ich habe ein bisschen Durcheinander in meiner Belegung produziert und brauche mal zu einigen organisatorischen Fragen Hilfe.
Derzeit habe ich BGB 1 belegt, werde aber die Klausur noch nicht schreiben, die möchte ich auf Sept. 2011 schieben. Die Klausurzulassung habe ich allerdings schon erlangt. Muss ich mich dann in BGB 1 für das SS 11 als Wiederholer eintragen?
Für das SS 11 habe ich BGB 2 und Verfassungsrecht belegt. Allerdings plane ich nun aufgrund der Aufschiebung bei BGB 1 eines der Module nicht zu bearbeiten. Geht es, dass ich z.B. in Verfassungsrecht nichts mache und mich für das WS 11/12 als Wiederholer eintrage? Dann kann ich die Hausarbeit machen und die Klausurzulassung erlangen.
Rein theoretisch sollte es so funktionieren, wie ich mir das hier zusammengedacht habe, ich bin mir aber nicht sicher... :rolleyes
Derzeit habe ich BGB 1 belegt, werde aber die Klausur noch nicht schreiben, die möchte ich auf Sept. 2011 schieben. Die Klausurzulassung habe ich allerdings schon erlangt. Muss ich mich dann in BGB 1 für das SS 11 als Wiederholer eintragen?
Für das SS 11 habe ich BGB 2 und Verfassungsrecht belegt. Allerdings plane ich nun aufgrund der Aufschiebung bei BGB 1 eines der Module nicht zu bearbeiten. Geht es, dass ich z.B. in Verfassungsrecht nichts mache und mich für das WS 11/12 als Wiederholer eintrage? Dann kann ich die Hausarbeit machen und die Klausurzulassung erlangen.
Rein theoretisch sollte es so funktionieren, wie ich mir das hier zusammengedacht habe, ich bin mir aber nicht sicher... :rolleyes