Naja, ich hab hier eine MC Frage vor mir die da lautet:
Ein Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig, wenn...
b) derjenige, der eine die das Rechtsgeschäft betreffende WE abgegeben hat, diese wirksam nach § 355 BGB widerrufen hat.
=> ja, unwirksam wird der Vertrag dann, aber wird er dann auch nichtig???
Das ist hier die Frage!!!