nochmal die erste KE

Dr Franke Ghostwriter
So.Glaube langsam, die 1. und 6. KE sind die "interessantesten" 🙄

Seite 56:Thesaurierungsbegünstigung nur bei hohen Einkünften,oder wieso haben die dort einmal ESt auf Thesaurierung berechnet und beim aneren Mal keine?

Seite 59, "Zusammenfassendes Schlussbeispiel": 1) MONA. Wie kommt man denn dort auf die 19250 der anteilig gezahlten Gewerbeertragssteuer?
Und wieso steht dort einmal Ausschüpttung 75T und dann wiederum Thesaurierung 75T?Nicht entweder oder?
2) Gesellschaft mbH: Wieso ist hier keine Thesaurierung, sondern nur 75T als Ausschüttung?

Puh.Lieben Dank für Antworten schon einmal!
 
zu Seite 56:
Die Thesaurierungsbegünstigung KANN beantragt werden.
Dann würden zunächst 30% an Steuern fällig werden.
Dies macht im 2. Fall aber keinen Sinn, da die Gesellschafterin ohne die Thesaurierungsbegünstigung zu beantragen einen persönlichen Steuersatz von 28,5 % hat (28,5 < 30).
Ist aber echt ein wenig unglücklich geschrieben, bin ich vorhin auch drüber gestolpert.

zu Seite 59 : 38500,- geteilt durch 2 Gesellschafter = 19250,-

75 TEUR Thesaurierung + 75 TEUR Ausschüttung = 150 TEUR pro Gesellschafter (Der Gewinn beträgt insgesamt 300 TEUR).

Bei der GmbH ist keine Thesaurierung nötig - die 75 TEUR, die nicht ausgeschüttet werden bleiben einfach im Gesellschaftsvermögen (die GmbH ist als Kapitalgesellschaft schließlich eine eigene juristische Person).
 
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