Recht I zum 2. mal nicht bestanden?

Dr Franke Ghostwriter
Also langsam bekomme ich schon Panik... Nach der heutigen Recht I -Klausur...

Im 09/05 hat es gerade mal für 26 Punkte gereicht. Und heute war es auch nicht besser... Ich denke mal nicht, dass ich die 50% erreichen werde.

Und was dann? Recht II zu schreiben kommt gar nicht in Frage. Gutachten!!! Da habe ich nicht mal alle Einsenarbeiten .

Da hätte ich aber noch ein Versuch... Recht I noch mal schreiben, weniger als 50 % erreichen und dann war es mit der Fernuni?

Oder gleich ab September das neue Fach "BGB+HGB" belegen? Hat man dann beim neuen Fach wieder 3 Versuche oder werden die 2 Fehlversuche von Recht I gleich abgezogen?

Laut Bestehungsregelung ( siehe Schreiben der Fernuni ) könnte man ab 03/07 das neue Fach "BGB+HGB" auch mit weniger als 50% aber mehr als 25% bestehen!

Was soll ich jetzt machen??? 😕

Bitte helft mir...
 
Hast Du schon andere Fächer geschrieben? Waren die ganz ok?
Nach der momentan aktuellen Regelung musst Du ja aus 9 Fächern insgesamt mindestens 450 Punkte mitnehmen und in höchstens 2 Klausuren darfst Du unter 50 aber über 25 Punkten liegen. Vielleicht packst Du das ja? (Allerdings weiß ich nicht ganz sicher, ob Du die Recht-Klausur dabei zwingend bestanden haben musst...)

Die Fehlversuche bei den jetzigen Recht-Klausuren werden nach meinem Wissen nicht angerechnet, wenn Du die neue Klausur schreibst.

Aber vielleicht hast Du es ja sogar doch geschafft - mach Dir jetzt erst mal keinen Kopf, das kannst Du bei Ergebnisbekanntgabe immer noch - wird alles halb so heiß gegessen wie gekocht.

Wird schon...
viele Grüße aus Frankfurt,
DerFlieger
 
Erstmal rate ich zur Ruhe. Niemand kennt die Inhalte der neuen Kurse. Vermutlich werden sie auch nicht leichter sein und ob alte Fehlversuche gelöscht werden, steht nicht fest. Am Ergebnis kannst Du nichts mehr ändern, also übe Dich bitte in Geduld. Sollte es wirklich nicht reichen, so kannst Du nach 2 Versuchen sicher viele Inhalte schon und solltest für die dritte Klausur quasi alle Themen durch die beiden voran gegangenen Klausuren bereits in- und auswendig kennen. Kopf hoch !
 
Also zur Zeit muss man Recht I zwingend mit 50% bestehen, auch bei der 9-Fächer Regelung.

Erst ab 03/07 könnte man - da neue 9-Fächer-Regelung mit "BGB+HGB" - das neue Recht-Fach mit weniger als 50% bestehen.

Wir werden sehen... DANKE AN EUCH ALLE FÜR EURE ANTWORTEN.

Gruss aus Stuttgart!!!
 
ratusca schrieb:
Also zur Zeit muss man Recht I zwingend mit 50% bestehen, auch bei der 9-Fächer Regelung.

Erst ab 03/07 könnte man - da neue 9-Fächer-Regelung mit "BGB+HGB" - das neue Recht-Fach mit weniger als 50% bestehen.

Wir werden sehen... DANKE AN EUCH ALLE FÜR EURE ANTWORTEN.

Gruss aus Stuttgart!!!
Ja, Du musst Recht bestanden haben. Ich weiß aber nicht, ob man ganz raus ist wenn man die Recht 1 Klausur zum dritten mal nicht schafft.
 
3 Fehlversuche?

ratusca schrieb:
Also langsam bekomme ich schon Panik... Nach der heutigen Recht I -Klausur...

Mir geht es genauso, habe auch die Klausur zum 2. Mal geschrieben und habe ein ungutes Gefühl.

Auf Seite 76 in 'Sudien- und Prüfungsinformationen' N3. 1 vom 14.03.2006 werden übrigens die Änderungen in Recht 1 beschrieben (siehe auch Fussnote).

Was mich allerdings interessieren würde, ist ob ein die Fehlversuche auch dann nicht angerechnet werden, wenn es deren 3 sind, also Recht 1 "endgültig nicht bestanden" wäre. 😕

Dann könnte man ja im September die Klausur noch einmal schreiben, und notfalls das neue Modul ab 2007 belegen.

Was meint ihr?
 
Ich bin mir da nicht so sicher was Recht angeht und beim dritten Versuch es nicht hinhaut. In der Prüfungsordnung steht zum Vordiplom:
eine Klausur in den Teilgebieten (§ 11 Abs. 2) nicht mit mindes-tens 25 Punkten bewertet worden ist,
war das Ding was auf der HP unter Prüfungsordnungen steht. Da zu dem neuen in der Überschrift stand "Die in diesem Text beschriebenen Reformen sind durch die Gremien des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft
verabschiedet worden. Die Umsetzung steht aber noch unter dem Vorbehalt
entsprechender ministerieller Genehmigungen und der Akkreditierung der neuen Studiengänge
durch eine Akkreditierungsagentur."
Von daher denke ich mir, als Recht Klausur Geschädigte und somit völlig verstörte Person, das erst noch das alte gilt. Sprich, dritten Versuch versauen aber mindestens 25% erreichen. :confused
 
Vielleicht hast du es ja doch geschafft. Das was ich bislang an Lösungen gesehen habe hat z. T. stark variiert. Letztendlich weiß der Lehrstuhl, was als richtig gilt oder als falsch.

Also Kopf hoch.
LG
maus1981
 
Ein Schelm, wer böses dabei denkt...
Nein, ehrlich, bei verschiedenen Fragen würde ich mich schon interessieren welche der Lehrstuhl für richtig hält. Bei manchen Aussagen gibt es nämlich Interpretationsmöglichkeiten, was bei MC eigentlich nicht sein sollte.

Nur als Beispiel bei Aufgabe 3 E habe ich mir lange den Kopf zerbrochen und kostbare Zeit verspielt.
So wird zum Beispiel im Kurs gesagt, dass ein Mietvertrag über eine Wohnung, der für längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wird, zwingend mindestens in Schriftform erstellt werden muss. Laut § 126 kann die Schriftform durch elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gestzt ein anderes ergibt (ist zumindest nicht im Kurs angegeben, dass das der Fall wäre).
In elektronischer Form müsste der Vetrag dann mit einer "qualifizierten elektronischen Signatur" (§126a) versehen sein, was ich mir in der Praxis wohl kaum bei Verträgen über Wohnraum vorstellen kann, wodurch die eletronische Form dann wohl kaum in Betracht kommt.
Die richtige Antwort auf dies Frage liegt also in der Interpretation des Begriffes 'in Betracht kommen', das finde ich relativ deftig für eine "m aus 5-Frage".
(Ausserdem ist ein Wohnvertag > 1 Jahr in nicht schriftlicher Form nicht automatisch nichtig, sondern gilt für unbestimmte Zeit, aber ob er dafür in Betracht kommt oder nicht hängt wieder davon ab wie man 'in Betracht kommen' interpretiert)

So, genug philosophiert, bringt jetzt sowie nichts mehr, ich habe jedenfalls Antwort E nicht angekreuzt.
 
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