Noch jemand hier ?

Dr Franke Ghostwriter
Macht eigentlich noch jemand schon in diesem semester den Master und möchte sich über die ESA austauschen???

Ich habe MMZ (Zivilrecht), MMS (Strafrecht) und MMV (Verfahrensrecht) belegt und würde gern mit der Strafrechtsaufgabe anfangen.

LG Katrin:hierbinic
 
Katrin!

Man kann in diesem Semester schon die Mastermodule belegen??? Ich dachte das geht wegen der Akkriditierung erst ab dem Sommersemester. Wo wurde denn die Belegungsmöglichkeit gegeben??

Grüße,
Ariane
 
Katrin,

ich kann dir leider (noch) nicht beistehen, da ich erst ab dem nächsten Semester im Master dabei sein werden 🙁 .

Viele Grüße und viel Erfolg!
Orbis
 
Hallo Katrin!

Man kann in diesem Semester schon die Mastermodule belegen??? Ich dachte das geht wegen der Akkriditierung erst ab dem Sommersemester. Wo wurde denn die Belegungsmöglichkeit gegeben??

Grüße,
Ariane


Diejenigen, die im SS 06 schon das Modul 18 belegt und die Bachelorarbeit geschrieben haben, konnten schonmal vorab die ersten Mastermodule belegen. Wusste gar nicht, dass die FeU das so geheimgehalten hat. Hoffentlich habe ich mich jetzt bei den entsprechenden (hier im Forum vertretenen Mitarbeitern) nicht unbeliebt gemacht.

LG Katrin
 
Katrin!

Ich glaube kaum, dass du dich unbeliebt gemacht hast 🙂 Man wird an der FernUni schon Gründe gehabt haben, ich vermute mal die fehlende Akkriditierung.

Aber ich bin wirklich neugierig hinsichtlich des Inhalts der Module. Könntest du mir vielleicht einen kleinen Überblick geben, was denn darin so vorkommt, wo die Schwerpunkte liegen und wie hoch der Schwierigkeitsgrad ist?

Liebe Grüße,
Ariane
 
Katrin!

Obwohl ich in diesem Semester auch noch nicht die Mastermodule bearbeiten werde, bin ich genauso gespannt darauf, wie diese Module aufgebaut sind.
Also, lass´doch bitte etwas davon hören !😉

LG
zephyr
 
Katrin,
ich bin mir ziemlich sicher, dass du nicht unbeliebt gemacht hast, da ich diese Info während Rhetorik-Seminars bereits von einem Uni-Mitarbeiter aufschnappen konnte. Das Ganze wurde halt nicht an die große Glocke gehangen (vermutlich wegen der noch laufenden Akkreditierung), sondern nur den möglichen Kandidaten angeboten. Also keine Sorge!

Grüße
Orbis

PS: An ein paar Infos wäre ich genauso interessiert wie Ariane.
 
Sorry for waiting

Tut mir leid, dass ich mich erst heute wieder melde. Aber meine Entschuldigung: 2 Kleinkinder, 1 Haus+Garten, 1 Job und dann war da noch 1 Studium. Ich hab dann manchmal abends einfach keine Lust mehr auf Computer & Co.

Also, so geheim können die Infos zum Masterstudium ja auch nicht sein, sonst hätte Herr Kreße seine Infos ja nicht in dieses Forum gestellt.

Ich habe Strafrecht, Verfahrensrecht und Zivilrecht belegt.

Strafrecht besteht aus drei Teilen: Strafrechtstheorie (das sind die Strafzwecke etc., die wohl auch im Prop. angerissen wurden), natürlich erweitert und vertieft. Hierzu gibt es eine Lotse-Aufgabe, die es meiner Meinung nach in sich hat. Ist aber auch ein ziemlich langweiliges Gebiet. Der zweite Teil heisst Irrtumslehre, dazu habe ich noch keine Unterlagen, es gibt hierfür eine weitere ESA (nicht Lotse-also wahrscheinlich Gutachten). Im dritten Teil werden die "leading cases" (O-Ton FernUni), also die grundlegenden höchstrichterlichen Entscheidungen dokumentiert und kommentiert, auch hier wieder eine ESA (Was will man hier abfragen???).

Verfahrensrecht besteht aus Teil 1: Zivilverfahrensrecht-hier geht es darum (ich zitiere), das Verständnis für die Rolle des Verfahrensrechts im Verhältnis zum materiellen Recht zu vertiefen. Weiter werden besondere Verfahrensarten (Klauselverfahren, Immobiliarvollstreckung etc.) behandelt. Habe leider noch nicht in das Skript geschaut (außer in das Vorwort). Hört sich auch nicht so spannend an. Eine ESA gibts hierfür als Gutachten-habe ich sausen lassen- in der Hoffnung, dass Teil 2 = Strafverfahrensrecht und Teil 3 = Verwaltungsprozessrecht (oder umgedreht) spannender und die beiden zugehörigen Lotseaufgaben schneller zu bearbeiten sind.

Zivilrecht beginnt mit Europarecht (ist aber zum Teil Wiederholung aus Modul 12). Hier sollte eine ESA gestellt werden. Gab aber irgendwie Probleme beim Druck, deshalb fällt diese (zumindest in diesem Semester) weg. Teil 2 heisst "Die Beteiligung Dritter an privatrechtlichen Beziehungen". Das geht (soweit ich das bis jetzt überblicke) schon sehr in die Tiefe. Hier gibt es eine ESA. Teil 3 behandelt wahrscheinlich Probleme des Familien- und Erbrechts (liegt mir noch nicht vor). Auch hier wieder eine ESA. Dann gibt es noch Teil 4, hier stellen Prof. Wackerbarth und Herr Kreße aktuelle BGH-Entscheidungen plus Anmerkungen dazu ins Netz. Dann kann man alle zwei Wochen bei einem Chat darüber diskutieren. Keine ESA.

Öffentliches Recht habe ich nicht belegt. Hierzu habe ich folgende Infos:Teil 1: POR (Polizei- und Ordnungsrecht) - eine ESA, Teil 2: Staatshaftungsrecht - eine ESA, Teil 3: Umweltrecht - eine Lotse-ESA.

Also alles in allem, nicht das Spannendste, obwohl Strafrecht interessiert mich eigentlich. Außerdem bin ich jetzt wieder hochmotiviert, nachdem ich die verlorengeglaubte Rhetorik-Klausur mit 77 P. (Achtung: Angabe!!!) bestanden habe und mir nur noch M12 zu meinem Bachelor-Glück fehlt. Und da habe ich doch ein schlechtes Gefühl, na ja - dann brauche (und darf) ich im März wenigstens keine Master-Klausuren schreiben.

Liebe Grüße und nochmals Entschuldigung für die lange Wartezeit:sry:
Katrin
 
K@trin!

Besten Dank für die Info über die Mastermodule.
Mir scheint, dass die Inhalte sich ziemlich nahe an der klassischen Juristenausbildung orientieren, wenn sie nicht sogar identisch sind.
Dann stellt sich doch ´mal wieder die "beliebte" Frage, was am Staatsexamensstudiengang besser sein soll, außer, dass sie am Ende ihres Studiums sieben Klausuren auf einmal schreiben, dafür aber keinen blassen Dunst von BWL & Co haben. Bei den Inhalten bzgl. der juristischen Ausbildung kann ich zumindest keinen Unterschied feststellen.
Warum hält man dann noch an einem Staatsexamensstudiengang fest?
Aus Faulheit oder eher wegen Besitzstandswahrung? Also, wegen der Inhalte kann es ja wohl nicht sein.
😕😕


Ein etwas ratloser
zephyr

P.S.: Ich will hier keine neue Diskussion über das Für und Wider einer Reform des Staatsexamensstudienganges in Jura beginnen. Es war nur ein spontaner Gedanke von mir darüber zu sinnieren, nachdem ich den Beitrag von K@trin gelesen habe.
 
Zephyr, ich kann Deine Gedankengänge nachvollziehen. Zusammen mit Katrins Kommentar "nicht das Spannendste" und viel Arbeit als Unternehmer führt das bei mir zu der Entscheidung, nicht den Master anzuschließen.
Ich wünsche allen viel Erfolg, und dass sich die Mühe lohnt!
 
Im Internet steht: "Im Gegensatz zum herkömmlichen Volljuristen ist der LL.M. in der Lage, die volks- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen rechtlich möglicher Handlungsalternativen zu erschließen und die steuerlichen und buchhalterischen Auswirkungen seiner Entscheidungen abzuschätzen."

Aber, im "Studienverlaufsplan" ist doch gar nicht Richtung BWL oder VWL enthalten, zumindest nicht obligatorisch. :confused
 
Robert S!

Finde ich ja schade, dass Du nicht noch den LLM ´ranhängen willst.
In der freien Wirtschaft scheint dieser jedoch deutlich bekannter und somit wertiger (was für ein deutsch) zu sein als der LLB.
Also ich werde den wenn möglich auf jeden Fall ´ranhängen. Was verstaubte Staatsexamensjuristen darüber sagen, ist mir dabei völlig egal, da ich für die Zukunft studiere, nicht für die Vergangenheit und die Zukunft spielt sich global ab und nicht in "Kleindeutschland". Und außerhalb von Deutschland dürfte wohl der LLM wesentlich bekannter sein als das Deutsche Staatsexamen, sonst würden nicht soviele "alte Juristen" nach ihrem Staatsexamen noch den LLM ´ranhängen, wenn sie sich international aufstellen wollen.
Na ja, vielleicht überlegst Du Dir das noch einmal. Ansonsten alles Gute für Deinen weiteren Werdegang.
:daumen:


LG
zephyr
 
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