Rückmeldung

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe da mal zur Rückmeldung bzw. zur Belegung eine Frage.
Und zwar habe ich beschlossen,Mathe in diesem Semester aus zeitlichen Gründen nicht zu schreiben.
Nun zu meiner Frage:muss ich diesen Kurs in der Belegung wiederholen und so auch kennzeichnen,damit ich die Klausur dann im ss eventuell schreiben kann?Oder erübrigt sich das,weil ich diesen Kurs schon belegt habe und ihn dann ohne weiteres nächstes Semester schreiben kann?
Bekomme ich dann eigentlich wieder das Kursmaterial zugesandt?Bleibt die Gebühr dann bestehen?Schließlich habe ich ja das ganze Material schon.
So,das war´s für´s erste.

Vielen dank für die Antworten
LG
 
Anna!

Sofern Du die Klausurzulassung erreicht hast, brauchst Du das nicht. Nur wenn Du das Mindestanzahl an EAs nicht bestanden hast, musst Du wiederholen.

Bei der Wiederholung erhält man nur die aktuellen EAs und SAs. Zu Übungszwecken ist eine freiwillige Wiederholung ratsam. Das hat auch keine Auswikrungen auf eine bereits erhaltene Klausurzulassung.

Für ordentlich eingeschriebene Studenten ist die Kurswiederholung bis zu 7x kostenfrei, Akademiestudenten zahlen hierbei weiterhin die 10 Euro / SWS Betreuungsgebühr, die Bezugsgebühren entfallen.
 
Benedikt!
Erstamal danke für dein schnelle Antwort!
Also ob ich die Klausurzulassung habe weiss ich noch nicht,dass hängt nämlich von der jetzigen Ea ab.Was bedeutet das wenn ich die jetzt nicht bestehen würde?Hat das welche Auswirkungen?Hätte dann ja im Prinzip keine Zulassung.(Habe die letzte nämlich leider nicht bestanden).
Das heisst,dass ich also den Kurs als Wiederholer kennzeichnen müsste und dann die Eas im nächsten Semester bestehen muss-richtig?
Sorry,bin noch neu und wuschel mich gerade irgendwie durch den ganzen Dschungel hier..Danke für die Hilfe
 
Hallo Benedikt!
Erstamal danke für dein schnelle Antwort!
Also ob ich die Klausurzulassung habe weiss ich noch nicht,dass hängt nämlich von der jetzigen Ea ab.Was bedeutet das wenn ich die jetzt nicht bestehen würde?Hat das welche Auswirkungen?Hätte dann ja im Prinzip keine Zulassung.(Habe die letzte nämlich leider nicht bestanden).
Das heisst,dass ich also den Kurs als Wiederholer kennzeichnen müsste und dann die Eas im nächsten Semester bestehen muss-richtig?
Sorry,bin noch neu und wuschel mich gerade irgendwie durch den ganzen Dschungel hier..Danke für die Hilfe


Genau so ist es!

LG
Lianea
 
Oben