Sind "Ossis" eine ethnische Gruppe i.S.d. AGG?
Morgen wird vor dem ArbG Stuttgart folgender Fall verhandelt.
Eine Frau hatte sich bei einem Handwerksbetrieb um Arbeit beworben, erhielt jedoch eine Absage. Der AG sandte die Bewerbungsunterlagen zurück - incl. dem Lebenslauf, auf dem er handschriftlich vermerkt hatte: "Ossi (-)".
Die abgelehnte Bewerberin klagt nun gegen den AG - vermutlich auf Schadensersatz - und beruft sich auf das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), nach dem niemand aufgrund seiner ethnischen Herkunft benachteiligt werden darf.
Der AG wird wohl einwenden, dass die Bewerberin aufgrund ihrer Qualifikation abgelehnt worden sei. Dabei wird wohl auch argumentiert werden, dass die in der DDR erworbene Qualifikation als nicht ausreichend angesehen wurde, was dann zur Ablehnung der Bewerberin geführt habe.
Kann man also "Ossis" als ethnische Gruppe ansehen - oder den "Ossis" zumindest einen entsprechenden Schutz gewähren?
Abgesehen davon bleibt natürlich die Frage, ob die Ablehnung nach dem Vorbringen des AG gerechtfertigt war.
Quelle: ZDF-Mittagsmagazin
Morgen wird vor dem ArbG Stuttgart folgender Fall verhandelt.
Eine Frau hatte sich bei einem Handwerksbetrieb um Arbeit beworben, erhielt jedoch eine Absage. Der AG sandte die Bewerbungsunterlagen zurück - incl. dem Lebenslauf, auf dem er handschriftlich vermerkt hatte: "Ossi (-)".
Die abgelehnte Bewerberin klagt nun gegen den AG - vermutlich auf Schadensersatz - und beruft sich auf das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), nach dem niemand aufgrund seiner ethnischen Herkunft benachteiligt werden darf.
Der AG wird wohl einwenden, dass die Bewerberin aufgrund ihrer Qualifikation abgelehnt worden sei. Dabei wird wohl auch argumentiert werden, dass die in der DDR erworbene Qualifikation als nicht ausreichend angesehen wurde, was dann zur Ablehnung der Bewerberin geführt habe.
Kann man also "Ossis" als ethnische Gruppe ansehen - oder den "Ossis" zumindest einen entsprechenden Schutz gewähren?
Abgesehen davon bleibt natürlich die Frage, ob die Ablehnung nach dem Vorbringen des AG gerechtfertigt war.
Quelle: ZDF-Mittagsmagazin