Die Definition der Risikoscheu ist, daß das Sicherheitsäquivalent kleiner als der Erwartungswert ist. Das ist immer dann der Fall, wenn der Entscheider eine Zunahme der Standardabweichung (z.B. von 0 auf 1) negativ bewertet. Somit ist die Ableitung des Präferenzwert nach der Standardabweichung negativ, was bei einem negativen Vorzeichen der Standardabweichung in der Präferenzfunktion der Fall sein wird.