Regelstudienzeit & Gebühren

Dr Franke Ghostwriter
Puh, jetzt bin ich doch etwas ins Schwitzen gekommen, weil ich die Berechnung der Studiengebühren über der Regelstudienzeit nicht so ganz verstehe.

Ich möchte gerne an der FU weiterstudieren. Habe an einer anderen Uni schon 11 Semester studiert und es kommen noch ein paar in Hagen dazu.

Dazu kommt, dass ich gerne Diplom I machen möchte (7 Semester) und nicht so recht weiss, ab wann diese Gebühren von 650 Euro anfallen.

Muss ich die 1,5 fache Studienzeit auf die 11 oder 7 Semester rechnen? Oder liege ich da komplett falsch?

Ich wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte 🙂

Leonie
 
Leonie,

wenn Du bei Deinem Erststudium z.B. Germanistik auf Magister hattest (Regelstudienzeit: 9 Semester), dann kannst Du insgesamt innerhalb der 1,5fachen Regelstudienzeit des Erststudiums umsonst studieren: 9 Semester * 1,5 = 14 Semester. Du kannst damit 14 Semester umsonst in NRW studieren, 11 Semester hast Du schon studiert, damit kannst Du noch drei Semester umsonst in NRW (oder eben an der Fernuni) studieren.

Du kannst Dich als Teilzeitsemester einschreiben, da zählt jedes Semester nur 1/2 und Du kannst auch als Teilzeitstudent soviele Klausuren schreiben wie Du willst.

Damit kannst Du dann 6 Semester umsonst studieren (6 Teilzeitsemester sind genauso viel Wert wie 3 Vollzeitsemester), und das siebte Semester musst Du Studiengebühren zahlen, aber als Teilzeitstudent zahlst Du nur die Hälfte, also 325 Euro. Mit anderen Worten, wenn Du jetzt in der Regelstudienzeit bleibst, kostet dich das gesamte Studium mit 7 Semestern nur 325 Euro Studiengebühren ... !!
Die Regelstudienzeit des neuen Studiums an der Fernuni ist völlig irrelevant ...

Viele Grüße,
 
Danke Sebastian,

das ist eine große Hilfe gewesen, die ich gebraucht habe. Ein Glück habe ich den Antrag noch nicht weggeschickt und kann das noch ändern.

Vielen Dank nochmals und ich wünsche den Forumsmitgliedern eine schöne Weihnachtszeit!

Leonie
 
Sebastian,

also wenn ich das richtig verstehe, kann ich mich als Teilzeitstudentin einschreiben, ABER trotzdem soviele Kurse belegen, als ob ich Vollzeitstudentin bin und auch die dazugehörigen Klausuren, Hausarbeiten etc. studieren?

Liebe Grüße,

Melli
 
Sebastian,
woher hast du deine Infos zur Berechnung?

Du schreibst:
wenn Du bei Deinem Erststudium z.B. Germanistik auf Magister hattest (Regelstudienzeit: 9 Semester), dann kannst Du insgesamt innerhalb der 1,5fachen Regelstudienzeit des Erststudiums umsonst studieren: 9 Semester * 1,5 = 14 Semester. Du kannst damit 14 Semester umsonst in NRW studieren, 11 Semester hast Du schon studiert, damit kannst Du noch drei Semester umsonst in NRW (oder eben an der Fernuni) studieren.

Leider ist die Berechnung etwas anders!
Es wird vom aktuellen Studiengang ausgegangen,
Also sie hat schon 11 Semester Studiert.
Das neue Studium hat aber 7 statt 9 Semester Regelstudienzeit.
Also 7 x 1,5 = 10,5 Semester...
davon werden dann die 11 abgezogen bleiben ihr -0,5 (also nix) Semester die sie ohne studieren kann...


@Melli das mit dem Teilzeit klappt, siehe auch anderen Thread (mache ich auch so)
 
Hm, ich weiss ja nicht, ob da nochmal der Unterschied zwischen Hochschulsemester und Fachsemester gemacht wird. Habe 9 Fachsemester und 2 Urlaubssemester.

Und die Frage ist, wer alles zahlen muss. Ich bin da noch nicht in den Regularien durchgestiegen.
 
Angerechnet Urlaubssemester fallen raus (aber nagel mich nicht drauf fest)

Du musst Zahlen wenn du dein Studienkonto "aufgebraucht" hast.
Wenn du dich für einen Studiengang einschreibst kommen automatisch das 1,5 fache der Regelstudienzeit "draufgebucht" es werden aber auch sofort alle Semester die du schon irgendwo studiert hast abgezogen.
Also wenn du vorher einen Studiengang mit höherer Regelstudienzeit hattest und dadurch noch mehr "Guthaben" verfällt das und du hast ein geringeres Guthaben dem neuen Studiengang angepaßt aber davon werden halt (und hier kommt die Schweinerei) alle in dem anderen Studiengang gemachten Semester direkt abgezogen.

Also von den 10,5 werden dir wohl volle 9 abgezogen und du musst nach 1,5 Semestern zahlen. (wenn du den Trick mit Teilzeit machst erst nach 3 Semestern)

Und es wird Pauschal für jedes Semester abgebucht und nicht die SWS die du wirklich gemacht hast (was dir als (Vollzeit-)Teilzeitstudent zugute kommt).

Als Teilzeitstudent zahlst du später auch nur 325 statt 650? weil halt halbe Semester gerechnet werden ;o)
 
Habe vorher 10 sem. studiert und damit auf dipl I insg. noch 3,5 sem. gut geschrieben bekommen, obwohl laut der berechnung weniger raus gekommen wären, haben wohl trotzdem das dipl II als grundlage genommen.
Wo oder was du davor studiert hast ist irrelevant.
 
Ich habe nun den Schrieb von der Uni über mein Studienkonto erhalten und wollte fragen, ob Ihr mir da weiterhelfen könnt!

Es steht drin, dass nach Ablauf des SS 2005 ich ein Guthaben von 4 (Vollzeit-)Semestern habe - entsprechend 59,3 SWS. Keine Bonussemester wurden bisher gewährt.

Heisst das konkret, dass ich als Teilzeitstudentin 8 Semester gut habe oder nur 4 Semester?
Direkter gefragt: ab wann müsste ich zahlen 😕

Sorry, stehe momentan aber auf dem Schlauch .....
Leonie
 
wenn dort steht 4 Vollzeitsemester darfst du als Teilzeitstudentin noch 8 Semester studieren bevor du zahlen musst.

1 VollzeitSemester wird Pauschal mit 19,? SWS gerechnet.
 
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