Probestudium

Dr Franke Ghostwriter
ich habe ein Frage auf die ich nicht wirklich eine Antwort finde.

Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch. Aber gut vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Also ich würde gerne anfangen Nebenberuflich zu Studieren. Wirtschaftsinformatik.

Aber zu erst ein paar Daten zu mir:
Ausbildung als Fachinformatiker FR Systemintegration
Seit fast einem Jahr fest angestellt.

Laut dem Link:
Berufliche Qualifikationen - Probestudium oder Zugangsprüfung - Zugangsprüfung - Studium - FernUniversit
Und noch dem:
Anmeldung und weiteres Verfahren - Probestudium - Zugangsprüfung - Studium - FernUniversit

Kann ich mit einem Probestudium anfangen. Dazu brauche ich folgende Unterlagen:
ür die Einschreibung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Zulassungsantrag für einen Bachelorstudiengang mit der Option „Probestudium“
  • Anlage zum Antrag auf Einschreibung/Rückmeldung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Anlage als PDF)
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung
  • ggf. Nachweis der Namensänderung, falls der Name auf Ihrem Zeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist
  • ggf. Nachweis der Krankenversicherung, falls Sie das 30.Lebenjahr noch nicht vollendet haben
Und jetzt kommt das Problem bzw die Probleme.

Ich habe keine 3 Jahre Berufserfahrung gut nicht soweiter schlimm den bisher was das doch so das ich diese 3 Jahre erst nachweisen muss wenn ich in den "richtigen" Bachelorstudiengang wechsle. Sprich die 80 Punkte zusammen habe.

Nun kommt das 2. Problem. Laut diesem Punkt.

-Anlage zum Antrag auf Einschreibung/Rückmeldung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Anlage als PDF)

Muss ich den Beruf Fachinformatiker FR Anwendungstechnik gelernt haben. Habe ich aber nicht sondern nur den Systemintegrator.

Was heißt das nun für mich ?

Habe ich nun Pech ? Und kann nicht anfangen zu studieren ?

Danke schon mal für die Antworten.
 
Inokunkel 🙂
wenn Du Fachinformatiker FR Anwendungsentwicklung gelernt hättest + die 3 Jahre Berufstätigkeit wäre eine direkte Einschreibung in den Studiengang möglich, also ohne Zugangsprüfung oder Probestudium. Würde ich aber mal nachfragen ob das nicht für Systemintegration auch gilt. Bei uns an der Schule (hatte mal Fachrichtung Anwendungsentwicklung gelernt) wurden sogar teilweise die Klassen für Systemintegration und Anwendungsentwicklung mangels Fachlehrer zusammen unterrichtet.
Die 3 Jahre müsstest Du dann aber schon an Berufserfahrung haben.
Du könntest Dich allerdings in ein Akademiestudium anmelden und die gleichen Kurse wie bei Wirtschaftsinformatiker belegen. Wenn Du dann die Jahre zusammen hast kannst Du glaub ich die bestandenen Module aus dem Akademiestudium dir anrechnen lassen, wenn Du dich dann regulär in den Studiengang einschreiben möchtest, als beruflich qualifizierter.
Aber wie gesagt, mal abklären, ob das nicht auch für Systemintegration gilt. Bin mir ziemlich sicher, dass das dann bestimmt auch geht. Wär ja sonst ganz schön bescheuert... find ich zumindest...
 
danke für deine Antwort.

Habe jetzt euch eine E-Mail geschrieben mal schauen was die dazu sagen.

Also noch 2 Jahre will ich natürlich nicht warten 😀
Sondern so schnell wie möglich anfangen.

Aber da bleibt wie gesagt die eine Frage offen ob ich dann mit meinem Beruf trotzdem Wirtschaftsinformatik studieren kann.
Ab dem 1.06 gelten ja die neuen Regeln. Früher wäre das kein Problem gewesen.

Naja ich warte mal ob ich eine Antwort auf meine E-Mail bekomme oder nicht.
 
Aber da bleibt wie gesagt die eine Frage offen ob ich dann mit meinem Beruf trotzdem Wirtschaftsinformatik studieren kann.
Ab dem 1.06 gelten ja die neuen Regeln. Früher wäre das kein Problem gewesen.

Es ist auch jetzt kein Problem, die Regelung mit den zugehörigen Berufen gilt nur für die, die sich direkt OHNE Zugangsprüfung in den Bachelor einschreiben wollen. Alle anderen können nach Ausbildung und 3 Jahren Berufstätigkeit eben die Zugangsprüfung / das Probestudium machen, unabhängig vom gelernten Beruf. Kannst du hier nachlesen:

Berufliche Qualifikationen - Probestudium oder Zugangsprüfung - Zugangsprüfung - Studium - FernUniversit

Also viel Spaß beim Stuidium
 
Genau das ist das Problem schau mal:
nmeldung und weiteres Verfahren - Probestudium


(Informationen vorbehaltlich der Zustimmung des Senats am 02.06.2010)
1. Anmeldung
Da es sich bei dem Probestudium um ein ganz normales Bachelorstudium handelt, beantragen Sie die Einschreibung in den Bachelorstudiengang mit dem üblichen Zulassungsantrag und wählen dort als Studienform „Probestudium“ aus.

Für die Einschreibung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:


  • Zulassungsantrag für einen Bachelorstudiengang mit der Option „Probestudium“
  • Anlage zum Antrag auf Einschreibung/Rückmeldung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Anlage als PDF)
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung
  • ggf. Nachweis der Namensänderung, falls der Name auf Ihrem Zeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist
  • ggf. Nachweis der Krankenversicherung, falls Sie das 30.Lebenjahr noch nicht vollendet haben
Während der Einschreibfristen vom 01.06. bis 15.07. für das Wintersemester und vom 01.12. bis 15.01. für das Sommersemester finden Sie den Zulassungsantrag unter www.fernuni-hagen.de/bu.

2. Ablauf des Probestudiums
Sie studieren Ihren gewählten Bachelorstudiengang gemäß dem Studienplan als Vollzeit- oder Teilzeitstudierender und legen die vorgesehenen Prüfungen ab. Das Probestudium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie in der Zeitspanne von mindestens 4 bis maximal 8 Semestern insgesamt 80 ECTS in Ihrem Bachlorstudiengang erwerben.


3. Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung über ein erfolgreiches Probestudium
Nach dem Erwerb von mindestens 80 ECTS beantragen Sie bei Ihrem Prüfungsamt eine Bescheinigung über das erfolgreich abgeschlossene Probestudium.


4. Antrag auf endgültige Einschreibung in den Bachelorstudiengang
Mit der Bescheinigung über das erfolgreiche Probestudium können Sie formlos schriftlich jederzeit die endgültige Einschreibung in Ihren Bachelorstudiengang im Studierendensekretariat beantragen und Ihr Studium ohne Zeitverlust fortsetzen.





In dieser PDF Anlage steht das ich Anwendungstechnik gelernt haben muss.
Oder gillt diese Anlage nur für den direkt Einstieg ?

Dann Frage ich mich aber wieso wird in dem Punk auf diese Anlage verwiesen.
 
Mit der Anlage ist ein Formular gemeint auf dem man seinen Werdegang usw. drauf hat. Ist an der Stelle
Rückmeldung mit Änderung des Studiengangs / des Hörerstatus - Rückmeldung/Beurlaubung - Studium - FernUniversithttps://www.fernuni-hagen/rm zum runterladen.
Die vorgegebenen Berufe sind wirklich nur für den Direkteinstieg, das ist an der Stelle hier gar nicht gemeint.

Probestudium/Zugangsprüfung sind die Berufe nicht vorgegeben, da zählt auch Betreuung eines kranken Familienmitglieds oder Kinderbetreuung dazu, wenn man das 3 jahre lang gemacht hat.
 
ich habe fast identisches Problem. Bin seit SS10 als Akademiestudierender eingeschrieben und habe IT-Systemelektroniker gelernt. Dieser steht auch nicht mit auf der fachgetreuen Liste mit drauf. Aber bei Informatikkaufmann steht wiederum "Berufsbild" IT-Administration. Was auch mein Aufgabengebiet ist.
Aber wenn ich mir diese so anschaue, sind die Listen doch total unsinnig.

Habe bei der Uni angerufen. Mal hieß es, es sei kein Problem. Dann hieß es wieder, es geht nicht. Die im Studiensekretariat gehe einfach stupide nach den Listen vor. Wissen nicht mal, was das überhaupt für ein Beruf ist.

Mir wurde jetzt der zuständige Bearbeiter (der die Listen erstellt) genannt. Habe mal ne Mail dort hingeschickt.

Weiß jmd. wie das genau aussieht? Sind das endgültige Listen oder werden diese noch verändert?
 
Ich denke mal, dass muss dann schon noch individuell geprüft werden. Zum Beispiel habe ich u.a. noch einen Abschluss als "Facharbeiter für elektronische Datenverarbeitung" aus der "DDR". Dieser ist rechtlich dem DV-Kaufmann gleichgestellt und dieser wiederum dem Fachinformatiker. Die Bezeichnung hat sich halt immer mal geändert, dass kann man sicher nicht in einer kurzen Liste umfassend abhandeln.

PS: ich kann mich lt. Auskunft des Studiensekretariats als "Wirtschaftsinformater/IHK" direkt in jeden Bachelor Studiengang einschreiben. Ist auch logisch, denn das entspricht einem Fachwirt der IHK, obwohl die exakte Beschreibung nicht in irgendwelchen Listen steht. Die Anmeldung fürs WS2010/2011 in Wirtschaftsinformatik ist jedenfalls raus und ich denke/hoffe mal, dass es da keine Probleme geben wird.
 
Hallo,

ich habe fast identisches Problem. Bin seit SS10 als Akademiestudierender eingeschrieben und habe IT-Systemelektroniker gelernt. Dieser steht auch nicht mit auf der fachgetreuen Liste mit drauf. Aber bei Informatikkaufmann steht wiederum "Berufsbild" IT-Administration. Was auch mein Aufgabengebiet ist.
Aber wenn ich mir diese so anschaue, sind die Listen doch total unsinnig.

Habe bei der Uni angerufen. Mal hieß es, es sei kein Problem. Dann hieß es wieder, es geht nicht. Die im Studiensekretariat gehe einfach stupide nach den Listen vor. Wissen nicht mal, was das überhaupt für ein Beruf ist.

Mir wurde jetzt der zuständige Bearbeiter (der die Listen erstellt) genannt. Habe mal ne Mail dort hingeschickt.

Weiß jmd. wie das genau aussieht? Sind das endgültige Listen oder werden diese noch verändert?

Hab genau das gleiche Problem bin auch IT-Systemelektroniker mit 5 Jahre Berufserfahrung. Heute hab ich bei der Studienberatung angerufen und die meinten ich sollte einfach mal alles einschicken und die prüfen das.
 
So meine E-Mail wurde jetzt weitergeleitet. Eine Antwort sollte also in den nächsten Tag eintreffen.

Bin mal gespannt. Ich denke in ein Probestudium müsste man sich ohne Probleme einsteigen können.
Aber ich warte mal auf die Antwort ab. Und wenn nichts kommt schreibe ich mich mal einfach ein und sehe was passiert ;D
 
@Inokunkel

an wen hast du die E-Mail weitergeleitet? Probestudium ist kein Problem zum Einschreiben. aber das ist ja auch nicht das Ziel oder? Sondern direkter Zugang.

Ich hab jetzt einfach mal die Unterlagen genommen und heute per Post rausgeschickt. mal abwarten, was zurückkommt (IT-SE)
 
als Systemintegrator können Sie das Probestudium nur aufnehmen, wenn Sie zusätzlich eine dreijährige Berufstätigkeit im Anschluss an die Ausbildung nachweisen.
Bei der bisherigen Zugagsprüfung mussten die Voraussetzungen erst mit der Anmeldung zur Prüfung bzw. mit der Beantragung des Zeugnisses über die Zugangsprüfung erfüllt sein. Nach der neuen Verordnung müssen die Voraussetzungen mit der Bewerbung zum Studium nachgewiesen werden.


Tja so wie es aussieht werden jetzt viele von uns inklusive mir pech haben.

So ein mist
 
Nicht unbedingt. Ein Akademiestudium kann man ja immer aufnehmen, dann meldet man sich eben zum Akademiestudium an, macht die Module, in denen Klausurteilnahme erlaubt ist und sobald man die 3 Jahre Berufstätigkeit voll hat, macht man die Zugangsprüfung. Jedenfalls schreibt die Wiwi-Fakultät dazu:

Studierende ohne Hochschulzugangsberechtigung können im Akademiestudium an Prüfungsklausuren teilnehmen. Die Anrechnung bei einem Wechsel in das ordentliche Studium wird im Einzelfall auf Antrag geregelt.

Sehe ich also als gangbaren Workaround (bis die FernUni dem womöglich einen Riegel vorschiebt).
 
seit dem 1.6 geht ja genau das nicht mehr 😉

Wo steht denn das? Das Akademiestudium ist ja nicht per se abgeschafft, einschreiben kann sich da jeder:

Das Akademiestudium an der FernUniversität entspricht dem Gasthörerstudium an Präsenzhochschulen. Als Akademiestudierende/r kann jede/r zugelassen werden, die/der einzelne Kurse/Module in einem Fernstudium studieren möchte. Der Nachweis eines bestimmten Schulabschlusses ist für die Zulassung zum Akademiestudium nicht erforderlich, da nicht in einen Studiengang eingeschrieben wird und somit kein Hochschulabschluss erlangt wird. Das Akademiestudium ist altersunabhängig und steht allen Interessierten offen.

Akademiestudien - Studium - FernUniversit
 
@yhtaikaa
wie gesagt, dass geht jetzt nicht mehr. du kannst dich nicht mehr ins akademiestudium mit anschließender zugangsprüfung (5 module bestehen) anmelden. gott sei dank ist das bei mir noch anders geregelt. hab mich bereits im ss10 hierzu eingeschrieben.

bei mir geht es jetzt nur noch darum, dass ich als IT-SE mich gleich direkt ins Studium einschreiben kann.
 
Man so ein mist.

das kotzt mich gerade echt an.

Laut deren Liste kann ein Bäcker sich zum Studium anmelden und ein Fachinformatiker FR Systemintergrator nicht (Ich habe nichts gegen Bäcker)

Verstehe da einer den Sinn. Und ein Anwendungsentwickler kann beides machen. Sprich Informatik und Wirtschaftsinformatik 🙁

Ich glaube ich werde so frech sein und melde mich da mal einfach an. Wenn die mich annehmen dann bin ich drin oder ? Weil mehr als eine Absage kann da ja nicht kommen ?
 
@yhtaikaa
wie gesagt, dass geht jetzt nicht mehr. du kannst dich nicht mehr ins akademiestudium mit anschließender zugangsprüfung (5 module bestehen) anmelden.

Das meine ich auch nicht. Du redest von dem, was jetzt Probestudium heißt.
Die neue Zugangsprüfung besteht aus zwei Klausuren, die man an einem Tag schreibt, um damit die Studienzulassung bereits vor Studienbeginn zu bekommen. Und warum sollte man das nicht nach 6 Semestern Akademiestudium machen dürfen, wenn man sich plötzlich überlegt, doch den Bachelor machen zu wollen. Die bisher geschriebenen Klausuren lässt man sich dann anrechnen.
 
man so ein mist.

das kotzt mich gerade echt an.

Laut deren Liste kann ein Bäcker sich zum Studium anmelden und ein Fachinformatiker FR Systemintergrator nicht (Ich habe nichts gegen Bäcker)

Verstehe da einer den Sinn. Und ein Anwendungsentwickler kann beides machen. Sprich Informatik und Wirtschaftsinformatik 🙁

Ich glaube ich werde so frech sein und melde mich da mal einfach an. Wenn die mich annehmen dann bin ich drin oder ? Weil mehr als eine Absage kann da ja nicht kommen ?

Aber du hast doch sowieso deine 3 Jahre Berufserfahrung noch nicht, also könntest du dich auch als Anwendungsentwickler nicht direkt einschreiben (und auch nicht als Bäcker).
 
Aber du hast doch sowieso deine 3 Jahre Berufserfahrung noch nicht, also könntest du dich auch als Anwendungsentwickler nicht direkt einschreiben (und auch nicht als Bäcker).

Jop richtig so sieht es wohl aus.

Sprich ich habe leider wohl gar keine Chance mich irgendwie einschreiben zu lassen.
Dafür fehlen mir wohl noch 2 Jahre.

Das finde ich jetzt echt "schade" früher ging es wohl.

Wie gesagt ich könnte mich höchstens anmelden und schauen was passiert
 
Ich vesteh das Problem jetzt nicht.
Man kann doch erstmal als Akademiestudent unabhängig von allem anderen schonmal ein paar Module belegen und wenn dann die 3 Jahre Berufserfahrung da sind per direkter Einschreibung den Bachelor aufnehmen. Also nicht über die Zugangsprüfung sondern direkte Einschreibung über berufliche Qualifikation. :confused
 
Würde das auch so wie katatsumori sehen, einfach dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, regulär einschreiben und die bis dahin bearbeiteten Module anrechnen lassen. Vielleicht lässt Du Dir diesen Weg mal von der Studienberatung bestätigen und alles ist gut. Der einzige Haken ist, dass Du dann die 10,- mehr pro SWS als Akademiestudent zahlen musst, aber im Vergleich zu alternativen privaten Anbietern ist das ja immer noch sehr günstig.

BTW: der genannte Bäcker könnte sich auch nur direkt einschreiben, wenn er eine Meisterprüfung bereits abgelegt hat und die ist auch nicht so ohne...
 
Sprich ich habe leider wohl gar keine Chance mich irgendwie einschreiben zu lassen.
Dafür fehlen mir wohl noch 2 Jahre.

Doch, kannst du!!
Wie ich seit 10 Posts zu erklären versuche und die anderen hier ja auch bestätigen, schreib dich einfach als Akademiestudent ein und gut is! Womöglich kannst du dann sogar später den Weg über die direkte Einschreibung gehen, sonst eben über die NEUE Zugangsprüfung. Eigentlich dürfte das kein Problem sein. Aber ich gebe jetzt auf
 
Ich vesteh das Problem jetzt nicht.
Man kann doch erstmal als Akademiestudent unabhängig von allem anderen schonmal ein paar Module belegen und wenn dann die 3 Jahre Berufserfahrung da sind per direkter Einschreibung den Bachelor aufnehmen. Also nicht über die Zugangsprüfung sondern direkte Einschreibung über berufliche Qualifikation. 😕

Hallo zusammen,

ich war so auf das eine fixiert, dass ich diese Möglichkeit gar nichgt in Betracht gezogen habe!
Danke euch!!!

Aber leider ist wohl ein direkter Einstieg nicht möglich weil ja mein Beruf nicht auf der Liste steht aber in das Probestusium könnte ich dann Problemlos einsteigen.

So jetzt wird es wohl etwas komplezierter:

Sagen wir mal ich fange jetzt mit dem Akademiestudium an:

Dann könnte ich in 2 Jahren 7-8 Module machen.
In 2 Jahren habe ich meine Berufserfahrung und schreibe mich in das Probestudium ein.
Sofort dannach lasse ich mich in das "echte" Studium einschreiben

Hört sich wohl verrückt an aber wenn die Bestimmungen nicht geändert werden müsste es theoretisch ja so gehen oder ?

Bzw. danke an alle für die Infos und die Auskunft.
 
Ob das so geht kann Dir sicher (zumindest dem aktuellem Rechtsstand entsprechend) nur die Studienberatung verbindlich sagen. Ich würde mich auch mal nicht verrückt machen, fange einfach mal als Akademiestudent an und schaue, ob Du das Ganze überhaupt durchziehen kannst. Wenn Du dann in 2 Jahren die notwendige Berufserfahrung hast, würde ich mir dann Gedanken dazu machen. Bis dahin kann sich ja auch noch was an der Liste der Berufe getan haben.
 
als Systemintegrator können Sie das Probestudium nur aufnehmen, wenn Sie zusätzlich eine dreijährige Berufstätigkeit im Anschluss an die Ausbildung nachweisen.

Also für mich klingt dass so, als ob es hier nur an den 3 Jahren hängt. Das mit 3 Jahren Berufserfahrung der Direkteinstieg nicht möglich ist lese ich hier jetzt nicht raus.😎
Und in 2 Jahren tut sich viel. Fachinformatiker Systemintegration schreit doch förmlich danach in die Liste mit aufgenommen zu werden
 
Heheh genau. 😉

Also ich schreibe mich jetzt einfach mal ein. Dann sehen wir weiter.
Vielleicht ist das ganze zeug ja überhaupt nichts für mich
 
Das gilt nur für Studenten, die sich bereits im Akademiestudium befinden (Übergangsregelung). Alle Neuanmelder gehen über die neue Regelung.
Nach der neuen Regelung kann man die Zeit zwar mit einem Akademiestudium überbrücken, wenn man die 3 Jahre Berufserfahrung noch nicht hat, dies ist aber von der "Zugangsprüfung" völlig unabhängig.
 
Dann Frage ich mich aber wieso man sich ohne einen nachweis der Berufserfahrung als Akademiestudent neu einschreiben kann?
 
Weil das Akademiestudium nicht Abschlussbezogen ist, sondern eine Möglichkeit ist frei Module zu belegen. Wenn man z.B. in die Abteilung Buchhaltung wechseln möchte kann man nur das Modul Externes Rechnungswesen belegen um damit einen Qualifikationsnachweis zu haben (Fortbildungen machen sich ganz gut in Bewerbungen). Einen Abschluss kann man aber über das Akademiestudium nicht machen.
Es gibt ja auch welche, die lernen nur als Fortbildungsmaßnahme und wollen gar keinen Bachelor machen.
 
Ja, da steht aber auch dabei, dass dies die Regelung ist, für diejenigen, die bereits jetzt als Akademiestudenten immatrikuliert sind mit dem Ziel Zulassung. Die dürfen noch, da sie sich ja nach den alten Regeln bereits eingeschrieben hatten, (also spätestens zum SS2010) noch nach alter Regelung ihre Zugangsprüfung über Akademiestudium fertig machen. Die sind aber schon dabei. Für jemanden der sich erst zum nächsten Semester anmeldet gilt das ja alles nicht mehr, da gelten nun andere Regeln.
 
"Für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Akademiestudium befinden," ... usw ...

wobei da auch auf studiengangsbezogene Informationen verwiesen wird, bei denen zumindest in WiWi dann die 3 Jahre Berufserfahrung verlangt wird, auch nach "alter Regelung".
 
Also mich hat das Thema nicht ganz losgelassen:
Also was heißt das denn nun ?

Hier die Frage:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine kurze Frage zum Akademiestudium:

Ist es in Zukunft möglich die Kurse die man als Neueinsteiger Sprich im WS 2010/2011 im Akademiestudium besucht, später dann in das Probestudium zu übernehmen ?


Hier die Antwort:

grundsätzlich ja. Alle Kurse können in Folgesemestern als Kurswiederholer belegt werden (sofern sie noch nicht erfolgreich bearbeitet wurden).

Klausuren, die man im Akademiestudium besteht, können auf das Probestudium angerechnet werden, sofern die entsprechende Qualifikation zum Zeitpunkt der Klausurteilnahme vorlag.

Was heißt nun das schon wieder ?
Wenn man sich in das Akademiestudium einschreibt und die Kurse belegt bringen die mir später nichts, weil ich ja die Qualifikationen noch nicht habe. Sprich ich kann sie nicht ünertragen.


Habe ich das richtig verstanden ?
 
Weshalb sollte man sich da überhaupt noch als Akademiestudent einschreiben???

Was soll denn dieser Blödsinn.. wieso sollte es relevant sein zum Zeitpunkt einer bestandenen Klausur bereits über Voraussetzungen zu verfügen die man erst stpäter nachweisen muss. Warum sollte 1 Jahr Berufserfahrung darüber entscheiden ob mir eine Statistikklausur in zwei Jahren angerechnet wird oder nicht???
 
Was??? Das würde heißen, dass meine Klausur für den Katz ist, was mir aber keiner gesagt hat bisher, weil ich ja noch am 1 Jahr fehlender Berufstätigkeit bastele...und deshalb meine mündl. Zugangsprüfung noch nicht machen kann...Mir wurde eigentlich gesagt, das wird später anerkannt. aBer Probestudium und diese mündl. Zugangsprüfung ist ja was anderes, beim Probestudium kann man ja ganz normal mitschreiben, man braucht keine mündl. Zugangsprüfung (sofern eine vorgesehen ist).
 
Ich glaube du musst dir da keine sorgen machen. Du bist ja schon eingeschrieben und für dich gelten wohl alte Regelungen.
Es ist ja erst ab diesem WS so das es einige Änderungen gibt.

Da brauchst du dir sicherlich keine Sorgen machen!
 
sofern die entsprechende Qualifikation zum Zeitpunkt der Klausurteilnahme vorlag.

...mit Qualifikation meinen die vielleicht nur die Klausurzulassung, die man mit den EA's dementsprechend erreichen muss. Ansonsten hat das alles doch gar keinen Sinn. 😕
Können die sich nicht mal deutlicher ausdrücken? 😡 Meiner Meinung nach dürfte es kein Problem sein, erstmal Scheine im Akademiestudium sammeln und dann anerkennen lassen, sobald man die Qualifikation für eine "richtige" Einschreibung ins Studium hat.
Aber der Satz hat mich jetzt auch verunsichert...🙁

Weiss jetzt eigentlich jemand, ob man sich mit dem Beruf "Fachinformatiker Systemintegration" direkt einschreiben kann, als berufl. qualifizierter?
Nur so aus reiner Neugierde.
 
@ Inokunkel:

Da hat Katatsumuri vielleicht recht. Könntest du noch mal nachfragen was genau mit Qualifikationen gemeint ist?
Ich finde es wirklich unlogisch das man schon zum Zeitpunkt der Klausur über die Berufspraxis verfügen soll. Das macht das Akademiestudium doch total hinfällig und absurd.
 
Klausuren, die man im Akademiestudium besteht, können auf das Probestudium angerechnet werden, sofern die entsprechende Qualifikation zum Zeitpunkt der Klausurteilnahme vorlag.

Was das bedeutet, ist doch klar: wenn man die Klausuren FÜR DAS PROBESTUDIUM angerechnet bekommen will, muss man natürlich zum Zeitpunkt der Klausur schon die Berufserfahrung gehabt haben, sonst würde die Zeitbegrenzung ja nicht mehr passen. Sprich 3 Klausuren bereits angerechnet, dann bräuchte man z.B. in 2 Jahren nur noch 2 schreiben statt 5, dann wäre das Probestudium ja absurd.

Aber warum sollte man sich nach dem Akademiestudium überhaupt noch mit einem Probestudium rumschlagen, wenn man doch auch einfach die Zugangsprüfung machen kann und drin ist im Studium? Das fände ich die viel einfachere Lösung... und danach lässt man sich die bereits bestandenen Klausuren auf den Bachelor anrechnen. Das Probestudium braucht man dann gar nicht mehr.
 
zusammen. Ich habe jetzt noch eine E-Mail geschrieben.
Was die halt genau damit meinen ?

Das Problem mit der Zugangsprüfung ist folgendes ich habe fast 4 Jahren kein "richtiges" Mathe mehr gemacht.
Und innerhalb kürzester Zeit ist es schwer sich auf die Zugangsprüfung vorzubereiten.
So hat man dann ein paar Jährchen Zeit und kann sich das Zeug nach und nach beibringen.
 
Ich glaube die hassen mich langsam dort 😀

Naja die Antwort ist jetzt wohl mal eindeutig:

die berufliche Qualifikation die für den Zugang zum Probestudium erforderlich ist.


Somit ist das Akademiestudium eigentlich voll für den Arsch 🙁

Sprich ich kann noch 2 Jahre warten oder die Zugangsprüfung mal versuchen.

Kann man die beliebig oft wiederholen ?


Achja hier finden man eine Beispiel Prüfung:

https://www.fernuni-hagen.de/studiu...uefung/informationen/klausurzupbawiinfo.shtml

"Deutsch" könnte man eigentlich ohne Probleme bestehen

Die erste Seite in Mathe geht ja auch noch.
Bei der zweiten Seite wird es dann etwas schwerer.
Darf man da überhaupt einen Taschenrechner verwenden ?
 
Würde sagen, ja. Die Zugangsprüfung ist aber wesentlich einfacher als das Wirtschaftsmathemodul, was man im Studium sowieso machen muss. Wenn du im Akademiestudium schon Mathe belegen und dich da durcharbeiten würdest, hättest du mit der Zugangsprüfung wohl kein Problem mehr...
 
Lustig... irgendwie... nein, doch nicht...

Ich möchte im SS11 ein Probestudium aufnehmen. Da ich erst im Februar die 36 Monate Berufstätigkeit zusammen habe, würde ich bis dahin gerne ein Akademiestudium aufnehmen, um zumindest ein Modul abschließen zu können und um das halbe Jahr sinnvoll zu nutzen.

Telefoniere ich gerade mit der Uni, meinte die Dame, das ginge nicht, es würde ja die Verordnung ad absurdum führen. Ich hab extra zweimal erwähnt, dass ich zur Zeit der Prüfungsablegung (ich glaub die sind ja recht spät erst in Deutschland, März oder April) die Zugangsvoraussetzungen schon hätte bzw schon regulär im Probestudium eingeschrieben wäre. Es hieß, das ginge nicht. Punkt. Aus. Akademiestudium geht natürlich jederzeit, aber nicht, dass mir das Modul dann aufs Probestudium angerechnet wird.

Hmm, wirklich verstehen und glauben kann ich das jetzt nicht. In der Antwort die ein Vorposter hier bekam, steht ja auch was andres. Ich glaub, ich versuch's per mail nochmals :cool
 
Find ich jetzt auch unlogisch. "Zum Zeitpunkt der Klausurteilnahme" ist doch eigentlich eindeutig. Aber telefonisch werden da häufig widersprüchliche Aussagen getroffen, ich würde mir vom Prüfungsamt immer alles schriftlich geben lassen 😉
Im Notfall kannst du ja die Klausur ein Semester später als Wiederholer schreiben, wenn du die Zulassung hast... ist aber natürlich nicht so schön.
 
Nein, der Unterschied ist, dass sie die 3 Jahre Berufstätigkeit im Laufe des Semesters vollkriegt und deswegen die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Klausur im März schon erfüllen würde...
 
Genau.

Ich Frage jetzt per Mail nochmals nach, da habe ich wenigstens etwas schriftlich.
So oder so findet sich sicher eine Möglichkeit, zur Not halt wirklich als Wiederholer.

Ich als Unierfahrener Mensch in Österreich finde das deutsche Hochschulsystem äußerst kompliziert und verwirrend
 
Sorry ja hast recht.

du willst quasi ein halbes Jahr sparen 😀

Also ich finde diese halbferigen Aussagen sehr seltsam bzw. von Person zu Person sind die sogar anders.

Man so eine Kacke jetzt muss ich noch 2 Jahre warten bis ich anfangen an.

So ein Akademiestudium ist einfach nur rausgeworfenes Geld. Ich kann mir dann später ja gar nichts anrechnen lassen.
 
Schön blöd, dich hat die Regelung kalt erwischt. Weil jetzt frisch fröhlich Kurse zu belegen nur um sie alle später als Wiederholer zu belegen ist über diesen langen Zeitraum echt für die Würste.

Aber wer weiß, was sich in den 2 Jahren noch tut. Vor ein paar Monaten war ich auf der Homepage der Uni und maßlos entsetzt, weil ich mit der österr. Berufsreifeprüfung (welche mir in fast jedem anderen Land einen Uni-Zugang ermöglicht) keine Möglichkeit hatte, zugelassen zu werden. Und nun habe ich doch die Möglichkeit, halt quasi hintenrum durch die Berufsausbildung....

Hab jetzt zwei Mails geschickt, jeweils eine ans Prüfungsamt Wiwi und eine Ksw (bin mir zwar 90% sicher, dass ich Winf möchte, aber die restlichen 10% tendieren zu Kulturwissenschaft). 😀 Bin gespannt ob die Antworten sich gegenseitig decken bzw. mit der Antwort die du bekommen hast übereinstimmen.
 
Man so eine Kacke jetzt muss ich noch 2 Jahre warten bis ich anfangen an.

So ein Akademiestudium ist einfach nur rausgeworfenes Geld. Ich kann mir dann später ja gar nichts anrechnen lassen.

Mensch, nun denk doch nicht so negativ... klar ist das nicht toll, aber anrechnen lassen kannst du dir voraussichtlich tatsächlich ALLES was du im Akademiestudium machen würdest. Du müsstest nur den Schritt vom Probestudium zur Zugangsprüfung wagen und lass dir sagen, nach 2 Jahren Akademiestudium wird dir die Zugansprüfung bestimmt nicht mehr so unschaffbar vorkommen
 
Danke für die aufmunternden Worte 🙂

Ja das Problem an der Sache ist ja, dass mir niemand sagen kann ob die Kurse in Zukunft angerechnet werden können oder nicht.
Und die Kurse will ich jetzt auch nicht belegen.
Klar es wäre dann in Zukunft leichter und so.
Aber Geld kann ich leider noch nicht drucken 😀

Naja ich denke ich werde jetzt mal ein halbes Jahr warten und Tee trinken.
Vielleicht änderst sich ja was zum Sommersemester
 
also ist es so, wenn ich mich im Winter von der Akademiestudentin als Probestudentin umschreiben lassen würde...dann würde meine beiden Klausuren, die ich mit noch keinen 3 Jahren Berufstätigkeit zu diesem Zeitpunkt geschrieben habe (weil man die 3 Jahre erst definitiv zur mündl. Prüfung braucht), nicht angerechnet werden??? Somit wäre es witzlos mich umzuschreiben...
Gina
 
Grmpf...habe schon Antwort..aber mit der kann ich nichts anfangen, und sie klingt anders als wie hier steht...Antwort: ob Ihnen die Module im Ba-Studium angerechnet werden entscheidet das Prüfungsamt.
Na toll, und jetzt?Oh man. Ich will mich nicht evtl. als Akademiestudierende austragen, und dann zu hören bekommen die Module die ich geleistet haben gelten nicht...
Kann man ein Prüfungsamt direkt fragen?
 
Und wie mache ich das? Per mail geht es nämlich nicht, wenn man Bildungswissenschaft/Kulturwissenschaft macht...habe gerade schon geguckt.
 
So, habe jetzt woanders eine Ansprechpartnerin gefunden, und gefragt. Na dann bin ich ja mal gespannt. Aber ich denke, es gilt nicht. ABer dann wäre es wenigstens endlich so richtig abgeklärt. Super...aber dafür könnte ich ein anderes Studium richtig beginnen, aber ich denke, das will ich nicht...2 nebeneinander her ist ja schon sehr viel. Biwi soll später nicht leiden.
 
Du kriegst sicher spätestens morgen eine Antwort.

Ich habe sowohl von KSW als auch WiWi dieselbe Antwort bekommen, genau wie bei Inokunkel. Wenn bei der Klausur die erforderlichen Qualifikationen schon vorhanden sind, ist das mit der Anrechnung fürs (Probe-)studium kein Problem.
 
Na, das würde ja heißen, dass es bei mir nicht angerechnet wird. Ich hatte ja noch keine 3 Jahre bei meiner 1a-Klausur...
 
Für dich gilt das alles sowieso nicht, was oben diskutiert wird, du hast ja Bestandsschutz, wenn du schon immatrikuliert bist. Das gilt alles nur für Leute, die erst im Wintersemester anfangen.
Überhaupt versteht ihr die Formulierung oben glaube ich falsch, es wird nur nicht aufs Probestudium angerechnet. Generell angerechnet wird schon, denke ich.
 
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