Nominelle, reale, substanzielle Kapitalerhaltung

Dr Franke Ghostwriter
gibts es jemand der den Unterschied und vor allem die unterschiedliche Berechnung davon kennt und erklären kann? Im Skript findet man ja nichts dazu 😡
Vielleicht anhand der Beispiele Klausur 09/08 Aufgabe 3 und Klausur 09/09 Aufgabe 2.
Die Lösungen zur Aufgabe 3 aus der Klausur 09/08 habe ich mittlerweile im forum gefunden
>> 565/565/565
171/131/125
486/486/486
nur wie kommt man darauf?
und vor allem wie berechnet man die Abschreibungen aus der Klausur 09/09.
Für einen guten Tipp wäre ich seeeehr dankbar.
Danke schonmal
 
Hallo zusammen,
gibts es jemand der den Unterschied und vor allem die unterschiedliche Berechnung davon kennt und erklären kann? Im Skript findet man ja nichts dazu 😡
Vielleicht anhand der Beispiele Klausur 09/08 Aufgabe 3 und Klausur 09/09 Aufgabe 2.
Die Lösungen zur Aufgabe 3 aus der Klausur 09/08 habe ich mittlerweile im forum gefunden
>> 565/565/565
171/131/125
486/486/486
nur wie kommt man darauf?
und vor allem wie berechnet man die Abschreibungen aus der Klausur 09/09.
Für einen guten Tipp wäre ich seeeehr dankbar.
Danke schonmal

Hi,

schau doch mal hier im Forum das Thema "Klausur Sommersemester 2009, Aufgabe 2" an. Da ist das ganz gut erklärt.
Solltest du das nicht verstehen/dir das nicht reichen, dann schreib nochmal. Dann versuch ich dir das zu erklären.

Gruß, Imke
 
Ich habe mir folgende Merksätze notiert:

Nominalwertprinzip: Verkaufspreise abzgl. Einkaufspreise

Substanzerhaltung: Verkaufspreise abzgl. Wiederbeschaffungskosten

reale Kapitalerhaltung: Verkaufspreise abzgl. (Einkaufspreis mal Preisindex)

HGB vom Nominalwertprinzip geprägt (§244 Mark=Mark-Prinzip bzw. Euro=Euro)
Problematisch in Zeiten mit höheren Preissteigerungsraten (Siehe Aufsatzreihe Hans Havermann in WPg 24/1974)
Problem: Scheingewinne werden u.Umständen ausgewiesen und werden ausgeschüttet -> widerspricht Gläubigerschutz
Ausnahme vom Nominalwertprinzip: Eliminierung der Preissteigerungsgewinne
Ideengeber -> Fritz Schmidt (Organische Tageswertbilanz)
-> Einstellung in ein Vermögenswertänderungskonto
-> Dieses Vermögenswertänderungskonto wird Sonderposten mit Rücklageanteil genannt. (EStR 35, § 6b Rücklage -> u.U. veraltet - muss ich noch prüfen)

zur Aufgabe 3 habe ich Ergebnisse, allerdings noch nicht selbst berechnet (Ohne Gewähr!)

a) Die Umsatzerlöse sind bei jeder Theorie identisch und belaufen sich auf 565 TEUR

b) Bilanzgewinn nach dem Nominalwertprinzip = 565-439+45 =171 TEUR (45 = Bestandserhöhung 85-40)
Bilanzgewinn nach dem Prinzip der Kapitalerhaltung = 171-(10%*400)=131 TEUR
Bilanzgewinn nach dem Prinzip der Substanzerhaltung = 565-(60+66+70+78+80+85)=126 TEUR

c) liquide Mittel: Stets mit 486 TEUR anzusetzen => 360-(60+66+70+78+80+85)+565
 
Ich habe mir folgende Merksätze notiert:

Nominalwertprinzip: Verkaufspreise abzgl. Einkaufspreise

Substanzerhaltung: Verkaufspreise abzgl. Wiederbeschaffungskosten

reale Kapitalerhaltung: Verkaufspreise abzgl. (Einkaufspreis mal Preisindex)

HGB vom Nominalwertprinzip geprägt (§244 Mark=Mark-Prinzip bzw. Euro=Euro)
Problematisch in Zeiten mit höheren Preissteigerungsraten (Siehe Aufsatzreihe Hans Havermann in WPg 24/1974)
Problem: Scheingewinne werden u.Umständen ausgewiesen und werden ausgeschüttet -> widerspricht Gläubigerschutz
Ausnahme vom Nominalwertprinzip: Eliminierung der Preissteigerungsgewinne
Ideengeber -> Fritz Schmidt (Organische Tageswertbilanz)
-> Einstellung in ein Vermögenswertänderungskonto
-> Dieses Vermögenswertänderungskonto wird Sonderposten mit Rücklageanteil genannt. (EStR 35, § 6b Rücklage -> u.U. veraltet - muss ich noch prüfen)

zur Aufgabe 3 habe ich Ergebnisse, allerdings noch nicht selbst berechnet (Ohne Gewähr!)

a) Die Umsatzerlöse sind bei jeder Theorie identisch und belaufen sich auf 565 TEUR

b) Bilanzgewinn nach dem Nominalwertprinzip = 565-439+45 =171 TEUR (45 = Bestandserhöhung 85-40)
Bilanzgewinn nach dem Prinzip der Kapitalerhaltung = 171-(10%*400)=131 TEUR
Bilanzgewinn nach dem Prinzip der Substanzerhaltung = 565-(60+66+70+78+80+85)=126 TEUR

c) liquide Mittel: Stets mit 486 TEUR anzusetzen => 360-(60+66+70+78+80+85)+565

Hi Peter, ich versteh nicht ganz, wie sich dein Merksatz zur Kapitalerhaltung mit der Rechnung in der b) verträgt. Was du da nämlich rechnest ist Nominalwertgewinn minus Preisindex mal Vorjahresbilanz. Was hat das mit Einkaufs- und Verkaufspreisen zu tun? Oder denk ich hier einfach nicht weit genug?
 
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