Die Zuordnung zu den Modulgruppen ist auch dann einzuhalten.
 
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