Kerstin,
ich habe das Seminar zwar noch nicht absolviert, werde dies aber im August tun, deshalb kann ich einige Deiner Fragen beantworten:
Das Seminar dauert nur zwei Tage (Freitag und Samstag) und findet in Hagen statt. Ich glaube nicht, dass man dabei durchfallen kann. Es geht lediglich darum, teilzunehmen. Eine Prüfung oä ist damit nicht verbunden. Man bekommt aber wohl das Modul 9 (mit bestandener Klausur) erst dann endgültig anerkannt, wenn man auch das Seminar absolviert hat. Darin geht es hauptsächlich darum, die Inhalte der drei BGB-Module im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften und Fallstudien praktisch anzuwenden.
Du bekommt von der FU eine Einladung, wenn Du den Kurs belegt hast. Es wird empfohlen, das Seminar gleich im ersten Belegsemester zu absolvieren, weil angeblich keine erneute Einladung erfolgt, wenn Du "nur" als Wiederholer belegst. In diesem Fall müsstest Du dich selbst um den Termin und die Anmeldung kümmern.
Alle Fragen geklärt? 🙂
Viele Grüße