Nominalwertprinzip etc

Dr Franke Ghostwriter
Nominalwertprinzip etc.


Ich habe ein Problem mit folgender Aufgabe:

Unternehemen kauft Anfang 2001 eine Maschine für 480TDM. Nutzungsdauer 4 Jahre (lineare Abschreibung!!)
Zum Ersatzzeitpunkt (Ende 04) wird eine neue Maschine voraussichtlich 560TDM kosten.
Der Preisindex erhöht sich gleichmäßig in jedem Jahr um 2,5% (jeweils bezogen auf das Basisjahr 01) => Erhöhung insgesamt 4 x 2,5% = 10%

Es soll der Abschreibungsaufwand für die Jahre 01 und 04 unter Anwednung der linearen Abschreibungsmethode nach
1) Nominalwertprinzip
2) Prinzip der realen Kapitalerhaltung
3) Substanzerhaltung
ermittel werden.

Ich weiß nicht, wie ich die Aufgabe lösen soll, weil ich keinen Wert für den Verkauf der alten Maschine habe ... oder brauch ich den gar nicht 😕
Wie löst man diese Aufgabe?????
 
du brauchst auch keinen Verkaufspreis. Du hast ja den Anschaffungspreis einer neuen Maschine von voraussichtlich 560000 TDM und den nimmst du auch her.

Lösung:

Nominalwertprinzip Jahr 1: 480 / 4 = 120000
Nominalwertprinzip Jahr 4: 480 / 4 = 120000

Reale Kapitalerhaltung Jahr 1: (480 + (480 * 2,5 %)) / 4 = 123000
Reale Kapitalerhaltung Jahr 4: (480 + (480 * 10 %)) / 4 = 132000

Substanzerhaltung Jahr 1: 560 / 4 = 140000
Substanzerhaltung Jahr 4: 560 / 4 = 140000

Ich hoff das hilft dir weiter?

Viele Grüße

Sascha
 
Bei diesem Thema hänge ich auch gerade. Ich schließe mich jetzt einfach mal an...

Ich hab bis jetzt noch nicht verstanden, ob sich dieses Prinzip der realen Kapitalerhaltung nur auf ds Eigenkapital bezieht, oder ob man sämtliches gebundenes Kapital so berechnet???
Es gibt dazu in KE 1 die Übungsaufgabe 7 (Seite 56). Da wird nur der Kaufkraftverlust des Eigenkapitals berechnet, nicht aber der Kaufkraftverlust des gebundenen Kapitals durch Wareneinkauf.
Dann gibt es aber immer wieder Klausuraufgaben, in denen die Höhe des Eigenkapitals gar nicht angegeben ist, wie die Aufgabe oben!
Da wüßte ich jetzt auch nicht, wie ich das rechnen soll...

Gruß Tanja
 
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