Prozesskostenrechung

Dr Franke Ghostwriter
je länger ich mir die Prozesskostenrechnung anschaue umso mehr Fragen kommen mir zu Methodik, wenn auch nicht unbedingt zum Rechnen.
Laut Seite 204 werden im zweiten Schritt die Einflusssgrößen auf Kostenstellenebene zur Kapazitäts- und Kostenzuordnung bestimmt. (Besipiel z.B, Auftragspostionen) und dann werden auf S. 206 die Kostentreiber auf Hauptprozess-Ebene bestimmt. (z.B. Zahl der Aufträge)
Kann mir mal einer einen Fall beschreiben, bei dem Kostentreiber und Einflussgrößen sich unterscheiden.
Irgendwie fallen mir nur Beispiele ein, wo beide gleich sind. Es es aber so, wo ist dann der Unterschied?

Gruß
Thomas
 
Also erst mal Sorry für die lange Antwortzeit.
Die Verwirrung ist berechtigt, da ich die Frage leider zu oberflächlich gelesen und dadurch falsch geantwortet habe.
Das Material so wie ich es gemeint hatte würde zu den direkt zuordenbaren Kosten gehören.
Hier geht es ja um die Gemeinkosten. Ich lasse eine Erklärung anhand von Beispielen mal weg und versuche es über die nachfolgende modifizierte Prozesskostensatzformel:

Prozesskostensatz lmi = Einflussgröße : Kostentreiber


Gruß
Ritschi
 
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