Öffentlicher Dienst

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da hier schon sehr oft die Frage gestellt wurde, ob ein Diplom I für den höheren Dienst reicht, möchte ich mit meiner Erfahrung vielleicht zur Aufhellung beitragen.

Mein Dienstherr (Bund) hat gerade aus gegebenem Anlass geprüft, ob ein Diplom I die Voraussetzungen für den höheren Dienst erfüllt und hat dies bejaht. Auf Nachfrage auch bei der Fernuni wurde jetzt verbindlich festgestellt, dass es sich bei dem Diplom I um einen Abschluss handelt, der die Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst erfüllt!!!

Liebe Grüße an alle Mitstreiter!
 
Dann hast Du einfach nur Glück gehabt. Denn in den entsprechenden Laufbahnverordnungen steht eindeutig drin, dass für den höheren Dienst nur ein Studium mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern zählt und das DI hat nunmal nur 7 und das DII 9.
Letztlich warten auf den Bewerber allerdings noch höhere Hürden als die Wahl zwischen DI und DII
 
Die Bundeslaufbahnverordnung schreibt eindeutig nur eine Studienzeit von 3 Jahren vor. Außerdem betrifft das nicht meinen Fall. Ich habe lediglich eine Info für die die es interessiert ins Netz stellen wollen.
 
ich habe mich vor zwei Tagen nach einer ausgeschriebenen Stelle im öffentlichen Dienst (Stadtverwaltung, Zugangsvoraussetzung min. Angestelltenlehrgang II) erkundigt. Dabei wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ein B.A.-Studium Politik und Organisation als entsprechende Qualifikation angesehen werden würde.

Gruß
Marie
 
Hallo,

ich habe mich vor zwei Tagen nach einer ausgeschriebenen Stelle im öffentlichen Dienst (Stadtverwaltung, Zugangsvoraussetzung min. Angestelltenlehrgang II) erkundigt. Dabei wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ein B.A.-Studium Politik und Organisation als entsprechende Qualifikation angesehen werden würde.

Gruß
Marie

Das ist nicht verwunderlich, weil der Angestelltenlehrgang II dem gehobenen Dienst entspricht. Dazu braucht man grundsätzlich ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder demnächst eben einen Bachelor.
 
Hallo liebe Mitstudierende,

da hier schon sehr oft die Frage gestellt wurde, ob ein Diplom I für den höheren Dienst reicht, möchte ich mit meiner Erfahrung vielleicht zur Aufhellung beitragen.

Mein Dienstherr (Bund) hat gerade aus gegebenem Anlass geprüft, ob ein Diplom I die Voraussetzungen für den höheren Dienst erfüllt und hat dies bejaht. Auf Nachfrage auch bei der Fernuni wurde jetzt verbindlich festgestellt, dass es sich bei dem Diplom I um einen Abschluss handelt, der die Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst erfüllt!!!

Liebe Grüße an alle Mitstreiter!

Woher hasst Du diese Auskunft ("verbindlich festgestellt") bei der Fernuni erhalten? Das Thema interessiert mich auch brennend...

p.s.:
Weiß evtl. jemand, wie im öffentlichen Dienst bzgl. der Besoldungsgruppen die Absolvierung zweier (beide Uni, jeweils 7 Semester Regelstudienzeit) gewertet wird? Gibt das einen Bonus oder zählt nur der einzelne Studiengang?
 
Also nicht die Fernuni, sondern mein Dienstherr (wie gesagt der Bund) hat in einem Prüfungsverfahren festgestellt, dass das Dipl. I als Zugangsvoraussetzung für den höheren Dienst reicht. Bei diesem Prüfungsverfahren wurde die Fernuni beteiligt.

Zu den zweiten Punkt, wenn es wirklich um Besoldungsgruppen geht (Beamte), hat die Anzahl der Studienabschlüsse überhaupt keine Auswirkung. Bei Tarifangestellten kenn eich mich leider nicht so aus!
 
Also nicht die Fernuni, sondern mein Dienstherr (wie gesagt der Bund) hat in einem Prüfungsverfahren festgestellt, dass das Dipl. I als Zugangsvoraussetzung für den höheren Dienst reicht. Bei diesem Prüfungsverfahren wurde die Fernuni beteiligt.

War das dann so etwas wie eine Ausnahme?
Mir sagt die Uni, dass i.d.R. 8 Semester Regelstudienzeit erforderlich seien....
 
Dr Franke Ghostwriter
Hat Dir die Auskunft die Fernuni gegeben?

Also für den höheren Dienst beim Bund ist die Bundeslaufbahnverordnung ausschlaggebend und da steht: Hochschulstudium mit Mindeststudienzeit von 3 Jahren.

Also wenn dir die Auskunft die Fernuni gegeben hat, wundert mich das sehr, denn soweit ich weiß waren die ziemlich pikiert, wie man das Dipl. I nicht als Hochschulabschluss mit den erforderlichen 3 Jahren einstuft.

Du kannst mir ja auch mal ein private Nachricht schicken, dann kann ich die ja mal mehr Details zukommen lassen.
 
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