Private Leistungsentnahme

Dr Franke Ghostwriter
Ich arbeite gerade das Buch von Prof. Littkemann durch und bin auf das klassische Beispiel gestoßen, in dem der Unternehmer private Telefonate führt. Bei Littkemman gibt es hierzu im Kontenplan das Ertragskonto 855, mit dem man den zu hoch angesetzten Aufwand (in diesem Fall üer 470 gebucht) ausgleicht. Hagen sieht weder ein solches Konto vor, noch findet man in den Kurseinheiten ein entsprechendes Beispiel. Was sagt Ihr dazu? Wie soll man das laut Hagen buchen, wenn man das Konto 855 nicht hat?

Gruß und vielen Dank im Voraus,
Rincewind
 
Für private Lieferungs- und Leistungsentnahmen gibt es normalerweise Konten in Klasse 8 die auch als Eigenverbrauch deklariert sind (Ich weiß jetzt nicht welche Bezeichnung das Konto 855 trägt)
Eine Rückbuchung auf das Kostenkonto ist in der Praxis nicht zulässig, da gegen das Saldierungsverbot verstoßen würde.
Zum anderen müsste noch beachtet werden, dass der besagte Eigenverbrauch auch umsatzsteuerpflichtig ist!
Da uns in den KEs dieser Stoff aber nicht vermittelt worden ist, würde ich mich an die Vorgaben aus Hagen halten 🙂

lg Poison
 
grundsätzlich schliesse ich mich (wie immer) der Meinung von Poison an😀 .
Leider ist es momentan so, dass das Skript und die Lehrmeinung von Prof. Littkemann, der erst seit einigen Semestern der Lehrstuhlinhaber ist, etwas auseinandergehen😱 .
Ich meine aber, schonmal die Hagener Version wie folgt gesehen zu haben:

Buchung der Telefonkosten:
470 sonst. Zweckaufwand an 113 Bank

Umbuchung des Privatanteils:
190 Privatkonto an 470 sonst. Zweckaufwand

Umsatzsteuerlich wurde lt. Hagen nix berücksichtigt - würde im Kurs BWL1 wahrscheinlich auch zu weit führen😛 !

Da dir in der Klausur und in den Einsendearbeiten nur das Material von Hagen zur Verfügung steht, sollte meines Erachtens nach auch nur dieses Material massgeblich sein!
Also: Buchen wie es die Hagener sagen!
 
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