als Klausurvorbereitung habe ich mir gerade desn Videostream zur Klausur WS 2008/2009 angesehen (Castortransport). Da wurde bei den formellen Voraussetzungen eine richterliche Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 LPolG für nicht notwendig erklärt. Bei der EA aus dem Wintersemester 2008/2009 (Treffen Industrienationen) ist hingegen geschrieben, dass für das Absehen von der richterlichen Entscheidung eine genaue Prognose stattfinden muss. Hier abgelehnt, obwohl Polizei annahm, dass Richter nicht rechtzeitig erreichbar wäre.
Weiß jemand wo der Unterschied bei den beiden Fällen liegt?:confused
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