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Richtig. Online kannst Du dich nur zurückmelden, wenn Studiengang und Hörerstatus gleich bleiben. Sonst musst Du einen schriftlichen Antrag stellen. Ein Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit oder umgekehrt, kann z.B. Auswirkungen auf die Krankenversicherung (Stichwort: studentische Krankenversicherung) haben und damit auch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erfordern. Daher die Schriftform. Siehe hier.
Alternativ kannst Du die Rückmeldung auch im Studienzentrum abgeben.