Ob eine Zwangsexmatrikulation so schön ist, wenn du Vollzeitstudierender bist und pflichtversichert, sei mal dahingestellt, dann schmeisst dich nämlich die Krankenkasse auch aus der Pflichtversicherung, das teilt ihnen die Uni ja sofort mit...
Es ginge höchstens umgekehrt: an deiner Erstuni musst du die Studiengebühren bezahlen, für ein Parallelstudium musst du häufig nicht zahlen (ob das jetzt über Landesgrenzen hinweg auch so gilt, weiß ich nicht). Es ist aber auch irrelevant, weil die FernUni ja keine Studiengebühren erhebt, sondern nur Materialbezugsgebühren, die du so oder so zahlen müsstest. Wenn du noch irgendwo anders eingeschrieben bist, müsstest du das vor allem auch den beiden Unis mitteilen, dann bist du nämlich in Hagen Zweithörender.
Das Semesterticket musst du aber sowieso bezahlen, das schenkt dir nun mal keiner, das sind ja keine Studiengebühren, sondern ein Vertrag mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben.
Da dies der brauchbarste Beitrag in diesem Thema ist, soll dies mein Aufhänger sein ...
😉
Mit der Zwangsexma wäre ich auch vorsichtig ... vor allem, wenn man später mal einen Abschluss in Erwägung zieht, das ein akademisches Führungszeugnis erfordert.
Die (gesetzliche) Krankenkasse hat Studierenden-Tarife, die, solange die Voraussetzungen vorliegen, auch bei einem "Wechsel" des Studiengangs bestehen bleiben. Hier ist auch zu beachten, dass es einen Unterschied macht, ob man freiwillig studentisch oder noch familienversichert ist. Und ich kenn es aus eigener Erfahrung, dass die Krankenkasse ziemlich schnell einen Kassenwechsel an die Uni "verpetzt".
Es ist tatsächlich so, dass man nicht an zwei verschiedenen Unis nicht gleichzeitig als Ersthörer immatrikuliert sein darf. Ausnahmen gibts sicherlich, und abhängig von der Uni gibts auch Einzelfallregelungen, aber in deinem Fall spielt das so ja keine Rolle ...
😉
Es ist aber nicht richtig, dass bei einer Zweithörerschaft die ErstUni von der Zweithörerschaft Kenntnis erlangen muss. Die ZweitUni weiß es, die ErstUni braucht es nicht zu wissen. An anderen Uni (als der FernUni) können ggf. Zweit-/Gasthörer-Gebühren anfallen ...
Studiengebühren werden gewöhnlich von der ErstHochschule einkassiert.
In deinem konkreten Fall gilt:
Wenn du das Semesterticket zukünftig behalten willst, musst du an deiner ErstHochschule immatrikuliert sein, also die Semesterbeiträge, aus welchen größtenteils diese vergünstigen Semestertickets bestehen, entrichten. Wenn es nur einmalig sein sollte, dann könntest du dich exmatrikulieren, aber den Semesterbeitrag und ergo auch das Semesterticket nicht zurückgeben.
Am besten ist die Lösung vom Kollegen yhtaikaa mit der Zweithörerschaft an der FernUni; auch wenn du an der TU Intestinalcity Studiengebühren in dreistelliger Höhe zahlen solltest, wird sich sicherlich das Semesterticket rentieren ...
😉
Ich bin weg.