relatives und absolutes Fixgeschäft

Dr Franke Ghostwriter
was genau unterscheidet denn das relative vom absoluten Fixgeschäft? Ich lese aus der KE nur heraus, dass die Folgen für den Schuldner erheblich unangenehmer sind, wenn es sich um ein absolutes Fixgeschäft handelt. Eine genaue Abgrenzung hab ich aber nicht gefunden.

viele Grüße
Jasmin
 
Hm. Also in der Kurseinheit steht: "Bei einem (relativen) Fixgeschäft muss also im Vertrag die besondere Wichtigkeit der rechtzeitigen Leistung für den Gläubiger betont worden sein und zwar in der Weise, dass dem Schuldner klar sein muss, dass das Geschäft mit der Einhaltung der Leistungszeit 'steht oder fällt'.
[..]
Die Rechtfolge der Verabsäumung der festbestimmten Zeit besteht darin, dass der Gläubiger sofort vom Vretrag zurücktreten kann."

Und unten auf der Seite (55 KE4) steht: "Abzugrenzen ist das sog. relative Fixgeschäft vom absoluten Fixgeschäft. Unter letzterem versteht man einen Vertrag, bei dem die Einhaltung der Leistungszeit nach dem Zweck des Vertrages und der gegebenen Interessenlage für den Gläubiger derart wesentlich ist, dass eine Fristversäumung keine Erfüllung mehr darstellt. [..] Das absolute Fixgeschäft stellt einen Teil der Unmöglichkeit dar, auf den die entsprechenden Regeln also z.B. §§ 275, 280, 283 f. 326 anwendbar sind."

Beim relativen Fixgeschäft war das Beispiel ein Bauunternehmer der unter Zeitdruck steht um das Gebäude fertig zu stellen. Als der Lampenlieferer nicht zum vereinbarten Termin leistet, kann er von dem Vertrag zurücktreten.

Beim absoluten Fixgeschäft ist der 60.te Geburtstag und ein bestelltes Buffet das Beispiel. Klar wenn nach dem Geburtstag geliefert wird, ist das Ding hinfällig, das wird ja genau an dem Tag gebraucht.

Heißt das also, dass man bei einem absoluten Fixgeschäft vom Vertrag (ohne Fristsetzung) zurücktreten darf, dass es dem Schuldner aber dennoch möglich ist, nachträglich zu leisten? Das kommt mir beim absoluten Fixgeschäft ausgeschlossen vor 🙂.

Ah, ich hab hier: #?t=6672 was gefunden 🙂.
 
Also um bei deinen Beispielen zu bleiben: Beim relativen Fixgeschäft kann der Bauunternehmer zurücktreten, muss er aber nicht, die Lampen können auch später noch montiert werden, ohne das gleich das gesamte Projekt Hausbau hinfällig wird. Beim absoluten Fixgeschäft hingegen muss der Gläubiger halt zurücktreten, einfach weil ein Beharren auf spätere Vertragserfüllung durch den Schuldner einfach keinen Sinn mehr macht. Mehr steckt da eigentlich nicht hinter.
 
Gut danke. Ich glaub ich denke viel zu kompliziert.
Nicht Du, sondern der Kurs 🙂 Ich hab mir aus ebendiesem Grund schon längst angewöhnt, immer ne offene Wikipedia und Tante Google neben mir liegen zu haben...
Was soll denn der Smilie bei Statistik eigentlich heißen? Du kannst da doch nicht ernsthaft Lust drauf haben 😱.
Oh doch, bin ich schon richtig heiß drauf 😀 Endlich mal wieder was lecker mathelastiges...
 
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