Semestergebühren + Probleme?

Dr Franke Ghostwriter
Freunde,

momentan bin ich noch an einer Präsenzuni eingeschrieben, habe aber meine Semestergebühren letzte Woche nur an die Fernuni Hagen überwiesen.

Ist dies so gestattet?
Der Grund ist, dass ich mich nicht extra Exmatrikulieren wollte ist, dass ich mein Semesterticket noch nutzen möchte + ich ein Fachrichtungswechsel mache..

Könnte es Probleme geben?
 
Um welche Uni geht es denn? Eventuell findest du dort was in der Studien- und Prüfungsordnung zu dem Thema. Normalerweise muss man (so vestehe ich das) bei jeder Uni, an der man eingeschrieben ist und die Gebühren erhebt, entsprechend zahlen. Aber gaaaaaaaaanz sicher bin ich mir da nicht.
 
Ja aber wieso?

ich mein ich will da nicht mehr studieren, ich wechsle eben auf die Fernuni?
Weshalb sollte man dann noch weitere Gelder kassieren?
Heißt es, ich sollte mich exmatrikulieren lassen? (dabei verliere ich das semesterticket =( )
 
Also auf der Page meiner Uni steht:

"Bei nicht vollständiger Zahlung erfolgt, ohne vorherige Mahnung, die Zwangsexmatrikulation gem. § 68 Abs. 2 Nr. 2 des HHG."

D.h. ich werde von der TUD exmatrikuliert für Informatik und kann im Seelenfrieden mein Psychostudium an der FU Hagen absolvieren? =)
 
Ob eine Zwangsexmatrikulation so schön ist, wenn du Vollzeitstudierender bist und pflichtversichert, sei mal dahingestellt, dann schmeisst dich nämlich die Krankenkasse auch aus der Pflichtversicherung, das teilt ihnen die Uni ja sofort mit...

Es ginge höchstens umgekehrt: an deiner Erstuni musst du die Studiengebühren bezahlen, für ein Parallelstudium musst du häufig nicht zahlen (ob das jetzt über Landesgrenzen hinweg auch so gilt, weiß ich nicht). Es ist aber auch irrelevant, weil die FernUni ja keine Studiengebühren erhebt, sondern nur Materialbezugsgebühren, die du so oder so zahlen müsstest. Wenn du noch irgendwo anders eingeschrieben bist, müsstest du das vor allem auch den beiden Unis mitteilen, dann bist du nämlich in Hagen Zweithörender.
Das Semesterticket musst du aber sowieso bezahlen, das schenkt dir nun mal keiner, das sind ja keine Studiengebühren, sondern ein Vertrag mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben.
 
Ob eine Zwangsexmatrikulation so schön ist, wenn du Vollzeitstudierender bist und pflichtversichert, sei mal dahingestellt, dann schmeisst dich nämlich die Krankenkasse auch aus der Pflichtversicherung, das teilt ihnen die Uni ja sofort mit...

Es ginge höchstens umgekehrt: an deiner Erstuni musst du die Studiengebühren bezahlen, für ein Parallelstudium musst du häufig nicht zahlen (ob das jetzt über Landesgrenzen hinweg auch so gilt, weiß ich nicht). Es ist aber auch irrelevant, weil die FernUni ja keine Studiengebühren erhebt, sondern nur Materialbezugsgebühren, die du so oder so zahlen müsstest. Wenn du noch irgendwo anders eingeschrieben bist, müsstest du das vor allem auch den beiden Unis mitteilen, dann bist du nämlich in Hagen Zweithörender.
Das Semesterticket musst du aber sowieso bezahlen, das schenkt dir nun mal keiner, das sind ja keine Studiengebühren, sondern ein Vertrag mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben.
Da dies der brauchbarste Beitrag in diesem Thema ist, soll dies mein Aufhänger sein ... 😉

Mit der Zwangsexma wäre ich auch vorsichtig ... vor allem, wenn man später mal einen Abschluss in Erwägung zieht, das ein akademisches Führungszeugnis erfordert.
Die (gesetzliche) Krankenkasse hat Studierenden-Tarife, die, solange die Voraussetzungen vorliegen, auch bei einem "Wechsel" des Studiengangs bestehen bleiben. Hier ist auch zu beachten, dass es einen Unterschied macht, ob man freiwillig studentisch oder noch familienversichert ist. Und ich kenn es aus eigener Erfahrung, dass die Krankenkasse ziemlich schnell einen Kassenwechsel an die Uni "verpetzt".

Es ist tatsächlich so, dass man nicht an zwei verschiedenen Unis nicht gleichzeitig als Ersthörer immatrikuliert sein darf. Ausnahmen gibts sicherlich, und abhängig von der Uni gibts auch Einzelfallregelungen, aber in deinem Fall spielt das so ja keine Rolle ... 😉
Es ist aber nicht richtig, dass bei einer Zweithörerschaft die ErstUni von der Zweithörerschaft Kenntnis erlangen muss. Die ZweitUni weiß es, die ErstUni braucht es nicht zu wissen. An anderen Uni (als der FernUni) können ggf. Zweit-/Gasthörer-Gebühren anfallen ...
Studiengebühren werden gewöhnlich von der ErstHochschule einkassiert.

In deinem konkreten Fall gilt:
Wenn du das Semesterticket zukünftig behalten willst, musst du an deiner ErstHochschule immatrikuliert sein, also die Semesterbeiträge, aus welchen größtenteils diese vergünstigen Semestertickets bestehen, entrichten. Wenn es nur einmalig sein sollte, dann könntest du dich exmatrikulieren, aber den Semesterbeitrag und ergo auch das Semesterticket nicht zurückgeben.
Am besten ist die Lösung vom Kollegen yhtaikaa mit der Zweithörerschaft an der FernUni; auch wenn du an der TU Intestinalcity Studiengebühren in dreistelliger Höhe zahlen solltest, wird sich sicherlich das Semesterticket rentieren ...
u030.gif
😉



Ich bin weg.
 
Leistungen in Anspruch nehmen (hier Semesterticket) und nix abdrücken wollen?

Das sind mir die richtigen!
Um dich zu beruhigen und im Sinne deines teilweise scheinbar leicht in Wallung zu bringenden Blutdrucks ... das geht nicht. 😉

Ich nehme aber auch mal an, dass der Kollege Fragensteller auch für "Leistungen" - welcher Art auch immer - zahlen würde ... 😀



Ich bin weg.
 
Momentmal?

Ich habe ja nur vor die Uni zu wechseln, um von meiner jetzigen Präsenzuni, wo ich gerade Informatik studiere (aber nicht die Motivation dazu habe), auf die Fernuni Hagen zu wechseln um dort Psychologie zu machen.

Also muss ich mich nun extra doch exmatrikulieren lassen?
 
Wie stellst du dir sonst das Wechseln vor? Und bist du dann noch nicht an der Präsenzuni mit dem anderen Studium fertig? Willst du das nicht mehr zu ende machen? Es wäre gut sich das zu überlegen. Weil vielleicht gibt es dann kein zurück.
 
So kompliziert wird das Exmatrikulieren an deiner Präsenz-Uni doch nicht sein, oder? Also ich finde es wirkt auf jeden Fall besser sich selbst zu exmatrikulieren, weil man sich umorientiert hat, als eine Zwangs-Exmatrikulation im Lebenslauf zu haben. Vor allem wenn diese wegen Zahlungsrückständen entstanden ist...
 
Momentmal?

Ich habe ja nur vor die Uni zu wechseln, um von meiner jetzigen Präsenzuni, wo ich gerade Informatik studiere (aber nicht die Motivation dazu habe), auf die Fernuni Hagen zu wechseln um dort Psychologie zu machen.

Also muss ich mich nun extra doch exmatrikulieren lassen?
Das kannst du so machen ...

Zweithörerschaft muss ja nicht sein ... wer nicht will, braucht auch nicht.



So kompliziert wird das Exmatrikulieren an deiner Präsenz-Uni doch nicht sein, oder? Also ich finde es wirkt auf jeden Fall besser sich selbst zu exmatrikulieren, weil man sich umorientiert hat, als eine Zwangs-Exmatrikulation im Lebenslauf zu haben. Vor allem wenn diese wegen Zahlungsrückständen entstanden ist...

ab wann sollte man sich abmelden, also spätestens?

TU Darmstadt ist das bei dir, oder? Laut Homepage ist die Exmatrikulation in der Regel innerhalb der Rückmeldefrist möglich, wirksam zum Ende des Semesters. Siehe auch hier: Exmatrikulation ? Technische Universität Darmstadt
Da die TU Darmstadt deine Uni ist, ist es sicherlich für dich wohl kein allzu großer Aufwand, dich direkt vor Ort über die Modalitäten einer Exmatrikulation zu infomieren.

Ich drücke die Daumen dafür und für dein neues Studien-Leben. :daumen:😀




Ich muss nun weg.
 
Also was das Semesterticket angeht - das kannst Du doch bis zum nächsten Semester ohnehin noch weiternutzen, oder nicht?

Ich habe selbst auch von der Präsenzuni an die Fernuni gewechselt und sobald mir klar war, dass ich das wirklich will und es funktioniert (BAföG etc), meine Exmatrikulation zum Semesterende hin beantragt (ungefähr mit dem Wortlaut "<bla> beantrage ich meine Exmatrikulation zum 31.03"). Trotzdem konnte ich noch mit dem Semesterticket fahren, da der Studentenausweis (der gleichzeitig Ticket war) nicht ungültig gestempelt wurde oder ähnliches.

Vielleicht aber auch wichtig: Ich hab zwar die Prüfungen nicht mehr mitgeschrieben, aber trotzdem noch bis zum Wechsel studiert und Übungen mit Anwesenheitspflicht mitgenommen. Falls Du auf BAföG angewiesen bist, würde ich das an Deiner Stelle auch tun, da es durchaus sein kann, dass mal nachgehakt wird, ob man denn auch brav bis zum bitteren Ende durchgehalten hat oder schon Monate vorher begonnen hat, Urlaub zu nehmen. 😉

Viele Grüße!
 
Ich habe selbst auch von der Präsenzuni an die Fernuni gewechselt und sobald mir klar war, dass ich das wirklich will und es funktioniert (BAföG etc), meine Exmatrikulation zum Semesterende hin beantragt (ungefähr mit dem Wortlaut "<bla> beantrage ich meine Exmatrikulation zum 31.03"). Trotzdem konnte ich noch mit dem Semesterticket fahren, da der Studentenausweis (der gleichzeitig Ticket war) nicht ungültig gestempelt wurde oder ähnliches.

Ja dann hattest du wohl auch deine Semestergebühren für das entsprechende Semester wohl schon bezahlt, oder? Warum sollte dann auch was ungültig werden...

Der Punkt ist doch hier, dass ein zweites Studium angefangen wird, bevor das erste offiziell beendet wird (also ein Semester lang doppelt studiert wird). Ob man da nun tatsächlich studiert oder nur eingeschrieben ist, interessiert doch die Uni nicht.
Wenn du dich nicht exmatrikulierst, giltst du als ernsthafter Student dieses Studiengangs mit allen Konsequenzen, und wenn du das nicht vorhast, würde ich dir schon raten, dich zu exmatrikulieren - obwohl eine Zwangsexmatrikulation nun auch nicht so ein Drama ist, wenn man nicht auf Leistungen angewiesen ist - hatte ich auch schon, weil ich nach regulärem Studienabschluss vergessen habe, mich zu exmatrikulieren und dann zwangsweise rausgeworfen wurde (die Prüfungsämter sprechen sich mit den Immatrikulationsämtern wohl nicht ab und daher erfahren die gar nichts vom Abschluss)... das braucht man aber auf keinem Lebenslauf der Welt erwähnen :rolleyes
 
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