Rückmeldung - Hörerstatus später wechseln?

Dr Franke Ghostwriter
Rückmeldung - Hörerstatus später wechseln?

Hallo liebe Forumsgemeinde,

da die Rückmeldung immer näher rückt und bei mir noch einige Dinge im Ungewissen sind stellt sich folgende Frage:

Kann ich meinen Hörerstatus, auch noch nach der Rückmeldung wechseln?
Wenn ja, welche Variante wäre besser?
1. Sich wieder als Vollzeitstudent zurückmelden und später (September/Anfang Oktober) auf Teilzeit runter gehen oder
2. Von Vollzeit auf Teilzeit wechseln und evtl. später auf Vollzeit hoch gehen

Viele Grüße
ellu
 
Kann ich meinen Hörerstatus, auch noch nach der Rückmeldung wechseln?

Ja, geht, habe ich schon mehrfach gemacht. Der Statuswechsel muss aus rechtlichen Gründen auch zwingend vom Studenten der Uni mitgeteilt werden falls sich da etwas geändert hat, sonst droht Exmatrikulation.
 
danke für deine superschnelle Antwort.
Darf ich fragen bis wann du (zeitlich im Semester) den Hörerstatuswechsel gemacht hast?

Viele Grüße
ellu
 
Ich habe das schon mal Mitte Oktober gemacht. Teilzeit sollte man wählen wenn man Arbeitnehmer ist und man bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben will, für Vollzeit sollte man sich entscheiden wenn man Bafög bekommen will. Teilzeit ist in den meisten Fällen die bessere Wahl, weil man für Abschlussarbeiten oft mehr Zeit bekommt und Semester nur zur Hälfte gezählt werden (beispielsweise bei Fristen im Rahmen von Freiversuchsregelungen).
 
Eventuell wäre es hilfreich zu wissen warum du wechseln willst, dann könnte man vielleicht abschätzen was sinn macht. oder ob es überhaupt sinn macht.
 
ich weiß noch nicht, ob ich im Oktober einen Job haben werde und wenn ja auf welcher Basis. Bei einem 400 Euro Job geht es ja mit Vollzeitstudium und studentischer Krankenversicherung. Bei über 400 Euro Verdienst müsste ich ja dann sowieso aus der studentischen Krankenvericherung rausfliegen und als Arbeitnehmerin versichert sein. Wenn ich kein Job finde, dann steht das Thema Hartz 4-Antrag im Raum (erfordert Teilzeitstatus).
Wenn ich mich jetzt gleich als Teilzeitstudentin zurückmelde und keinen Job finde, muss ich dann gleich zur Arge zum 1.10.. Ich hoffe der Übergang funktioniert dann auch krankenkassentechnisch.

Viele Grüße
ellu
 
In dem Fall würde ich unbedingt den Teilzeitstatus wählen und neben den 400 Euro zusätzlich die ARGE (über die du dann auch versichert bist) oder die Wohngeldstelle nutzen. Die 400 Euro werden zwar angerechnet, aber da dürfte immer noch etwas Geld fließen.

Wie kommst du eigentlich darauf, dass man bei 400 Euro aus der studentischen Versicherung fliegt? Das ist falsch.

Im Übrigen würde ich an deiner Stelle für über 400 Euro arbeiten, soll heißen zum Beispiel für 410 Euro. In der Gleitzone (bis 800 Euro) bist du auch krankenversichert, vollkommen unabhängig vom Studium. Bei 410 Euro kostest du deinen Arbeitgeber übrigens weniger als bei 400 Euro! Die Vergleichsberechnung mit 400 und 410 Euro kannst du dir hier Mini-Jobs: Mini-Job-Rechner ansehen.

Solang wir über eine studentische Versicherung reden wäre übrigens interessant dein Alter zu wissen, die wichtigen Grenzen dabei sind 25 und 30.
 
Ja, geht, habe ich schon mehrfach gemacht. Der Statuswechsel muss aus rechtlichen Gründen auch zwingend vom Studenten der Uni mitgeteilt werden falls sich da etwas geändert hat, sonst droht Exmatrikulation.

Hallo,

hm, das verstehe ich irgendwie nicht. Ich dachte der Uni ist es "egal", ob man sich als Vollzeit- oder Teilzeitstudent einschreibt. Es ist doch nicht zwingend erforderlich, dass jemand, der nicht berufstätig ist, sich als Vollzeitstudent einschreiben muss, oder jemand der arbeitet, sich nur als Teilzeitstudent einschreiben darf.

Man darf ja auch als Teilzeitstudent 2 Module bearbeiten und als Vollzeitstudent mal nur 1 Modul im Semester. Da wird man dann doch nicht von der Uni zwangsexmatrikuliert.

Ich dachte eigentlich, der Vollzeit- und Teilzeitstatus hängen nur mit Bafög und evtl. Alg II zusammen. Will man Bafög und die studentische Krankenversicherung beanspruchen, muss man natürlich Vollzeit eingschrieben sein, will man Alg II beantragen, muss man den Teilzeitstatus nachweisen. Aber was interessiert das die Uni?

Gruß Tanja
 
Die Uni interessiert dein ALGII und Bafög so ziemlich gar nicht, aber es gibt nun mal Regeln in den Prüfungsordnungen, mit denen sich für Teilzeitstudenten andere Fristen ergeben als für Vollzeitstudenten. Als Beispiel sei das angeführt:

https://babw.fernuni-hagen.de/studienorganisation/faq

Wie lange habe ich Zeit für das Anfertigen der B.A.-Arbeit?
Vollzeitstudierende haben ab dem Zeitpunkt der Themenstellung 3 Monate Zeit.
Teilzeitstudierende habe ab dem Zeitpunkt der Themenstellung 6 Monate Zeit.

Es gibt aus Sicht der Fernuni eigentlich nur selten Unterschiede zwischen Teilzeit und Vollzeit, aber manchmal schon und die sollte man kennen. Also (ich wiederhole mich da): Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs lesen!
 
ja, das wußte ich, dass es für Hausarbeiten und die Bachelor-Arbeit unterschiedliche Fristen bei Vollzeit und Teilzeit gibt. Und dass deshalb die Uni auch wissen muss, ob man jetzt VZ oder TZ eingeschrieben ist. Und klar, jetzt kapier ich was Du gemeint hast, dass man exmatrikuliert wird, wenn man die Fristen für Hausarbeiten/Bachelorarbeit nicht einhält.

Ich hatte schon befürchtet, dass man seinen Statuswechsel bei der Uni begründen muss. Ich bin nämlich jetzt VZ-Studentin und das ist solange ok, wie ich nur Klausuren schreibe und mündliche Prüfungen habe. Wenn ich dann aber Hausarbeiten und meine Bachelorarbeit schreibe, möchte ich meinen Status auf TZ wechseln, wegen der längeren Fristen. Ich könnte aber einen Statuswechsel nicht mit Berufstätigkeit begründen, weil ich ausschließlich Studentin bin. Aber das hast Du ja gar nicht gemeint, das hatte ich einfach nur falsch verstanden.

LG Tanja
 
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