Rentenversicherung

Dr Franke Ghostwriter
Ich hab mal eine Frage und hoffe, dass mir irgendjemand weiterhelfen kann....
Also, wird das Fernstudium irgendwie als rentenversicherungsrechtliche Zeit berücksichtigt? Also angenommen, man ist neben dem Fernstudium nicht berufstätig und zahlt keine Rentenversicherungsbeiträge. Wird die Dauer des Fernstudiums dann trotzdem irgendwie als Anrechnungszeit oder so berücksichtigt (evtl. Zeiten der schulischen Ausbildung etc.)? Wenn ja, unter welchen besonderen Umständen?
Danke im Voraus!
Eure Haifa
 
Haifa,

vom studium sind auf jedenfall 3 jahre auf die rentenversicherung anrechnenbar sofern man keiner sonstigen beschäftigung nachgeht. wenn man neben dem beruf studiert, weiß ich nicht wie es genau angerechend wird. Ich versuch mich nochmal schlau zu machen, bei kommt in den nächsten tagen jemand von lva vorbei, wenn ich den halunken *g+ erwische, werd ich ihn mal fragen.


gruß

Markus
 
Markus!

Vielen Dank schon mal für deine Antwort. Sind generell nur drei Jahre anrechenbar oder können es unter bestimmten Voraussetzungen auch noch mehr sein (ggf. wieviele und unter welchen Umständen)? Weisst du zufällig auch, ob die Anrechenbarkeit von einer bestimmten Wochenzahl, die man für das Studium aufwendet, abhängig ist (also vom Umfang des Studiums)? Wäre nett, wenn du das den Typen von der LVA auch noch fragen könntest.....

Auf jeden Fall vielen Dank. Bis dann
 
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