Steuererklärung Sonderausgaben oder Werbungskosten

Dr Franke Ghostwriter
Steuererklärung: Sonderausgaben oder Werbungskosten

Hallo zusammen,

die Kosten für das Fernstudium kann man ja sowohl als Sonderausgaben (Zweitstudium oder Fortbildung) als auch als Werbungskosten (Erststudium) absetzen.

Ist es korrekt so, dass bei den Werbungskosten pauschal 920 angesetzt werden, und wenn ich diese nicht durch andere Kosten erreiche, dann der noch fehlende Betrag dieser pauschalen 920 Euro von den Kosten für das Fernstudium "abgezogen"wird? Ein Beispiel: Ich habe sonstige Werbungskosten von 500 Euro. Die Kosten für das Fernstudium belaufen sich auch 1000 Euro. Soll heißen, als Werbungskosten komme ich insgesamt nur auf 1500 und nicht auf 1920. Ist das korrekt so.

Wenn ja, wäre es ja sinnvoller die Kosten als Sonderausgaben abzusetzen, denn dann würde ich 920 Werbungskosten + 1000 Sonderausgaben geltend machen, oder?

Gruß
Susi-MX3
 
Dr Franke Ghostwriter
ich verwende auch die WiSo-Software. Ist sehr übersichtlich strukturiert und einach zu bedienen. Kostenpunkt so um die 30 Euronen...

Gruß
Susi-MX3
 
also ich habe mir gestern auch de wiso-software geholt. habe mir erstmal einen überblick verschafft und sieht echt gut aus...werde dann mal berichten.
 
Ich mache das alles "zu Fuß" - und es klappt wunderbar.

Belege aufbewahren, sortieren und aufaddieren macht sowieso kein Steuerprogramm der Welt 😀

Meine Erstattung für 2008 habe ich schon auf dem Konto. Hat keine zwei Wochen gedauert.
 
Ich werde es auch wohl zu Fuß machen! Als Vorlage kann ich die Steuererklärung von meinem Steuerberater aus dem letzten Jahr nehmen und werde dieses Jahr alles genauso machen da sich eigentlich nichts wirklich geändert hat
 
Ich mache das alles "zu Fuß" - und es klappt wunderbar.

Belege aufbewahren, sortieren und aufaddieren macht sowieso kein Steuerprogramm der Welt 😀

Meine Erstattung für 2008 habe ich schon auf dem Konto. Hat keine zwei Wochen gedauert.
Wers kann und auch den nötigen Durchblick hat, machts so!
Eigentlich einfach, nur muss man wissen, was man darf/muss. 😉

So, ich muss weg.
 
Elster rechnet einem auch aus, wieviel man voraussichtlich bekommt.
Ich mach das auch "zu Fuß" und bei Fahrten zu Klausuren setze ich neben den Fahrtkosten (30 Cent pro gefahrenen km, das heißt dann übrigens nicht Entfernungskilometer, das wäre nur der einfache Weg!), ggf. Übernachtungskosten (da gibt´s auch ne Pauschale, wenn Du keinen Beleg hast: 20 EUR) und den Verpflegungsmehraufwand, den Hundehütte in Beitrag #91 erwähnt hat.
Absetzen darfst Du natürlich nur die Kosten, die Dir auch entstanden sind.........wenn Du mit der Bahn fährst, die Bahnkosten.
 
"Denken" ist im Steuersystem nicht vorgesehen.

Wenn man dir das nachweist, ist es Steuerbetrug. Aber wer will dir nachweisen, dass du nicht mit dem Auto gefahren bist?

Isch abe gar gein Audo!

Wo kann ich zu dem Thema (Fahrtkosten und km-Pauschale bei Fort-/Weiterbildung) was nachlesen? Nach meinem Wissen ist es zumindest bei den Fahrten zur Arbeit so, dass man die km-Pauschale ansetzen darf, auch wenn man öffentliche Verkehrsmittel benutzt.
 
Man muss bei der Steuererklärung das Kennzeichen des Fahrzeuges angeben, falls es sich um ein Auto handelt.

Gruß
 
Absetzen darfst Du natürlich nur die Kosten, die Dir auch entstanden sind.........wenn Du mit der Bahn fährst, die Bahnkosten.

Wo steht das eigentlich?

Weil beim Arbeitsweg ist es ja auch egal, ob Auto, Bahn, Fahrrad oder Fuss. Da bekommt man auch 0,30 €, aber natürlich nur eine Fahrt jeweils.

Wenn das jetzt hier wieder anders ist, dann blickt bei dem System keiner durch.
 
Wo steht das eigentlich?

Weil beim Arbeitsweg ist es ja auch egal, ob Auto, Bahn, Fahrrad oder Fuss. Da bekommt man auch 0,30 €, aber natürlich nur eine Fahrt jeweils.
.
Beim Arbeitsweg darf ich nicht mal meine Bahnkarte angeben sondern MUSS 0,30 Euro pro KM nehmen (meine Karte ist um den Faktor 3 teurer als die KM-Pauschale)
 
Die unterschiedlichen Regelungen kommen daher, dass mit Steuergesetzen politische Ziele verwirklicht werden sollen. Die Gleichstellung von PKW/Bahn/Fahrrad bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben damals die Grünen durchgesetzt. Davor gab es unterschiedliche Pauschsätze bzw. die tatsächlichen Kosten wurden angesetzt. Diese Fahrten haben auch einen eigenen Paragraphen in § 9 EStG
Dienstreisen sind dagegen ganz anders geregelt: Es müssen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wobei es für PKW und Verpflegungsmehraufwand Pauschsätze gibt. Was meinst du wie große Unternehmen sich freuen würden, wenn sie anstatt der Fahrkarte der Bahn 30 Ct pro km ansetzen dürften?
Und die Systematik ist im Steuerrecht so gut wie über Bord gegangen. Nicht umsonst erscheinen 66%-75% der Steuerrechtsliteratur auf der Welt in deutscher Sprache
 
Wo steht das eigentlich?

Weil beim Arbeitsweg ist es ja auch egal, ob Auto, Bahn, Fahrrad oder Fuss. Da bekommt man auch 0,30 €, aber natürlich nur eine Fahrt jeweils.

Wenn das jetzt hier wieder anders ist, dann blickt bei dem System keiner durch.

Der Arbeitsweg ist direkt in §9 Abs. 2 EStG geregelt (Ansatz 0,30 €, egal mit welchem Verkehrsmittel, einfache Strecke, also sog. Entfernungskilometer), das mit den Fahrtkosten z.B. bei Fahrten zu Klausuren sind Fahrtkosten nach R9.5 LStR2008 i.V.m. dem BRKG: Fahrkarten oder eben die km-Pauschale für gefahrene Kilometer i.H.v. 0,30€, zzgl. Übernachtungskosten nach R9.7 LStR2008 und Verpflegungsmehraufwand nach R9.6 LStR2008.
 
Der Arbeitsweg ist direkt in §9 Abs. 2 EStG geregelt (Ansatz 0,30 €, egal mit welchem Verkehrsmittel, einfache Strecke, also sog. Entfernungskilometer), das mit den Fahrtkosten z.B. bei Fahrten zu Klausuren sind Fahrtkosten nach R9.5 LStR2008 i.V.m. dem BRKG: Fahrkarten oder eben die km-Pauschale für gefahrene Kilometer i.H.v. 0,30€, zzgl. Übernachtungskosten nach R9.7 LStR2008 und Verpflegungsmehraufwand nach R9.6 LStR2008.

Danke, schön ausführlich.
 
z.B. bei Fahrten zu Klausuren sind Fahrtkosten nach R9.5 LStR2008 i.V.m. dem BRKG: Fahrkarten oder eben die km-Pauschale für gefahrene Kilometer i.H.v. 0,30€, ...

Ich nochmal und ich glaube ich habe es immer noch nicht wirklich verstanden. Richtig oder falsch: Wenn ich mit dem Fahrrad zur Klausur fahre dann 0,30, wenn ich mit dem Auto fahre 0,30, wenn ich mitgenommen werde 0,00 und wenn ich mit dem Zug fahre die Kosten die ich tatsächlich für die gesamte Streck hin und zurück bezahlt habe.
 
Ich glaube nicht das es fürs Fahrrad 30 cent gibt ... für einen Roller gibt es zumindest für den Weg zur Arbeit auch keine 30 cent sondern einen etwas geringeren Satz!

edit: habs gerade nachgeschlagen, fürs Fahrrad gibts 5 Cent!

Ich kann das Thema Steuererklärung nun abhaken 🙂 Meine habe ich gestern fertiggestellt, eingetütet und heute geht alles per Post raus 🙂 Mal schaun wie lang die brauchen -_-
 
Ich glaube nicht das es fürs Fahrrad 30 cent gibt ... für einen Roller gibt es zumindest für den Weg zur Arbeit auch keine 30 cent sondern einen etwas geringeren Satz!

edit: habs gerade nachgeschlagen, fürs Fahrrad gibts 5 Cent!

Die Pendlerpauschale kann von allen Personen geltend gemacht werden, egal ob Sie mit dem Fahrrad, zu Fuß, mit der Bahn oder mit dem Mähdrescher zur Arbeit gelangen.

Wo steht das schon wieder? Also bei mir steht auch die Info, für alles 0,30 €/km. Jedenfalls finde ich nirgends geringere Beträge. https://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/entfernungspauschale.htm
 
Also die Pendlerpauschale ist mir egal, mir geht es um die Fahrten zu einer Klausur oder zu einem Seminar der Fernuni Hagen. Richtig oder falsch: Wenn ich mit dem Fahrrad zur Klausur fahre dann 0,30, wenn ich mit dem Auto fahre 0,30, wenn ich mitgenommen werde 0,00 und wenn ich mit dem Zug fahre die Kosten die ich tatsächlich für die gesamte Streck hin und zurück bezahlt habe?
 
Also die Pendlerpauschale ist mir egal, mir geht es um die Fahrten zu einer Klausur oder zu einem Seminar der Fernuni Hagen. Richtig oder falsch: Wenn ich mit dem Fahrrad zur Klausur fahre dann 0,30, wenn ich mit dem Auto fahre 0,30, wenn ich mitgenommen werde 0,00 und wenn ich mit dem Zug fahre die Kosten die ich tatsächlich für die gesamte Streck hin und zurück bezahlt habe?

Klingt kompliziert. Wie ist das bei Mitfahrzentrale? Richtige Rechnungen gibt es ja da auch nicht.
 
Also die Pendlerpauschale ist mir egal, mir geht es um die Fahrten zu einer Klausur oder zu einem Seminar der Fernuni Hagen. Richtig oder falsch: Wenn ich mit dem Fahrrad zur Klausur fahre dann 0,30, wenn ich mit dem Auto fahre 0,30, wenn ich mitgenommen werde 0,00 und wenn ich mit dem Zug fahre die Kosten die ich tatsächlich für die gesamte Streck hin und zurück bezahlt habe?

Wenn keine Belege (Bahnkarte) vorgelegt werden können, werden die Pauschalsätze (chasey, da hast Du also schon Recht!) von den Finanzämtern auch bei den Fahrten zu den Klausuren anerkannt.
Auto: 0,30
Roller: 0,13
Moped/Mofa: 0,08
Rad: 0,05

Wenn Du mitfährst, hast Du ja keine Kosten. Verlangt derjenige was, lass Dir eine Quittung geben und dann hast Du wieder den Belegnachweis wie bei der Bahnfahrt.
 
Hab gestern nun von meinem Steuerberater gesagt bekommen, dass mein BWL Studium nicht anzurechnen sei und ich somit nur ganz wenig Steuern zurück bekomme...
Seine Begründung war, dass das Studium nicht berufsbegleitend ist!?
Spinnt der oder stimmt das wirklich!?
Bin unsicher und absolut sauer- am end mach ich den mist nochmal allein und bekomm mehr raus, als ich jetzt bekommen soll ( 150 Euro und der Depp will 60 Euro für sich haben, weil es soviel Arbeit war!?) *TZ*

:-/
 
Hi!
Hab gestern nun von meinem Steuerberater gesagt bekommen, dass mein BWL Studium nicht anzurechnen sei und ich somit nur ganz wenig Steuern zurück bekomme...
Seine Begründung war, dass das Studium nicht berufsbegleitend ist!?
Spinnt der oder stimmt das wirklich!?
Bin unsicher und absolut sauer- am end mach ich den mist nochmal allein und bekomm mehr raus, als ich jetzt bekommen soll ( 150 Euro und der Depp will 60 Euro für sich haben, weil es soviel Arbeit war!?) *TZ*
:-/

Was machst du beruflich? Arbeitest du viel, damit es sich überhaupt lohnt? Denn du kannst ja nicht mehr Steuern wiederbekommen, als du gezahlt hast. Vielleicht meint er sowas.

Oder hat es was mit Sonderausgaben/Werbungskosten zu tun? Sonderausgaben gehen in deinem Fall vielleicht nicht und nur Werbungskosten und die Ausgaben fürs Studium liegen noch unter der Werbungskostenpauschale, dass es sich daher nicht lohnt.

Wir brauchen mehr Details.

Du bekommst übrigens mit den Steuern nicht deine Ausgaben fürs Studium direkt 1zu1 wieder, sondern deine Ausgaben werden vom steuerpflichtigen Brutto abgezogen, so dass du im Endeffekt weniger Steuern zahlst und nur die Differenz davon wird ausgezahlt.
 
Ich arbeite als kfm. Sachbeabeiterin und da Vollzeit. also 40 Stunden die Woche und das ds ganze JAhr 2008 =)
Also eigentlich hab ich fest damit gerechnet, dass ich das Studium abestzen kann...

Bine cht am überlegen, ob ich mich selbst hinsetze und das selbst in die Hand nehme und das einreiche... hmpf
 
Ich arbeite als kfm. Sachbeabeiterin und da Vollzeit. also 40 Stunden die Woche und das ds ganze JAhr 2008 =)
Also eigentlich hab ich fest damit gerechnet, dass ich das Studium abestzen kann...

Bine cht am überlegen, ob ich mich selbst hinsetze und das selbst in die Hand nehme und das einreiche... hmpf :-(


Was hast du zu verlieren? Nichts!
Also, Ostern ran an die Unterlagen
 
recht haste 😀

werd mal die grundlage vom Steierberater nehmen und dann gehts looos...Drückt die Däumchen 😉

Hallo Jess,
du kannst die Kosten fürs Studium definitiv absetzen, ich schick dir bei Bedarf die Rechtsvorschrift.
Ich würde mir die Arbeit aber sparen und von dem "Volldepp" verlagen (!!!!), dass er die Kosten ansetzt. Dafür bekommt er doch Geld von Dir?
Wir lernen doch auch etwas über input - output, oder?
 
Allerdings stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Stuerberater recht hat. Wie von Amber-Ann bereits angedeutet, gibt es durchaus Fälle, wo das Studium sich steuerlich nicht oder kaum bemerkbar macht. In solchen Fällen kann der Steuerberater nichts machen, und selbstverständlich bekommt der Steuerberater das Geld nicht dafür, "Sachen anzusetzen", die gar nicht gehen. Die Angaben von Jesss sind reichlich unpräzise, die genaue Begründung des Steuerberater müsste man schon wissen.
 
Wer z. B. zum WS0809 mit zwei Modulen angefangen hat und nie bei einer Betreuung war und auch sonst nichts für die Uni gekauft hat (Bücher, Büromaterial etc.), kann nur die Studiengebühren absetzen. Das macht dann nicht so wahnsinnig viel aus.
 
Also hab es bisher noch keine Unterlagen bekommen- die werd ich morgen Abend sehen und dann werd ich auch genaueres erklärt bekommen...
Dann schaue ich mal, wer recht hat 😉

Hab schon brav Bücher gekauft und war auch bei den Veranstaltungen!🙂

Hab halt erst zum Oktober das Studium begonnen, vielleicht liegt das daran, dass ich so wenig zurück bekomme!
Wir werden sehen
 
Also hab es bisher noch keine Unterlagen bekommen- die werd ich morgen Abend sehen und dann werd ich auch genaueres erklärt bekommen...
Dann schaue ich mal, wer recht hat 😉

Hab schon brav Bücher gekauft und war auch bei den Veranstaltungen!🙂

Hab halt erst zum Oktober das Studium begonnen, vielleicht liegt das daran, dass ich so wenig zurück bekomme!
Wir werden sehen 😀

Dein Steuerberater irrt.

Beim Studienbeginn im Oktober hast du halt noch nicht so viel abzusetzen.
 
Jesss,

das folgende gilt auch für Dich, falls es sich bei Dir um ein Erststudium handelt.
Dann sind die Kosten bis max. 4.000/Jahr als unbeschränkte Sonderausgaben absetzbar.
Man könnte, falls die Weiterbildung vom Finanzamt als Fortbildung im ausgeübten Beruf anerkannt würde, diese Kosten auch als Werbungskosten mit dem Vorteil absetzen, dass die Höchstgrenze von 4.000/Jahr wegfällt. Aber wir Fernstudenten haben wohl in den seltensten Fällen mehr als 4.000 anzusetzen.
Absetzbar sind alle Rechnungen, die Du auch in dem Steuerjahr bezahlt hast. D.H. dass alle Rechnungen, die zwar das letzte Semester betreffen, aber erst in 2009 von Dir bezahlt wurden, auch erst in der Steuererklärung 2009 geltend gemacht werden können.
Denke auch an solche Dinge wie PC und Drucker. Die kannst Du auf drei Jahre abschreiben (monatsgenau).

Viel Glück.

Gruß
PeterF
 
Ich nutze seit mehreren Jahren die Steuer-Spar-Erklärung (Steuertipps.de) von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft und brauche zusätzlich nicht irgendwelche Excellisten zu führen. Ich sammle über das Jahr meine Belege und gebe dann alles ein. Selbst mit Zuzug aus dem Ausland nach Deutschland (ausländischem und deutschem Verdienst) kein Problem. Bis jetzt konnte ich auch alle Kosten in Zusammenhang mit dem Fernstudium eingeben.

Ich kann die Software auf jeden Fall empfehlen -- war letztes Jahr auch Testsieger der Stiftung Warentest (auch nicht zum ersten mal, glaube ich). Man kann umsonst 'ne Testversion runterladen.
 
Also bei mir gabs keine Probleme mit der Absetzbarkeit habe alles als Sonderausgaben abgesetzt inklusive Anfahrten zu Klausur und zu den Mentoriellen Veranstaltungen ebenso die Kursmaterialgebühren und zusätzlich besorgte Bücher bzw. Klausurhilfen.

Habe direkt die Belege der Steuererklärung mit beigefügt (Klausurteilnahmebestätigung, unterschriften blätter der Mentoren, Rechnungskopien, Briefe der "Kanzlerin von Hagen". Und es hat sich sehr gelohnt. Die ca. 100 km Anfahrt die ich für Mathe in Kauf genommen habe wurde auch akzeptiert.
 
Also bei mir gabs keine Probleme mit der Absetzbarkeit habe alles als Sonderausgaben abgesetzt ...

Hallo schneevater,

darf ich fragen, ob Du Vollzeit oder Teilzeit studierst und was Du vorher gemacht hast (Ausbildung etc.)??

Als ich meine Steuererklärung (vor mittlerweile 3 Monaten.... und immer noch keine Antwort) abgegeben hatte, sagte mir die Mitarbeiterin vom Finanzamt, dass das Studium in meinem Fall nur unter den Werbungskosten angesetzt werden kann. Es handele sich ihrer Meinung nach um eine Weiterbildung. Ich hatte ne Ausbildung zur Anwendungsenwicklerin (technisch) gemacht und studiere nun W-Info (wirtschaftlich). Ich hoffe nur, dass ich dass mit nem Einspruch oder so noch irgendwie als Sonderausgaben durchbekomme. Habe nämlich sonst keine Werbungskosten zum Absetzen...

Gruß
Susi-MX3
 
Susi!
Meiner Meinung nach ist es egal, ob du ne Ausbildung in deiner Studienrichtung gemacht hast. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Erststudium sind Sonderausgaben. Bei mir wollten sie es auch erst als Werbungskosten einstufen, hab aber dann angerufen und dann hat sich die Sachbearbeiterin entschuldigt und es als Sonderausgaben berücksichtigt!
Grüße
Nicole
 
Also bei mir gabs keine Probleme mit der Absetzbarkeit habe alles als Sonderausgaben abgesetzt inklusive Anfahrten zu Klausur und zu den Mentoriellen Veranstaltungen ebenso die Kursmaterialgebühren und zusätzlich besorgte Bücher bzw. Klausurhilfen.

Habe direkt die Belege der Steuererklärung mit beigefügt (Klausurteilnahmebestätigung, unterschriften blätter der Mentoren, Rechnungskopien, Briefe der "Kanzlerin von Hagen". Und es hat sich sehr gelohnt. Die ca. 100 km Anfahrt die ich für Mathe in Kauf genommen habe wurde auch akzeptiert.
Wie sieht das aus, wenn man mal gebrauchte Literatur und Materialien gekauft hat? Gibts denn Unterschiede, ob man das dann auch von einer Privatperson oder z. B. aus dem Antiquariat sich besorgt hat?


Hallo Susi!
Meiner Meinung nach ist es egal, ob du ne Ausbildung in deiner Studienrichtung gemacht hast. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Erststudium sind Sonderausgaben. Bei mir wollten sie es auch erst als Werbungskosten einstufen, hab aber dann angerufen und dann hat sich die Sachbearbeiterin entschuldigt und es als Sonderausgaben berücksichtigt!
Grüße
Nicole
Und das lässt ja dann wohl einen sehr großen Auslegungsspielraum zu ...? 😉


Ich muss jetzt ...
 
Wie sieht das aus, wenn man mal gebrauchte Literatur und Materialien gekauft hat? Gibts denn Unterschiede, ob man das dann auch von einer Privatperson oder z. B. aus dem Antiquariat sich besorgt hat?

solange du eine Rechnung hast nein, kein Problem
Bei mir wurden neu und gebraucht gekaufte Bücher mit einem ebay Beleg anerkannt - das bedurfte allerdings mehr Überzeugungskraft als die einfache Erklärung. Ein Wirtschaftslexikon für 150 Euro statt für über 500 hat dann aber doch überzeugt :cool
 
Ich geb die Steuererklärung immer mittels Elster ab, mach die immer mit WISO Sparbuch dank Vorlage vom Vorjahr dauert das nie lang so...

Hallo schneevater,

darf ich fragen, ob Du Vollzeit oder Teilzeit studierst und was Du vorher gemacht hast (Ausbildung etc.)??

Studiere Teilzeit Bachelor W.-Informatik. Arbeite Vollzeit in einer EDV-Abteilung und laut Steuererklärung (muss man ja Beruf reinschreiben pack ich da immmer Informatiker rein) Ausbildung ist "nur" der Informationstechnische Assistent mit Fachabi. Bin also auch noch obendrein Akademiestudent (nach diesem Semster hoffentlich nicht mehr).
 
schneevater,

von der Richtung ist unsere Laufbahn ja ähnlich, d.h. Ausbildung technisch und Studium wirtschaftswissenschaftlich. Bei mir hieß es jedoch, dass das Studium eine Weiterbildung ist (und kein Erststudium), da ich Informatik gelernt habe und nun studiere... naja ich werde Widerspruch einlegen bzgl. der Steuererklärung, vielleicht klappts.

Gruß
Susi-MX3
 
Also hab es bisher noch keine Unterlagen bekommen- die werd ich morgen Abend sehen und dann werd ich auch genaueres erklärt bekommen...
Dann schaue ich mal, wer recht hat 😉

Hab schon brav Bücher gekauft und war auch bei den Veranstaltungen!🙂

Hab halt erst zum Oktober das Studium begonnen, vielleicht liegt das daran, dass ich so wenig zurück bekomme!
Wir werden sehen 😀

Gibt es hier schon was Neues?
Bist du jetzt schlauer, wo du die Unterlagen vom Steuerberater hast?
 
Fortbildungskosten

Kommt anscheinend darauf an wie das ganze gewertet wird, also Berufsbegleitend oder nicht. Wenn es Berufsbegleitend ist denn Werbungskosten, aber das dürfte bei der Fernuni nie der Fall sein da dies ja denn eine Ausbildung mit gleichzeitigem Studium wäre z.B. ist ja mittlerweile sehr in Mode diese Art.

Ich glaube aber das wenn die Steuererklärung elektronisch abgegeben wird, diese meistens eher so abgesegnet werden wie sie abgegeben wurde.
Die Steuerberechnung des Programms stimmte z.B. Cent-genau mit dem Bescheid vom Finanzamt überein bei mir (mal wieder).
 
confused:😕😕

Ist doch da alles gut erklärt.

Also wann Werbungskosten und wann Sonderausgaben.

Das was du da schreibst, verwirrt eher, als es hier beiträgt.


Fortbildungskosten

Kommt anscheinend darauf an wie das ganze gewertet wird, also Berufsbegleitend oder nicht. Wenn es Berufsbegleitend ist denn Werbungskosten, aber das dürfte bei der Fernuni nie der Fall sein da dies ja denn eine Ausbildung mit gleichzeitigem Studium wäre z.B. ist ja mittlerweile sehr in Mode diese Art.

Ich glaube aber das wenn die Steuererklärung elektronisch abgegeben wird, diese meistens eher so abgesegnet werden wie sie abgegeben wurde.
Die Steuerberechnung des Programms stimmte z.B. Cent-genau mit dem Bescheid vom Finanzamt überein bei mir (mal wieder).
 
Will nur damit anmerken das da jeweils auch ein mensch sitzt und es einzelfall entscheidungen des mitarbeiters im finanzamt bei nicht ganz eindeutigen fällen, daher ist ein einspruch meist nicht verkehrt...
 
Fahrtkosten

Hallo,

da ich im Rahmen der Werbungskosten die Fahrtkosten zur FernUni in Hagen absetzen möchte, folgende Frage:

die Bahntickets nach Hagen habe ich bereits im November 2008 gebucht, die Kolloqs fanden aber erst im Januar 2009 bzw. Februar 2009 statt.

Sind die Fahrtkosten bei der Steuererklärung für das Jahr 2008 oder für das Jahr 2009 abzusetzen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
nicci
 
Hier gilt tatsächlich das Abflußprinzip. Die Kosten sind in 2008 anzusetzen mit einem entsprechenden Hinweis, dass die Veranstaltungen erst in 2009 stattfinden. Dann ist alles klar.
 
habe nun endlich meinen Steuerbescheid für 2008 erhalten. Die Kosten für das Studium wurden als Sonderausgaben anerkannt. Was leider nicht positiv ist: Bei den Fahrtkosten wurde jeweils nur die einfache Strecke berücksichtigt... und Internetkosten konnte ich auch nicht absetzen...

Gruß
Susi-MX3
 
DerBelgarath schrieb:
Nun, das musst Du ja nicht auf sich beruhen lassen - gib ihnen halt Gelegenheit, ihre Fehler einzusehen und tätige Reue zu üben! 😎


Das ist Quatsch - innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Das ist regelmäßig drei Tage nach dem Datum des Bescheides!) Einspruch einlegen.
 
Ja klar, Einspruch einlegen werde ich. Suche nur noch nen Verweis auf ein Gesetzt oder ähnliches, wonach man alle tatsächlich gefahreren KM absetzen kann. Habt ihr grad was zur Hand? Im Post #29 dieses Threads wurde "Lohnsteuerrichtlinien 2008 R.9.5 (Reisekosten)" genannt. Reicht das als Angabe? Habt ihr da Erfahrungen?

Habt ihr noch nen Tip bzgl. der Absetzbarkeit von Telefon-/Internetgebühren? Wieviel Prozent könnte man angeben? Ich würde sagen dass ich das Internet zu 30-40% für Studium nutze (Termine im STZ suchen, Anmeldung für Prüfung etc, Abgabe von EAs und SKs, zusätzliche Infos zu den Skripten suchen (wenn das Skript zum Verständnis des Stoffes nicht ausreicht), Teilnahme an Newsgroups, hier im Forum, ...). Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass 30-40% anerkannt werden. Naja versuchen werd ich's.

Gruß
Susi-MX3
 
Wie erbringst du bei einer Flatrate einen Nachweis, dass du mehr als 20 % in Sachen FU unterwegs warst?

Es gibt ja noch den Begriff des "glaubhaft"-Machens.


Und es gibt eine betragliche Obergrenze: Die liegt bei Telekommunikationsaufwendungen bei 20 Euro pro Monat die maximal anerkannt werden können.
 
Wie erbringst du bei einer Flatrate einen Nachweis, dass du mehr als 20 % in Sachen FU unterwegs warst?

Es gibt ja noch den Begriff des "glaubhaft"-Machens.


Und es gibt eine betragliche Obergrenze: Die liegt bei Telekommunikationsaufwendungen bei 20 Euro pro Monat die maximal anerkannt werden können.

Mehr als 20 % ist schwer. Aber wenn man sagt 90 %. Dann bedeutet das ja, dass man nur deswegen fast Internet hat. Und da könnte ein Finanzbeamter stutzig werden und nachfragen.
Aber bei 20 % kräht kein Hahn und vielleicht sind 30 und 40 % auch noch vertretbar.

Wiederum ist sowas schwer belegt. Aber derjenige, der nur für die Uni surft, ist ja dann selber schuld. Er könnte es ja auch mehr nutzen. Aber wer surft hier auch nur für die Uni? 20 % Uni und 80 % privat sind doch realistisch.
 
20 % sind ein Witz.

Das würde ja implizieren, dass ich in meiner Freizeit zu 80 % privat telefoniere und im Internet unterwegs bin.

Das wiederum ist selbst bei einem Teilzeitstudium neben einem Vollzeit-Job unglaubhaft.

Letztes Jahr (also für 2007) habe ich 50 % angesetzt und alles ist anerkannt worden. Dieses Jahr (also für 2008) habe ich auch 50 % angesetzt und sie haben es auf 20 % gekürzt.

Bei einer Kommilitonin (wir sind eine Lerngemeinschaft, selbe Stadt, aber anderes Finanzamt) haben sie für 2008 50 % anerkannt. Wir beide haben jeweils Flatrate-Komplett-Pakete und können somit nichts explizit nachweisen.

Der Einspruch ist letzte Woche rausgegangen. Mir geht es nicht um die paar Euro, aber gegen Behörden-Willkür habe ich etwas.

Das ziehe ich notfalls bis zum Finanzgericht durch. Einen Anwalt braucht man dafür ja nicht und Verwaltungsgerichtsverfahren kosten ja auch so gut wie nichts.

Ich halte euch auf dem Laufenden ...
 
... Aber wer surft hier auch nur für die Uni? 20 % Uni und 80 % privat sind doch realistisch.


Ich mache mein Notebook an, wenn ich nach Hause komme und mache es aus, wenn ich ins Bett gehe. In der Regel habe ich die ganze Zeit eine Seite mit dem Forum auf.

Ganz grob ist dies der Zeitraum 18 bis 24 Uhr. Davon soll ich also 80 % privat im Internet hängen? Das wärten 4 Stunden und 48 Minuten.


Amber-Ann, glaubst du eigentlich, was du da als realistisch einstufst???
 
Ich mache mein Notebook an, wenn ich nach Hause komme und mache es aus, wenn ich ins Bett gehe. In der Regel habe ich die ganze Zeit eine Seite mit dem Forum auf.

Ganz grob ist dies der Zeitraum 18 bis 24 Uhr. Davon soll ich also 80 % privat im Internet hängen? Das wärten 4 Stunden und 48 Minuten.

Amber-Ann, glaubst du eigentlich, was du da als realistisch einstufst???

Ja, und selbst dieses Forum ist doch nicht nur Uni.
Aber bei den Flatrate-Preisen sind das eigentlich auch Peanuts, ob 90 % oder 20 % abgesetzt. So sehr sprengen die auch nicht die Erklärung.
 
20 % sind ein Witz.

Das würde ja implizieren, dass ich in meiner Freizeit zu 80 % privat telefoniere und im Internet unterwegs bin.

Das wiederum ist selbst bei einem Teilzeitstudium neben einem Vollzeit-Job unglaubhaft.

Letztes Jahr (also für 2007) habe ich 50 % angesetzt und alles ist anerkannt worden. Dieses Jahr (also für 2008) habe ich auch 50 % angesetzt und sie haben es auf 20 % gekürzt.

Bei einer Kommilitonin (wir sind eine Lerngemeinschaft, selbe Stadt, aber anderes Finanzamt) haben sie für 2008 50 % anerkannt. Wir beide haben jeweils Flatrate-Komplett-Pakete und können somit nichts explizit nachweisen.

Der Einspruch ist letzte Woche rausgegangen. Mir geht es nicht um die paar Euro, aber gegen Behörden-Willkür habe ich etwas.

Das ziehe ich notfalls bis zum Finanzgericht durch. Einen Anwalt braucht man dafür ja nicht und Verwaltungsgerichtsverfahren kosten ja auch so gut wie nichts.

Ich halte euch auf dem Laufenden ...
Ja, berichte mal von deinem Kampf gegen die Ungerechtigkeit.
a010.gif
😀🙂 Hier sei auch mal die Überlegung gestattet, ob du dir vielleicht auch ein Tagebuch oder einen Blog einrichtest, wo du über so was berichten magst?

Und ist deine sog. Behörden-Willkür nicht eher von der Entscheidung des dich betreuenden Sachbearbeiters abhängig? Letztendlich ist das alles Unklare doch Auslegungssache, die auch die "unterste Stufe" entscheiden kann?



Ich mache mein Notebook an, wenn ich nach Hause komme und mache es aus, wenn ich ins Bett gehe. In der Regel habe ich die ganze Zeit eine Seite mit dem Forum auf.

Ganz grob ist dies der Zeitraum 18 bis 24 Uhr. Davon soll ich also 80 % privat im Internet hängen? Das wärten 4 Stunden und 48 Minuten.


Amber-Ann, glaubst du eigentlich, was du da als realistisch einstufst???
Hundehuette ... du bist forumssüchtig! 😀


Ich muss weg.
 
Ja, und selbst dieses Forum ist doch nicht nur Uni.
Aber bei den Flatrate-Preisen sind das eigentlich auch Peanuts, ob 90 % oder 20 % abgesetzt. So sehr sprengen die auch nicht die Erklärung.


Deshalb hatte ich ja auch "nur" 50 % angesetzt 😀

Mich stört, dass bei unverändertem Sachverhalt in einem Jahr so und im anderen Jahr so entschieden wird.
 
Ich mache mein Notebook an, wenn ich nach Hause komme und mache es aus, wenn ich ins Bett gehe. In der Regel habe ich die ganze Zeit eine Seite mit dem Forum auf.

Ganz grob ist dies der Zeitraum 18 bis 24 Uhr. Davon soll ich also 80 % privat im Internet hängen? Das wärten 4 Stunden und 48 Minuten.

Das ist ganz von der persönlichen Situation abhängig und kann man somit nicht pauschal sagen. Am Internet hängt man ja nicht nur selber, sondern teilweise auch die Familie (sofern vorhanden). Und dann können die Prozentzahlen ganz anders aussehen
 
Also im letzten Jahr wurden bei mir 90% vom Internet/Festnetz Anschluss und 20% vom Handy anerkannt! Das hat mein Steuerberater so angesetzt und es ist ohne Rückfragen alles übernommen worden!
 
Also, ich gebe immer die kompletten Internetkosten an. Und habe einen Ausschnitt von der FU dabeigelegt (und gelb angemarkert), dass für das Studium ein Internetanschluß nötig ist.

Bisher wurde das anstandslos anerkannt.

Wenn ich nicht studieren würde, benötigte ich doch auch keinen Internetanschluß 😉.
 
So genau weiß ich das nicht mehr (nehme jedes Jahr den gleichen Zettel 🙂). Ich glaube aber in dem Heft 1 Informationen zum Studium.
 
Nein! Auf DIE Diskussionen mit dem FA lasse ich mich wiederum nicht ein.

Wie setze ich denn dann z. B. eine private Fahrt nach Paris oder London ab, wenn ich im TGV oder Flieger eine KE lese? 😀 😛
 
Dein Finanzbeamter, Hundehütte, erkennt einfach alles an, weil er keine Lust auf Diskussionen, Einsprüche oder gar Klagen hat. 😀 Der sieht Deine Erklärung, gönnt sich erst mal nen Schluck, hämmert gegen die Tischplatte, weint, warum er immernoch für diesen Buchstaben zuständig ist und drückt dann mit letzter Kraft den "alles anerkennen"-Knopf 🙂

Im Ernst: alles schön erklären und belegen und die Sache läuft. Spätestens beim Einspruch.
 
Dein Finanzbeamter, Hundehütte, erkennt einfach alles an, weil er keine Lust auf Diskussionen, Einsprüche oder gar Klagen hat. 😀 Der sieht Deine Erklärung, gönnt sich erst mal nen Schluck, hämmert gegen die Tischplatte, weint, warum er immernoch für diesen Buchstaben zuständig ist und drückt dann mit letzter Kraft den "alles anerkennen"-Knopf 🙂

Im Ernst: alles schön erklären und belegen und die Sache läuft. Spätestens beim Einspruch. 😉

😀

In einem Punkt widerspreche ich dir: Er drückt den Knopf nicht mit letzter Kraft. Vielmehr knallt sein Kopf kurz vor der Mittagspause auf die Tastatur und dabei ...

Erst kurz vor Feierabend (also 5 Minuten später 😛) wacht er wieder auf. Und da kann er das Anerkannte nicht mehr rückgängig machen.
 
Und es gibt eine betragliche Obergrenze: Die liegt bei Telekommunikationsaufwendungen bei 20 Euro pro Monat die maximal anerkannt werden können.

Wenn es diese Grenze geben würde... dann frag ich mich warum bei mir seit Jahren (ohne einen Nachweis oder eine Rechnung... ich schreib den Posten einfach mit in die Aufstellung der Werbungskosten) monatlich 80 Euro akzeptiert werden. 😛
 
Wenn es diese Grenze geben würde... dann frag ich mich warum bei mir seit Jahren (ohne einen Nachweis oder eine Rechnung... ich schreib den Posten einfach mit in die Aufstellung der Werbungskosten) monatlich 80 Euro akzeptiert werden. 😛

80 Euro im Monat? Was hast du denn für Tarife???


Diese 20 Euro-Grenze hat mir mein FA mitgeteilt. Ich habe das daraufhin auch irgendwo nachvollzogen und abgehakt.

Entweder erkennt mir mein FA das nun an oder das zuständige Finanzgericht wird entscheiden müssen. Ich habe nämlich keine Lust, monatelang explizit aufzuzeichnen, wann ich wie im Internet unterwegs war.
 
Gestern gabs den Steuerbescheid. Bei mir wurden die gesamten Werbungskosten so akzeptiert! d.h. Telefon/Internet Flat zu 90% und Handy zu 20%
 
Steuerbescheid

Hallo zusammen,
ich habe gestern meinen Steuerbescheid für 2008 zurückbekommen. Da werden auf einmal die Kosten von dem Studium nicht mehr anerkannt. Begründung ist: "Aufwendungen für ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, sind gem. § 12 nr. 5 EStG nicht abziehbar. Um ein Erststudium handelt es sich, wenn ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium vorausgegangen ist." Ich habe die Kosten als Sonderkosten angesetzt, wie mir 2006 beim ersten Mal vom FA geraten worden ist und bis jetzt sind sie auch immer ohne Probleme anerkannt worden. Ist dies schon mal jemandem passiert oder hat eine Erklärung dazu? Wie begründet man am besten den Einspruch? Ich habe vor her bereits eine Ausbildung zur Bürokauffrau erfolgreich abgeschlossen...
 
VIelleicht geht es, wenn Du sagst, dass Du das Studium brauchst um beruflich weiterzukommen. Denn dann müsste es als Sonderausgaben anerkannt werden.

Problematisch könnte es werden, wenn das Studium inhaltlich auf Deine Ausbildung aufbaut, weil es dann nicht mehr als Erststudium durchgeht. Denn nur ein Erststudium kann als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Gruß
Susi-MX3
 
Das war nicht die Frage.

Dann solltest du deine Fragen präzisieren.

Neue Antwort: Wenns kein Erststudium ist dann ist es vielleicht ein Zweitstudium?

BTW: Gibt es den Begriff "Zweitstudium" in der Steuerliteratur überhaupt, ich dachte es gibt nur Ausbildungen? Insoweit wäre das erste Studium die zweite Ausbildung.
 
Problematisch könnte es werden, wenn das Studium inhaltlich auf Deine Ausbildung aufbaut, weil es dann nicht mehr als Erststudium durchgeht. Denn nur ein Erststudium kann als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Gruß
Susi-MX3

Aber das Finanzamt hat mir ja geschrieben, dass ich ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindes, nicht absetzen darf. Ich stehe aber Vollzeit im Angestelltenverhältnis, was die anhand meiner Lohnsteuerkarte wohl gesehen haben müssten. Sie haben es mir ja auch die letzten zwei Jahre anerkannt...
 
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