Rechtsstand 07 woher?

Dr Franke Ghostwriter
Rechtsstand 2007 woher?

Ich habe die beiden B-Module in Steuerlehre im Sommer 2008 belegt und mir die 56. Auflage der Wichtigen Steuergesetze gekauft. Jetzt stelle ich Ende November 2008 fest, dass ich zur Lösung der ersten EA den Rechtssand vom Jahr 2007 brauche. Ich habe viele Buchhandlungen in meiner Region angerufen und die haben mir alle gesagt, dass sie "Wichtige Steuergesetze" an den Verlag zurückschicken, sobald es eine neuere Ausgabe davon gibt, weil die alten unverkäuflich seien. Eine Buchhandlung besorgt mir jetzt die 55. Auflage vom Verlag. Allerdings dauert das eine Woche.

Jetzt wäre es natürlich toll, wenn jemand einen Link hätte mit den EStG Paragraphen für 2007. Ich finde immer nur die aktuellste Version im Internet.

Außerdem ist mir nicht klar, wie das mit der Klausurteilnahme funktionert. Ich studiere noch auf Diplom I und ersetze mit den Modulen mein Wahlpflichtfach. Muss ich beide Module unbedingt gleichzeitig schreiben oder kann ich das auch auf zwei Semester verteilen? Darf ich schon in einem Modul die Klausur schreiben, wenn ich im anderen noch keine Klausurzulassung habe?
 
Jetzt stelle ich Ende November 2008 fest, dass ich zur Lösung der ersten EA den Rechtssand vom Jahr 2007 brauche.

Das ist natürlich schon blöd, sich nur wegen einer EA ein neues Buch zu kaufen, aber vielleicht hat sich ja von 2007 zu 2008 gar nichts geändert und deswegen steht da 2007. Ich hatte kürzlich dasselbe Problem und habe die Gesetzestexte direkt beim nwb-Verlag bestellt. Hat glaube ich keine Woche gedauert.

Muss ich beide Module unbedingt gleichzeitig schreiben oder kann ich das auch auf zwei Semester verteilen? Darf ich schon in einem Modul die Klausur schreiben, wenn ich im anderen noch keine Klausurzulassung habe?

Die beiden Module sind unabhängig voneinander, sowohl was die Klausur als auch was die EA betrifft. D.h., wenn Du in einem Modul die Zulassung für die Klausur hast, kannst Du an dieser Klausur teilnehmen, unbhängig davon, was mit dem anderen Modul ist. Insbesondere kannst Du das zweite Modul zu einem späteren Zeitpunkt schreiben.

Neulich traf ich einen Kommilitonen, der jeweils ein Modul zu zwei unterschiedlichen Fächern geschrieben hat. Da die Klausuren zwei Wochen auseinander lagen, eigentlich ganz clever.
 
Ich habe die beiden B-Module in Steuerlehre im Sommer 2008 belegt und mir die 56. Auflage der Wichtigen Steuergesetze gekauft. Jetzt stelle ich Ende November 2008 fest, dass ich zur Lösung der ersten EA den Rechtssand vom Jahr 2007 brauche.

Frag mal beim Lehrstuhl nach, ob du wirklich mit 2007 arbeiten sollst. Ich find es ein bißchen unlogisch, dass man bei einem neuen Kurs von 2008 mit unaktuellen Gesetzen arbeiten soll. Du wirst nicht der einzige sein, der das Problem dann hat.

Wenn nicht, schau mal bei EBAY oder hier im Forum, ob jemand so ein altes Gesetz abzugeben hat.
https://www.rechtliches.de/info_EStG.html
Das habe ich im Net gefunden: https://www.rechtliches.de/info_EStG.html
 
Naja, es steht ja eindeutig "Rechtssand 2007". Das betrifft aber nur 1 EA aus den 4 der beiden Module. Die anderen EAs scheinen keine Passagen zu betreffen, die sich andauernd ändern.

Wisst ihr, ob es für Steuerlehre an der Fernuni auch einen Tutor gibt, den man anrufen kann? Ich habe da nämlich sowieso ein grundsätzliches Verständnisproblem. Mir ist nicht klar, welches Gesetz für welchen Zeitraum gilt und bis wann die Gesetze für einen Veranlagungszeitraum noch geändert werden können.
 
Mr. Jaggers,

Du kannst aus den EA keine Rückschlüsse auf die Klausur ziehen. Der LS hatte nur keine Lust, die EA an den neuen Rechtsstand anzupassen bzw. die Kurse für den Rechtsstand 2008 sind noch nicht umgestellt. Passiert wahrscheinlich im SS 2009.
In der Klausur wird aber der neue Rechtsstand abgefragt. Sollte ausnahmsweise der Stand 2007 doch in Frage kommen, werden die relevanten § als Anlage beigefügt (siehe z. B. Download der Übungsklausur 31681 im SS 2008).
Ich würde mir also keine alten Gesetze mehr kaufen. Allerdings solltest Du die Änderungen ggf. bei Aufsatzthemen benennen können.
Nach meiner Ansicht gilt die Freiversuchsregelung bei allen Modulklausuren uneingeschränkt.
Gruß
Karl
 
Ich habe jetzt auch noch mal genauer bei der Mentorin für Steuerlehre nachgefragt und die hat gemeint, dass "Wichtige Steuergesetze" Stand 1. Januar 2008 den Rechtsstand 2008 wiedergibt und das die Regeln sind, nach denen man die Steuerklärungen für den Veranlagungszeitraum Kanlenderjahr 2008 erstellt. Allerdings würde es auch Gesetze geben, die rückwirkend wirksam werden, das wäre fürs Studium aber nicht so relevant.

Sie hat mir dann auch noch empfohlen, die "Aktuellen Steuergesetze" vom Beck-Verlag zu nehmen, weil hier nämlich die verschiedenen Rechtsstände gleich nebeneinander dargestellt werden würden.

Das Prüfungsamt hat mir erklärt, dass man auch als Dipl. I Student jedes B-Modul unabhgängig vom anderen bearbeiten und bestehen darf. Und dass man für jedes Modul nach der Klausur im direkt darauffolgenden Semster einen Versuch zur Notenverbesserung hat.
 
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