Reihenfolge in der Bilanz

Dr Franke Ghostwriter
vielleicht eine blöde Frage, aber verstehe nicht, nach welcher Reihenfolge muß ich die Bilanz aufstellen?

Erst dachte ich die Reihenfolge würde sich nach den Beträgen richten (größter zuerst, usw) aber das kommt wohl nicht so ganz hin.
Richtet sich wohl nur nach § 266 HGB, oder?
Vielleicht kann mir des jmd kurz erklären und sagen, ob das unbedingt für das LOTSE/bRw System wichtig ist, oder kann ich die Buchungen auch einmal vertauschen und es wird trotzdem als richtig gewertet?

Viele Grüße

Achim
 
Achim,

in den bisherigen SAs musste die Bilanz nicht mit rein, von daher denke ich fast, dass es egal ist, wie deine Bilanz jetzt genau aussieht. Grundsätzlich gilt für die Aktivseite, dass die Aktivposten in etwa nach der Dauer der Bindung in der jeweiligen Form an das Unternehmen gegliedert werden, beginngen mit der langfristigsten Bindung.

Das ist der ominöse § 266 HGB. Diese festgelegte Form gilt für Kapitalgesellschaften, Unternehmungen lehnen sich da aber an, also übernehmen das in etwa.

Bei den Passiva ist es anders, da fließen weitere Kriterien ein. In der KE 2 stand dazu, dass da später drauf eingegangen wird.

liebe Grüße
Jasmin
 
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