Prüfkriterien für Bewerbungsunterlagen

Dr Franke Ghostwriter
in der Liste der Prüfkriterien für Bewerbungsunterlagen steht (auf S. 149, UFII) unter "Anschreiben und Lebenslauf" etwas von einer simulationsorientierten Ausertung.
Darunter kann ich mir gar nichts vorstellen.

Kann mir jemand von euch bitte auf die Sprünge helfen?

Viele Grüße
Sabine
 
ich glaub das muss man gar nicht verstehen. hört sich einfach nur wichtig an😉 hat aber wahrscheinlich nur eine simple aussage. ich vermute mal, dass man versucht von der gestaltung und dem inhalt des anschreibens und des lebenslaufes auf bestimmte eigenschaften von dem bewerber zu schließen.... ist das anschreiben ordentlich und in einem vernünftigen deutsch geschrieben etc.....aber wie gesagt, reine vermutung. ich bin kein fan dieses standardisierten personalmanagementkrams. viel heiße luft. wenn man selbst gearbeitet hat und als personaler da sitzt sollte man aus der eigenen erfahrung her wissen worauf es in dem job ankommt.
 
Also ich würde das so verstehen das bei dieser Auswertung verglichen wird wie viel Erfahrung der Bewerber mit sich bringt und in wie weit seine Kenntnisse und Leistungen mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle übereinstimmen.
 
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