Rückgaberecht Verbraucherverträge §355

Dr Franke Ghostwriter
ich hätte mal eine Frage zu der Aufgabe 2 Klausur März 2006:

Zu den Verbraucherverträgen im Sinne des §355 gehören
A Verträge, die unter Einbeziehung von AGB (§305) geschlossen werden
B Mietverträge ..
C Ratenlieferungsverträge
D Verbraucherdarlehensverträge
E Fernabsatzverträge

Im §355 geht es um das Wiederrufsrecht.

Wie ist hier die Frage zu verstehen - soll ich alle Verbraucherverträge ankreuzen bei denen es ein Wiederrufsrecht gibt? Woher weiß ich welche davon betroffen sind und welche nicht?

Oder sind mit "Verbraucherverträgen im Sinne des §355" eben einfach Verbraucherverträge allgemein gemeint, "wie zum Beispiel in §355" ?
 
Es sollen die Verträge angekreuzt werden, die Verbraucherverträge mit einem gesetzlich eingeräumten Widerspruchsrecht sind.

Also unter der jeweiligen Vertragsart nachsehen ob dort ein Widerspruchsrecht eingebunden ist.

A - nicht richtig, da Verträge die unter Einbeziehung von AGB geschlossen werden, noch lange keine Verbraucherverträge (zwischen Unternehmer und Verbraucher abgeschlossen) sind.

B - falsch

C - richtig

D - richtig

E - richtig
 
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