Nominelle Kapitalerhöhung

Dr Franke Ghostwriter
September 2006, Nummer 2 b)

"Die börsennotierte X-AG, deren Aktien vor und nach Bekanntwerden der Absicht,
eine nominelle Kapitalerhöhung durchzuführen, einen Börsenkurs von 30 GE/Aktie
aufweisen, erhöht im Rahmen einer nominellen Kapitalerhöhung ihr Grundkapital
von 600 Mio. GE auf 800 Mio.GE.
Wie wird sich die Durchführung dieser nominellen Kapitalerhöhung idealtypisch
auf den Börsenkurs der Aktien der X-AG auswirken?

Lösung
Nennwertaktien: Die Aktienanzahl erhöht sich im Verhältnis 3:1 (d.h., auf 3
alte Aktien entfällt eine junge Aktie) und damit verteilt sich das in seiner Höhe
und Zusammensetzung unveränderte Gesamtvermögen auf eine größere
Aktienzahl. Da die Nennbeträge unverändert bleiben müssen (§ 207 Abs. 2
AktG i.V.m. § 182 AktG), wird in dem in dieser Aufgabe angesprochenen
Beispiel der Börsenkurs auf 22,5 GE (3x30/4) je Aktie sinken."
Meine Frage: Wieso 30:4? Wie kommen die auf den Wert 4?

Lieben Gruß, Sonja
 
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