Organisatorisches

Dr Franke Ghostwriter
ich habe ein bisschen Durcheinander in meiner Belegung produziert und brauche mal zu einigen organisatorischen Fragen Hilfe.

Derzeit habe ich BGB 1 belegt, werde aber die Klausur noch nicht schreiben, die möchte ich auf Sept. 2011 schieben. Die Klausurzulassung habe ich allerdings schon erlangt. Muss ich mich dann in BGB 1 für das SS 11 als Wiederholer eintragen?

Für das SS 11 habe ich BGB 2 und Verfassungsrecht belegt. Allerdings plane ich nun aufgrund der Aufschiebung bei BGB 1 eines der Module nicht zu bearbeiten. Geht es, dass ich z.B. in Verfassungsrecht nichts mache und mich für das WS 11/12 als Wiederholer eintrage? Dann kann ich die Hausarbeit machen und die Klausurzulassung erlangen.

Rein theoretisch sollte es so funktionieren, wie ich mir das hier zusammengedacht habe, ich bin mir aber nicht sicher... :rolleyes
 
hi juni,

die erste frage würde mich auch brennend interessieren, denn vor diesem problem steht man ja auch, wenn man die klausur mitschreibt, aber nicht besteht und sie dann im kommenden semester wiederholen will, ohne sich für das modul als wiederholer eingetragen zu haben.

zur zweiten frage: das geht so, wie du es beschreibst. das einzige, was ein problem sein könnte, wäre ein komplett- überarbeitung des aufgeschobenen moduls, sodass man es nochmal beziehen und bezahlen muss. das wäre allerdings ausgesprochenes pech, wenn jetzt in deinem fall zum wintersemester 11/12 ausgerechnet das von dir nicht bearbeitet modul komplett überarbeitet und geändert wird.
ansonsten kannst du das so machen.

grüße, juli
 
@Juli:
Vielen Dank für deine Antwort! Ich erhoffe mir einfach, dass es nicht ausgerechnet für das von mir nicht bearbeitete Modul eine komplette Überarbeitung geben wird...

Zu 1. denke ich schon, dass es so gehen müsste. Hier ein Zitat aus der Prüfungsinformation: "Zur Erfüllung der Klausurteilnahmevoraussetzung in den anderen Modulen kann jeder Kurs beliebig oft wiederholt werden. Dies gilt natürlich auch für die Module, die keine EA erfordern, bzw. um sich auf die Klausuren vorzubereiten. "
Nun denke ich, die Klausurzulassung habe ich. Also muss ich eigentlich kein WH machen, weil ich die EAs nicht noch bestehen muss, die brauche ich nicht. Eine einmal erlangte Klausurzulassung bleibt ja eigentlich bestehen und die Klausur müsste ich schreiben können, wann ich will. So zumindest mein Gedanke...

Auch in deinem Fall müsstest du dich beim Durchfallen wohl nicht für den Kurs als WH anmelden, aber in der Klausuranmeldung für Sept. WH angeben.
 
Es schadet aber auch nicht, es sei denn, Du wärest Akademiestudent (dann kostet die Wiederholungsbelegung etwas), sich als Wiederholer einzutragen. Man bekommt die EA zugeschickt, kann sie, wenn man möchte, als Übung und Klausurvorbereitung mitschreiben - sie werden auch korrigiert. Dadurch ist man besser in der Materie drin, denke ich.
 
Ja, daran dachte ich auch schon. Ich werd mal schauen, wie ich das nun mache. Vielen Dank jedenfalls für die Tips!
 
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