"...ohne Rücksicht auf... " ?

Dr Franke Ghostwriter
"...ohne Rücksicht auf... " ??

Moin,
ich hab da gerade (ausgelöst durch eine Aufgabe in einer Einsendearbeit) ein kleines Verständnisproblem bei der häufig in Gesetzestexten auftretenden Phrase:

"... ohne Rücksicht auf..."

Nehmen wir mal als Beispiel §199 Abs 3 BGB:
"Sonstige Schadenersatzansprüche verjähren [..] ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren [..]"

Tritt die Folge (Verjährung nach 10 Jahren) nun nur dann ein, wenn eben UN-Kenntnis vorliegt oder ist mit "ohne Rücksicht" gemeint, daß die Folge für jeden Fall gilt? Also Kenntnis/Unkenntnis egal ?

Anders ausgedrückt:
a) Kann ich den eingeschobenen Teilsatz einfach wegdenken und die Aussage ist gleichbedeutend mit: "Sonstige Schadenersatzansprüche verjähren in 10 Jahren"
oder
b) beschränkt der eingeschobene Teilsatz die Geltung des Absatzes auf den beschriebenen Fall der Unkenntnis
?

Ich hoffe, irgendjemand versteht, was ich meine 🙂

Danke schonmal,
Sascha
 
Hab ich mir fast gedacht, daß die Juristen kein Wort umsonst schreiben 🙂

Inzwischen hab ich in Beck-Online auch die Lösung gefunden.
"ohne Rücksicht" bedeutet nicht wie im Umgangssprachlichen, daß es egal ist, sondern, daß die im Satz folgende Bedingung nicht erfüllt ist.

(In diesem konkreten Fall liegt also keine Kenntnis vor, was man auch als Unkenntnis bezeiochnen kann.)

Sascha
 
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