Steuer Absetzbarkeit

Dr Franke Ghostwriter
das Fernstudium neben dem Beruf ist ja steuerlich absetzbar so weit ich weiß. Kann man von privat gekaufte Studienunterlagen (z. B. hier vom Forum "Markt") auch steuerlich absetzen, oder geht das nur, wenn man die Kurse alle bei der Fernuni belegt?

Gruß
Sapo
 
Nach meiner persönlichen Erfahrung sind alle Anschaffungen im Kontext mit dem Studium (Sekundärliteratur, Taschenrechner, Gesetzestexte, Fahrtkosten zu Mentorenveranstaltungen) ohne Probleme angerechnet worden.
 
Ja, dies entspricht auch meinen Erfahrungen. Ein Problem hatte ich nur, als ich noch im Zuständigkeitsbereich eines bayerischen FA wohnte. Dabei wurde das Studium an der FernUni zunächst als Aus- und nicht als Fortbildung qualifiziert. Ein Einspruch hat jedoch geholfen.
 
Die Ausgaben für das Studium sind in jedem Fall absetzbar! Allerdings ist zu unterscheiden ob die Ausgaben als Werbungskosten vom Arbeitslohn abgezogen werden oder ob sie als Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung gelten.
Werbungskosten sind die Aufwendungen dann, wenn das Studium mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängt (z.B. ein Kaufmann studiert WiWi). Dann sind die Ausgaben auch in unbegrenzter Höhe, natürlich nur soweit angefallen, absetzbar.
Andernfalls (z.B. Krankenschwester studiert Informatik) handelt es sich um Sonderausgaben, die nur bis zu einer Höhe von 4.000 € abziehbar sind.
D.h. solang die Ausgaben nicht über 4.000 € betragen ist es egal, wie sie behandelt werden, die Rückerstattung bleibt die gleiche.
Ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen!
 
bei mir ist es nicht ganz so schlimm wie die Info studierende Krankenschwester, aber als Ingenieur studiere ich WiWi. Kann ich das trotzdem als Werbungskosten absetzen? Ich möcht ja durch das WiWi-Studium meinen direkten beruflichen Horizont erweitern und evtl. mal in den technischen Einkauf, wo sowohl Ingenieur- als auch Wirtschaftkenntnisse gefragt sind?
 
chris2u2,
m.E. sind das auf jeden Fall Werbungskosten. Bei WiWi wird das Finanzamt immer ein Problem haben, die Fortbildung von der Berufsausbildung abzugrenzen.
Ich würde auf jeden Fall alle Ausgaben für die Fernuni als Werbungskosten in der Steuererklärung aufführen. Sollte das Finanzamt die Ausgaben dennoch streichen oder nur als Sonderausgaben abziehen, auf jeden Fall Einspruch einlegen und auf den Studiengang "Wirtschaftsingenieurwesen" hinweisen, der ja genau diese Fachbereiche vereint.

Hoffentlich hab ich mich jetzt nicht strafbar gemacht, Steuerberatungen darf nämlich nur ein Steuerberater vornehmen.

Falls noch Fragen offen sind, bitte PN!
 
Welche Kosten absetzbar?????

Hallo,

welche Kosten sind alles absetzbar, damit ich nichts vergesse 🙂

- Fahrtkosten zur Klausur
- Studienunterlagen (FRAGE: Wie weise es nach, wenn ich im MARKT Kurseinheiten von privat gekauft habe???????)

Gibts da sonst noch was?

Gruß
Sapo
 
Alle Fahrten, die in Zusammenhang mit dem Studium anfallen sind absetzbar, d.h. Mentorenveranstaltungen, Lerngruppen, Klausuren etc.
Die Pflicht zum Nachweis über geleistete Zahlungen liegen leider beim Steuerpflichtigen, aber wenn der Betrag überwiesen wurde und der Betreff einigermaßen erklärend ist, reicht eine Kopie vom Kontoauszug, denke ich.
Studiengebühren nicht vergessen!
Wem es nicht zu aufwändig ist, kann auch Quittungen für die Briefmarken sammeln, die Einsendeaufgaben müssen ja nach Hagen geschickt werden.
Die anteiligen monatlichen Kosten für Telefon und Internet, zwischen 50% und 80% können auch geltend gemacht werden.
Übernachtungskosten für die Kolloqien sind auch absetzbar.
 
Was würde denn als nachweis reichen? .. entfernung aufschreiben und dann bestätigen lassen von mentor oder so? oder wie macht ihr das?
 
Da gibt's doch diese tolle Liste über den Nachweis der Besuche am Studienzentrum zum Ausdrucken, dann bist Du 100%ig auf der sicheren Seite. Allerdings sollte es auch genügen, die Listen aus dem Studienzentrum auszudrucken, auf denen die jeweiligen Veranstaltungen angekündigt werden, die für Dich relevant sind.
 
Auf den Homepages der StZ kann man die Veranstaltungsankündigungen sehen und ausdrucken, und wohl auch die Listen.
Oder in den Infoheften, die Anfang des Semesters von dem StZ an dich geschickt werden, dem du zugeordnet bist.
 
Also du solltest jede mögliche quittung aufheben.
auch neue schreibunterlagen, ein neuer duden zum prüfen der seminararbeit, ein neuer locher, einfach alles
 
Ich habe da ein ähnliches Problem: ich überlege mir, ein neues Notebook und einen neuen Drucker anzuschaffen, eigentlich nur wegen meines Studiums. Ist das auch absetzbar?
 
Ja ist absetzbar.
am besten du lässt dir dazu von der Fernuni noch ein schreiben geben, wo das drinsteht.einfach dort anrufen.
die absetzung des pc erfolgt aber dann ueber 4 jahre....
 
Zur Klassifizierung des Studium:
  • solange man noch kein Erststudium hat, gelten die Aufwendungen für Kursmaterialien, etc. immer als Sonderausgaben.
    (Steht so zumindestens in Gabler Steuerlehre 2.)
  • Ist das Studium ein Zweitstudium zählen die Aufwendungen als Werbungskosten.
Den Computer und den Drucker schreibt man eigentlich inzwischen auf drei Jahre ab. Bis ca. 2003 waren es noch vier Jahre. Kosten die einzelnen Geräte aber unter 475€ brutto kann man diese aber im ersten Jahr auch voll geltend machen. Dies gilt auch für 2008 ff. da die Neuregelung nur für bilanzierende Unternehmen gilt und die bisherige GWG- Regelung für Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie die Überschusseinkünfte erhalten bleibt.
Ansonsten wie schon vorher erwähnt, kann man u.a. absetzen:
  • Materialgebühren
  • Primär- und Sekundärliteratur
  • Gesetzestexte
  • Aufwendungen für Papier, Stifte, Briefumschläge etc.
  • Porto für die Einsendearbeiten
  • Telefongebühren, Internet (Einzelnachweis oder 20€, je nach FA auch mehr)
  • Kontoführungsgebühren mit bis zu pauschal 16€
  • Fahrten zu Klausuren
  • ggf. auch Verpflegungsmehraufwand
  • Fahrten zu Mentorveranstaltungen mit 0,30€ pro km
  • Fahrten zu Lerngruppen
    (hierzu sollte ein Nachweis geschrieben werden: "Datum, Teilnehmer, Ort des Treffens, Inhalt des Treffens", da sonst gerade in Thüringen und Sachsen-Anhalt die Finanzämter sehr pingelig sind)
  • Fahrten zur Bücherei (auch wenn hierbei der Nachweis schwierig ist, sofern möglich in der Bücherei Auszug über ausgeliehende Bücher mit Ausleihdatum ausstellen lassen)
  • Computer, Scanner, u.ä. (auch Software)
    auch Reparaturen dieser Geräte
  • Bücherregale (soweit für Studienmaterial genutzt)
 
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