Steuererklärung Sonderausgaben oder Werbungskosten

Dr Franke Ghostwriter
Steuererklärung: Sonderausgaben oder Werbungskosten

Hallo zusammen,

die Kosten für das Fernstudium kann man ja sowohl als Sonderausgaben (Zweitstudium oder Fortbildung) als auch als Werbungskosten (Erststudium) absetzen.

Ist es korrekt so, dass bei den Werbungskosten pauschal 920 angesetzt werden, und wenn ich diese nicht durch andere Kosten erreiche, dann der noch fehlende Betrag dieser pauschalen 920 Euro von den Kosten für das Fernstudium "abgezogen"wird? Ein Beispiel: Ich habe sonstige Werbungskosten von 500 Euro. Die Kosten für das Fernstudium belaufen sich auch 1000 Euro. Soll heißen, als Werbungskosten komme ich insgesamt nur auf 1500 und nicht auf 1920. Ist das korrekt so.

Wenn ja, wäre es ja sinnvoller die Kosten als Sonderausgaben abzusetzen, denn dann würde ich 920 Werbungskosten + 1000 Sonderausgaben geltend machen, oder?

Gruß
Susi-MX3
 
Dr Franke Ghostwriter
Hallo zusammen,
ich habe gestern meinen Steuerbescheid für 2008 zurückbekommen. Da werden auf einmal die Kosten von dem Studium nicht mehr anerkannt. Begründung ist: "Aufwendungen für ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, sind gem. § 12 nr. 5 EStG nicht abziehbar. Um ein Erststudium handelt es sich, wenn ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium vorausgegangen ist." Ich habe die Kosten als Sonderkosten angesetzt, wie mir 2006 beim ersten Mal vom FA geraten worden ist und bis jetzt sind sie auch immer ohne Probleme anerkannt worden. Ist dies schon mal jemandem passiert oder hat eine Erklärung dazu? Wie begründet man am besten den Einspruch? Ich habe vor her bereits eine Ausbildung zur Bürokauffrau erfolgreich abgeschlossen...

Die Begründung ist falsch. SIe ist nur zutreffend bei einem gewünschten Abzug der Kosten des ERststudiums als Werbungskosten.
Grundsätzlich ist ein Erststudium gemäß §12 Absatz 5 ESTG nicht abzugsfähig. ABER: Gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 7 sind Aufwendungen für die Berufsausbildung abzugsfähig, zudem das Erststudium zählt. Und dies ist ein Tatbestand gem § 12 Satz 1 bei dem § 12 Nr.5 nicht zur Anwendung kommt
Die entscheidenden Passagen von § 12 ESTG
Soweit in den §§ 9c, 10 Abs. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7 und 9, §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden

.....

5. Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:

......
7. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr. Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 und 6b, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 und Absatz 2 sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden.
Quintessenz: Erststudium ist nicht als Werbungskosten absetzbar, aber als Sonderausgaben
Daher hat das FA hier unrecht
 
Dann hängt es aber vom Finanzbeamten ab, wie der das sieht!!! Ich habe das Studium als Werbungskosten angesetzt, da ich nebenbei noch eine Weiterbildung laufen hatte und es ist obwohl es mein Erststudium ist vom Finanzamt anerkannt worden.

Gruß
 
Ich hatte 2007 noch meine Ausbildung, die ich teilweise selbst gezahlt habe und das Fernstudium. D.h. ich würde die Ausbildung bei Werbungskosten laufen lassen und das Fernstudium als Sonderausgaben oder?
Ausbildung ist 2008 abgeschlossen worden aber Studium läuft jetzt noch weiter
 
Dann hängt es aber vom Finanzbeamten ab, wie der das sieht!!! Ich habe das Studium als Werbungskosten angesetzt, da ich nebenbei noch eine Weiterbildung laufen hatte und es ist obwohl es mein Erststudium ist vom Finanzamt anerkannt worden.
Klar hängt es auch vom Finanzbeamten ab. Letztendlich muss man aber auch wissen, dass ein Finanzbeamter darauf aus ist, sich keine Einsprüche einzuhandeln, d.h. wenn eine Abweichung von der Erklärung keine oder nur eine geringe steuerliche Auswirkung hat, dann wird die Erklärung wie beantragt abgehakt. Es spielt (zumindest für die Steuer) keine Rolle, ob du Beträge unter 4000 € für das Studium als WK oder als SA absetzt.
Teilweise ist dann die Ansetzung als WK sogar ungünstiger, wenn der WK-Pauschbetrag durch andere Werbungskosten nicht ausgeschöpft wurde. Kann aber trotzdem Sinn machen, wenn man für eine andere Förderung den Gesamtbetrag der EInkünfte drücken möchte.
Die einzigen im FA, die wirklich jeden Cent prüfen und superkorrekt arbeiten (müssen) sind (meistens) die Auszubildenden.
 
Es spielt (zumindest für die Steuer) keine Rolle, ob du Beträge unter 4000 € für das Studium als WK oder als SA absetzt.

Doch, tut es! Und du schreibst es sogar selber:

Teilweise ist dann die Ansetzung als WK sogar ungünstiger, wenn der WK-Pauschbetrag durch andere Werbungskosten nicht ausgeschöpft wurde. Kann aber trotzdem Sinn machen, wenn man für eine andere Förderung den Gesamtbetrag der EInkünfte drücken möchte.

Wie immer: Es kommt ganz auf die individuellen Umstände an!
 
Doch, tut es! Und du schreibst es sogar selber:
Ich schreibe aus der Sicht eines Finanzbeamten und dem ist es so ziemlich scheißegal. Er hat dann die "Wahlmöglichkeit" SA als WK durchgehen zu lassen.
Wenn der Steuerpflichtige sich ins eigene Fleisch schneidet und der Beamte das nicht korrigiert, selber schuld

Wie immer: Es kommt ganz auf die individuellen Umstände an!
Wohl kaum. Kosten für Erststudium sind immer SA außer das Erststudium ist im Rahmen eines Dienstverhältnisses (99% sind davon Beamte des gehobenen Dienstes, Leute, die an der Berufsakademie studieren und Bundeswehrsoldaten). Dann sind es zwingend WK. Daher ist für 99,9 Prozent der Fernstudies die Kosten des Erststudiums SA.
Wenn ein Beamter diese SA-Kosten als WK durchgehen lässt, dann aus den o.g. Erwägungen heraus
 
Klasse vielen Dank für den Link.

Ich habe auch noch eine Frage, die anscheinend bis jetzt noch nicht beleuchtet wurde.

Wie werden fahrten mit der Mitfahrzentrale/Mitfahrgelegenheit behandelt?

Tatsächlicher Aufwand (z.B. einfach 25€) oder die entsprechenden KM (z.b. 350)?

Hier wäre mir echt geholfen, wenn mir jemand weiter helfen würde... finde hierzu keine klare Regelung.

Mfg!
 
Dh. falls vom Finanzamt nachweise für die KM gefordert werden kann ich mich nicht auf den § zu den Werbungskosten berufen in dem ich an sich nur nachweisen muss, dass ich an einem entsprechenden Ort war?

Sondern hier müsste ich dann die Angaben von den ca 700 KM pro Fahrt auf 25€ abändern?

Oder darf ich den entsprechenden § zitieren, die Belege der Mitfahrgelegenheit anhängen und die KM ansetzen?
 
Wenn Du nicht mit Deinem Auto oder einem Dir überlassenen Auto gefahren bist, kannst Du nur die tatsächlichen Kosten (25 EUR) angeben, da bringt Dir auch der § nichts, denn der sagt genau das aus: Pauschale pro km bei nicht direkt zurechenbaren Kosten (z.B. eigenes Auto), sonst direkt zurechenbare Kosten. Die Diskussion hatten wir hier aber schon mal mit den Bahnfahrten. Ist mit MFG genauso.
 
So, habe mich hier schon ein wenig durchgelesen und habe mal eine ganz doofe Frage: Für mich als Selbständige kommt dann ohnehin nur die Absetzung als Sonderkosten in Frage, oder? Werbungskosten habe ich ja in dem Sinne keine, nur Betriebsausgaben, und das ist nochmal was anderes. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen?
 
Wenn das Studium was mit deiner Selbständigkeit zu tun hat, dann sind es Betriebsausgaben.

Beispiel: Du bist selbständige Programmiererin und studierst nun Informatik
 
Nein, hat es eigentlich nicht. Ich bin selbständige Online-Texterin und studiere Kultur- und Bildungswissenschaften.
 
ich hab da mal eine komplizierte Frage:

habe für letztes Jahr die Studiumskosten als Werbungskosten abgesetzt (hatte sowohl Einnahmen auf Lohnsteuerkarte als auch aus selbstständiger Tätigkeit) - weil es ein Zweitstudium ist und dann ja Sonderkosten eigentlich nicht gehen.
Dieses Jahr habe ich aber vorraussichtlich nur selbstständige Einnahmen. Mir ist aufgefallen, dass die Werbungskosten immer von dem Betrag abgezogen werden, den man als Angestellter verdient hat. Da ich sowas dieses Jahr ja nicht habe, bringt mir dann die Absetzung als Werbungskosten nichts oder werden die als negative Einnahmen mit den anderen Einnahmen verrechnet (also mit den selbstständigen bzw. denen von meinem Mann - er ist auch nur selbstständig im Moment)? Falls das nicht verrechnet wird, würde ich es nämlich nächstes Mal mit den Sonderkosten versuchen (ich hab das Gefühl die übernehmen das eh immer alles wie man es reinschreibt und woher soll das Finanzamt eigentlich wissen, dass ich schon einen Abschluss habe?). Vielleicht weiß ja jemand mehr - also insbesondere, ob es im Steuerbescheid auch negative Einkünfte geben kann, die dann verrechnet werden?

Viele Grüße
Lolita
 
Lolita,

wenn Dein "Zweitstudium" zwingend auf Dein Erststudium aufbaut, und sei es nur, dass Du vorher Germanistik studierst hast, und nun Wirtschaft ("Ich will Bertelsmann Managerin werden"), dann kannst Du es unter Umständen dem Finanzamt auch als erweiterte Erstausbildung verkaufen. Und als Sonderausgaben absetzen. Sonderausgaben sind i.d.R. immer praktischer. Wenn Dein Mann selbständig ist, dann kannst Du auch bei ihm arbeiten! Diese Einkünfte werden dann natürlich auch mit den Werbungskosten verrechnet, wobei diese sowieso mit 920 Euro Pauschale angerechnet werden. Dein Studium müsste also schon deutlich teurer sein, um dieses "steuerliche Konstrukt" profitabel zu machen.
 
Lolita,

wenn Dein "Zweitstudium" zwingend auf Dein Erststudium aufbaut, und sei es nur, dass Du vorher Germanistik studierst hast, und nun Wirtschaft ("Ich will Bertelsmann Managerin werden"), dann kannst Du es unter Umständen dem Finanzamt auch als erweiterte Erstausbildung verkaufen.
Naja, eigentlich studiere ich jetzt völlig was anderes, aber ich wills viellecht mit dem ersten Fach verbinden, damit das erste Studium nicht völlig umsonst war. Von daher könnte ich es vielleicht wirklich als Sonderkosten verkaufen.
Und als Sonderausgaben absetzen. Sonderausgaben sind i.d.R. immer praktischer. Wenn Dein Mann selbständig ist, dann kannst Du auch bei ihm arbeiten! Diese Einkünfte werden dann natürlich auch mit den Werbungskosten verrechnet, wobei diese sowieso mit 920 Euro Pauschale angerechnet werden. Dein Studium müsste also schon deutlich teurer sein, um dieses "steuerliche Konstrukt" profitabel zu machen.
Letzes Jahr lag ich schon ein bisschen über dem Pauschalbetrag mit den ganzen Fahrten, die ich mit einem Vielfachen der wirklichen Kosten (0,3 €/km) absetzen konnte. Aber als Sonderkosten wäre es natürlich besser gewesen - ich dachte halt das geht bei einem Zweitstudium überhaupt nicht.
Jetzt ist mir gerade aufgefallen, dass die Werbungskosten ja auf dem Zettel für das nichtselbstständige Einkommen eingetragen werden. D. h. ja wahrscheinlich, wenn man da keins hat, kann man die auch nicht absetzen. Ich hab auch nochmal nachgeschaut: in einem Jahr wo ich nur selbstständige Einkünfte hatte, wurden auch nicht diese 920 € abgezogen, sondern nur der Pauschbetrag für die Sonderkosten. Von daher geht es wahrscheinlich eh nur mit Sonderkosten - ich hoffe mal das geht dann so durch. Aber es kann ja wohl auch nicht sein, dass ich das Ganze gar nicht absetzen kann.
Auf jeden Fall vielen Dank für deine Einschätzung!
 
Lolita, ich bin ja kein Steuerberater, aber versuche auszuhelfen soweit möglich. Total unverbindliche Fächer - möglicherweise gibt es dennoch eine Berufsrichtung, die genau auf diese Kombination abzielt. Du gibst Dir dann irgendeine offizielle Bescheinigung dafür - und dann ist das FA möglicherweise zufrieden (die brauchen vlt. irgendwas offizielles. Wenn eine deutsche Institution - ein Prof. z.B. - schreibt: "Für einen Buchhandels-Manager ist eine Kombination aus Germanistik und BWL sinnvoll!" - dann hat das möglicherweise mehr Gewicht als wenn Du das sagst).
 
https://https://www.erwin-denzler.de/fortbild/
hier ist noch mal was interessantes zu lesen.
Übrigens gibt es dazu Urteile, an die die Finanzbehörden gebunden sind.
@Lolita: vielleicht fragt ihr doch mal lieber bei einem Steuerberater nach und lasst es euch fachmännisch erklären, das muss gar nicht immer die Welt kosten, dafür kriegt ihr aber evtl. mehr an Steuern wieder raus
 
Grundsätzlich können alle Kosten welche im Zuge des Studiums entstehen als Werbungskosten geltend gemacht weren. Vorsicht nicht vom Finanzamt sich auf Sonderausgaben runterhandeln lassen.

Kosten sind hier:
- Seminargebühren
- Fahrtkosten für Mentorenveranstaltugnen
- Fahrtkosten für Lerngemeinschaften
- Fahrtkosten zu Klausuren
- Übernachtungskosten
- Büroausstattung (Afa) bei Neuanschaffung
- PC/Drucker (Afa)
- Schreibmaterialien (egal wie teuer der Füller ist)
- Telefonkosten (meist 50% der tatsächlichen Kosten)
- Büromiete - wobei es meist die Anerkennung des Arbeitszimmers mit pauschal 1250 EUR der beste Weg sein dürfte.

Die Fahrtkosten müssen plausibel gemacht werden, das heißt Nachweis (Unterschrift des Dozenten bzw. Bestätigung eines Mitgliedes der Lerngemeinschaft) und zwei Kilometerstände des Autos, daß die Gesamtjahresleistung paßt.
Es darf keine Beweis über die Fahrt verlangt werden, sprich Tankquitttungen, etc.
 
Jetzt ist mir gerade aufgefallen, dass die Werbungskosten ja auf dem Zettel für das nichtselbstständige Einkommen eingetragen werden. D. h. ja wahrscheinlich, wenn man da keins hat, kann man die auch nicht absetzen.

Das ist deswegen so, weil DU sie aller Wahrscheinlichkeit nach als Werbungskosten angesetzt hast und nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht hast
 
Grundsätzlich können alle Kosten welche im Zuge des Studiums entstehen als Werbungskosten geltend gemacht weren. Vorsicht nicht vom Finanzamt sich auf Sonderausgaben runterhandeln lassen.

Kosten sind hier:
- Seminargebühren
- Fahrtkosten für Mentorenveranstaltugnen
- Fahrtkosten für Lerngemeinschaften
- Fahrtkosten zu Klausuren
- Übernachtungskosten
- Büroausstattung (Afa) bei Neuanschaffung
- PC/Drucker (Afa)
- Schreibmaterialien (egal wie teuer der Füller ist)
- Telefonkosten (meist 50% der tatsächlichen Kosten)
- Büromiete - wobei es meist die Anerkennung des Arbeitszimmers mit pauschal 1250 EUR der beste Weg sein dürfte.

Die Fahrtkosten müssen plausibel gemacht werden, das heißt Nachweis (Unterschrift des Dozenten bzw. Bestätigung eines Mitgliedes der Lerngemeinschaft) und zwei Kilometerstände des Autos, daß die Gesamtjahresleistung paßt.
Es darf keine Beweis über die Fahrt verlangt werden, sprich Tankquitttungen, etc.


Plausibel machen / Nachweis: Wenn ich etwas plausibel mache, weise ich es nicht nach. Wenn ich etwas nachweise, brauche ich es nicht plausibel machen. km-Stände sind übrigens nicht anzugeben. Man braucht noch nicht mal das/die Kennzeichen eines oder mehrerer genutzter Autos angeben.

Im Übrigen sind deine Aussagen sehr unpräzise und somit ist Vorsicht geboten.

Bsp:: An der FU eingeschrieben sein, mal eben 'nen Computer kaufen und absetzen - so einfach ist die Sache nun auch wieder nicht. Details brauche ich dir ja nicht erklären, denn die kennst du ja sicherlich.
 
Plausibel machen / Nachweis: Wenn ich etwas plausibel mache, weise ich es nicht nach. Wenn ich etwas nachweise, brauche ich es nicht plausibel machen. km-Stände sind übrigens nicht anzugeben. Man braucht noch nicht mal das/die Kennzeichen eines oder mehrerer genutzter Autos angeben.

Im Übrigen sind deine Aussagen sehr unpräzise und somit ist Vorsicht geboten.

Bsp:: An der FU eingeschrieben sein, mal eben 'nen Computer kaufen und absetzen - so einfach ist die Sache nun auch wieder nicht. Details brauche ich dir ja nicht erklären, denn die kennst du ja sicherlich.

Es gibt einen Unterschied zw. beweisen und plausibel machen.

Wenn du jede Fahrt welche du machst - beweisen müsstest - müsstest du einen Zeugen dafür bennen oder Tankbelege bzw. Parkbelege dafür haben.
Bei der Plausibilität reicht wie genannt zwei Kilometerstände (auf Rechnungen, ein Anfang des Jahres und eine am Ende) damit die Jahresfahrleistung des Fahrzeugs hochgerechnet werden kann. Das ist aber mehr Steuerrecht 🙂.

Grins wieso sollte der PC nicht anerkannt werden.
Du brauchst einen PC um an der FU zu studieren du mußt Einsendeaufgaben, Seminararbeiten, Ausarbeitungen machen.

Ich setze das alles an - selbst Büche zu Psychologie setze ich an als WiWi (und bekomme sie anerkannt).

Von der Liste was ich genannt habe, dürfte das Finanzamt nichts streichen und wenn doch Einspruch einlegen und erklären wieso das ausschließlich für das Studium gebraucht wird.
Du kannst ja schon einen PC als Beispiel ansetzen wenn du nur die normale Steuererklärung machst.
 
Damit dir das FA den Computer zu 100% anerkennt, musst du ihn aber auch zu 100% für die Uni nutzen.

Was wir nicht vergessen sollten: Die FAs entscheiden nicht immer und überall gleich - so nachweislich FA D'dorf-Nord und FA D'dorf-Süd.
 
Grundsätzlich können alle Kosten welche im Zuge des Studiums entstehen als Werbungskosten geltend gemacht weren. Vorsicht nicht vom Finanzamt sich auf Sonderausgaben runterhandeln lassen.

Damit liegst du aber nicht ganz richtig.
Ausserdem gebe ich mal zu bedenken: Wenn meine gesamten Studiumsaufwendungen pro Jahr 4.000 Euro nicht übersteigen und meine Werbungskosten auch nicht so hoch sind, dass sie die Pauschale übersteigen, dann fahre ich definitiv mit der SA-Regelung besser, denn dann bekomme ich die gesamten Studiumsaufwendungen zzgl. 920 Euro WK-Pauschbetrag.
Das heißt vorher durchrechnen und dann beantragen und ggf. Einspruch einlegen.
 
dann fahre ich definitiv mit der SA-Regelung besser, denn dann bekomme ich die gesamten Studiumsaufwendungen zzgl. 920 Euro WK-Pauschbetrag.
Da hast du recht - den Fall habe ich übersehen und nicht bedacht.

Aber ich hoffe du pflichtest meiner Aussage zu - daß alle Kosten welch ich oben benannt habe angesetzt werden können.
 
Sachen wie Computer würde ich nie zu 100% "für das Studium gekauft" ansetzen, das ist wirklich nicht sehr glaubwürdig. Man kann schauen, wie weit man das machen möchte, aber 70% oder so hören sich schon mal für das Finanzamt viel besser an, da kann der gutmütige Sachbearbeiter auch mal sagen, okay! Es sei denn, man kauft zwei Computer und reicht dem FA einen Abriss des eigenen Hauses mit Arbeitszimmer (was sehr schwer anzuerkennen ist), indem sich der 100% Computer befindet, und dem anderen Zimmer, in dem sich der privat genutzte Computer befindet, ein. Das ist aber doch recht kompliziert. Man sollte dem FA einfach auch eine Möglichkeit geben, ja zu sagen. Und wenn man dann einen Teil eben vorher für die private Nutzung abzieht, geht das meistens für einen auch schon in Ordnung.

Grundsätzlich gibt es auch immer den Tipp, am Anfang nichts zu ausführlich zu erklären. Wer einmal damit anfängt, Kilometerstände, KFZ-Ziffern und Unterschrifts-Bestätigungen der Lerngruppenteilnehmer ausführlich einzureichen, der macht sich verdächtig, wenn er dies im Folgejahr unterlässt. In solchen Sachen ist es sinnvoll, zunächst einmal nur den km Stand dem FA einzureichen. Bei Nachfrage die Fahrtauflistung mit km-Angabe und Zweck. Der Zweck ist dann "Lerngruppe Studium".

Das FA prüft i.d.R. immer die Umstände des Vorjahres und des aktuellen Jahres. So hat mir das ein FA-Mädchen erklärt 🙂 Sind die Umstände identisch, wird auch i.d.R. nicht nachgeprüft! Ist das neue Jahr ganz anders als das alte, dann schaut man sich als FA-Beamter alles lieber noch einmal an! Willst Du über die Jahre eine Zahl nach unten oder oben schieben, so mache es mit Bedacht über die Jahre hinweg.
 
..., dann fahre ich definitiv mit der SA-Regelung besser, denn dann bekomme ich die gesamten Studiumsaufwendungen zzgl. 920 Euro WK-Pauschbetrag.
Das heißt vorher durchrechnen und dann beantragen und ggf. Einspruch einlegen.

Es lohnt sich also dann erst die Studienkosten als Werbungskosten abzusetzten, wenn diese 4920 Euro übersteigen (eventuell weitere Sonderausgaben berücksichtigen).

Diesen Aspekt hatte ich bisher nicht beachtet....
 
Naja, ich hab zumindest in meiner Steuererklärung die Möglichkeit die Studienkosten bei
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
einzutragen. Wenn es dem FA nicht passt, werden die sich schon melden.
 
Es lohnt sich also dann erst die Studienkosten als Werbungskosten abzusetzten, wenn diese 4920 Euro übersteigen (eventuell weitere Sonderausgaben berücksichtigen).

Diesen Aspekt hatte ich bisher nicht beachtet....

Ich sitze immer noch über der Steuer 2009 und hab wie viele die Wahl zwischen Sonder- und Werbungskosten.
Ist es nicht so, dass da noch der Aspekt dazukommt, dass bei den Werbungskosten ein Vortrag mit dazukommt?
Sprich, wenn ich dieses Jahr nicht ausreichend Steuern zahle, dass meine Studiumsaufwendung voll zur Geltung kommen würden, dann gelten sie

in den Sonderausgaben nur für das Kalenderjahr

in den Werbungskosten auch über das Kalenderjahr hinaus, also hab ich dann später noch was von?

Oder lieg ich da falsch?

Ich hoffe, es ist noch jemand in dem Thread unterwegs, der bissi Ahnung hat (mehr als ich *lol*) - hat ja schon lang niemand mehr geschrieben...

Liebe Grüße
Judith
 
Ich sitze immer noch über der Steuer 2009 und hab wie viele die Wahl zwischen Sonder- und Werbungskosten.
Ist es nicht so, dass da noch der Aspekt dazukommt, dass bei den Werbungskosten ein Vortrag mit dazukommt?
Sprich, wenn ich dieses Jahr nicht ausreichend Steuern zahle, dass meine Studiumsaufwendung voll zur Geltung kommen würden, dann gelten sie

in den Sonderausgaben nur für das Kalenderjahr

in den Werbungskosten auch über das Kalenderjahr hinaus, also hab ich dann später noch was von?

Oder lieg ich da falsch?

Ja, du liegst falsch. Du könntest nur negative Einkünfte vortragen lassen, die sich aus zu hohen Werbungskosten bei zu geringen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) ergeben. Es werden also keine Werbungskosten in Folgejahre vorgetragen, sondern nur negative Einkünfte. Wenn du nur keine Steuern zahlst, weil du trotz Einkünften knapp unter der Bemessungsgrenze liegst, ist das also egal. Zumindest ist das mein Verständnis des EStG.
 
Hm.

Erstmal danke für deine Antwort.
Obwohl ich nicht weiß ob ich sie wirklich verstanden hab.
Es ist eine gemeinsame Veranlagung mit meinem Mann, der Freiberufler ist. Also gibt's dann wohl nicht mal die Möglichkeit der Werbungskosten?

Ich glaub ich hab noch nicht verstanden was negative einkünfte sind.

Geld wurde ja schon verdient 😀
Oh Mann, wenn Steuerberater nur nicht so teuer wären... Ich verzweifel noch an dem Ding.
 
Auch wenn du selber keine (nichtselbständige) Tätigkeit ausübst, kannst du die Studienkosten als Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit ansetzen.

Euer zu versteuerndes Einkommen errechnet sich dann wie folgt:
Bruttoarbeitseinkommen (ggf. 0)
- Werbungskosten
= Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (ggf. negativ)
+ Gewinn
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
= zu versteuerndes Einkommen

Wenn der Gewinn aber nur wenig über dem Einkommensteuerfreibetrag von 15.000 liegt, ist die Steuerersparnis natürlich gering. Sonderausgaben sind insgesamt auf den Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt, wobei es für einzelne Sonderausgaben noch weitere Beschränkungen gibt.
Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, wird dieser als Verlustvortrag für das kommende Steuerjahr berücksichtigt.
 
Herzlichen Dank für deine Antwort. *blümle reich* Ich scheine es langsam dank deiner Aufstellung zu verstehen *seufz*

Das heißt, wenn ich bei einem fiktiven Einkommen von 15.000 Euronen nicht dieselbe Menge an Studiengebühren besitze (*lol*) komme ich dann ohnehin zu keinen negativen Einkünften und kann mir den ganzen Spaß eigentlich sparen, denn ich nehme keinen Verlustvortrag mit oder?
 
Richtig. Solange ihr auch ohne Berücksichtigung der Studienkosten keine Einkommensteuer zahlt, bringen die zusätzlichen Werbungskosten keinen Vorteil, wenn die Studienkosten nicht hoch genug sind, um das zu versteuernde Einkommen unter 0 zu drücken. Einen steuerlichen Vorteil habt ihr erst dann, wenn euer zu versteuerndes Einkommen so hoch ist, dass ihr Einkommensteuer zahlen müsst.
 
wie ist es denn mit Internet und Telefonkosten, wenn man noch bei den Eltern wohnt, sich aber an den Kosten dafür beteiligt?
Kann ich die dann auch absetzen?
 
Hast du das vielleicht mit einem Kontoauszug dokumentiert?

Zum einen wird sicherlich ein Nachweis nötig, zum anderen kommt es auf das FA an. Ich hatte in Bochum vor einigen Jahren große Probleme mit der Anerkennung meiner eigenen Rechnung, die ich anteilig ansetzen wollte. Später in Witten war es kein Thema.

PS: Ich weiss nicht ob´s schon genannt wurde, aber auf jeden Fall die Kontoführungsgebühren bei der Bank ansetzen. Die gehen immer durch.
 
richtig. und bei 4,50€ flatrate im monat kann man dann wohl nicht meckern. zumal ich hier eh noch probleme hätte wenn ich bei anderen anbietern mal eben jedes mal 15km fahren müsste um geld zu holen.

Leider sehen das nur wenige Leute so, dass Service eben auch Geld kostet.
Btw: kostenlose Kontoführung wird eben durch andere Gebühren mitfinanziert.
 
Was ist wohl günstiger: 😕

  • 2 Euro im Monat für Kontoführungsgebühr oder
  • 5 Euro pro Barverfügung bei 2 Barverfügungen im Monat
😕😕 Wo sind die Mathe-Studenten die uns das bitte mal vorrechnen
 
Das sind nicht wenige. Ich z.B. auch. Was nützt mir kostenlose Kontoführung, wenn ich dann für Buchungsposten, EC-Karte und andere Leistungen zahlen darf?
dafür zahle ich auch nix ! Ist auch keine Exotenbank .Und regelmäßigen Geldeingang brauche ich auch nicht.
Was gibts denn bei der Kontoführung zu beraten ?
 
dafür zahle ich auch nix ! Ist auch keine Exotenbank .Und regelmäßigen Geldeingang brauche ich auch nicht.
Was gibts denn bei der Kontoführung zu beraten ?

Sehe ich genauso! Dafür das ich denen mein Geld zur Verfügung Stelle, möchte ich nicht auch noch bezahlen. Hatte mal bei einem Seminar einen sehr genialen Prof. gehabt, der das mit der Geldumschlagshäufigkeit erklärt hat. Ich will gar noch daran denken, was die aus meinem Gehalt jeden Monat mache, was ich Ihnen zur Verfügung stelle.

Und ich zahle auch für nix extra und kann an jedem GA mein Geld abheben. Was will man mehr?
 
Dafür das ich denen mein Geld zur Verfügung Stelle, möchte ich nicht auch noch bezahlen. ... Ich will gar noch daran denken, was die aus meinem Gehalt jeden Monat mache, was ich Ihnen zur Verfügung stelle.

Das ist ein schöner Gedanke nur frag Dich doch auch mal was die Bank für Ausgaben hat. Personal, Räumlichkeiten, GAA-Standorte, Geldtransport und Bereitstellung und selbst bei Direktbanken kostet ein Call-Center, eine Hotline, eine Internetportal.
Ich weiss, dass viele Leute denken, die Banken machen sich mit unserem Geld nur die Taschen voll, zahlen keine Zinsen, wollen vom Kunden abkassieren etc. aber das sind am Ende auch die Kunden, die mit ihrer 110% Baufinanzierung, dem Autokredit und dem Aktiendepot auf die Nase fallen, weil Sie auf Beratung zu Gunsten von günstigen Konditionen bzw. 0 Gebühren verzichtet haben.
Aber das gehört jetzt eigentlich nicht hier hin. Das muss jeder selber wissen.
 
Huch,
ich dachte hier geht's um Steuern und Studium...
Aber anscheinend erstmal nur um Kontoführungs- und Bankgebühren...

Wenn es wieder mal einen Tipp zu Steuern gibt, bin ich gerne wieder dabei....
 
Gibts es für 2010 eigentlich die Möglichkeit das Arbeitszimmer abzusetzen?
Was wären die Voraussetzungen/Nachweise die zu erbringen sind?

Grüße&
 
Bei den Sonderausgaben sowieso und bei den Werbungskosten gab es letztes (?) Jahr ein Urteil. Danach sind Arbeitszimmer anzuerkennen, wenn diese für die Tätigkeit überwiegend genutzt werden. Das war aber nur auf Landgerichtsebene, wenn ich mich richtig erinnere.
 
Am einfachsten ist es, mit deinen Eltern einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Wichtig ist es, dass deine Eltern die Mieteinnahmen auch in ihrer Steuererklärung angeben müssen, wenn du die Miete für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen willst.
 
Am einfachsten ist es, mit deinen Eltern einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Wichtig ist es, dass deine Eltern die Mieteinnahmen auch in ihrer Steuererklärung angeben müssen, wenn du die Miete für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen willst.

Udn abzusetzende Zahlungen müssen stets unbar erfolgen, sprich übers Konto laufen. Nachweis: Kontoauszug.
 
Udn abzusetzende Zahlungen müssen stets unbar erfolgen, sprich übers Konto laufen. Nachweis: Kontoauszug.


Das stimmt definitiv nicht. Dann könnte ich ja nichts absetzen, was ich bar bezahle, wie z. B. die Kopierkarte im STZ oder in der Bibliothek.
Wenn ich keinen Beleg habe, erstelle ich halt einen Eigenbeleg mit allen erforderlichen Angaben.

Man muss seine Ausgaben nur glaubhaft machen, wenn man keinen Nachweis hat.
 
Das stimmt definitiv nicht. Dann könnte ich ja nichts absetzen, was ich bar bezahle, wie z. B. die Kopierkarte im STZ oder in der Bibliothek.
Wenn ich keinen Beleg habe, erstelle ich halt einen Eigenbeleg mit allen erforderlichen Angaben.

Man muss seine Ausgaben nur glaubhaft machen, wenn man keinen Nachweis hat.

Da wirftst Du nun zwei Sachen durcheinander. Wenn ich eine Miete absetzen will, muss ich diese definitiv durch einen Zahlungsbeleg vom Konto nachweisen. Kopierkarten etc. fallen in eine andere Rubrik und lassen sich mit Rechnungsbelegen etc. nachweisen.
 
Da wirftst Du nun zwei Sachen durcheinander. Wenn ich eine Miete absetzen will, muss ich diese definitiv durch einen Zahlungsbeleg vom Konto nachweisen. Kopierkarten etc. fallen in eine andere Rubrik und lassen sich mit Rechnungsbelegen etc. nachweisen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass zum Absetzen einer Miete für Studentische Arbeitszimmer und für firmengenutze Büro-Räume unterschiedliche Regelungen gelten. Bei firmengenutzen Büroräumen ist es definitiv ausreichend eine vom Vermieter (Eltern) unterschriebene Quittung (Barbeleg) zu haben. Das erkennt das Finanzamt bei mir bereits seit 10 Jahren an. Natürlich müssen die Eltern die Einnahme entsprechend versteuern, aber das stand oben ja schon.
 
Udn abzusetzende Zahlungen müssen stets unbar erfolgen, sprich übers Konto laufen. Nachweis: Kontoauszug.

Diese Aussage ist falsch. Es gibt keine rechtliche Grundlage, weshalb das unbar erfolgen müsste. Ansonsten nennst du sie bitte mal. Wenn die Möglichkeit der Aufrechnung zulässig ist kann ich meine Miete auch mit meinen Forderungen verrechnen, also weder bar noch unbar "zahlen".
 
Unbar muss es lediglich erfolgen, wenn man Handwerkerrechnungen als Privatperson steuerlich geltend machen möchte. Da ist es gesetzliche Voraussetzung.
Ansonsten ist die von Aktionär getroffene Aussage Unsinn.
 
und genau das hat der Aktionär durcheinander gebracht. Was aber kein Grund sein sollte ihn deswegen so "anzufallen". Der Ton in StuSe gefällt mir teilweise echt nicht mehr!
 
Unbar muss es lediglich erfolgen, wenn man Handwerkerrechnungen als Privatperson steuerlich geltend machen möchte. Da ist es gesetzliche Voraussetzung.
Gesetzlich nun nicht gerade. Es musste erst der BFH (Urteil vom 20. November 2008, Az. VI R 14/08) die klaren Worte verwenden, die der Gesetzgeber vermieden hat.
 
habt ihr Büromaterial etc. auch als Posten in euer Steuererklärung? Ich habe leider keine Quittungen mehr für Ordner, Stifte, Marker, Druckerpapier etc. Könnte ich einfach eine Pauschale angeben? Oder wird mir das auf jeden Fall gestrichen, da ich das nicht nachweisen kann?

Weiss das jemand?

Und noch eine Frage: Ich komme bei meinen Werbungskosten nicht auf den Betrag von 920 Euro. Kann ich den Pauschbetrag trotzdem angeben? Wie mache ich das? Gebe ich dann meinen Arbeitsweg gar nicht an und schreibe in diese Zeile einfach: Pauschbetrag von 920 Euro? Oder kommt das dann wo anders rein?
 
habt ihr Büromaterial etc. auch als Posten in euer Steuererklärung? Ich habe leider keine Quittungen mehr für Ordner, Stifte, Marker, Druckerpapier etc. Könnte ich einfach eine Pauschale angeben? Oder wird mir das auf jeden Fall gestrichen, da ich das nicht nachweisen kann?
Kommt halt immer auf den Sachbearbeiter an. Kannst ja versuchen "Pauschale Büromaterial". Wenn es in der Höhe "im Rahmen bleibt" sollte es durchgehen. Hast ja nix zu verlieren. Wenn es gestrichen wird ist es ja nicht schlechter als wenn Du es nicht angibst.
 
Seh ich auch so.
Ruhig immer alles angeben, auch wenn Belege mal fehlen.
Wenn man noch 2-3 Sachen angibt, wo man keine Belege (mehr) hat, und 1 wird gestrichen, ist doch ok. Besser als nichts davon angegeben zu haben.

Dann freut ja sich der Sachbearbeiter, wenn er was streichen kann...
 
Dann freut ja sich der Sachbearbeiter, wenn er was streichen kann...
Als bestünde die Befriedigung der Mitarbeiter in den Finazämtern darin, irgendetwas (wahllos) streichen zu können. Manchmal frage ich mich ernsthaft, welche Vorstellungen/Vorurteile so gepflegt werden. Solche Aussagen fallen mir immer mehr auf. Und sie gehen mir mit zunehmender Tendenz gegen den Strich. Vielleicht sollte man ab und zu mal das Hirn einschalten, bevor man so etwas im Netz schreibt. Aber ein Forum ist ja nur ein virtueller Raum, da muss man ja keinen Respekt zeigen.*kopfschüttel*
 
Das FA rechnet automatisch den Pauschbetrag von 920 Euro, wenn die von Dir angegebenen Werbungskosten nicht darüber liegen bzw. Du gar keine angegeben hast. Das ist die sog. Günstigerprüfung, die vorgenommen werden muss.
Hast Du keine Lerngemeinschaft, zu der du regelmäßig fährst oder Mentoriate? Falls ja, 0,30 Euro pro gefahrenen km ansetzen, mit Angabe des Lernortes und der Partner bzw. Unterschrift des Mentors - meistens gibt es Vordrucke in den jeweiligen Studienzentren. Da kann sich schnell etwas zusammenläppern. Wie steht es mit Schreibtisch, Stuhl und anteiligen Telefon/Internetkosten? 20% der letzteren werden ohne Nachweis als beruflich veranlasst akzeptiert. Dabei kann man entweder den Durchschnitt des ganzen Jahres nehmen oder drei aufeinanderfolgende Monate - guckst Du halt je nachdem, was für dich besser ausfällt. Und immer jeweils die entsprechenden Belege gleich mit einreichen. So habe ich es bisher gehalten und es ist noch nie etwas gestrichen worden.
Ich kann nur jedem empfehlen, sich jeweils zum Jahresende die Steuererklärungs-Software eines großen Discounters mit A... zu kaufen. Die übersieht nichts, was man absetzen könnte, auch nicht die 5,- Euro, die sie selbst kostet.
 
Und noch eine Frage: Ich komme bei meinen Werbungskosten nicht auf den Betrag von 920 Euro. Kann ich den Pauschbetrag trotzdem angeben? Wie mache ich das? Gebe ich dann meinen Arbeitsweg gar nicht an und schreibe in diese Zeile einfach: Pauschbetrag von 920 Euro? Oder kommt das dann wo anders rein?

die Frage hatte ich vorher gar nicht gesehen.
Wenn Du unter der Pauschale bist, kannst Du Dir alle Mühe sparen; die 920 € werden automatisch berücksichtigt und gerade wurde die Erhöhung auf 1000 € beschlossen.
 
@weissnochnix - Doch diese Angaben habe ich alle unter Sonderausgaben aufgelistet 🙂 Nur für den Fall, dass das FA die Studiumskosten nicht als Sonderausgaben sehen, sondern als Werbungskosten, hab ich mir gedacht ich kann dort den Pauschbetrag von 920 Euro angeben, sodass sie mir die Ausgaben einfach draufrechnen. Aber das funktioniert wohl nicht nachdem ich das hier gelesen habe.

Also geb ich zwar meine wenigen Werbungskosten einfach an.. in der Hoffnung das andere bleibt bei den Sonderausgaben.
 
Hi,

habt ihr Büromaterial etc. auch als Posten in euer Steuererklärung? Ich habe leider keine Quittungen mehr für Ordner, Stifte, Marker, Druckerpapier etc. Könnte ich einfach eine Pauschale angeben? Oder wird mir das auf jeden Fall gestrichen, da ich das nicht nachweisen kann?

Weiss das jemand?

Soweit ich weiß gehen 110,00 Euro. Das wurde bei mir bisher auch immer akzeptiert.
 
Pauschal gehen 1.000 EUR.

Die 110 EUR gehen für Vereine - wobei diese auf Wunsch nachgewiesen werden müssen.
Sach mal, Du kannst doch nicht einfach Deinen Beitrag inhaltlich und sinnmäßig total ändern, wenn jemand anderes den schon kommentiert hat. Bloß gut, dass ich zitiert habe und nicht einfach so geantwortet. Sieht ja sonst aus, als wäre ich zu blöd zum Lesen...
 
Nein, das ist der Maximalbetrag bei einem Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung. Angeben darfst Du nur die tatsächlichen Kosten, also die Warmmiete (plus Strom etc.) die sich anteilig fürs Arbeitszimmer ergibt (Miete/qm*Fläche Arbeitszimmer).
Das stimmt - aber das FA wird wohl kaum eine Außenprüfung machen und wenn doch - könnte es sein du hast dich vermessen.
 
Das stimmt - aber das FA wird wohl kaum eine Außenprüfung machen und wenn doch - könnte es sein du hast dich vermessen.
Na ja, wir wohnen nicht gerade günstig. Und weder die Wohnung noch das Arbeitszimmer sind sonderlich klein geraten für einen ehemaligen 2-Personen-Haushalt. Und trotzdem kam ich "nur" auf 1200 EUR. Aber gut, jeder muss selber wissen, was er tut oder lässt.
 
Was willst du das belegen - das ist die Werbungskostenpauschale.
Die war 920 für 2009 und für 2010 - 1.000 EUR.



Es hatte den Eindruck, als ob sich deine Aussage auf die Pauschale für Büromaterial beziehen würde.

Ansonsten ist deine Aussage bzgl. des Arbeitnehmer-Pauschbetrages Quatsch.
Die 1.000 Euro sind für 2011 im Gespräch. Der Arbeitsnehmer-Pauschbetrag ist normalerweise bereits in die Steuertabellen eingearbeitet. Da dies für 2011 nicht mehr geht, soll die Rückwirkung mit der Abrechnung Dezember 2011 eingerichtet werden.

Für 2010 gelten nach wie vor 920 Euro.
 
Sach mal, Du kannst doch nicht einfach Deinen Beitrag inhaltlich und sinnmäßig total ändern, wenn jemand anderes den schon kommentiert hat. Bloß gut, dass ich zitiert habe und nicht einfach so geantwortet. Sieht ja sonst aus, als wäre ich zu blöd zum Lesen...
Ich wollte meinen alten Beitrag eigentlich löschen. Und als ich eingegeben habe - hatte noch niemand geantwortet.
 
Es hatte den Eindruck, als ob sich deine Aussage auf die Pauschale für Büromaterial beziehen würde.

Ansonsten ist deine Aussage bzgl. des Arbeitnehmer-Pauschbetrages Quatsch.
Also erstmal - finde ich es eine Frechheit von dir eine Aussage als quatsch zu bezeichnen!

Zweitens - was sind Büromaterialien - Werbungskosten - damit fallen diese unter die 920 EUR - sorry ich hatte mich im Jahr vertan. Der Betrag von 1.000 wird auch für 2011 gelten. Wie das im "Feinen" geregelt wird ist nach meiner Meinung Nebensache - da unser Staat auch bei früheren Rückwirkenden Sachverhalten sehr kreativ war.
 
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